Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Sittenwidrigkeit nach dem Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Der Inhalt der Vergütungsvereinbarung führt zur Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Leistung des Rechtsanwalts einerseits und der vereinbarten Vergütung andererseits vorliegt und zusätzliche subjektive, die Sittenwidrigkeit begründende Merkmale beispielsweise einer Notlage oder einer Unterlegenheit d...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Erbunwürdigkeitsklage

Rz. 77 Eine frühere Rechtsprechung hat den Gegenstandswert einer Erbunwürdigkeitsklage nach dem Interesse der Klägerpartei bemessen.[99] Derzeit ist jedoch der Wert der gesamten Beteiligung des Beklagten am Nachlass für die Bestimmung des Streitwerts maßgebend.[100]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Testamentsvollstrecker

Rz. 82 Ist die Wirksamkeit der Einsetzung des Testamentsvollstreckers streitig, wird der Gegenstandswert auf der Grundlage der dem Testamentsvollstrecker zustehenden Vergütung ermittelt.[107] Zu beachten ist hier die neu eingeführte Gebühr in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, vgl. Nr. 12413 KV GNo...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 100 Schließlich besteht für den Rechtsanwalt (seit dem 1.7.2008 eingeschränkt durch § 4a RVG) die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[213] Zuvor wurde jede erfolgsbasierte Vergütung gemäß § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., § 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Rz. 20 Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Ermittlung der Gebühr

Rz. 52 Zum Festlegen der Geschäftsgebühr nach freiem Ermessen im Rahmen von 0,5–2,5 ist nach § 14 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen: Rz. 53 Eine Gebühr über dem 1,3-Fachen kann nur gefordert werden, wenn die ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 62 Die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XII. Vermächtnis

Rz. 87 Klagt ein Vermächtnisnehmer gegen Miterben auf Erfüllung eines ihm zustehenden Vermächtnisses, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem gesamten Verkehrswert des dem Vermächtnis unterliegenden Gegenstandes.[115] Rz. 88 Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die Regelungen in § 9 ZPO und § 42 GKG. Gemäß § 9 S. 1 ZPO wird der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezugs...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Änderungen im GNotKG

Rz. 19 Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz ist in Nr. 12413 GNotKG eine Gebühr in Höhe von 50 EUR in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, eingeführt worden. Nr. 12311 GNotKG ist um Absatz 3 wie folgt ergänzt worden: "Dauert die Nachlasspflegschaft nicht länger als drei Monate, beträgt die Gebühr abw...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 6. Auslagenvereinbarung

Rz. 116 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung muss der Rechtsanwalt die Auslagen im Sinne von Teil 7 VV RVG gesondert vereinbaren. Andernfalls handelt es sich bei einer vereinbarten Pauschale oder einem vereinbarten Stundensatz um Bruttobeträge.[245] Daher muss die Vergütungsvereinbarung zumindest eine Vereinbarung enthalten, wonach die Auslagen und die Umsatzsteuer...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Gleicher Rahmen

Rz. 125 Sofern ein einheitlicher Auftrag vorliegt, muss sich die anwaltliche Tätigkeit im gleichen Rahmen halten. Unbestritten besteht bei der anwaltlichen Tätigkeit ein gleicher Rahmen, wenn sich die Tätigkeit auf einen einzigen Gegenstand bzw. Anspruch beschränkt hat.[266] Verfolgt der oder die Auftraggeber mehrere Ansprüche, liegt ein einheitlicher Rahmen vor, wenn sich d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt

Rz. 24 Hat ein Mandant einem später beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt einen unbedingten Auftrag erteilt und kommen neben der Wahlvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht, kommt es nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG n.F. auf das Datum der Auftragserteilung und nicht der Bestellung oder Beiordnung an. Ist dem Rechtsanwalt kein Auftrag erteilt worden, kommt es...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr

Rz. 30 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin sowie für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin erhält der Anwalt eine 1,2 Gebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG. Hierbei ist das Anfallen der Gebühr unabhängig davon, ob streitige oder nicht streitige Anträge gestellt werden. Auch bei einer bl...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Pauschalhonorar

Rz. 91 Der Erblasser kann bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker einen bestimmten Nominalbetrag oder Prozentsatz des Bruttonachlasses für seine Tätigkeit erhält. Hierin sind dann sämtliche Tätigkeiten enthalten. Der Vorteil für den Erblasser besteht in der Transparenz und Übersicht, dass der Testamentsvollstrecker diesen Betrag – und nicht mehr – erhält. Für den Testamen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Ausschlagung

Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist das...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Die Pauschgebühr

Rz. 118 Der Abgeltungsbereich dieser Gebühren ergibt sich aus § 15 RVG. Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Durch § 15 Abs. 1 RVG wird der Grundsatz der Pauschgebühr statuiert.[249] Rz. 119 Die Pauschgebühr bedeutet, dass die dem Rechtsanwa...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 39 Hier kann auf die Ausführungen in § 3 Rdn 29 ff. sowie auf die folgenden Ausführungen zum Kostenrechtsänderungsgesetz hingewiesen werden. Rz. 40 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit angerechnet werden. 1. Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F. Rz. 41 Mit dem 2. Kostenrecht...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Teilungssachen

