Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Zusammenfassung

Überblick Die Begriffe "Arbeitslohn" und "Arbeitsentgelt" klingen ähnlich, müssen aber sauber getrennt werden. Der Arbeitslohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, während das Arbeitsentgelt ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dabei ähneln sich die Begriffe nach der rechtlichen Definition für den Arbeitslohn und für das Arbeitsentgelt zunächst sehr. Arbeitslohn ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Grundlagen des Arbeitslohns

Der Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer.[1] Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich daher danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht. Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. 2.1 Begriff des Arbeitslohns Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselb...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Formen der Lohnzahlung

3.1 Was gehört zum Arbeitslohn? Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören a...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3 Einzelfälle

3.3.1 Von Dritten gewährte Rabatte und andere Leistungen Rabatte, die Arbeitnehmern von Dritten eingeräumt werden, können Arbeitslohn sein, wenn die Leistung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. So spricht es dafür, dass Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören, wenn der Ar...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1 Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers

3.2.1.1 Grundsatz Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.6 Zeitpunkt der Einnahmen

Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. In diesem Zeitpunkt entsteht auch die Lohnsteuer (sog. Zuflussprinzip). Der Zufluss des Arbeitslohns ist somit Voraussetzung für den Lohnsteuerabzug.[1] Der Arbeitslohn ist zugeflossen, sobald der Arbeitnehmer über das in Geld oder Geldeswert bestehende Wirtschaftsgut wirtschaftlich verfügen kan...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.2 Getränke und Snacks zum Verzehr im Betrieb

Aufmerksamkeiten sind auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, z. B. Wasserspender, Getränkeautomat, Heißgetränke (z. B. Kaffee, Tee), Brotkorb mit unbelegten Backwaren[1], Obstkorb im Aufenthaltsraum.mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.2 Von Dritten gewährte Preisgelder und Preise

Wird einem Arbeitnehmer von einem Dritten ein Preis verliehen, der den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und nicht eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, handelt es sich um Arbeitslohn. Dies ist z. B. der Fall bei einem Förderpreis, der für besondere fachliche Leistungen vergeben wird und damit als Frucht der Arbeit des Arbeitnehmers anzuseh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Na...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.8 Gesundheitsmaßnahmen

Zum Arbeitslohn gehören die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Regenerationskur, bei der das Kurprogramm im Wesentlichen aus Fitnesstraining und Massagen besteht, sowie aus mehreren ärztlichen Untersuchungen mit Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, sich regelmäßig einer solchen Regenerat...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Bezeichnung der Einnahmen

Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Die Benennung als "Arbeitslohn" ist somit nicht erforderlich. Die Bezeichnung der Einnahmen ändert nichts an der Eigenschaft als Arbeitslohn, solange sie aus dem Arbeitsverhältnis zufließen.mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.2 Vorteile für die gesamte Belegschaft

Zu den Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gehören z. B. Fälle, in denen ein Vorteil der Belegschaft als Gesamtheit zugewendet wird oder in denen dem Arbeitnehmer ein Vorteil aufgedrängt wird, ohne dass ihm eine Wahl bei der Annahme des Vorteils bleibt und ohne dass der Vorteil eine Marktgängigkeit besitzt.[1] So kann z. B. ein eigenb...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.3 Arbeitsessen

Schließlich gehören zu den Aufmerksamkeiten auch Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs unentgeltlich oder teilentgeltlich überläss...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, z. B. eines Geburtstags, zugewendet werden und einen Wert von höchstens 60 EUR brutto haben (Freigrenze).mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.3 Beiträge zu Berufshaftpflichtversicherungen oder Berufsverbänden

Zum Arbeitslohn gehören Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte übernimmt, weil die Anwälte zum Abschluss der Versicherung gesetzlich verpflichtet sind. Sie haben somit ein eigenes Interesse daran, weil sie andernfalls ihren Beruf nicht ausüben können. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers scheide...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt, führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen können z. B. die Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Kongressen sein oder der Besuch einer Me...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.5 Verwarnungs- und Bußgelder

Bezahlt ein Arbeitgeber Verwarnungs- oder Bußgelder, hängt die Einordnung als Arbeitslohn davon ab, gegen wen diese verhängt worden sind: Übernimmt z. B. der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen im Straßenverkehr verhängt worden sind (z. B. wegen Parkverstößen oder Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten), han...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.9 Beratungs- und Betreuungsleistungen

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das sich verpflichtet, alle Arbeitnehmer des Auftraggebers kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen, z. B. durch die Übernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige, sind kein Arbeitslohn. Hier wird ein ganz überwiegendes betriebliches Inte...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Was gehört nicht zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Eine Gegenleistung liegt z. B. nicht vor, wenn die Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen.[2] 3.2.1 Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitge...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.5 Häufigkeit der Einnahmen

Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen. Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.1 Grundsatz

Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung zu erlangen. Ein ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Begriff des Arbeitslohns

Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zu diesen gehören alle Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst, z. B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen oder Tantiemen.[1] Die Bezüge oder Vorteile gelten dann als "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst si...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht auch für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z. B. zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie Massagen oder Rückentraining bei Bildschirmarbeit.[1] Erforderlich ist aber, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfäll...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.7 Lohnzahlung von Dritten

Im Normalfall wird der Arbeitgeber den Arbeitslohn zahlen. Arbeitslohn kann aber auch von Dritten gezahlt werden.[1] Dabei wird unterschieden zwischen unechter und echter Lohnzahlung durch Dritte. Eine unechte Lohnzahlung eines Dritten liegt vor, wenn der Dritte lediglich als Leistungsmittler fungiert. Das ist z. B. der Fall, wenn der Dritte im Auftrag des Arbeitgebers leiste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2 Aufmerksamkeiten

