Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 9 Die Änderung der Bemessungsgrundlage hatte in der 6. EG-Richtlinie und hat in der MwStSystRL jeweils eine zweigeteilte Grundlage. Zum einen wurde bzw. wird in beiden Richtlinien die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags und zum anderen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs geregelt. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL (ebenso zuvor Art. 11 C Abs. 1 6. EG-Richtlinie) behande...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) KapESt-Entlastung für nach der Auflösung einer Tochtergesellschaft erfolgte Ausschüttungen

Zu Gunsten einer ausländischen Muttergesellschaft kommt für Gewinnausschüttungen ihrer sich in gesellschaftsrechtlicher Abwicklung befindenden inländischen Tochtergesellschaft die Entlastungswirkung gem. § 43b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zur Anwendung, wenn die Gewinne aus der Zeit vor der Auflösung stammen und es sich nicht um abschließend gezahlte Abwicklungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 4 Ende der Steuerpflicht

Ähnlich wie bei der Gründung der Kapitalgesellschaft sind auch bei der Beendigung mehrere Stadien zu unterscheiden: Die Auflösung der Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH tritt ein, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist,[1] z. B. durch Beschluss der Gesellschafter. Die Auflösung ist dem Handelsregister anzumelden. Der Auflösung schließt sich die Liquidation der Gesell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

Leitsatz 1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten. 2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.1 Liquidation

Rz. 108 Auch zum Ende der unbeschränkten KSt-Pflicht fehlen im KStG ausdrückliche generelle Regelungen. § 11 KStG bestimmt, dass im Falle der Auflösung und Abwicklung (Liquidation) von unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften, unbeschränkt stpfl. Genossenschaften oder unbeschränkt stpfl. VVaG der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.6 Fehlende Rechtsformneutralität

Rz. 137 Das neue Körperschaftsteuersystem mit Teileinkünfteverfahren führt zu einer Steuerbelastung, die von der der Einzelunternehmer bzw. der Gesellschafter von Personengesellschaften deutlich abweicht. Während der Steuerpflichtige bei Investition in einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft sowohl auf thesaurierte als auch auf entnommene Gewinne eine Steuerb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Körperschaften

Rz. 10 Da die KSt eine Personensteuer ist, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund persönlicher Leistungsmerkmale erfasst, gilt auch für die Besteuerung der Körperschaft das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dieser Befund könnte zweifelhaft sein, wenn man die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in untrennbarem Zusammenhang mi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.2 Gründe für die Doppelbelastung

Rz. 45 Die Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne der Körperschaft beruht auf dem juristischen Trennungsprinzip, wonach die Körperschaft ein vom Anteilseigner getrenntes Steuerrechtssubjekt ist. Jedes der beiden selbstständigen Steuerrechtssubjekte hat grundsätzlich eine eigenständige wirtschaftliche Sphäre, aus der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fließt. Diese w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.3 Beziehungen zwischen Körperschaft und Anteilseigner

Rz. 15 Die Körperschaft ist ein eigenständiges Steuerrechtssubjekt, das von dem Anteilseigner zu unterscheiden ist. Dies ist eine systematisch notwendige Folge der zivilrechtlichen Selbstständigkeit der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie juristische Person ist oder nicht. Das Steuerrecht folgt insoweit dieser legislatorischen Wertungsentscheidung. Es nimmt die zivilrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.5 Das Postulat der rechtsformneutralen Besteuerung

Rz. 23 Das Steuersystem führt zu einer unterschiedlichen Belastung des Steuerpflichtigen, je nachdem, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird. Während die Gewinne aus Einzelunternehmen und die Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen, sind die Gewinnanteile aus der Beteiligung an juristisch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.6 Entwicklung des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 32 Schon vor der Einführung einer reichseinheitlichen KSt am 30.3.1920 wurde das Einkommen der juristischen Personen allgemein selbstständig besteuert. Die Besteuerung war in den EStG der Einzelstaaten geregelt. Die Doppelbelastung, die sich durch die Besteuerung des Gewinns bei der juristischen Person und der Ausschüttung beim Anteilseigner ergab, hatte wegen der verhäl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Entlastung von KapErtrSt für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen

