Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferkette

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.1 Ansätze für die Risikoanalyse

Verpflichtete Unternehmen sollten stets prüfen, welche Informationen sie tatsächlich von ihren Zulieferern benötigen, um eine angemessene Risikoanalyse durchzuführen. Gleiches gilt für die Zulieferer. Oft werden umfangreiche Informationen angefordert, die für die Risikoanalyse nicht immer erforderlich sind. Je nach Branche können beispielsweise Fragen zu Kinderarbeit oder Zw...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet grundlegend zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Trotz viel Kritik gerade vonseiten mehrerer Nichtregierungsorganisationen gelten die Sorgfaltspflichten des Gesetzes vollumfänglich ausschließlich für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Bezüglich weiter vorgelager...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.1 Einordnung unmittelbare und mittelbare Zulieferer

Unmittelbare und mittelbare Zulieferer des verpflichteten Unternehmens werden unterschiedlich behandelt. Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinn...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.1 Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit

Die Prinzipien "Angemessenheit und Wirksamkeit" stellen den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern dar. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise in ihren Lieferketten erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogen...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 3.2 Anforderungen verpflichteter Kunden

Zum anderen ist entscheidend, welche Anforderungen verpflichtete Kunden laut Gesetz an die Zulieferer stellen müssen. Dies hängt wiederum hauptsächlich von drei Faktoren ab: Wie riskant betrachtet der Gesetzgeber die Lieferkette des verpflichteten Unternehmens in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und damit verbundene Umweltrisiken? Welche Art von Einflussmöglichkeiten vermu...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.3 Verpflichtungen bei mittelbaren Zulieferern

Bezüglich mittelbarer Zulieferer sind die geforderten Maßnahmen der laut LkSG verpflichteten Unternehmen etwas abgemildert. § 9 Abs. 1 des LkSG hebt diesbezüglich hervor, dass die verpflichteten Unternehmen ihr unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so einrichten müssen, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowi...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 5 Zusammenarbeit in der Lieferkette bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wenn ein Unternehmen, das den Vorgaben des LkSG unterliegt, feststellt, dass ein unmittelbarer Zulieferer eine menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflicht verletzt oder dies unmittelbar bevorsteht, muss es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Hierbei spiel...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gehört u. a. die Pflicht, auf bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht wirksam und angemessen zu reagieren. Das entsprechende Vorgehen unterliegt hierbei dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug". Ein Abbruch de...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

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Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.1 Einzelne Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz

Ausdrücklich verankert sind Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz u. a. an folgenden Stellen: § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes § 89 BetrVG: Überwachungs- und Unterstützungspflichten § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes Zunächst hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mandat zu...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.5 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 25 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen hier die Angaben zu SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.6 ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach der Angabepflicht ESRS S2-5 soll angegeben werden, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 ESRS S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 48 Da die bis einschl. 2023 geltende nichtfinanzielle Berichterstattung im Grunde auch bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" erforderte und dies in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen wurde, ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Strategie bzw. Unternehmenspolitik hinsichtl...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.8 ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 121 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 5 Fazit

Rz. 75 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzungen und Inhalt

Rz. 1 In ESRS S2 werden die Angabepflichten zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (value chain workers) adressiert. Als Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gelten alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, die vom Unternehmen wesentlich beeinflusst werden oder beeinflusst werden können, einschl. der Auswirkungen, d...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.5 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 39 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen, einschl. Verbraucher und Endnutzer, haben können, berücksichtigt werden, sofern sie wesentlich sind. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.4 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Rz. 34 Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen: Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken; Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 2.2 Wareneinfuhr vom Drittlandsgebiet in das Inland

Hier kommt als umsatzsteuerliche Besonderheit hinzu, dass bei der Einfuhr von Waren vom Drittland in das Inland deutsche Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Beim Reihengeschäft ist deshalb zu klären, wer der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist und wer insoweit beim Finanzamt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Hierbei sind folgende umsatzsteuerliche Regelungen zu beachten: Ein sich...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 3.1 Fiktives Reihengeschäft: Allgemeines

Mit Wirkung zum 1.7.2021 wird bei den nachfolgend genannten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle (z. B. elektronischer Marktplatz) der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer. Insoweit wird die Lieferkette "Händler an Betreiber der elektro...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 1.2 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Da der Liefer- bzw. Besteuerungsort sich beim grenzüberschreitenden Reihengeschäft entweder im Ursprungsland oder im Bestimmungsland befindet, müssen ein oder mehrere Lieferer des Reihengeschäfts sich u. U. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registrieren lassen.[1] Dies soll die – leider nur für die 3 Beteiligten am Ende der Lieferkette geltende – Vereinfach...mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 1.1 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft mit mehr als 3 Beteiligten

Ein Lieferer tätigt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat erwerbsteuerpflichtig ist. Der Lieferer muss deshalb die aus dem anderen Mitgliedstaat stammende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers buchmäßig aufzeichnen (z. B. durch Ausweis in der Rechnung). Bei einem innergemeinschaftlichen Reihe...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Maßnahmen und Kontrollen in der Lieferkette

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LkSG: Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette

Zusammenfassung Überblick In diesem Beitrag werden mögliche Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG überblicksartig dargestellt. Im Gegensatz zur Darstellung von allgemeinen bzw. übergreifenden Maßnahmen einerseits und risikospezifischen Maßnahmen andererseits im Beitrag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Präventionsmaßnahmen für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken we...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 1 Auswahl und Ausgestaltung von Präventionsmaßnahmen

