Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.25 Integrierte Berichterstattung

Bahre/Schäfer/Hinz, Nachhaltigkeitsziele als zukunftsorientierte Berichtsinhalte und ihre aktuelle Berichtspraxis, KoR 3/2024, S. 125; Basler/Rosa/Urban, Das neue COSO-Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, DB 10/2024, S. 541; Downar/Keiling/Schramm, Mit Berichterstattung die Natur schützen? Das Rahmenwerk der Task Force on Nature-related Financia...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.7 ESRS E2-6 – erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 95 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Auswirkungen von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Das Ziel dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis zu vermitteln für: die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken, die sich aus verschmutzungsbedingten Auswirkungen und Abhän...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wirtschaftsausschuss: Unter... / 1.1 Begriff der wirtschaftlichen Angelegenheiten

Der Wirtschaftsausschuss ist über alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren können, vom Unternehmer unaufgefordert zu unterrichten. Was im Einzelnen zu den wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört, ist in § 106 Abs. 3 BetrVG beispielhaft (nicht abschließend) aufgeführt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2.1 Was genau bedeutet "Lieferkette"?

Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen bei der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zu der Lieferung an den Endkunden, und erfasst das Handeln eines Unternehmens i...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2.3 Gilt das Gesetz entlang der gesamten Lieferkette?

Ja, neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer in den Blick genommen werden. Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen, so hat es anlassbezogen auch dort tätig z...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.4 Wie ist zu bewerten, wenn eine Risikoanalyse nicht durchführbar ist, weil das Unternehmen trotz aller Bemühungen keine Transparenz in die Lieferkette bringen konnte?

Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Das heißt, Unternehmen müssen sich kontinuierlich und angemessen darum bemühen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen: Dazu gehört auch, sich um eine transparente Lieferkette zu bemühen. Ist ihnen das aus plausiblen Gründen nicht möglich, handeln sie dennoch im Einklang mit dem LkSG. Die Risikoanalyse is...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2.5 Fallen unter den Begriff des Zulieferers auch Subunternehmer, die im Rahmen einer "Dienstleistungskette" Dienstleistungen (z. B. Reinigungsleistungen) für das in den Anwendungsbereich des LkSG fallende Unternehmen erbringen? Sind alle Beschaffungskategorien – wie die Gebäudereinigung, der Kantinenbetrieb und das Büromaterial – Teil der Lieferkette?

Ja, der Begriff "Lieferkette" ist weit definiert. Risiken bei den für Hilfsschritte (z. B. Gebäudereinigung oder Kantinenbetrieb) zuständigen Zulieferern können aber häufig ganz vernachlässigt oder mit geringen Bemühungen bearbeitet werden, entweder weil ein Verursachungsbeitrag (vgl. § 4 Abs. 2 LkSG) fehlt, oder weil der Verursachungsbeitrag gering ist (vgl. § 5 Abs. 2 LkSG).mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.6 Geht die anlassbezogene Risikoanalyse im Sinne des § 5 Abs. 4 LkSG über Risiken beim unmittelbaren Zulieferer hinaus? Ist sie auf die sich wesentlich verändernden bzw. hinzukommenden Risiken überall in der Lieferkette zu beziehen?

Ja, es sind die Risiken zu analysieren, mit deren wesentlicher Veränderung oder Hinzukommen das Unternehmen in der Lieferkette gemäß § 2 Abs. 5 LkSG rechnen muss. Aus § 5 Abs. 1 u. 4 LkSG ergeben sich 2 Modalitäten der Risikoanalyse: Gegenstand der regelmäßigen Risikoanalyse ("einmal jährlich") sind alle Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferer...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2.4 Die Lieferkette erfasst alle Handlungen, die "erforderlich" zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen sind. Wie ist der Begriff "erforderlich" in diesem Zusammenhang zu verstehen?