Streitig ist, ob der Klägerin (Sociéte Anonyme (S.A., vergleichbar einer deutschen Aktiengesellschaft) mit Sitz in Luxemburg) die begehrte KapErtrSt-Erstattung im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen, die sie während der gesellschaftsrechtlichen Abwicklung ihrer Tochtergesellschaft erhalten hat, auf der Grundlage von § 50d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43b Abs. 1 EStG zusteht. Der Be...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStGsteuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Bei...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 52 § 9 ist die Grundvorschrift für eine durchsetzbare Honorarrechnung. Erst bei Beachtung dieser Formvorschriften kann die Vergütung eingefordert werden. Zwingende Voraussetzung ist die Übernahme der Verantwortung für die Honorarnote durch den Kanzleiinhaber oder gesetzlichen Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft. Seit dem 01. 07. 2020 bedarf die wirksame Liquidati...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / i) Die Rückzahlung zu viel gezahlter Gebühren und Auslagen

Rz. 81 Zu hohe, vom Mandanten schon gezahlte Vorschüsse, Gebühren und Auslagen müssen zurückgezahlt werden. Die Abrechnung von Vorschüssen hat unverzüglich nach Erledigung des Auftrages zu erfolgen (§ 8 – Rz. 2). Der Rückzahlungsanspruch ergibt sich regelmäßig aus §§ 675, 667 BGB oder aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB. Sind Vorschüsse gezahlt worden, die sich nach Liquidatio...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) Vermittlungsverfahren bei der Steuerberaterkammer

Rz. 58 Häufiger von Auftraggebern, durchaus aber auch von dem beauftragten StB, kann die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens über die Angemessenheit der Vergütung bei der zuständigen Berufskammer beantragt werden. Auf Antrag ist die Berufskammer verpflichtet, solche Vermittlungsverfahren durchzuführen (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG). Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Ber...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Mahn- und Klageverfahren

Rz. 59 Regelmäßig wird der Vergütungsanspruch aber durch ein Mahn- bzw. Klageverfahren durchzusetzen sein. Kommt es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln der ZPO. Gem. § 29 ZPO kann zwar an dem Erfüllungsort der Leistung aus dem Beratungsvertrag geklagt werden (so ausdrücklich OLG Köln v. 29. 06. 1994 – 17 ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Die Höhe der Zeitgebühr

Rz. 13 Seit dem 20. 12. 2012 betrug die Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Daraus errechnete sich eine Mittelgebühr von 50 Euro. Rz. 14 Der Obersatz der Zeitgebühr erhöht sich ab dem 01. 07. 2020 um 5 Euro auf 75 Euro. Vergütungsvereinbarungen über eine höhere Zeitgebühr oder höhere Stundensätze sind gem. § 4 möglich. Zu den Grenzen derartiger Vereinbarung...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 15 Umsatzsteuer

Rz. 1 § 15 entspricht Nr. 7000 f. VV RVG. Da USt neben den Gebühren und Auslagen festzusetzen ist, sind letztere umsatzsteuerlich Nettobeträge. Gleichzeitig belegt die Überschrift von § 15, dass der Verordnungsgeber drei Bereiche der "Vergütung" unterscheidet: Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Rz. 2 Ausdrücklich braucht in der Liquidation bei dem Ansatz der Umsatzsteuer au...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / IV. Beendigung der Gesellschaft durch Liquidation

Rz. 50 Wurde die OHG durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, so ist dies nicht nur durch die noch überlebenden Gesellschafter, sondern auch von allen Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines Erbnachweises anzumelden, § 143 Abs. 1 S. 3 HGB. Dies gilt auch, wenn für die Liquidation eigene Liquidatoren bestellt werden, § 148 HGB. Nach Beendigung der Liq...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / V. Beendigung der offenen Handelsgesellschaft ohne Liquidation

