Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einer Einfuhr vorangehende Lieferung

Rz. 13 Nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit. D.h., es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands handeln, der zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht den Tatbestand der Einfuhr [1] erfüllt hat bzw. diesen erst später erfüllt. Steuerbar ist nach dem mWv 1.1.2004 neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung

Rz. 104 Die Abgabe verzehrfertiger Speisen und Getränken kann sowohl im Rahmen einer Lieferung als auch im Rahmen einer sonstigen Leistung vollzogen werden. Neben den nach unterschiedlichen Rechtsnormen zu bestimmenden Ort der Leistungen – die zwar aus systematischer aber meist nicht aus praktischer Sicht von Bedeutung sind – ist diese Unterscheidung für die Anwendung des zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung der Lieferung von der sonstigen Leistung

Rz. 12 In vielen Fällen ist zweifelhaft, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt. Insoweit kommt es darauf an, welcher Art die erbrachte Leistung ist. Maßgebend ist nach ständiger Rechtsprechung die Sicht des Durchschnittsverbrauchers. [1] Bildet z. B. die körperliche Übergabe eines Gegenstands den wirtschaftlichen Leistungsgehalt, wird eine Lieferung vorliegen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4b [Einer Einfuhr vorangehende Lieferung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 4b UStG ist steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) die einer Einfuhr vorangehende Lieferung von Gegenständen, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Dies gilt entsprechend für Lieferungen, die den vorbezeichneten Lieferungen vorausgegangen sind. Die Vorauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen

Rz. 17 § 4 Nr. 4b UStG gilt nur für Lieferungen (von Gegenständen) bzw. Werklieferungen. Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen) im Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, fallen – im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG genannten Gegenständen steh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4c [Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung über einen Online-Marktplatz]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versandhändler) bei Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (Online...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Einfuhr durch Abnehmer oder dessen Beauftragten

Rz. 22 Eine Lieferung ist nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG nur unter der Voraussetzung steuerfrei, dass der Abnehmer der Lieferung oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Abnehmer i. S.d. § 4 Nr. 4b UStG ist derjenige, mit dem der liefernde Unternehmer das Umsatzgeschäft (das der Lieferung zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft) abgeschlossen hat, also demg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Einzelfälle (seit dem 1.7.2011)

Rz. 127 Die Beurteilung, ob bei der Abgabe von Speisen und Getränken eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung oder eine (im Regelfall) dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ist allerdings bei der Abgabe von Speisen zu beachten, dass diese auch als Restau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 39 Der Unternehmer hat die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG nachzuweisen. Dieser Nachweis ist eindeutig und leicht nachprüfbar zu führen.[1] Rz. 40 Der Nachweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung [2]. Rz. 41 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, geliefert, setzt die Nachweisp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Historische Entwicklung bis 30.6.2011

Rz. 106 Ob ein Umsatz als Lieferung von (verzehrfertigen) Speisen oder als sonstige Leistung (Restaurationsumsatz) einzuordnen ist, war schon seit Einführung des derzeit geltenden Umsatzsteuerrechts zum 1.1.1968 wegen des unterschiedlichen Steuersatzes von entscheidender Bedeutung. Vom 1.1.1968 bis zum 30.6.2011 ergaben sich dabei verschiedene Ansatzpunkte, den zutreffenden ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 36 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt, ist diese Lieferung nicht nach § 4 Nr. 4b UStG steuerfrei. Die Lieferung kann unter den Voraussetzungen des § 6 UStG steuerfrei sein. Rz. 37 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 4b UStG ist steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) die einer Einfuhr vorangehende Lieferung von Gegenständen, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Dies gilt entsprechend für Lieferungen, die den vorbezeichneten Lieferungen vorausgegangen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer eindeutig und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 4c UStG beruht auf Art. 1 Nr. 3 der RL (EU) 2019/1995[1], mit dem Art. 136a neu in die MwStSystRL neu eingefügt wurde. Die Vorschrift bestimmt: Wird ein Steuerpflichtiger gemäß Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL behandelt, als ob er Gegenstände erhalten und geliefert hätte, befreien die Mitgliedstaaten die Lieferung dieser Gegenstände an diesen Steuerpflichtigen von de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 4b UStG beruht auf Art. 155, 156 Abs. 1 Buchst. a und c und 161 MwStSystRL. Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvorschrift), unbeschadet der übrigen Steuerbefreiungen vorbehaltlich der Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses gem. Art. 398 MwStSystRL Sondermaßnahmen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Beispielsfälle zur Abgrenzung von Nebenleistungen