Der Begriff "erforderlich" ist weit aufzufassen. Erfasst wird z. B. auch der Bürobedarf eines Industrieunternehmens. Diese weite Definition ist zu unterscheiden von der Frage, welche Lieferketten und Risiken ein Unternehmen im Rahmen seines Risikomanagements zuerst angehen muss. Hier geht es darum, Risiken zu bewerten, zu priorisieren und ihnen angemessen zu begegnen. Ein we...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2 Der Begriff der Lieferkette

2.1 Was genau bedeutet "Lieferkette"? Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen bei der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zu der Lieferung an den Endkunden, und er...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 10.2 Muss ein Unternehmen im Rahmen seiner Präventionsmaßnahmen für jedes einzelne Produkt die Lieferkette vollständig prüfen?

Nein. Wichtig ist: Die Präventionsmaßnahmen beziehen sich auf priorisierte Risiken, nicht auf die gesamte Produktpalette, mit der ein Unternehmen zu tun hat.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.8 Hat ein Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich Risiken und Verletzungen in der nachgelagerten Lieferkette?

Nein. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich gemäß § 2 Abs. 5 LkSG auf die Risiken im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und bei mittelbaren Zulieferern.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.3 Was ist angemessen bei der Risikoanalyse? Wie gehe ich bei der Risikoanalyse vor? Wie tief muss ich in der Lieferkette forschen – angesichts eines globalen dynamischen Liefernetzwerkes mit zahlreichen Unterlieferanten?

Mithilfe der Risikoanalyse soll das Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifizieren, bewerten und priorisieren. In einem ersten Verfahrensschritt sollen sich Unternehmen um die Transparenz ihrer Lieferketten bemühen und sich einen Überblick über die eigenen Beschaffungsprozesse sowie über die Struktur und Akteure ihrer Lieferbeziehungen verschaf...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 16.2 Für Warenhäuser mit einem breiten Sortiment, das neben Eigenmarken auch hohe Anteile an Hersteller- bzw. Fremdmarken aufweist, umfasst der "eigene Geschäftsbereich" den Verkauf von Eigen- und Fremdmarken. Gelten die Sorgfaltspflichten auch für diese Fremdmarken und somit für bis zu 5.000 Lieferanten, mit denen das Unternehmen zwar eine direkte Vertragsbeziehung hat, über deren Lieferketten es aber in der Regel keine Kenntnis hat? Oder beschränken sich die Pflichten aus dem LkSG ausschließlich auf Eigenmarken und die damit verbundenen Lieferketten?

Die Lieferkettendefinition des LkSG umfasst sowohl Eigen- als auch Fremdmarken. Es kann aber sein, dass die Einflussmöglichkeiten bei Eigenmarken höher sind. Das wird vom LkSG berücksichtigt, etwa bei der Frage, ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen und die Priorisierung der Risiken nachvollziehbar waren.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.1 Welche Pflichten verankert das Gesetz konkret?

Unternehmen müssen in ihrer Lieferkette die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement verankern. Dazu ist es notwendig, Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens festzulegen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 10.1 Wann sind Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und welche Risiken sind dabei zu adressieren?

Präventionsmaßnahmen sind gemäß § 6 Abs. 1 LkSG unverzüglich zu ergreifen, wenn durch die regelmäßige Risikoanalyse Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern erkannt werden und soweit diese unter Beachtung des Grundsatzes der Angemessenheit priorisiert wurden. Die Präventionsmaßnahmen müssen aber auch andere Risiken in der Lieferkette adressieren,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17.5 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein Unternehmen seine LkSG-Pflichten auf mich abwälzen will?

Das LkSG erlaubt verpflichteten Unternehmen nicht, ihre Pflichten auf KMU als Zulieferer abzuwälzen. Wer so vorgeht, muss mit Kontrollmaßnahmen des BAFA rechnen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das verpflichtete Unternehmen: seine Risikoanalyse durch Zusicherungen der Zulieferer ersetzen will; dem KMU Präventions- oder Abhilfemaßnahmen aufgibt, die das KMU offenkundig überfordern...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – in ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 114 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt auch Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17.2 Was muss ich als KMU nicht leisten?

