Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2.3 Berücksichtigung von Angaben in der Modernisierungsankündigung

Da die Modernisierungsmaßnahme ohnehin nach § 555c BGB dem Mieter anzukündigen ist und dabei ohnehin die Art und der voraussichtliche Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen zu beschreiben ist und auch bereits Angaben über den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine solche verlangt wird, zu machen sind, kann der Vermieter in seiner Mieterhöhungse...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.5.2 Staffelmiete

Haben Mieter und Vermieter im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, muss die Miete nach § 557a Abs. 2 BGB jeweils ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Eine Modernisierungsmieterhöhung auf Grundlage von § 559 BGB ist damit ausgeschlossen. Unklar ist nunmehr, ob eine Mieterhöhun...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.1 Grundsätze

Nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Anders als im Fall des § 555d Abs. 2 BGB stellt die Vorschrift allein auf die Mietvertr...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.3 Wahlrecht des Vermieters

Nach GEG erforderliche Maßnahmen dienen allein der Energieeinsparung. Hierbei ist es auch unerheblich, ob bestimmte Nachrüstpflichten oder die 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zu erfüllen sind. Da sie jedenfalls in aller Regel der nachhaltigen Energieeinsparung dienen, können sie auch eine Modernisierung nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 2 BGB darstellen, auch wenn es sich um Ma...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.11 Sonderkündigungsrecht des Mieters

Nach § 561 Abs. 1 BGB kann der Mieter das Mietverhältnis bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Das Gesetz räumt ihm also zunächst eine Überlegungsfrist ein, ob er das Mietverhältnis kündigen möchte. Ist dies der Fall, kann er das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats nach A...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2.2 Mehrere Modernisierungsmaßnahmen

Bei der Durchführung mehrerer Modernisierungsmaßnahmen genügt die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1 Neuer Erhöhungstatbestand des § 559e BGB

2.4.1.1 Einführung Neben dem Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB, der die Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zum Inhalt hat, wurde mit Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 ein weiterer neuer Mieterhöhungstatbestand in das BGB eingefügt. § 559e BGB regelt die Möglichkeit der Mieterhöhung neben § 559 BGB, soweit der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.5 Leerstand

Vermieter haben zu beachten, dass in die Kostenumlage auch leerstehende Wohnungen einbezogen werden müssen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob der Mieter die von ihm gemietete Wohnung nicht bewohnt oder ein Mietverhältnis nicht besteht. Im 2. Fall sind die anteiligen Kosten vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Grundsätze gelten für Geschäfts- bzw. Gewerberäu...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.1 Ankündigung Fensteraustausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch) Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG) Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs Sehr geehrte/r ________________________, wie Ihnen bekannt ist, besteht Instandsetzungsbedarf sowoh...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8 Muster zu Mieterhöhungsverlangen

2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch) [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB Sehr geehrte/r ________________________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 2.10.2024 bis 18.10.2024 in Ihrer Wohnung eine ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6 Härtefallregelung

2.6.1 Grundsätze Nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Anders als im Fall des § 555d Abs. 2 BGB stellt die Vorschrift allein a...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.3.2 Bauliche Veränderung

Ankündigung Bauliche Maßnahmen nach § 15 Nr. 2 WEG sind spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen. Der Ankündigung von baulichen Maßnahmen bedarf es nach § 555c Abs. 4 BGB entsprechend der Rechtslage bei der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen dann nicht, wenn die Baumaßnahme nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die genutzte Sondereigentumseinheit v...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3 Umlage unter mehreren Mietern

2.3.1 Grundsätze Nach § 559 Abs. 3 BGB sind die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen, die von der Modernisierungsmaßnahme betroffen sind. Der Umlagemaßstab muss dabei der Billigkeit entsprechen. Keiner der Mieter darf unberechtigt bevorzugt oder benachteiligt werden – aus welchen Gründen auch immer.[1] So ist selbstverständlic...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4 Maßnahmen zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG

2.4.1 Neuer Erhöhungstatbestand des § 559e BGB 2.4.1.1 Einführung Neben dem Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB, der die Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zum Inhalt hat, wurde mit Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 ein weiterer neuer Mieterhöhungstatbestand in das BGB eingefügt. § 559e BGB regelt die Möglichkeit der Mieterhöhung neben § 559 BGB, sow...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.4 Gemischt genutzte Gebäude

In gemischt genutzten Gebäuden, also solchen mit Wohnungen und Geschäfts- bzw. Gewerbeeinheiten, muss der Vermieter beachten, dass anteilige für die Geschäfts- bzw. Gewerbeeinheiten anfallende Kosten nicht auf die Wohnraummieter umgelegt werden können. Der Vermieter hat diese vielmehr selbst zu tragen. Hat er mit dem Geschäfts- bzw. Gewerberaummieter allerdings vereinbart, d...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7 Formelle und inhaltliche Anforderungen

2.7.1 Form § 559 Abs. 1 BGB stellt hinsichtlich der Modernisierungsmieterhöhung auf eine durchgeführte Maßnahme der Modernisierung ab. Bevor also die Modernisierungsmaßnahme nicht abgeschlossen ist, kann auch keine Mieterhöhung geltend gemacht werden. Die Mieterhöhungserklärung selbst ist eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung. Sie muss bei einer Mehrheit von...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.2 Inhalt

Gemäß § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB muss die Modernisierungsankündigung Angaben enthalten über: die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme, den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangt werden ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2 Kappungsgrenzen

2.2.1 Betragsmäßige Begrenzung Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Anknüpfungspunkt ist insoweit jeweils die Nettokaltmiete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Miet...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.1 Grundsätze

Nach § 559 Abs. 3 BGB sind die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen, die von der Modernisierungsmaßnahme betroffen sind. Der Umlagemaßstab muss dabei der Billigkeit entsprechen. Keiner der Mieter darf unberechtigt bevorzugt oder benachteiligt werden – aus welchen Gründen auch immer.[1] So ist selbstverständlich auch die vom V...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.2 Allgemein üblicher Zustand

Wird die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt, der allgemein üblich ist, findet eine gegenseitige Interessenabwägung nicht statt. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten, die für die Modernisierungsmaßnahme angefallen sind, innerhalb der Grenzen des § 559 BGB auf den Mieter umlegen. Allgemein üblich ist ein Zustand, den die Mehrzahl der Wohnungen gleichen Alter...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2.1 Modernisierende Erhaltung

Im Fall der modernisierenden Erhaltung bzw. Instandsetzung muss der Vermieter bei der Ermittlung der umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB eine entsprechende Kürzung vornehmen. Aus der Mieterhöhungserklärung muss hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden. Da aber auch insoweit keine überhöhten Anfor...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1 Kosten der Modernisierungsmaßnahme

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann der Vermieter die Miete um 8 % nach § 559 Abs. 1 BGB, unter den Voraussetzungen des § 559e Abs. 1 BGB um 10 % der Kosten der Modernisierungsmaßnahme erhöhen. Maßgeblich sind insoweit die Kosten, die für die jeweilige Mieterwohnung aufgewendet werden. Insbesondere Maßnahmen der energetischen Sanierung betreffen nic...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.4 Sonderkündigungsrecht des Mieters

§ 555e BGB verleiht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Nach Zugang der Modernisierungsankündigung kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Praxis-Beispiel Fristberechnung Die Modernisierungsankündigung geht de...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.2 Der Regelfall nach GEG

Im Regelfall betreffen nach GEG erforderliche Maßnahmen alle Wohnungen. Wohl probatester Umlagemaßstab kann in all den Fällen, in denen alle Wohnungen von der Maßnahme profitieren bzw. betroffen sind, eine Umlage nach der beheizten Wohnfläche sein. Dies gilt im Fall von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Kellerdecke unabhängig davon, ob einzelne Wohnungen in untersch...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.3 Keine Inanspruchnahme der Drittmittel

Vom Grundsatz her wichtig ist für den Anwendungsbereich des § 559e Abs. 1 BGB, dass die vom Vermieter zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG getroffene Maßnahme grundsätzlich förderungsfähig ist. Nimmt der Vermieter die Fördermittel nicht in Anspruch, dann kann er die Miete nicht nach § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB erhöhen, sondern er kann dann nach § 559e Abs. 1 Sa...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.2.1 Ausnahmen von der Nachweispflicht

Der Nachweis ist nach § 71o Abs. 1 Satz 2 GEG dann nicht erforderlich, wenn das Gebäude nach 1996 errichtet worden ist, wobei es auf den Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ankommt,[1] oder mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994[2] in der bis zum Ablauf des 31.1.2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.1 Erhaltungsmaßnahmen