Bei der Auswahl und Ausgestaltung von Präventivmaßnahmen im Rahmen des § 6 LkSG sind stets die Angemessenheitskriterien nach § 3 Abs. 2 LkSG zu beachten, die sich beziehen auf: die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, das Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher des Risikos, die Schwere, die (Un-)Umkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit der Verletzung und die A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vorgaben zur Einnahme der Konzernsichtweise bei der Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 6 Der Gesetzgeber wiederholt die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung anders als in Art. 29a der EU-Bilanzrichtlinie nicht noch einmal für die Konzernberichterstattung, sondern nutzt die Verweismöglichkeit. Allerdings wird in § 315c Abs. 2 HGB explizit darauf hingewiesen, dass die Konzernsichtweise einzunehmen ist. Dabei ist auf den Konzern bezogen auf den tats...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Nutzung von Rahmenwerken und Weglassen nachteiliger Angaben (Abs. 3)

Rz. 8 Analog zu § 289d HGB dürfen für den nichtfinanziellen Konzernbericht nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden.[1] Das berichtspflichtige MU hat gegenüber den Adressaten allerdings zu konkretisieren, welche Leitlinie bei der Erstellung des Berichts herangezogen wurde und falls keine Rahmenwerke genutzt wurden, warum dies entschieden wurde (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und offengelegten "Unterlagen der R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erbrachten Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 115f Sind die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 S. 1 UStG in objektiver Hinsicht erfüllt, ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu versagen, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihm bewirkten Umsätze mit einer Steuerhinterziehung in der Lieferkette, insbesondere des Erwerbers verknüpft ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.1 Allgemeines (§ 17b Abs. 1 UStDV)

Rz. 220 Wird keine Gelangensvermutung nach § 17a UStDV geltend gemacht oder wird diese widerlegt, bleibt es bei der bisherigen Nachweisregelung, die nunmehr in den §§ 17b bis d UStDV enthalten ist. Danach hat der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.2 Verbringungsnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen (§ 17b Abs. 2 UStDV)

Rz. 233 Durch die in § 17a UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Aufgrund des Wegfalls der Zollkontrollen an den innergemeinschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 188 Die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung i. S. v. § 6a Abs. 1 und 2 UStG müssen nachgewiesen werden.[1] Dieser Nachweis wird durch den Beleg- und Buchnachweis geführt, die aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 3 S. 2 UStG in §§ 17a bis 17d UStDV geregelt sind. Dass der Gesetzgeber diese Regelung dem Verordnungsgeber überlassen hat, ist nicht zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Abnehmer (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 90 Abnehmer (Empfänger) der Lieferung können nur folgende Personen sein: ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat (Rz. 101); eine in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegens...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 7 Beschaffung und Bewirtschaftung

Regelmäßig werden Waren beschafft und Dienstleistungen für die Bewirtschaftung des Gebäudes in Anspruch genommen. Beschaffungsgüter umfassen beispielsweise Büromaterialien, Möbel, technisches Equipment oder den Energieeinkauf. Bewirtschaftungsleistungen umfassen unter anderem die Inanspruchnahme von Reinigungsdiensten, die Wartung von technischen Anlagen, IT-Dienstleistungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 7.1 Beschaffung

Nachhaltiger Konsum bedeutet, nur das einzukaufen, was zwingend benötigt wird. Bevor eine Neuanschaffung getätigt wird, sollten Vermietende und Mietende für das Thema des nachhaltigen und zirkulären Konsums sensibilisiert und geschult werden. Sollten Materialien notwendig sein, so ist auf eine möglichst umweltfreundliche und nutzerorientierte Auswahl zu achten. Um Firmen mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.1.2 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Um neben der klimatischen Zielsetzung die Entwicklung von ganzheitlichen nachhaltigen ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Ebenen zu fördern, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2016 insgesamt 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) für die nächsten 15 Jahre (bis 2030) definiert. Für den Gebäudesektor sind vorranging die Zielemehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsratings für ... / 2.4 Sedex

Sedex (Supplier Ethical Data Exchange) ist eine Plattform, die sich auf ethisches Handeln und soziale Verantwortung in der Lieferkette konzentriert. Sie ist auch unter SMETA bekannt – Sedex Members Ethical Trade Audit. Sedex basiert auf dem Ethical Trade Initiative. Damit hat Sedex einen etwas anderen Fokus als die o. g. Ratings und ist eher eine Zertifizierung oder Verifizi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsratings für ... / 2.3 Drive Sustainability

Drive Sustainability – auch unter den Abkürzungen NQC oder SAQ bekannt – ist eine Initiative von Automobilherstellern und -zulieferern die ihrerseits Lieferanten dazu ermutigten, gemeinsam an nachhaltigen Lösungen in der Lieferkette zu arbeiten. Drive Sustainablity wird insbesondere durch die OEMs (Original Equipment Manufacturers)[1] für ihr eigenes Lieferantenmanagement ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Konsequenzen

Rz. 1413 [Autor/Stand] Durch die Entscheidung des EuGH in der Sache Italmoda ist nunmehr klargestellt, dass alle Fälle von missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten aus der MwStSystRL bzw. der 6. EG-Richtlinie – insb. Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und das Recht auf Vorsteuerabzug – gleich zu behandeln sind. Einheitlicher Maßstab für die Versagung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Die Entscheidung des EuGH

Rz. 1411 [Autor/Stand] Von erheblicher Bedeutung für Karussellfälle und EU-grenzüberschreitende Hinterziehungsketten ist die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Italmoda[2]. Zwar hat der EuGH darin nach seiner Diktion lediglich das bestätigt, was sich ohnehin schon aus der bis dahin ergangen "Missbrauchsrechtsprechung" ergab. Nach ganz überwiegender Auffassung hat die E...mehr