KMU müssen die Pflichten nach dem LkSG nicht selbst erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - als für die Umsetzung und Kontrolle des LkSG zuständige Behörde - kann und wird KMU auch nicht daraufhin kontrollieren oder mit Sanktionen, wie Bußgeldern, belegen. Das LkSG verpflichtet KMU nicht: bezogen auf ihre Lieferkette eine eigene Risikoanalyse durch...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.2 Kann die regelmäßige (einmal im Jahr durchzuführende) Risikoanalyse auf Risiken im eigenen Geschäftsbereich und im Geschäftsbereich der unmittelbaren Zulieferer beschränkt werden?

Ja, gemäß § 5 Abs. 1 LkSG betrifft die Risikoanalyse Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Risikomanagement und insbesondere die Präventionsmaßnahmen auf diese Risiken beschränkt werden können. Das Risikomanagement insgesamt muss angemessen und wirksam gestaltet sein, sodass es geeignet ist, alle prior...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.2 Werden deutsche Unternehmen künftig für ihre Zulieferer haftbar gemacht?

Nein, es gibt keine Haftung für das Verhalten Dritter in der Lieferkette.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.9 Haben Kreditinstitute Sorgfaltspflichten bezüglich Risiken bei Endkundinnen und Endkunden?

Nein, auch bei allen Kredit- und Bankgeschäften – unabhängig vom Umfang des Geschäftes – sind die Endkundinnen und Endkunden kein Teil der Lieferkette, sodass sich die Sorgfaltspflichten nicht auf diese erstrecken.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.14 Welcher "Möglichkeitsgrad" ist im Hinblick auf die "substantiierte Kenntnis" gefordert? Besteht eine Pflicht für Unternehmen, proaktiv zu recherchieren, um diese Kenntnis zu erlangen?

Es genügt, dass die Anhaltspunkte vorliegen, also in den Herrschaftsbereich des Unternehmens gelangt sind, sodass sie ohne Weiteres zur Kenntnis genommen werden können. Hierzu zählen zum Beispiel: Meldungen über den Beschwerdemechanismus, die Handreichungen des BAFA, die gesetzlich vorgesehen sind (vgl. § 20 LkSG) und von denen erwartet wird, dass der*die jeweilige Menschenrec...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 7.3 Wann sind die "in sonstiger Weise durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens" Betroffenen gemäß § 4 Abs. 4 LkSG zu beteiligen?

Diese sind zu beteiligen, wenn sie durch die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns in der Lieferkette unmittelbar betroffen sind. Typische Fallkonstellationen sind Anwohnerinnen/Anwohner von Gemeinden in der Nachbarschaft von Produktionsstätten (des eigenen Geschäftsbereichs, des unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers), die von der Produktion unmittelbar betroffen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.1 Wann ist die erste Risikoanalyse durchzuführen und entsprechend die erste Grundsatzerklärung abzugeben?

Die erste Risikoanalyse ist ab Inkrafttreten des Gesetzes (2023 bzw. 2024) - als Bestandteil eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements - durchzuführen. Die Analyse ist einmal im Jahr - das heißt auch im ersten Geschäftsjahr - sowie anlassbezogen durchzuführen. Anlassbezogene Analysen sind beispielsweise durchzuführen, wenn ein Unternehmen mit einer wesentlich veränd...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 8.5 Fallen Waren des indirekten Einkaufs, also Waren, die nicht für den Weiterverkauf bezweckt sind, wie z. B. Büromaterial oder Softwaresysteme, unter prioritäre Risiken gemäß § 5 Abs. 2 LkSG, wenn diese eine hohe Ähnlichkeit zu Waren des Kerngeschäfts aufweisen?

Alle Waren, die ein Unternehmen zur Herstellung seiner Produkte oder Erbringung seiner Dienstleistung bezieht, sind Teil der Lieferkette (vgl. § 2 Abs. 5 LkSG) und deshalb Bestandteil der Risikoanalyse. Dies gilt grundsätzlich auch für Waren, die ein Unternehmen bezieht, um seinen Fortbestand zu sichern, die aber nicht direkt in das Endprodukt einfließen. Unternehmen müssen a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 2.2 Ist ein (Dritt-)Unternehmen, zu dem das verpflichtete Unternehmen keine unmittelbare vertragliche Beziehung hat, welches aber (faktisch) das verpflichtete Unternehmen unmittelbar beliefert, unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens?