Rz. 51 Auch bei der Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter bzw. Erben oder Vermächtnisnehmer handelt es sich um Fälle der §§ 143 Abs. 1, 157 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft erlischt in einem solchen Fall, ohne dass eine Liquidation stattfände; vielmehr haben sich alle Gesellschaftsanteile in einer Hand vereinigt. Dies kann natürlich auch im Rahmen einer...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.7 Veräußerungsgewinn

Die Regelung des § 17 EStG stellt die Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften den Einkünften aus Gewerbebetrieb gleich. Dementsprechend ist ein Veräußerungsgewinn in dem Zeitpunkt erzielt, in welchem er bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als realisiert gelten würde. Insbesondere ist damit das Zuflussprinzip des § 11 EStG ni...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.4 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden[1]: Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Maßgebend ist aber nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern der Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder eines Insolvenzverfahrens. Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner wesent...mehr

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Veräußerungsgewinn / 5 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)

Nach § 17 EStG ist die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) steuerpflichtig, sofern die – mittelbare oder unmittelbare – Beteiligung mindestens 1 % beträgt. Ob eine sog. wesentliche Beteiligung vorliegt, richtet sich nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze.[1] Neben einer Veräußerung wir...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.2 Die Liquidation bei Abweisung mangels Masse

Wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist eine Fortführung unter keinen Umständen möglich. In diesem Fall wird das Unternehmen liquidiert, das restliche Vermögen der Gesellschaft also in Geld umgewandelt. Die Liquidation läuft dann folgendermaßen ab: Wer die Funktion des Liquidators ausübt, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag oder dem Beschluss der Gesells...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4 Insolvenzeröffnungsverfahren/vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht muss bei Vorliegen eines Insolvenzantrags, der nicht als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, ermitteln, ob Insolvenzgründe existieren. Das Gericht (zuständig ist bis einschließlich der Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzrichter) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und Begründetheit. Die Zulässigkeit richtet sich nach den allgemeinen Prozessvor...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.1 Berichtstermin

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter 3 Monate Zeit, um die wirtschaftliche Lage des schuldnerischen Unternehmens in allen Einzelheiten zu eruieren. Seine Ergebnisse inklusive seiner Einschätzung der Chancen der Fortführung des Unternehmens muss er in einem Bericht erfassen. Im Berichtstermin trägt der Insolvenzverwalter zur wirtschaftlichen Lage ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 1.5 Apparate- und Laborgemeinschaft

Darunter versteht man den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler zur gemeinsamen Nutzung von Räumen, Apparaten, Geräten und zur Beschäftigung des entsprechenden Hilfspersonals. Im Allgemeinen leisten die Freiberufler gleich hohe Einlagen, die der zentralen Beschaffung der erforderlichen Apparate und Geräte dienen. Die Freiberufler sind dann am Gesellschaftsvermögen in jeweils...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / b) Berücksichtigung von Auskehrungen aus dem Einlagekonto

Sind bei der GmbH, deren Anteile eingelegt werden, Auskehrungen aus dem Einlagekonto erfolgt, sind diese von den AK abzuziehen. Übersteigen die Auskehrungen die AK, wird ein Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG erzielt.[6] Nach der Auffassung des BFH sind auch i.R.d. Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung ins BV Auskehrungen aus dem Einlagekonto AK-mindernd zu berücksic...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 4. Zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaftem Einlagekonto

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Regelung des § 27 KStG und der Strenge der Finanzrechtsprechung kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass materiell-rechtliche Auskehrungen aus dem Einlagenkonto steuerrechtlich auf der Ebene der Gesellschafter als steuerpflichtige Dividende qualifiziert werden. Fehlerhafter Umgang mit dem Einlagekonto auf Gesellschaftsebene schlägt a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 76 BGB – Eintragungen bei Liquidation.

Gesetzestext (1) 1Bei der Liquidation des Vereins sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht in das Vereinsregister einzutragen. 2Das Gleiche gilt für die Beendigung des Vereins nach der Liquidation. (2) 1Die Anmeldung der Liquidatoren hat durch den Vorstand zu erfolgen. 2Bei der Anmeldung ist der Umfang der Vertretungsmacht der Liquidatoren anzugeben. 3Änderungen der L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 47 BGB – Liquidation.