Maßnahmen der Erhaltung hat der Mieter nach § 555a BGB immer zu dulden, wenn sie ihm rechtzeitig angekündigt wurden. Ausnahmen für die Ankündigungspflicht bestehen dann, wenn die Erhaltungsmaßnahmen nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind oder ihre sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist. Für Erhaltungsmaßnahmen kann der Vermieter kei...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.3 Vom Vermieter nicht zu vertreten

Eine gegenseitige Interessenabwägung findet auch dann nicht statt, wenn die Modernisierungsmaßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. In erster Linie ist hier an die anlasslosen Pflichten des Vermieters insbesondere nach § 47 GEG zur Dämmung oberster Geschossdecken zu denken, aber auch an die Fälle etwa anlassbezogener Pfl...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.3 Heizungsaustausch

Im Fall eines Heizungsaustauschs zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 GEG dürfte zu unterscheiden sein: Erfolgt allein ein Austausch bzw. eine Modifizierung der Zentralheizungsanlage oder ist zusätzlich auch ein Austausch der vorhandenen Heizkörper erforderlich? Lediglich Austausch/Modifizierung der Zentralheizungsanlage Für den Fall, in dem lediglich ein Austausch bzw. ei...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.3 Ankündigung Außen- und Innendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: umfassende Dämmmaßnahme) [1] Mietverhältnis ___________________ Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.4 Ankündigung Heizungstausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Austausch von Gaseinzelöfen durch Anschluss an eine Zentralheizung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, es ist beabsicht...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1.1 Ersparte Kosten der Erhaltung

Modernisierungsmaßnahmen enthalten häufig auch Elemente von Erhaltungsmaßnahmen. Kosten von Erhaltungsmaßnahmen können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Das bringt § 559 Abs. 2 Satz 1 BGB zum Ausdruck. Insoweit können also keine Kosten angesetzt werden, die ohnehin für Erhaltungsmaßnahmen entstanden wären. Praxis-Beispiel Fassadenarbeiten Die Gebäudefassade des in den 196...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.5 Flächenangaben in Mietverträgen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass in Mietverträgen bestimmte Wohnungsgrößen bzw. -flächen angegeben sind, die sich hinterher als falsch herausstellen. Denkbar sind dabei die folgenden beiden Konstellationen: Die tatsächliche Fläche ist kleiner als die vereinbarte. Die tatsächliche Fläche ist größer als die vereinbarte. Zunächst war strittig, ob Flächenangaben in Verträgen...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.1 Duldungspflicht des Nutzers

Gebäudeeigentümer/Vermieter Damit der Gebäudeeigentümer seiner Pflicht, geeignete Erfassungsgeräte in den Räumen anzubringen (§ 4 Abs. 2 HeizKV), nachkommen kann, muss er die Räume, die einem anderen – in der Regel einem Mieter – überlassen sind, betreten dürfen. Die Verpflichtung des Mieters, diese Maßnahme zu dulden, hat der Verordnungsgeber in § 4 Abs. 2 Satz 1 HS 2 HeizKV...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.1 Kauf der Geräte

Beim Neubau übernimmt der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit Verbrauchserfassungsgeräten. Der Nutzer zahlt mit der zu entrichtenden Miete auch für deren Nutzung. Die Kosten der Erstausstattung dürfen nicht in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.[1] Bei bestehenden Gebäuden stellt die nachträgliche Ausstattung mit Messgeräten ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.8 Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Umlagefähig sind die Kosten der Anmietung der Messgeräte. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage dieser Kostenposition mit dem Mieter vereinbart wurde. Werden die Erfassungsgeräte nachträglich gemietet, hängt die Umlagefähigkeit dieser Kosten davon ab, ob zuvor ein Mitteilungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV durchgeführt wurde und kein wirksamer Widerspruch erfolgt ist.[1]...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1.5 Legionellenprüfung

Die Trinkwasserverordnung [1] schreibt vor, dass das Warmwasser in einem Mietshaus turnusmäßig, das heißt alle 3 Jahre, auf Legionellen zu untersuchen ist. Untersuchungspflichtig sind Warmwasseraufbereitungsanlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Über das Fassung...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.4 Umstrukturierung

Die Umstellung der Mietstruktur ist z. B. von Bedeutung, wenn eine Bruttowarm- bzw. Inklusivmiete vereinbart wurde. Da diese Art der Mietstruktur gegen die Bestimmungen der HeizKV verstößt, besteht ein Anspruch auf Umstrukturierung. Wenn sich die Vertragsparteien nicht darauf einigen können, bei künftigen Abrechnungen der Heiz- und Warmwasserkosten die Vorgaben der HeizKV zu...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.2 Berücksichtigung der Freiflächen

Freiflächen wie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche, höchstens jedoch mit der Hälfte ihrer Fläche zu berücksichtigen. Das kann im Hinblick auf die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu Problemen führen, weshalb die Ermittlung der Flächen in diesem Zusammenhang strittig ist. Zum einen werden diese ...mehr

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Antenne im Mietrecht / 6 Ersatz von Aufwendungen

Errichtet der Vermieter auf seinem Anwesen eine Gemeinschafts(parabol)antenne oder lässt er das Anwesen an das Breitbandkabel anschließen, über das ausländische Mieter mehrere Heimatprogramme empfangen können, kann der Vermieter grundsätzlich eine frühere Erlaubnis aus wichtigem Grund widerrufen[1] und die Demontage der von den Mietern angebrachten Antennen verlangen, wobei ...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.8.1 Anmietung von Erfassungsgeräten

Hinweis Kosten für Anmietung oder Leasen der Geräte Bei Anmietung oder Leasen der Geräte durch den Vermieter darf dieser die Kosten auf die Mieter im Wege der Heizkostenabrechnung nur dann umlegen, wenn er den Mietern die dadurch entstehenden Kosten mitgeteilt und die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung nicht widersprochen hat (§ 4 Abs. 2 Hei...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 4 Duldungspflicht des Nutzers

Der Nutzer hat gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten zu dulden. Die Duldungspflicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Anbringung der Erfassungsgeräte stehenden sachgerechten Maßnahmen von der ersten Besichtigung durch den beauftragten Handwerker über die Anbringung, die teilweise auch die Verlegung elektrischer Leitungen notwe...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 6.3 Stromanschluss

Achtung Mindeststandards für Haushaltsgeräte herstellen Insofern ist der Vermieter verpflichtet, einen Mindeststandard zu schaffen, der eine Haushaltsführung auch unter Einsatz von gewöhnlichen technischen Hilfsmitteln erlaubt. Daher kann der Mieter einen Stromanschluss verlangen, der den Betrieb eines Großverbrauchers, z. B. einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine, bei gleich...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 5 Umfang der Instandsetzungspflicht

Der Vermieter kann seiner Instandsetzungsverpflichtung auch durch Ersatz von Teilen der Mietsache genügen. Praxis-Beispiel Austausch von Badfliesen Sind nach einem vom Mieter nicht zu vertretenden Wasserrohrbruch im Bad einzelne Fliesen zu ersetzen, die farblich identisch nicht mehr erhältlich sind, kann sich der Vermieter darauf beschränken, nur die betroffene Wand neu zu ver...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 15.2 Breitbandkabelanschluss

Zu den Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage gehören die Kosten entsprechend Abschn. 15.1; ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse. Stromkosten können auch hier durch den Betrieb eines für einen einwandfreien Empfang notwendigen Verstärkers anfallen. Nicht umlagefähig sind nach Ansicht des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler

Mit der Verordnung über die Änderung der Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen: Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs. 2...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Aufwendungsersatz

Rz. 1 Voraussetzung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 539 ist zunächst, dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist; denn nur der Mieter als berechtigter Besitzer gegenüber dem Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen auf die Mietsache. Ist der Mieter gleichzeitig Miteigentümer der Mietsache, ist entscheidend, im Rahmen welchen Rechtsverhältnisses (...mehr

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Möblierter Wohnraum / 3.5 Mieterhöhung

Die Regelungen über die Miethöhe gem. §§ 557 ff. BGB finden keine Anwendung. Der Vermieter kann somit nicht vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen. Praxis-Tipp Kündigung statt Mieterhöhung Im Ergebnis ist die fehlende gesetzliche Mieterhöhungsmöglichkeit für den Vermieter kein Nachteil, weil er diese ohne Begründung kurzfristig kündigen kann (vgl. Abschn. 3....mehr

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Möblierter Wohnraum / 2 Wohnraum

Handelt es sich um eine möblierte Wohnung, gelten dieselben Vorschriften zur Kündigung, zur Mietpreisbremse und zur Mieterhöhung wie bei einer unmöblierten Wohnung. Handelt es sich dagegen um ein oder auch mehrere möblierte Zimmer in einer vom Vermieter bewohnten Wohnung, gelten diese Vorschriften nicht. Hinweis Die Abtrennung ist entscheidend Wenn der Wohnraum innerhalb der Wo...mehr