Nein, mangels unmittelbarer vertraglicher Beziehung zum verpflichteten Unternehmen ist das Drittunternehmen nicht unmittelbarer Zulieferer. Die Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern erfolgt einzig nach dem Vorliegen einer unmittelbaren Vertragsbeziehung (dann unmittelbarer Zulieferer). Erbringen Unternehmen ihre Leistung in einer Leistungskette na...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.10 Wer ist im Sinne des Gesetzes "Endkunde und Endkundin" bei Produkten?

Endkunde oder Endkundin ist (a) die Person, für die das Produkt bestimmt ist und die es tatsächlich nutzt oder aber (b) die Instanz, die das Produkt verarbeitet, sodass es in einem nach der Verkehrsanschauung neuen Produkt aufgeht. Die Bestimmung des Endkunden, der Endkundin hängt somit von der Perspektive bzw. der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab. Die Endkunden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.12 Welche Sorgfaltspflichten bestehen bezüglich der Auslieferung eines Produktes?

Dies ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Übernimmt das unter den Anwendungsbereich fallende Unternehmen selbst die Distribution bzw. Auslieferung eines Produktes an die Endkunden und Endkundinnen, dann ist diese Teil des eigenen Geschäftsbereichs. Beauftragt das Unternehmen einen Dritten mit der Auslieferung des Produktes, dann ist dieses Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 99 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren Anp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17.1 Wann komme ich als KMU mit dem LkSG in Berührung?

KMU sind nicht vom LkSG erfasst. Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt. Denn das KMU gilt dann nach dem LkSG als "unmittelbarer Zulieferer" des verpflichteten Unternehmens. Das verpflichtete Unternehmen muss unm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17.3 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein verpflichtetes Unternehmen mich zur Zusammenarbeit im Kontext des LkSG auffordert?

Das LkSG richtet sich nicht unmittelbar an KMU, setzt aber voraus, dass verpflichtete Unternehmen mit KMU als ihren Zulieferern zur Erfüllung der LkSG-Pflichten zusammenarbeiten. In der Praxis führt daran in der Regel auch kein Weg vorbei, weil das verpflichtete Unternehmen nur so das Gesetz erfüllen kann und daher seine Anliegen zur Zusammenarbeit in Vertragsverhandlungen e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2 ESRS S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Rz. 33 Die Angabepflichten zu Strategien verweisen auf die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; § 4 Rz 127 f.). Diese Angaben sind im Hinblick auf die Strategien zu tätigen, die für die Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für betroffene Gemeinschaften eingerichtet wurden. Darüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.2 Bis wann müssen die Pflichten erfüllt sein?

Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ist zu unterscheiden zwischen Pflichten, die bereits zum 1. Januar 2023 erfüllt sein müssen, sowie Pflichten, mit deren Erfüllung ab Inkrafttreten des Gesetzes erst begonnen werden muss. Für Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt erstmals unter das Gesetz fallen, gelten die Ausführungen ents...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.5 ESRS S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 50 Die Ausführungen zur Angabepflicht ESRS S3-4 konkretisieren und ergänzen die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte") und gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 4 Rz 129 ff.). Ihr Ziel umfasst eine Darstellung der Prozesse und Maßnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 1.2 Was regelt das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten, die ein Unternehmen zu erfüllen hat, sind nach seinen Einflussmöglichkeiten abgestuft, konkret bezogen auf einen eigenen Geschäftsbereich, das Handeln eines Vertragspartne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 4.13 Ist die Sorgfaltspflicht im Fall von ausländischen Gesellschaften mit deutscher Zweigniederlassung, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, auf Sachverhalte in Deutschland beschränkt?