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich bei Aufmerksamkeiten. Dies sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen.[1] 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Ar...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen

Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.[1] Erfolgt bei solchen Zukunftssicherungsleistungen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer), hängt die Arbeitslohnqualität davon ab...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist eine besondere Bewertung nicht erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich, liegt Arbeitslohn in voller Höhe des Wertes des Sachbezugs vor. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.1 Von Dritten gewährte Rabatte und andere Leistungen

Rabatte, die Arbeitnehmern von Dritten eingeräumt werden, können Arbeitslohn sein, wenn die Leistung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. So spricht es dafür, dass Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvorteile aktiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.3 Sonderrechtsbeziehungen

Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird. Die Leistungen können dann zu einer anderen Einkunftsart gehören, wenn deren Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Kinder bis zum 18. Lebensjahr (Abs. 3)

Rz. 51 Durch das StÄndG 1991 v. 24.6.1991[1] wurde die allgemeine Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern wieder von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Das JStG 1996 v. 11.10.1995[2] brachte die Umstellung auf das kindergeldrechtliche Monatsprinzip. Dem Gesetzgeber steht bei der Altersgrenze ein Gestaltungsspielraum zu.[3] Rz. 52 Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 5. Innengesellschaft zwischen Ehegatten bei Ausgleichszahlung zur Förderung des Arbeitserfolges

Die Ehegatteninnengesellschaft zeigt sich in der Beratung oftmals bei Fragen zum Ausgleich gemeinsam geschaffener Werte während der Ehe oder auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (BGH v. 21.7.2003 – II ZR 249/01, DStR 2003, 1890 = FamRB 2004, 14 [Schober]; BGH v. 28.9.2005 – XII ZR 189/02, DStR 2006, 1467 = FamRB 2006, 165 [Wever]). Sie stellt sicherlich einen Sonderf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / Lohnsteuer

1 Steuerrechtliche Auswirkungen Das FPfZG enthält keine steuerlichen Regelungen. Das Bundesfinanzministerium hatte Anweisungen zur steuerlichen Behandlung der Familienpflegezeit für sog. Altfälle, bei denen die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 begann, herausgegeben.[1]. Diese Regelungen wurden aber für Zeiträume nach 2014 aufgehoben.[2] Das im Rahmen einer Familienpflegezei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 1 Steuerrechtliche Auswirkungen

Das FPfZG enthält keine steuerlichen Regelungen. Das Bundesfinanzministerium hatte Anweisungen zur steuerlichen Behandlung der Familienpflegezeit für sog. Altfälle, bei denen die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 begann, herausgegeben.[1]. Diese Regelungen wurden aber für Zeiträume nach 2014 aufgehoben.[2] Das im Rahmen einer Familienpflegezeit gezahlte Pflegeunterstützungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / Zusammenfassung

Begriff Eine Familienpflegezeit ist eine Teilzeittätigkeit für bis zu 24 Monate, während der ein pflegebedürftiger naher Angehöriger des Arbeitnehmers gepflegt wird. Finanziert wird die Familienpflegezeit teilweise durch ein staatliches Darlehen, das dem Arbeitnehmer auf Antrag gewährt wird. Gegenüber dem Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gewährung von Teil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / Lohnsteuer

1 Berechnung der Lohnsteuer Lohnsteuerlich ergeben sich bei unbezahltem Urlaub eines Arbeitnehmers keine Besonderheiten. Wichtig ist, dass aufgrund des unbezahlten Urlaubs kein Teillohnzahlungszeitraum [1] entsteht. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, wird der Lohnzahlungszeitraum auch nicht unterbrochen, dann sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Lohnsteuerlich ergeben sich bei unbezahltem Urlaub eines Arbeitnehmers keine Besonderheiten. Wichtig ist, dass aufgrund des unbezahlten Urlaubs kein Teillohnzahlungszeitraum [1] entsteht. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, wird der Lohnzahlungszeitraum auch nicht unterbrochen, dann sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeitstage mitzuzählen, für die d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt arbeitsrechtlich als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Sozialversicherungsrechtlich besteht das Arbeitsverhältnis bei u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 2 Aufzeichnungspflicht Großbuchstabe U

Unbezahlter Urlaub von mindestens 5 zusammenhängend verlaufenden Arbeitstagen im Kalenderjahr muss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto durch Eintragung des Großbuchstabens U vermerkt werden ("U" = Unterbrechung).[1] Ebenso muss die Anzahl der Unterbrechungen auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden, z. B. bei 2 Unterbrechungen die Zahl "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Lohnsteuer

1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität des Arbeitnehmers ohne Bedeutung, maßgebend ist dessen unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht. Nach ihr richtet sich der vom inländischen Arbeitslohn des ausländischen Arbeitnehmers vorzunehmende Lohnsteuerabzug, zu dem inländische Arbeitgeber und ggf. auch ausländi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zahlung aus dem LSt-Aufkommen

Rn. 112 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Besoldungsstelle zahlt das Kindergeld nach § 72 Abs 7 S 2 EStG aus der von ihr insgesamt einbehaltenen LSt; die an das FA abzuführenden LSt-Beträge vermindern sich also um das ausgezahlte Kindergeld (vgl O 2.12 S 1 DA-KG 2023), ohne dass dadurch für den jeweiligen Berechtigten eine Minderung der bei der Veranlagung zur ESt anrechenbaren...mehr