Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen – Umsetzungsebene

Rz. 679 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Ebene der Umsetzung. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.6 Drittmittelfinanzierte Arbeitsplätze

Rz. 788 Baut die Finanzierung des Arbeitgebers auf Drittmitteln auf, rechtfertigt deren Kürzung oder Wegfall allein noch nicht die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.[1] Das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel stellt keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar, denn es wirkt sich nicht unmittelbar auf Arbeitsmenge und Beschäftigungsbedarf aus. Im Hinblick auf eine Reduzie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Betriebsausgaben / 1.4 Zusammenfassung

Gemischte und trennbare beruflich und privat veranlasste Aufwendungen sind anteilig abzugsfähig: z. B. PKW-Kosten, Arbeitsmittel, Telefon, Reisen. Der Umfang ist ggf. zu schätzen. Die Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Gemischte untrennbare beruflich und privat veranlasste Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Es fehlt an objektivierbaren...mehr

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ABC der Werbungskosten / Musikinstrumente

Literatur: Wolf, FR 1999, 841 Die Anschaffungskosten für ein Musikinstrument können nur bei einem Musiklehrer oder bei einem Orchestermusiker Werbungskosten sein.[1] Bei Musikinstrumenten, die auch im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung finden können, hängt die Anerkennung als Arbeitsmittel im Allgemeinen davon ab, dass diese Gegenstände dem Beruf tatsächlich ausschl...mehr

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ABC der Werbungskosten / Klassenfahrt

Aufwendungen von Lehrern für eine Klassenfahrt, auch ins Ausland, sind Werbungskosten.[1] Führen Lehrer eine Vorbereitungsreise durch, liegen keine Werbungskosten vor, wenn sich die Vorbereitungsreise nicht von einer regulären, allein touristisch geprägten Reise unterscheidet und konkrete Auswirkungen auf die spätere Klassenfahrt nicht erkennbar sind.[2]mehr

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ABC der Werbungskosten / Sport

Literatur: Prinz, FR 1987, 330 Ähnliche Grundsätze wie für "Kurse" gelten auch für Sportkurse. In der Praxis streitig geworden sind insbesondere Skikurse. Sport ist eine typische Freizeitbeschäftigung. Die Erlernung der zur Sportausübung erforderlichen Fähigkeiten ist daher regelmäßig privat veranlasst, die Aufwendungen können nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Berufl...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bücher

Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen.[1] Bücher können Arbeitsmittel sein, wenn es sich um Fachliteratur handelt, die regelmäßig nur von Angehörigen des jeweiligen Berufs gelesen wird bzw. wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden; vgl. Rz. 221ff. Für die berufliche Vera...mehr

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ABC der Werbungskosten / Jagd

Aufwendungen für Jagd, Jagdwaffen. Jagdgeräte und Jagdhunde sind beruflich veranlasst (Arbeitsmittel, Rz. 221), wenn der Stpfl. Berufsjäger ist.[1] Dies gilt auch für hauptamtliches Forstpersonal und Lehrer an Forstschulen, wenn die Ausübung der Jagd zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört. Anderenfalls handelt es sich um private Veranlassung. Jagden sind auch dann nicht (...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studienreise

Literatur: Berenkämper, DB 2010, 147; Albert, FR 2010, 267; Grützner, StuB 2010, 616 Bei Studienreisen (Gruppenreisen), insbesondere in das Ausland, ist die berufliche Veranlassung anhand besonderer Kriterien zu prüfen, da Studienreisen häufig allg. Informationsinteressen verfolgen, die nicht berufsspezifisch sind.[1] Für die Prüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu würd...mehr

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ABC der Werbungskosten / Büroeinrichtung

Arbeitsmittel können auch Bürogegenstände und Büromaterialien sein, z. B. Schreibtisch (ohne Rücksicht darauf, ob er in einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer oder in einem anderen Raum steht, z. B. dem Schlafzimmer), Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe, Schreibtischgarnitur und Papierkorb. Bei diesen Gegenständen wird die private Mitbenutzung i. d. R. unbedeutend sein....mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Aufwendungen für Dienst- bzw. Geschäftsreisen sind nur als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sowohl die Reise selbst als auch die Kosten (Mehraufwendungen) beruflich veranlasst sind (allg. zur beruflichen Veranlassung vgl. Rz. 11ff., zu besonderen Voraussetzungen bei Auslandsreisen vgl. "Auslandsreise"). Bei einem Arbeitnehmer wird eine berufliche Veranlassung u. a. bejaht, w...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufskrankheit

Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit sind grundsätzlich Lebenshaltungskosten, auch soweit die Gesundheitsschädigung durch den Beruf mitverursacht worden ist. Einer Berücksichtigung der beruflichen Mitverursachung als Werbungskosten steht grundsätzlich das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 EStG entgegen. Das gilt auch dann, wenn die Aufwendungen der...mehr

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ABC der Werbungskosten / Dienstreise, Familienangehöriger

Aufwendungen für Mitnahme eines Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder) auf eine Dienstreise sind regelmäßig (auch) privat veranlasst, auch wenn die Mitnahme beruflich förderlich ist.[1] Mehraufwendungen, die durch die Mitnahme eines Familienangehörigen entstanden sind, sind daher keine Werbungskosten. Wird wegen der Mitnahme der Ehefrau ein Doppelzimmer benutzt, sind nur di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Habilitation

Habilitationskosten sind Werbungskosten, da sie unmittelbar mit dem Beruf eines akademischen Lehrers in Zusammenhang stehen.[1] Diese Entscheidung erscheint nicht ganz zweifelsfrei. Die Habilitation ist (formale) Voraussetzung für den Beruf des Hochschullehrers und steht damit systematisch zumindest in der Nähe der Ausbildungskosten.[2] Andererseits ist der wissenschaftliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Einzelfälle der Berufsfortbildung

Die Kosten einer an sich berufsfremden Ausbildung sind Werbungskosten, wenn diese Ausbildung nicht dazu dienen soll, einen neuen Beruf zu ergreifen, sondern die Fähigkeiten für den ausgeübten Beruf erhöhen soll.[1] Entsprechend den Grundsätzen zum "Zweitstudium" sind die Kosten von Maßnahmen, um die Kenntnisse in dem ausgeübten Beruf aufzufrischen, zu ergänzen und zu erweite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.5 Lehrer und Dozenten

Für Lehrer, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 8.2 Was bei mehreren Tätigkeiten gilt

Mittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten: Übt jemand mehrere betriebliche oder berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus oder umfasst eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit mehrere unterschiedliche Aufgabenbereiche, bildet das Arbeitszimmer nur dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn sich der Mittelpunkt jeder einzelnen betrieblichen o...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.1 Zurückstellung wegen Schul- und Berufsausbildung

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG liegt eine besondere Härte in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigenmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.6 Auslandsgruppenreise: Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Ein Unternehmer bzw. Arbeitnehmer kann seine Aufwendungen für Auslandsgruppenreisen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn die Teilnahme betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist.[1] Bei der Beurteilung, ob ein beruflicher Anlass für die Auslandsgruppenreise vorliegt, hat sich die Rechtslage nicht geändert. Es ist nach wie vor erforderlich, dass nebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.1 Begriff der Arbeitsmittel

Rz. 221 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung). Der Zusatz "Werkzeuge und Berufskleidung" dient der Erläuterung des Begriffs der Arbeitsmittel, er stellt keine abschließende Aufzählung dar. Werkzeuge und Berufskleidung sind daher zwar wichtige Untergruppen der Arbeitsmittel, nicht jedoch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3 Lehrer und Erzieher (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Satz 1 Nr. 1 erfasst mit Lehrern und Erziehern in erster Linie Personen, die einen der geistigen Entwicklung auf dem Gebiet der Wissenschaften und schönen Künste dienenden Unterricht erteilen (Lehrtätigkeit an Bildungseinrichtungen, Erteilung von Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung usw.) oder ihre Tätigkeit auf die Bildung des Charakters richten. 2.3.1 Der rentenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Dabei ist der Begriff des Lehrers in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandszulage

Begriff Bei Auslandszulagen handelt es sich um Entgeltbestandteile, die Beamte zusätzlich für eine Tätigkeit im Ausland erhalten. Typische Formen der Auslandszulage sind Kaufkraftausgleich, Auslandstrennungsgeld, Mietzuschuss, Zulage an Lehrer an Europäischen Schulen und Auslandskinderzuschlag. Auslandszulagen betragen häufig zwischen 50 EUR und 100 EUR. Sie können je nach Einsat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 175 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Das Aus für selbstständige Lehrer an Musik- und Volkshochschulen? – Neues aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, öAT 2023, 111. Brü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.3 Ausübung der Tätigkeit

Rz. 45 Die Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden und nicht unterbrochen worden sein; außerdem darf sie nicht beendet sein (vgl. weitergehend unter Rz. 105 ff. – Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.2 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Erziehers

Rz. 43 Wesentliches Merkmal für die Tätigkeit eines Erziehers ist die Förderung der körperlichen, geistigen, sittlichen und charakterlichen Entwicklung eines Kindes. Daher ist es ausreichend, dass sich die zu erziehende Person im gleichen Haushalt aufhält (BSG, Urteil v. 22.6.2005, B 12 RA 12/04 R). Deshalb sind auch Tagesmütter Erzieherinnen. Rz. 44 Die Begründung einer Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.8 Verfahren (§ 7 BremBZG)

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Lehrer, Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professoren und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende können die Bildungszeit nur während der unterrichtsfreien bz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.1 Keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt – Nr. 9 Buchst. a

Rz. 90 Die Voraussetzung, keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen, entspricht der Regelung in Nr. 1 und 2. Insoweit kann auch hinsichtlich der Rechtsprechung des BSG folgenden Gesetzesänderung (BT-Drs. 16/3794 S. 32) auf die Komm. in Rz. 39 ff. – Lehrer und Erzieher (Satz 1 Nr. 1) verwiesen werden. Mit Satz 2 Nr. 3 wird klargestellt, dass für den Ausschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.5 Beamtenversorgung – Kollision mit beitragsfreien Zeiten (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 ist eine Kollisionsnorm. Soweit beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung mit einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach Nr. 1 oder einer Versorgung aus Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach Nr. 2 zusammentreffen, bleiben beitragsfreie Zeiten unberücksichtigt. Solche, in der all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.13 Offenlegungspflichten und Befangenheit von Mitgliedern des Expertenpools

Rz. 75 Nach § 15 Abs. 1 der Verfahrensordnung muss das Mitglied des Expertenpools vor jeder Begutachtung einer Ideenskizze oder eines Antrags auf Förderung überprüfen, ob Tatsachen für eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit gemäß Abs. 2 vorliegen. Eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit ist der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses unverzü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 20.9.2019, Anm. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufnahm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 34 Die Versicherungspflichttatbestände des § 2 sind insgesamt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das haben BVerfG und BSG immer wieder bestätigt. Rz. 35 Die Begründung einer Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG; auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht berührt. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.4 Unterbrechung der Kerntätigkeit

Rz. 137 Auch die vorübergehende Einstellung der Kerntätigkeit führt allein nicht zu einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit. Das ergibt sich daraus, dass es auch für die Aufnahme der Tätigkeit und damit den Beginn der Versicherungspflicht nicht darauf ankommt, dass die eigentliche Geschäftstätigkeit im engeren Sinne begonnen wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.8 Praktische Auswirkung

Rz. 141 Die engen Grenzen einer Aufhebung der Versicherungspflicht bei rentenpflichtversicherungsschädlicher Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit (insbesondere bei Lehrern) führt in der Praxis zu einer erheblichen Beitragsbelastung gemäß § 169 Nr. 1 i. V. m. § 165. Für diesen Personenkreis bietet es sich an, vorsorglich finanzielle Rückstellungen für den Fall des Auft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3.2 Längerfristige übermonatige Unterbrechung der Tätigkeit

Rz. 131 Sofern eine Unterbrechung der Tätigkeit länger als einen Monat dauert, ist es eine Frage der Einzelfallprüfung, ob bis zur (Wieder-)Aufnahme der (selben) selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht entfällt. Diese Einzellfallprüfung hat sich am Schutzzwecks der Norm in § 2 zu orientieren, der die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr