Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 250 Weder Abs. 4 noch VV 1008 enthalten eine Regelung für die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Insofern müsste es in Ermangelung einer anderen Regelung auch dann bei einer Anrechnung von maximal 0,75 bleiben, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts erhöhen, weil er mehrere Auftraggeber hat.[284] Dies hätte zur Folge, dass die Gebührenerhöhung für mehrere Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 15 Abs. 3

Rz. 126 Nach einer Auffassung gilt § 15 Abs. 3 schon seinem Wortlaut nach bzw. wird entsprechend angewandt, wenn in derselben Angelegenheit neben einer Mehrfachvertretung mit identischem Gegenstand (z.B. für zwei Personen) von dem Anwalt auch noch eine Einzelvertretung (z.B. für eine dieser Personen) wahrgenommen wird. Dann sollen nämlich für Teile des Gesamtwertes verschied...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.3 Erforderliche Nachweise

Belegvorlage nur auf Anforderung Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG müssen den Steuererklärungen keine Belege beigefügt werden. Wer trotzdem dem Finanzamt die Belege vorlegt, um Rückfragen zu vermeiden und evtl. die Bearbeitung zu beschleunigen, kann dies selbstverständlich tun. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Finanzbeamte eher etwas zu beanstanden hat als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einheitlicher Auftrag

Rz. 25 Erste Voraussetzung, die Tätigkeit des Anwalts einer einzigen Angelegenheit zuzuordnen, ist, dass ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Das wiederum ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn der Anwalt von einem Mandanten einen konkreten Auftrag erhält, hinsichtlich eines bestimmten Gegenstandes tätig zu werden. Darüber hinaus kann aber auch dann noch ein einheitlicher Au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schätzungsänderungen

Rn. 344 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Schätzungsänderungen in Bezug auf die Restlaufzeit führen bei ungewissen Verbindl., die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, zu einer entspr. Anpassung des (abgezinsten) notwendigen Erfüllungsbetrags. Bei Verteilungsrückstellungen ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 390 § 17 Abs. 3 ZwVwV stellt klar, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Verwalter für solche Tätigkeiten die tarifliche Vergütung des RVG verlangen kann, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Anwalt übertragen hätte.[708] Diese Regelung entspricht § 5 InsVV (siehe Rdn 344). Führt etwa der anwaltliche Zwangsverwalter einen Rechtsstreit mit den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die grundsätzliche Steuerpflicht des für Wohnzwecke genutzten Grundbesitzes ergibt sich gemäß § 5 Satz 1 GrStG.[2] Der Wohnzweck scheidet somit kraft ausdrücklicher grundsteuerlicher Sondervorschrift als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuerrechtes aus.[3] Durch § 5 Satz 1 GrStG wird – abgesehen von den in der Vorschrift besonders zugelassenen...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.3 Begünstigte Aufwendungen

Nur Arbeitslöhne Nach § 35a Abs. 3 EStG sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel (z. B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) begünstigt. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Farbe o...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verbi...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.2 Begünstigte Arbeiten

Handwerkliche Tätigkeiten Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Eigentümern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Gebäuden sowie von Mietern in Auftrag gegeben werden, wie z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden (z. B. Putzerneuerung, Anstrich- und Tapezierarbeiten), Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.2 Kosten der Unterkunft (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Zu den Kosten der Unterkunft gehören alle Aufwendungen für die Unterkunft, soweit sie unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls angemessen sind. Der diese angemessenen Kosten übersteigende Betrag kann als besondere Belastung nach § 87 berücksichtigt werden (vgl. Conradis, in: LPK-SGB XII, § 85 Rz. 11). Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbest...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Vorgehen Mieter gegen Mieter

Rz. 106 Geht ein Mieter gegen einen anderen Mieter auf Unterlassung einer Ruhestörung vor, liegt eigentlich keine mietrechtliche Streitigkeit vor. Der Streitwert wird hier nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO geschätzt. Regelmäßig werden hier zwischen 4.000,00 EUR und 8.000,00 EUR[111] angenommen.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Vorgehen des Vermieters gegen einen lärmenden Mieter

Rz. 105 Möchte der Vermieter dem Mieter das Lärmen untersagen, bestimmt sich dessen Interesse auch nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Das Interesse ist hier im Einzelfall zu schätzen. Denkbar ist hier die Bestimmung anhand der Mietminderungen der übrigen Mieter im Haus. Begrenzend ist hier jedoch der Gedanke des § 41 GKG heranzuziehen, sodass der Wert bei Wohnra...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Verteidigung des Mieters

Rz. 103 Kommt der Lärm aus einer Mietwohnung, so kann der Streit von drei Seiten betrachtet werden. Bei der Ermittlung des Gegenstandswertes ist auch hier auf das Interesse des jeweiligen Anspruchstellers abzustellen. Möchte der Mieter sein Recht durchsetzen, sich wie gehabt weiter in der Wohnung bewegen und vor allem Geräusch verursachen zu dürfen, ist auf dessen Interesse a...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 239 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LI. Zustimmung Kündigung des Mietvertrags