Rz. 63 Beförderungsleistungen können eine eigenständige Leistung darstellen, aber auch – typischerweise im Rahmen des Versandhandels – unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung sein. Darüber hinaus sind die folgenden Einzelfälle zu beachten: Bei der Bergung von Kies aus dem Meer ist die Beförderung des an Bord genommenen Materials in jedem Fall Nebenleistung zur B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 7a Das UStG enthält keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung des Begriffs der sonstigen Leistung. Aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 9 UStG ergibt sich, dass als Oberbegriff zu den Tatbeständen Lieferung und sonstige Leistung der Begriff Leistung zu betrachten ist. Eine sonstige Leistung kann danach nur vorliegen, wenn eine Lieferung nicht gegeben ist. Ausdrücklich wird ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Leistungen seit dem 1.7.2011

Rz. 115 Zum 1.7.2011 ist Art. 6 MwStSystRL-DVO [1] in Kraft getreten, die die früheren Regelungen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei den Restaurationsleistungen vereinfacht und die zu einer unionseinheitlichen Anwendung der Abgrenzungsgrundsätze führt. Nach Art. 6 MwStSystRL-DVO gilt als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung die Abgabe zubereiteter o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besondere Verfahren (Nichterhebungsverfahren)

Rz. 29 Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt auch für alle Lieferungen von Waren, die sich in einem solchen besonderen Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Das Gesetz über einen Warenstempel v. 26.6.1916[1] unterwarf nur die Lieferungen von Waren einer Besteuerung. Durch das UStG 1918[2] wurde der Besteuerungsgegenstand dann erstmals allgemein auf Lieferungen (auch auf Grundstückslieferungen) und sonstige Leistungen im gewerblichen Bereich erweitert. Das UStG 1919[3] dehnte die Besteuerung dann auch auf die Leistungen der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Der Mehrwertsteuer unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c MwStSystRL "Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt erbringt". Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL definiert den grundsätzlichen Begriff der Dienstleistung wie folgt: „(1) Als Dienstleistung gilt jeder Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist. … Gemäß A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.10 Vergebliche Anschaffungskosten

Rz. 151 Der Erwerber aktiviert Vorauszahlungen an den Verkäufer im Rahmen des noch schwebenden Geschäfts als geleistete Anzahlungen nach § 266 Abs. 2 HGB. Diese Anzahlungen gehören noch nicht zu den Anschaffungskosten. Wird das Wirtschaftsgut geliefert, so werden die geleisteten Anzahlungen auf die Anschaffungskosten umgebucht. Für die Umbuchung kommt es nur darauf an, ob de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Bei wirtschaftlicher Betrachtung schließen sonstige Leistungen mitunter unselbstständige Lieferungsvorgänge als Nebenleistungen ein. Es kommt auch der umgekehrte Fall vor, dass Lieferungen sonstige Leistungen einschließen. Unselbstständige Nebenleistungen im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs liegen vor, wenn sie für den Abnehmer keinen eigenen Zweck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung sonstiger Leistungen

Rz. 53 Üben Personen oder Zusammenschlüsse Tätigkeiten aus und ist es strittig, ob diese Tätigkeit zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG führt, wird in aller Regel eher die Frage der Unternehmereigenschaft (selbstständig; mit Einnahmeerzielungsabsicht, nachhaltige Tätigkeit) oder die Verknüpfung mit einer konkreten Gegenleistung (Leistungsaustausch) Gegensta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Nicht-Unionswaren

Rz. 26 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt ihrem Sinn entsprechend nur für Lieferungen von Nicht-Unionswaren, da ansonsten keine auf eine Lieferung folgende Einfuhr denkbar ist. Waren, die sich im Zollgebiet der Union befinden, haben zollrechtlich entweder den Status von Unionswaren oder den Status von Nicht-Unionswaren. Für alle im Zollgebiet der Union befindliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.4 Anschaffungskosten in ausländischer Währung

Rz. 118 Bei Anschaffungen im In- oder Ausland – insbesondere in einer ausländischen Betriebsstätte –, bei denen die Gegenleistung in ausländischer Währung zu erbringen ist, ist der Kaufpreis zum Anschaffungskurs in Euro umzurechnen. § 256a HGB i. d. F. des BilMoG regelt erstmals die Währungsumrechnung für den Einzelabschluss mit dem Devisenkassamittelkurs. Aufgegeben worden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.1 Zweck der Regelung

Rz. 515 Bei der unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt, zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen sowie zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft war nach § 6 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Gegenstände (Waren) in zollrechtlichem Nichterhebungsverfahren

Rz. 25 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt für alle Lieferungen von Nicht-Unionswaren, die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befinden. Die Befreiung ist nicht auf den Warenkatalog der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a Buchst. a UStG [1] beschränkt. Auch gilt keine Beschränkung hinsichtlich der Aufmachung der eingelagerten Gegenstände. Sie können au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.5 ABC des Teilwerts