Rz. 143 Gemäß § 342 Abs. 2 FamFG sind Teilungssachenmehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[133] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebühr...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 121 Was unter dem Begriff derselben Angelegenheit zu verstehen ist, wird im RVG nicht legaldefiniert, obwohl der Begriff auch in den §§ 16–18 RVG verwendet wird.[253] Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit oder in mehreren tätig geworden ist, nicht allgemein, sondern nur im Einze...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / V. Notargebühren

Rz. 72 Ist eine Gesamthandsgemeinschaft, z.B. eine Erbengemeinschaft, im Grundbuch eingetragen und treten Veränderungen innerhalb der bestehen bleibenden Gesamthandsgemeinschaft auf, sind die Anteile an der Gemeinschaft wie Bruchteile an dem Grundstück zu behandeln, § 70 Abs. 1 S. 1 GNotKG. Dabei sind die Mitglieder im Zweifel als zu gleichen Teilen an der Gemeinschaft betei...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Kosten des Schiedsgerichts

Rz. 156 Die Kosten für die Durchführung des Schiedsverfahrens richten sich nach der jeweiligen Schiedsordnung. Sie ist aufgeteilt nach den Kosten für den Schiedsrichter und sonstige Kosten für das Schiedsgericht. In der Verfahrensgebühr ist häufig die Umsatzsteuer bereits enthalten. Rz. 157 Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zeigt Wege zum Sc...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / F. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 77 Der Erblasser bestimmt allein, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Gemäß § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Der Erblasserwille ist vorrangig und maßgeblich für die Bestimmung der Vergütung.[107] Hat der Erb...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG....mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 129 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[283] ka...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / f) Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 33 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 127 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[275] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend z...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO

Rz. 150 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 36 RVG bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung) gemäß § 106...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Stufenklage

Rz. 54 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweisu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erfolgreiche Mediation

Rz. 160 Auch wenn die Tätigkeit im Mediationsverfahren keine neue Angelegenheit und keine gesonderte Vergütung auslöst, können dort jedoch einzelne Gebührentatbestände entstehen, die im gerichtlichen Verfahren noch nicht entstanden waren. Auch zusätzliche Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG können anfallen.[170] Beispiel In einem Rechtsstreit (Wert: 10.000 EUR) wird zunächst de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 188 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Fahrtkostenpauschale und Tages- und Abwesenheitsgeld

Rz. 8 Durch die Gesetzesreform sind die Fahrtkostenpauschale sowie das Tages- und Abwesenheitsgeld erhöht worden. Das Gebührenrecht unterscheidet hinsichtlich der Fahrtkosten zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (Nr. 7003 VV RVG) und der Benutzung anderer Verkehrsmittel (Nr. 7004 VV RVG). Der Rechtsanwalt hat hier grundsätzlich das freie Wahlrecht, ob er sein ei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 168 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Rz. 169 Die Aufhebung gemäß § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 109 Diesbezügliche Streitigkeiten sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Es sei denn, Testamentsvollstrecker und Erben haben sich auf ein Schiedsgericht geeinigt oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[159] Das Nachlassgericht ist nicht zuständig. Die Zuständigkeit ist auch bei einer Anordnung des Erblassers ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen

Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, da der erste Auftrag z.B. wegen Wohnungswechsels des Schuldners nicht durchgeführt werden konnte, handelt es sich um dieselbe A...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Streitverkündung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F.

Rz. 14 Mit der Einführung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Verkündung des Streits nach §§ 72 ff. ZPO zum Rechtszug des zugrundeliegenden Verfahrens gehört und keine eigenständige vergütungsrechtliche Angelegenheit darstellt. In § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F. heißt es: 1b. die Verkündung des Streits (§ 72 der Zivilprozessordnung);...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Rechtsanwalt und Notar

Rz. 45 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[76] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gemäß § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Hinweis Die Regelung ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 5. Gerichtskosten und Vergütung nach dem JVEG

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern nach dem JVEG wertmäßig angepasst, da sich die Honorarsätze von der auf dem freien Markt erzielbaren Vergütung entfernt haben. Ebenfalls haben die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen einer Anpassung bedurft. Für weitere Einzelheiten wird an dieser Stelle auf das Bund...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 95 Der Anwalt erhält eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG bei einem Gläubiger. Es handelt sich hier wiederum um eine besondere Angelegenheit, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Für jeden weiteren Gläubiger fällt eine Erhöhungsgebühr in Höhe von 0,3 gemäß Nr. 1008 VV RVG an. Zusätzlich kann der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von 0,3 verdienen. Sie fällt ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 9 Zu differenzieren ist die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich sein...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) § 4a RVG a.F.

Rz. 101 Gemäß § 4a Abs. 1 S. 1 RVG a.F. darf ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO) nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Eine Legaldefinition der Erfolgsvereinbarung find...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Erfolgsunabhängige Vergütung

Rz. 115 Sofern der Rechtsanwalt für den Mandanten außergerichtlich tätig wird, muss zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer erfolgsunabhängigen Vergütung im Sinne von § 4 Abs. 1 RVG beachtet werden: Zitat "(1) 1 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leis...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wahlanwalt

Rz. 22 Für die Wahlanwaltsvergütung kommt es auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung der jeweiligen Angelegenheit an. Entsprechend gilt, ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, vorbehaltlich von § 60 Abs. 1 S. 5 RVG a.F. altes Recht, sonst neues Recht. Bei einer bedingten Auftragserteilung kommt es auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts an. Bei...mehr