Rz. 149 Haben mehrere Mieter gemeinschaftlich eine Wohnung oder einen Geschäftsraum gemietet und soll die Gemeinschaft aufgelöst werden, indem ein Mieter die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages gegenüber seinen Mitmietern geltend macht, wird der Streitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO geschätzt. Die Schätzung sollte berücksichtigen, dass beide Mieter...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 135 Verlangt der Mieter nach § 553 BGB die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der angestrebten Dauer der Untervermietung maximal bis zum 3,5-fachen Jahreswert des Untermietzinses; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.[140] Soll der Mieter mit der Untervermietung weitere Vorteile – wie etwa eine Abschlagszah...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXVII. Rückbau

Rz. 123 Die Gegenstandswertberechnung und die Beschwer für den Rückbauanspruch des Vermieters gegen den Mieter bemessen sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 3 ZPO. Rz. 124 Die Gegenstandswertberechnung in Rückbaustreitigkeiten muss hinreichend berücksichtigen, wer den Anspruch geltend macht. Stellt der Vermieter den Anspruch, so bemisst sich der Streitwert nach dem Beseitig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIX. Schönheitsreparaturen

Rz. 128 Der Streit um die Vornahme von Schönheitsreparaturen nach Auszug des Mieters wird sich regelmäßig auf die durch die Renovierung entstandenen Kosten und die Mietausfälle aufgrund der durchzuführenden Arbeiten richten. Hier ergibt sich der Gegenstandswert aus dem Klageantrag. Die bloße Aufforderung zur Vornahme der Renovierungen dürfte sich nach dem Interesse des Vermi...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXV. Konkurrenzschutz

Rz. 79 Verlangt ein Mieter aus dem Mietvertrag die Durchsetzung der Konkurrenzschutzklausel, so findet § 41 Abs. 5 GKG keine Anwendung. Der Gegenstandswert ist vielmehr nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3 und 9 ZPO zu ermitteln. Der Gegenstandwert ist damit der durch den Wegfall der Konkurrenzsituation entfallenden Reingewinn bis zum nächsten möglichen Kündigungste...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / III. Antennen- und Fernsehempfang

Rz. 42 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um die Errichtung oder Entfernung von Antennenanlagen bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO. Es ist das Interesse des Anspruchstellers an der Durchsetzung des jeweiligen Anspruches zu ermitteln. Dies ist für Mieter und Vermieter allerdings unterschiedlich. Rz. 43 Der Mieter möchte sein Recht auf Informa...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zukünftige Miete

Rz. 147 Die Klage auf Zahlung der zukünftigen Miete nach § 259 ZPO kann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter Anlass zu der Befürchtung gegeben hat, dass sich der Mieter den Mietzahlungen entziehen werde. Der Gegenstandswert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO. Zugrunde zu legen ist damit der Nettokaltmietzins zzgl. Umsatzsteuer bis zum Ende des M...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VII. Barrierefreiheit

Rz. 49 Der Mieter hat aus § 554 BGB ein Recht, vom Vermieter die Zustimmung zur Reduzierung von Barrieren zu verlangen. Der Gegenstandswert bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und ist zu schätzen. Grundlage der Schätzung werden hier die zu erwartenden Kosten der Umbaumaßnahme sein.[49] Ist zu erwarten, dass der Mieter die Kosten des Umbaus nicht abwoh...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Zahlungsklage bzw. Nutzungsentschädigung

Rz. 117 Bei einer in der Regel mit dem Räumungsrechtsstreit erhobene Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum bis zur Rückgabe der Räume ist in der Regel nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO der Jahresbetrag[131] der zu erwartenden Brutto-Nutzungsentschädigung zu veranschlagen (Weiteres unter Rdn 107). Rz. 118 Beispiel Der Mieter schuldet 4 Mon...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Kappung, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 76 Es kommt vor, dass der Rechtsanwalt für bestimmte Teile seines Auftrages verschiedene Gebührensätze anwenden kann. Hierdurch entstehen teilweise mehrere Gebühren, deren Summe gelegentlich die Gebühren überschreiten, die bei einer Bearbeitung des gesamten Auftrages entstanden wären. Für diese Gebühren enthält § 15 Abs. 3 RVG den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt insgesa...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLII. Tierhaltung

Rz. 133 Der Wert für die Tierhaltung bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO wird durch das Gericht geschätzt. Dabei muss wieder aus der Sicht des Antragstellers entschieden werden. Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Haustieres, so gilt dessen Interesse an der Abschaffung. Denkbare Grundlagen dafür sind die Höhe von entstandenen oder drohe...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VIII. Berufsausübung in der Wohnung

Rz. 50 Geht die Nutzung der Wohnung durch den Mieter über das vertraglich gebilligte Maß hinaus, wird der Vermieter die Unterlassung der nicht genehmigten Nutzung beanspruchen. Der Gegenstandswert richtet sich dann nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 33 ZPO und wird anhand des Interesses des Vermieters an der Untersagung dieser Nutzung geschätzt. Das Interesse kann sich...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / A. Allgemeines zur Gegenstandswertbestimmung