Gesetzestext Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Rn 1 Liquidation bedeutet die Abwicklung des Vereins, indem das Vereinsvermögen in Geld umgesetzt, die Gläubiger befriedigt werden und das verbleibende Vermögen an den Anfallberechtigten ausgekehrt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 87c BGB – Vermögensanfall und Liquidation. (zum 1.7.23)

Gesetzestext (1) Mit der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallberechtigten. Durch die Satzung kann vorgesehen werden, dass die Anfallberechtigten durch ein Stiftungsorgan bestimmt werden. Fehlt es an der Bestimmung der Anfallberechtigten durch oder aufgrund der Satzung, fällt das Stiftungsvermögen an den Fi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 50 BGB – Bekanntmachung des Vereins in Liquidation.

Gesetzestext (1) 1Die Auflösung des Vereins oder die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist durch die Liquidatoren öffentlich bekannt zu machen. 2In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. 3Die Bekanntmachung erfolgt durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt. 4Die Bekanntmachung gilt mit dem Ablauf des zweiten Tage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Auflösung führt idR noch nicht zur Vollbeendigung der GbR, sondern unter Fortbestand (auch ggü Dritten, Naumbg NZG 02, 813 [BGH 18.07.2002 - III ZR 124/01]) nur zu ihrer Umwandlung in eine Abwicklungsgesellschaft, deren Zweck sich auf die Liquidation reduziert (BGH WM 66, 639, 640) und die im Falle der Außen-GbR rechtsfähig bleibt. Mit der Auflösung beschränken sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Abwicklung.

Rn 4 Zur Liquidation sind nach § 730 II 2 alle Gesellschafter gemeinschaftlich (Gesamtgeschäftsführung) berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt für die Liquidation ausdrücklich etwas anderes. Die Regelung der Geschäftsführung für die werbende GbR ist nicht ohne weiteres auf die GbR in Liquidation anzuwenden. Eine Vergütung kann mangels abw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so haben die Gesellschafter für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis aufzukommen, nach welchem sie den Verlust zu tragen haben. 2Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so haben die übrigen Gesellschafter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 49 BGB – Aufgaben der Liquidatoren.

Gesetzestext (1) 1Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechtigten auszuantworten. 2Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. 3Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung der Vorschrift

Rz. 313 [Autor/Stand] Einschlägige Erwerbe ereignen sich grundsätzlich im Rahmen einer Liquidation des solange fortbestehenden Vereins (§§ 47, 49 Abs. 2 BGB).[2] Bei der Stiftungsauflösung ist dies nicht anders (§ 88 Satz 3 BGB). Der Intention zu Alt. 1 folgend (s.o. Rz. 304), müsste Alt. 2 daher konsequent jede Übertragung von Vereinsvermögen erfassen, die im Zuge der Liqui...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 711a BGB – Eingeschränkte Übertragbarkeit von Gesellschafterrechten. (zum 1.1.24)

Gesetzestext Die Rechte der Gesellschafter aus de Gesellschaftsverhältnis sind nicht übertragbar. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche, die einem Gesellschafter aus seiner Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft zustehen, soweit deren Befriedigung außerhalb der Liquidation verlangt werden kann, sowie Ansprüche eines Gesellschafters auf einen Gewinnanteil oder auf dasjenige, wa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfall.

Rn 1 Nach dem Wortlaut findet der Anfall bei Auflösung des Vereins (§ 41 Rn 1 ff) und Entziehung der Rechtsfähigkeit (§ 43) statt. Nur wenn ein Anfall stattfindet, ist die Liquidation durchzuführen (NK-BGB/Eckardt Rz 1). Die Vorschrift ist entspr auf Beendigungstatbestände anzuwenden, die zur Liquidation führen, wie Verlust der Rechtsfähigkeit nach Amtslöschung oder Auflösun...mehr