Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 2. Anwendung der Rechtslage bei Reihengeschäften

Die Bestimmung der verfügungsberechtigten Person in einem Reihengeschäft anhand der Ortbestimmung gem. § 3 Abs. 6 bis 8 UStG führt zu folgenden Ergebnissen: Ausgangsfall Unternehmer C aus der Schweiz bestellt Waren beim Händler B in Hamburg. B kauft die Waren beim Großhändler A aus Japan. C verkauft die Waren an einen Kunden D in Düsseldorf. Die Waren werden direkt von Tokio ...mehr

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Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten (zu § 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.5 Abs. 2 und Abs. 3 UStAE. Bei Geschäften mit Edelmetall oder anderen Metallen wird häufig mit Gewichtskonten für die beteiligten Personen gearbeitet. Dabei werden von einem Vertragspartner überlassene Metalle auf einem Gewichtskonto erfasst, teilweise entsteht durch die Vermengung Miteigentum der beteiligten Personen. Frühe...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 1. Aktuelle Rechtslage

Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG kann ein Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach gefestigter Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ist der Einfuhrgegenstand nur dann "für das Unternehmen" eines Unternehmers eingeführt, wenn der Unternehmer die Verfügungsmacht über den...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 3. Zweifelsfragen

Die Bestimmung der verfügungsberechtigten Person in einem Reihengeschäft anhand der Ortbestimmung gem. § 3 Abs. 6 bis 8 UStG führt zu eindeutigen und in der Regel auch rechtlich gewollten Ergebnissen und ist daher vor dem Hintergrund der Rechtsklarheit grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings zeigen insbesondere die Alternativen 4 und 5 des obigen Beispielsfalles, dass eine str...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin, StBin Ellen Kirchhainer[*] Der Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist Gegenstand sowohl nationaler und europäischer Rechtsprechung als auch lebhafter Diskussionen in der Fachliteratur. Ist die Verfügungsmacht am Gegenstand der Einfuhr legitime Voraussetzung für das Recht zum Vorsteuerabzug und anhand welcher Tatbestandsmerkmale lässt sich ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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Aufgabenteil / 16. Selbstständiges Beweisverfahren (→ § 7 Rdn 64 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Gebührenstreitwert bei Klageerweiterung

Rz. 65 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit kann sich während eines gerichtlichen Verfahrens durch eine Abänderung des Streitgegenstandes erhöhen. Dies ist bei einer Klageerweiterung oder Klageerhöhung der Fall. Die Gebühren berechnen sich bei der Klageerweiterung nach dem erhöhten Gebührenstreitwert ab dem Zeitpunkt der Änderung. Davon sind selbstverständlich nur d...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Klage und Widerklage (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)

Rz. 71 Einen wichtigen Zusatz zum Additionsverbot des § 5 Hs. 2 ZPO für den Gegenstand von Klage und Widerklage enthält bezüglich des Gebührenstreitwertes der § 45 Abs. 1 S. 1 GKG, der unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Additionsverbot ein Additionsgebot macht. Wann dies eintritt, hängt davon ab, ob Klage und Widerklage sich beziehen aufmehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Wegfall einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG

Rz. 45 Fällt eine der Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung weg, gilt gem. § 6b Abs. 6 S. 1 UStG am Tag dieses Ereignisses die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als das einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellte Verbringen. Es solle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 21a Gem. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG hat der Lieferer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands i. S. v. § 22 Abs. 4f UStG gesondert aufzuzeichnen. Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten kann der liefernde Unternehmer einen Dritten beauftragen.[1] Damit stellen die Aufzeichnungspflichten eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung dar § 22 UStG Rz. 235a. Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Anforderungen an den korrekten Ablauf

Rz. 30 Neben den in 3.3.2., Rz. 27 und 3.3.3., Rz. 28, Rz. 29 aufgeführten Voraussetzungen, die Lieferer und Erwerber zu erfüllen haben verlangt § 6b Abs. 3 UStG, dass die Lieferung an den Erwerber binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands erfolgen muss. Dabei sind keine Kalendermonate, sondern in einem Nichtschaltjahr 365 Tage gemeint. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gesetzliche Konsignationslagerregelung

Rz. 11 Das Verbringen eines Gegenstands aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein sog. Konsignationslager[1] für Zwecke einer späteren Lieferung dieses Gegenstands ist seit dem 1.1.2020 gem. § 6b Abs. 2 UStG wie folgt zu beurteilen: 1. Das Verbringen an den Erwerber wird beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat keiner steuerbaren und s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate

Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands bewirkt, gilt grundsätzlich am Tag nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb gleichgestelltes Verbringen. Dies gilt allerdings...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Begriff der Konsignationslagerregelung wird zwar sowohl in § 6b UStG als auch in Art. 17a MwStSystRL sowie in der MwStDV verwendet aber nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] betrifft die Regelung ein Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager. Ferner ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Ort, an den der Gegenstand im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.1 Übersicht

Rz. 24 Der Erwerber muss kein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt; gem. § 6b Abs. 1 Nr. 3 UStG lediglich gegenüber dem Lieferer eine USt-IdNr. verwenden. Rz. 25 Das Führen von Aufzeichnungen ist in § 6b UStG für den Erwerber nicht normiert worden. Zwar soll er Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 22 Abs. 4g UStG führen, Verstöße führen m. E. jedoch nicht zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Rechtsfolgen für den Erwerber

Rz. 37 Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Damit ist dieser Vorgang im Ergebnis nicht steuerbar. Es gelten dafür aber die oben beschrieben Pflicht (3.3.2.) Erst die spätere eigentliche Verschaffung der Verfügungsmac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Wechsel des Erwerbers

Rz. 42 Stand zu Beginn der Beförderung oder Versendung zwar ein Erwerber nach Maßgabe des § 6b Abs. 1 UStG fest, soll dann aber doch an einen anderen Erwerber geliefert werden, so ist dies innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung bzw. Versendung möglich, und zwar unter den Voraussetzungen des § 6b Abs. 5 UStG.[1] Rz. 43 Voraussetzung ist, dass der andere Erwerber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.3 Bestehen einer Vereinbarung

Rz. 18 Bereits bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Gegenstände des Unternehmens im Abgangsmitgliedstaat muss eine Vereinbarung mit mindestens einem späteren Erwerber vorliegen, in welcher geregelt wird, dass dieser nicht bei Beendigung der Beförderung oder Versendung in den Bestimmungsmitgliedstaat die Verfügungsmacht an den Gegenständen erhält, sondern zu einem s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 9 Bis zum 31.12.2019 hatten zahlreiche Mitgliedstaaten individuelle oder keine Sonderregelungen zum Umgang mit der Besteuerung von Lieferungen im Zusammenhang mit Konsignationslägern. Eine Übersicht enthält eine Vfg. der OFD Frankfurt/M.[1]mehr

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Insolvenzordnung, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Kommentar Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter, vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Die Finanzverwa...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 47 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / b) Schadens- und Aufwendungsersatz

Rz. 116 Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache beurteilt sich nach Maßgabe von § 437 Nr. 3 Alt. 3 BGB i.V.m. §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB. Beachte Erwägungsgrund 61 der WKRL stellt klar, dass die Richtlinie nicht die Ansprüche von Verbrauchern über eine Entschädigung für Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter W...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Verlängerung der allgemeinen Regel

Rz. 138 Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, womit die Dauer der Beweislast­umkehr (vormals sechs Monate) verlängert worden ist,[369] ein "von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der Sache" (vormals "Sachmangel", wobei der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BGH zum vormaligen § 476 BGB [§ 477 BGB neu] in Umsetzung der Faber-Ent...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen

Rz. 5 § 309 Nr. 9 BGB erfasst nur Dauerschuldverhältnisse[11] – allerdings nicht alle, sondern solche, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben – wie bspw. Verträge eines Verbrauchers mit Mobilfunkanbietern, Streamingdiensten, Fitnessstudios,[12] Stromlieferanten mit Online-Partnerbörsen sowi...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm

Rz. 13 Unverändert geblieben ist die Ausnahmeregelung in § 309 Nr. 9 Halbsatz 2 BGB, wonach die Norm nicht für "Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge" gilt.[23]mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / G. Verträge über körperliche Datenträger

Rz. 28 Nach § 327 Abs. 5 BGB,[108] der eine gewisse Sonderstellung einnimmt,[109] erfassen in Umsetzung von Art. 3 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL die §§ 327 ff. BGB (Anwendungsbereich, mit Ausnahme der §§ 327b und c BGB, statt derer gelten die allgemeinen Regelungen des § 475 Abs. 1 und 2 BGB) auch Verträge über (die Bereitstellung) körperliche Datenträger [110] (vgl. zur Begriff...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / b) Zurverfügungstellung der Garantie auf einem dauerhaften Datenträger

Rz. 148 Die Garantieerklärung muss dem Verbraucher nach § 479 Abs. 2 BGB [386] spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware und zwar auf jeden Fall, und nicht wie nach bisherigem Recht erst auf Verlangen des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger (i.S.v. § 126b Satz 2 BGB) zur Verfügung gestellt werden.[387] Ein dauerhafter Datenträger ist nach der Legaldefinition ...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / IV. Aliud und Minuslieferung