Nein, die Sorgfaltspflicht erstreckt sich, ebenso wie bei deutschen Unternehmen, auf alle weltweiten Lieferketten, die vom ausländischen Unternehmen initiiert oder gesteuert werden, egal in welcher Niederlassung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 1.1 In welchem Zusammenhang stehen der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen, um gemeinsam mit Unternehmen einen Beitrag dazu zu leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Der NAP basiert auf den Leitprinzipien für Wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 ESRS E5-1 – Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 33 ESRS E5-1 behandelt Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Hinweis Der Begriff "Strategien" erscheint missverständlich. Die englische Sprachfassung bezieht sich auf "Policies", die im deutschen Sprachgebrauch den Richtlinien entsprechen. Die Differenzierung ist erheblich, da die ESRS auch spezifisch Anforderungen an Strategien im Umga...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.6 ESRS 2 GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Rz. 66 Nach ESRS 2 GOV-4 haben Unternehmen eine Übersicht über die in ihrer Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (sog. Due-Diligence-Prozess) offenzulegen. Ziel dieser Offenlegungspflicht ist es, das Verständnis über die Verfahren des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 15 Leasing und Photovoltaikanlagen (Nullsteuersatz ab 1.1.2023)

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG gilt seit dem 1.1.2023 ein ermäßigter Steuersatz von 0 % (sog. Nullsteuersatz) für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Pho...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Betreibereigenschaft des Leistungsempfängers

Rz. 50 Dem Nullsteuersatz unterliegen nicht automatisch die Lieferungen von Fotovoltaikanlagen an jedermann. Begünstigt sind nur Lieferungen an den Betreiber einer Fotovoltaikanlage. Somit kann der Nullsteuersatz nur angewendet werden, wenn der Leistungsempfänger als Betreiber der Fotovoltaikanlage anzusehen ist. Betreiber ist grundsätzlich derjenige, der als Betreiber nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Die in § 267 HGB genannten Größenkriterien sind von KapG und KapCoGes zu beachten. Anwendung finden die Vorschriften auch bei Genossenschaften gem. § 336 Abs. 2 Satz 1 HGB. Zudem ist § 267 HGB relevant für die Abgrenzung der Anwender der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB bzw. den zukünftigen Nachhaltigkeitsbericht nach § 289b Abs. 1 HGB i. d. F. des CS...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH: Sichere Verwendung u... / 3.3 Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist und bleibt das zentrale Kommunikationsinstrument in der Lieferkette für industrielle und professionelle Anwender. Es wird unter REACH durch zusätzliche Informationen und ggf. durch Expositionsszenarien erweitert und als "erweitertes Sicherheitsdatenblatt" bezeichnet (in englischer Sprache: "eSDS" = extended safety data sheet). Stoffhersteller mü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH: Sichere Verwendung u... / Zusammenfassung

Überblick Auf nachgeschaltete Anwender kommen unter REACH neue Aufgaben zu mit dem Ziel, den sicheren Umgang von Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehört insbesondere eine verstärkte und verbesserte Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Dabei wurden nicht nur Informationspflichten vom Lieferanten zu seinem Kunden unter REACH erweitert. Neu ist, dass ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH: Sichere Verwendung u... / 5 Expositionsbewertung – wichtig auch für nachgeschaltete Anwender

Sicherer Umgang mit Chemikalien ist das zentrale Anliegen von REACH. Der Umgang mit Chemikalien – Stoffen und Gemischen – sowie daraus hergestellten Erzeugnissen bedeutet meistens auch Exposition, d. h. Kontakt, Berührung von Mensch und Umwelt mit unterschiedlichen Stoffen auf verschiedenen Wegen. Dieser Kontakt kann gewollt sein und bewusst geschehen, z. B. bei Duftstoffen. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH: Sichere Verwendung u... / 4 Zentrale Aufgabe "Überprüfung der eigenen Verwendungsbedingungen"

Unter REACH teilt der Stoffhersteller/Importeur dem nachgeschalteten Anwender in einem oder mehreren Expositionsszenarien mit, unter welchen Verwendungsbedingungen ein Einsatz der von ihm gelieferten Stoffe sicher ist. Der Registrant berücksichtigt hierbei die von ihm in die Lieferkette eingebrachte Stoffmenge. Die Gesamtexposition durch die Gesamtmenge der eingesetzten Stof...mehr