Rz. 273 Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung Rz. 249 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Rz. 352 Darlehensforderung Rz. 349 Darlehensforderung eines Mitunternehmers Rz. 333, 350 Drohverlustrückstellung Rz. 263 Einzelveräußerungspreis Rz. 262 Fehlmaßnahme Rz. 268 Feststellungslast bei einer Teilwertabschreibung Rz. 258, 264 Firmenwert Rz. 35...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Die steuerfreien Lieferungen im Einzelnen

Rz. 56 Steuerfrei sind zum einen Lieferungen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird. [1] Der Liefergegenstand muss also im Zuge der Lieferung in ein im Inland belegenes Umsatzsteuerlager eingelagert werden. Praxis-Beispiel Unternehmer A aus Bremen liefert Kaffee[2] an den in Hamburg ansässigen Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Lieferungen

Rz. 50 Steuerfrei sind die Lieferungen der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände an einen Unternehmer für sein Unternehmen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet.[1] Rz. 51 Mit Lieferung ist die in § 3 Abs. 1 UStG gesetzlich definierte Lieferung eines Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a) UStG)

2.1.1 Unionswaren – Nicht-Unionswaren Rz. 40 Die Befreiung von Lieferungen in ein oder in einem Umsatzsteuerlager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 1 UStG ist zwar auf die Gegenstände nach der Anlage 1 beschränkt. Auf den Status dieser Gegenstände kommt es jedoch nicht an. Die Steuerbefreiung gilt daher sowohl für Lieferungen von Unionswaren als auch von Nicht-Unionswaren, di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Besteuerung des der Auslagerung vorangegangenen Umsatzes

Rz. 131 Mit der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager entfällt die Steuerbefreiung für die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr.[1] Der Besteuerung unterliegt somit der letzte vor der Auslagerung liegende – zunächst steuerfreie – Umsatz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9 Transport eines ausgelagerten Gegenstands in das Drittlandsgebiet oder einen anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 145 Gelangt der Gegenstand beim Verlassen des Steuerlagers in ein Drittland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat, ist eine damit verbundene Lieferung entweder als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Praxis-Beispiel Ein unter die Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG fallender Gegenstand ist in einem Umsatzsteuerlager in Hamburg eingelagert. Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Rz. 137 Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt.[1] In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG die Steuer schuldet, hat dieser die USt von diesem Betrag zu berechnen. Rz. 138 Bei Lieferungen und dem innergemeinschaftlichen Erwerb i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Der mWv 1.1.2004 neu in das Gesetz eingefügte § 4 Nr. 4a UStG [1] verkörpert die sog. Umsatzsteuerlagerregelung. Mit ihr werden Umsätze im Zusammenhang mit Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, zunächst steuerfrei gestellt. Eine Steuerbelastung erfolgt mit der Auslagerung. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 25 § 4 Nr. 4a UStG [1] beruht auf Art. 154, 155, 157 Abs. 1 Buchst. a, 157 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2, 160 Abs. 1 Buchst. b, 163 und 202 MwStSystRL (vorher Art. 16 Abs. 1 Teil B Buchst. e sowie Teile C bis E und Abs. 1a der 6. EG-Richtlinie). Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 71 Wird ein Gegenstand aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in ein Umsatzsteuerlager im Inland eingelagert, ist ein vor der Einlagerung liegender innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei. [1] Praxis-Beispiel Unternehmer A aus Fiuggi/Italien liefert 300 kg Oliven[2] an den in Bremen ansässigen Unternehmer B. Die Oliven werden unmittelbar in das Umsatzsteuerlager des U in Ham...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vermittlungsumsätze

Rz. 70 Steuerfrei ist die Vermittlung von Umsätzen, die unter § 4 Nr. 4a UStG fallen.[1] Die Befreiung gilt sowohl für die Vermittlung von Lieferungen von Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden oder sich dort befinden, als auch für die Vermittlung von Leistungen, die unmittelbar mit den in einem Umsatzsteuerlager befindlichen Gegenständen zusammenhänge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 38 Kern der Umsatzsteuerlagerregelung ist eine Steuerbefreiung für Umsätze von Gegenständen, mit denen diese in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden, sowie eine Steuerbefreiung der Lieferungen von Gegenständen, bei denen diese körperlich in einem Umsatzsteuerlager verbleiben oder in ein anderes Umsatzsteuerlager im Inland gelangen.[1] Die Befreiung gilt beim Gelangen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Befreiung der Einfuhr von Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden sollen

Rz. 73 Um eine steuerliche Belastung zu vermeiden, ist die Einfuhr von in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG aufgeführten Gegenständen, die im Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen gem. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 1 UStG verwendet, also in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden sollen, steuerfrei. [1] Dabei reicht der Wille des Einführers, die eing...mehr