Rz. 1 Die Bestimmung des Gegenstandswertes kann zu dreierlei Zwecken notwendig werden. Zunächst ist für die anwaltliche Tätigkeit der Gebührengegenstandswert wichtig. Anhand dieses Gegenstandswertes werden die Satzrahmengebühren vor allem bei zivilrechtlichen Streitigkeiten bestimmt. Dabei ist "Gegenstandswert" der Oberbegriff, der außergerichtliche und gerichtliche Streitig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXIII. Nutzungsentschädigung

Rz. 107 Die Klage auf Zahlung eines zukünftigen Nutzungsausfalls bis zur voraussichtlichen Räumung einer Wohnung bestimmt sich zunächst nach dem Betrag der monatlich zu zahlen ist. Dieser besteht regelmäßig nach § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB zumindest aus der bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlenden Bruttomiete. Betriebskostenvorauszahlungen und Umsatzsteuer sind dabei einzub...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[21] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[22] können zu einer e...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVII. Waschmaschine

Rz. 142 Die Problematik um die Waschmaschine soll hier stellvertretend für andere Einrichtungen, wie Trockner oder Saunen erörtert werden. Der Anspruch des Mieters auf Aufstellen von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen ist nach § 3 ZPO zu schätzen. So können alternativ die Kosten der Nutzung eines Waschsalons überschlagen werden. Verlangt der Vermieter die Entfernung der Wasch...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 93 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[92] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderun...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIX. Firmenschilder

Rz. 69 Streitigkeiten über die Berechtigung zur Anbringung von Firmenschildern oder über deren Entfernung sind nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kommt es entscheidend auf die Zielrichtung des Antragstellers an. Bei der Geltendmachung des Anspruches auf Entfernung der Schilder ist auf das Beseitigungsinteresse des Vermieters aufgrund optischer ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / II. Abmahnung

Rz. 39 Die Abmahnung im Mietrecht dient der Einforderung der Einhaltung der Vertragstreue. Je nach Art des Verstoßes kann die Abmahnung daher unterschiedliche Gegenstandswerte verfolgen. Erfolgt die Abmahnung zum Zweck der Vorbereitung einer Kündigung, bleibt der Gegenstandswert der Kündigung so lange außer Betracht, wie sich der Auftrag nicht auf den Ausspruch dieser Kündig...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Auskunft über Anlage

Rz. 76 Der Mieter hat ein Recht auf Auskunft und Nachweis der Anlage der Kaution auf einem gesonderten Konto. Bei der Klage über die Auskunft ist der Wert der Kaution abzüglich eines angemessenen Abschlages anzusetzen. Da das Interesse der späteren Leistungsklage nicht erreicht wird, reicht ¼ des Kautionsbetrages als Streitwert aus.[77]mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Urkunden- und Wechselprozess

Rz. 187 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Urkunden- oder Wechselprozess stellt eine eigene Angelegenheit dar. Im Urkundenprozess kann der Rechtsanwalt meist in kurzer Zeit ein vollstreckbares Vorbehaltsurteil erstreiten. Andere Beweismittel, als vorgelegte Urkunden sind dabei nicht zulässig; 592 ff. ZPO. Auch die Echtheit von Urkunden kann vorerst nicht angezweifelt werden...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit

Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgrund der Minderung überzahlten Miete, als auch für die Klage des Vermieters auf Zahlung der vom Mieter einbehaltenen Minderungsbeträge.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so müssen die Kosten der Erstberatung auf 190,00 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale (sofern dafür Kosten angefallen ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Eine Angelegenheit

Rz. 68 Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrages innerhalb desselben Rahmens tätig wurde und zwischen den einzelnen Handlungen oder Streitgegenständen ein innerer Zusammenhang besteht.[80] § 22 RVG sieht innerhalb dieser Angelegenheit vor, dass bei der Geltendmachung mehrere Ansprüche der Wert der Ansprüche addiert wird und sic...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 73 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIII. Haus- und Wohnungsschlüssel

Rz. 73 Um die Schlüssel drehen sich zahlreiche Rechtstreitigkeiten. Der Streit um die erstmalige Herausgabe der Schlüssel bei Mietbeginn richtet sich nach den Regeln der Besitzeinräumung (siehe Rdn 57 f.). Rz. 74 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um Übergabe eines weiteren Schlüssels oder die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel oder die Zustimmung zur Anfertigung eines ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVIII. Wegnahmerecht

Rz. 143 Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung der Wegnahme einer Einrichtung der Mietsache in Anspruch, ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 2 RVG, § 41 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO zu bewerten.[148] Maßgeblich ist damit der Wert den die Sache nach ihrer Entfernung aus der Mietsache hat. Rz. 144 Steht hinter der Wegnahme der Einrichtung ein weiterer Zweck, so kann dieser bei...mehr