Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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A / Absprachen/Verständigung, Verfahren [Rdn 191]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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Z / Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5478]

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V / Verlesung von Protokollen, Allgemeines [Rdn 3488]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3489 Literaturhinweise: Beulke, Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, §§ 2...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Einführung

Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell auf die Ausw...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2804]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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V / Verteidiger, Zahl der Verteidiger [Rdn 5063]

Rdn 5064 Literaturhinweise: Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, StraFo 1998, 145 Johnigk, Die Rechtsanwalts-GmbH, ZAP F. 23, S. 375 Kleine-Cosack, Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät, StraFo 1998, 149 Pätzel, Die Beiordnung zusätzlicher Pflichtverteidiger als Steuerungsinstrument in Strafverfahren, NStZ 2021, 257 Sommer, Teamvertei...mehr

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A / Antragsmuster, Übersicht [Rdn 639]

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V / Verteidiger, Bestellungsanzeige [Rdn 4877]

Rdn 4878 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5027. Rdn 4879 1. Für den Verteidiger stellt sich nach der Übernahme des Mandats und, wenn ihm Vollmacht erteilt ist (dazu → Verteidiger, Übernahme des Mandats, Teil V Rdn 4975; → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5026), die Frage, ob er das nun bestehende Vert...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / II. Grundgebühr

Auch in der Abwandlung ist Rechtsanwalt X die Grundgebühr angefallen, die stets und damit auch bei vorzeitiger Erledigung des Auftrags neben der Verfahrensgebühr anfällt. Da Rechtsanwalt X vor der Kündigung alle Tätigkeiten entfaltet hat, nämlich die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, die durch die Grundgebühr abgegolten werden, hat die kurz danach erfolgte Kündigung...mehr

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V / Verteidiger, Verteidigerausschluss, Allgemeines [Rdn 3793]

Rdn 3794 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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V / Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines [Rdn 4807]

Rdn 4808 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / II. Grundgebühr

Neben der Verfahrensgebühr erhält Rechtsanwalt X die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV, die stets neben der Verfahrensgebühr anfällt. Die Grundgebühr ist im Gesetz mit einem Gebührenrahmen von 44,00 EUR bis 39,00 EUR (Mittelgebühr: 220,00 EUR) vorgesehen und gilt die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall ab.[2] Durch diese Gebühr werden hier die Durchsicht und erste Prüfung de...mehr

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B / Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage [Rdn 1396]

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Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt X ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (s. Vorbem. 4 Abs. 2 VV) die Verfahrensgebühr für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszugs vor dem AG nach Nr. 4106 VV mit einem Gebührenrahmen von 44,00 EUR bis 319,00 EUR (Mittelgebühr: 181,50 EUR) angefallen. Diese Verfahrensgebühr deckt praktisch die gesamte Tätigkeit...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3736]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3737 Literaturhinweise: Al...mehr

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A / Adhäsionsverfahren [Rdn 354]

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Z / Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4202]

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E / Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2017]

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 874]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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P / Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3637]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Verfahren [Rdn 4841]

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Vorwort zur 1. Auflage

Dieses Buch basiert auf meinen Jahresberichten im "notar", langjähriger Referententätigkeit und deutlicher Erweiterung der Beiträge zu Kersten/Bühling (§ 58) bzw. Hinz u.a. (S. 587 ff.). Ich danke deren Verlagen für die Genehmigung der Übernahme von einigen Grundmustern. Last but not least liegen (teils leidvolle) praktische Erfahrungen zugrunde. Meine Mitarbeiter (ihnen geb...mehr

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das Ermittlungsverfahren sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – ...mehr

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zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 792]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1476]

Rdn 1477 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 7. Aufl. 2017 Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 11. Aufl. 2016 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Tät...mehr

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3546]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3475]

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V / Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4660]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Anwesenheitsrechte [Rdn 3712]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Wie Sie sich von schwierigen Mandanten trennen

Nicht immer verläuft die Zusammenarbeit mit Mandanten problemlos und harmonisch. Gelegentlich gibt es Mandanten, die mit der Höhe des Honorars und mit der Art der Zusammenarbeit unzufrieden sind, Honorarrechnungen verspätet bezahlen, Beratungshinweise nicht beachten und Unterlagen erst nach mehrfacher Erinnerung zur Verfügung stellen. Zu den "Problemmandanten" gehören aber au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Geldwäsche durch Annahme von Honoraren – ein Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater?

Das Thema Geldwäsche, insbesondere die Geldwäscheprävention, hat in den letzten Jahren im Berufsstand an Bedeutung gewonnen. Die Risiken für Steuerberater sind vielfältig, u. a. wegen der zahlreichen und bußgeldbewehrten Pflichten nach dem GwG. Durch die Verschärfung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) am 18.3.2021 hat sich das Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater nochmal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Steuerberater müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist (§§ 4-9 GwG). Das Risikomanagement muss eine Risikoanalyse sowie interne Sicherungsmaßnahmen umfassen. § 6 Abs. 2 GwG enthält beispielhafte Aufzählungen für interne Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehören u. a. die Ausarbeitung von...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.3 Der gemeinsame Vertreter und die Forderungsanmeldung bzw. der Forderungsfeststellungsprozess

Rn 26 Ob das vom Gesetzgeber mit der Schaffung von § 19 Abs. 3 Halbsatz 1 verfolgte Zielder Verfahrensvereinfachung durch die Begründung eines "verdrängenden" Mandats zur Forderungsanmeldung beim gemeinsamen Vertreter dann, wenn bei Insolvenzeröffnung noch kein gemeinsamer Vertreter bestellt worden ist, tatsächlich erreichbar ist, darf bezweifelt werden. So ist es allgemein ...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Der Umstand, dass der Kläger nacheinander von zwei Rechtsanwälten als Prozessbevollmächtigte vertreten worden ist, hat Mehrkosten ausgelöst. Für die Vertretung durch nur einen einzigen Rechtsanwalt, dessen Gebühren und Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes erstattungsfähig sind, wären nämlich nur entstanden:mehr