Rz. 26 Einem Sachmangel steht es gemäß § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache als die vertraglich geschuldete Sache liefert[107] (Aliudlieferung).[108] Die Minus- (Minder-) bzw. Mankolieferung ("Lieferung einer zu geringen Menge", vgl. § 434 Abs. 3 BGB alt) findet in diesem Kontext keine Erwähnung mehr, da sie in Art. 6 Buchst. a WKRL[109] ausdrücklich ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / K. Bereitstellung des digitalen Produkts

Rz. 42 Die Bereitstellung digitaler Produkte unterscheidet sich deutlich von der Lieferung oder Übergabe körperlicher Gegenstände, weshalb insoweit Sonderregelungen erforderlich sind. I. Bestimmung der Leistungszeit und Art und Weise der Bereitstellung Rz. 43 Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a BGB dazu verpflichtet (was eine bestehende L...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

[36] Die Berufung der Klägerin hat überwiegend Erfolg. [37] Ihr steht infolge des Unfalls eine Nutzungsausfallentschädigung für 104 Tage, mithin in Höhe von 8.216,00 EUR, aus §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG zu. In diesem Zeitraum, in dem das Fahrzeug vier Tage lang begutachtet und sodann über 127 Tage hinweg – 31 Tage davon hat die Beklagte bereits reguliert – repa...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Wird es Verbrauchern (§ 13 BGB) ermöglicht, über betriebene Webseite einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr i.S.v. § 312i Abs...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Objektive Anforderungen

Rz. 18 Vorbehaltlich einer wirksamen[54] anderweitigen Vereinbarung (Vereinbarungsvorbehalt – negative Beschaffenheitsvereinbarung)[55] entspricht eine Sache nach § 434 Abs. 3 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 WKRL (Objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit)[56] den objektiven Anforderungen, wenn eine der vier normierten Konstellationen (Gruppen) vorliegt,[57]...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Wegfall der Höchstgrenze der Ablaufhemmung (§ 445b Abs. 2 BGB)

Rz. 49 § 445b Abs. 2 Satz 1 BGB hemmt den Ablauf der Verjährung von Rückgriffsansprüchen des Verkäufers gegen seinen Lieferanten.[156] Die Regelung des § 445b Abs. 2 Satz 2 BGB alt, die die Beschränkung der Ablaufhemmung auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab der Lieferung der Sache an den Verkäufer begrenzt hatte, wurde aufgehoben (obgleich die WKRL nichts Entsprechendes ano...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 2. Stillschweigende Vertragsverlängerung

Rz. 9 Allerdings ist im Verbraucherschutzinteresse die stillschweigende (automatische) Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen eingeschränkt worden (während bislang eine formularmäßige Vereinbarung einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses um höchstens ein Jahr zulässig war). Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / C. Änderungen (Ergänzungen) in Bezug auf die Nacherfüllung

Rz. 27 Die Umsetzung der WKRL führt die Abhilfekaskade der Rechte des Käufers bei Mängeln nach § 437 BGB zwar fort:mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Wertersatzpflicht bei Dienstleistungen

Rz. 20 Der Verbraucher hat nach § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB Wertersatz [50] (vormals § 357 Abs. 8 BGB alt und in sprachlicher Anpassung an den Wortlaut von Art. 14 Abs. 4 Buchst. a VerbrRRL) für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / 6. Sonderbestimmungen für Garantien

Rz. 142 § 479 BGB trifft Sonderbestimmungen für Garantien im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs. Diese bedurften einer Anpassung an die im Vergleich zu Art. 6 Abs. 2 bis 4 VerbrGKRL detaillierteren Vorgaben des Art. 17 Abs. 2 bis 4 WKRL.[383] Eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) muss in Umsetzung von Art. 17 WKRL (gewerbliche Garantien) bestimmten Anforderungen genügen. Rz. 143...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Besonderheiten in Bezug auf den Sachmangelbegriff bei Waren mit digitalen Elementen

Rz. 74 Die §§ 475b und c BGB normieren Sonderbestimmungen für den Erwerb von Waren mit digitalen Elementen, zu deren Bereitstellung (selbst oder durch einen Dritten) der Unternehmer sich beim Verbrauchsgüterkauf verpflichtet hat, in Ergänzung von § 434 BGB im Hinblick auf einen Sachmangel. Beachte § 475b BGB ergänzt § 434 BGB wie folgt:[206]mehr