Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.3 Betriebsaufspaltung

Rz. 26 Auch aus einer Betriebsaufspaltung können sich gewerbliche Einkünfte ergeben. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein einheitlicher betrieblicher Organismus auf verschiedene Träger aufgeteilt ist. Dies setzt eine enge persönliche und sachliche Verflechtung zwischen dem Betriebsunternehmen und dem Besitzunternehmen voraus.[1] Rz. 26a Die personelle Verflechtung set...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei sonstigen Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG)

Rz. 47 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ist bei einer Änderung der Verwendungsverhältnisse nach Maßgabe von § 15a Abs. 1 oder Abs. 2 UStG eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Unter die Berichtigungspflicht nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ­fallen nach Verwaltungsmeinung nur solche sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer

Leitsatz Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, § 10 Abs. 1 GrStG, § 535 BGB Sachverhalt Die klagende GmbH produziert Verpackungsmittel. Die Geschwister A und B sind an ihr beteiligt und auch Gesellschafter...mehr

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FoVo 02/2022, Sonderkündigu... / 1 Der Fall

Ausgeschlossene Eigenbedarfskündigung Der Beklagte ist seit Mai 2005 Mieter einer Eigentumswohnung in München. In § 15.5 des mit dem damaligen Eigentümer abgeschlossenen Mietvertrags ist unter anderem folgende Vereinbarung enthalten: "Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist ausgeschlossen." Zwangsversteigerung mit Zuschlag und anschließender Kündigung Die Kläger erwa...mehr

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FoVo 02/2022, Sonderkündigu... / 2 II. Die Entscheidung kurz zusammengefasst

BGH folgt dem LG Der BGH sieht zunächst keine Zulässigkeitshindernisse und auch keine Beschränkung der Revision. Das LG habe im Ergebnis rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Kündigung der Kläger wegen Eigenbedarfs (§ 57a ZVG, §§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) wirksam ist und diesen daher gegen den Beklagten ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Eigentumswohnung zus...mehr

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FoVo 02/2022, Sonderkündigu... / 3 Der Praxistipp

Unterschiede zur freihändigen Verwertung sehen In der Zwangsversteigerung wird nicht selten der Versuch unternommen, eine bessere wirtschaftliche Verwertung dadurch zu erreichen, dass der Schuldner einer freihändigen Verwertung zustimmt. Häufig lassen sich so höhere Erlöse erzielen. Dies ist insbesondere dann anzustreben, wenn ein Versteigerungserlös nicht erkennbar ausreicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 5. Zum Begriff der Miete (§ 41 GKG)

Rz. 94 Bei einer Leistungsklage auf Zahlung der Miete setzt man selbstverständlich den eingeforderten Betrag als Streitwert an, wobei dieser sich aus der eigentlichen Miete und den so genannten Nebenkosten zusammensetzt. Der Mieter schuldet dem Vermieter eben diesen im Mietvertrag vereinbarten Gesamtbetrag. Es gibt hierbei keine Begrenzung auf das einjährige Mietentgelt! Dage...mehr

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Aufgabenteil / 9. Die (Regel)gebühren des Prozessbevollmächtigten (→ § 7 Rdn 4 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Räumungsklage nach Beendigung eines Miet- oder Pachtvertrages (§ 41 Abs. 2 GKG)

Rz. 91 Wenn ein Miet- oder Pachtverhältnis oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis abgelaufen oder gekündigt ist und dann Räumungsklage erhoben wird, so ist aus sozialen Gründen der Gebührenstreitwert höchstens der Betrag des Entgelts für ein Jahr; er ist geringer, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr ausmacht (§ 41 Abs. 2 S. 1 GKG). Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Streit über Bestehen oder Dauer eines Miet- oder Pachtvertrages (§ 41 Abs. 1 GKG)

Rz. 89 Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, so ist für die Berechnung des Gebührenstreitwertes das einjährige Entgelt ("Miete", "Pacht") heranzuziehen. Bezieht sich der Streit auf einen kürzeren Zeitraum, so ist der Streitwert für diesen Zeitraum zu berechnen (§ 41 Abs. 1 GKG). Beachten Sie die Erläuterungen über ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: eine... / 4.3.2 Realitätsgehalt: make-or-buy oder Kapitalanlage?

In Fällen, in denen Ruf, Kundenstamm usw. von nicht geringer Bedeutung sind und sich deshalb Teil- und Vollrekonstruktionswert wesentlich unterscheiden, kann nur die Summe aus materieller Substanz und Goodwill einen angemessenen Vergleich von Kauf und Eigengründung ermöglichen und damit den Unternehmenswert repräsentieren. Der Goodwill ist häufig nur über umsatzbezogene Mark...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 5 Mieteinkünfte bei überwiegendem Arbeitgeberinteresse

Nur wenn ein Heimbüro v. a. im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird und dieses Interesse objektiv nachvollziehbar über die Entlohnung des Arbeitnehmers hinausgeht, ist anzunehmen, dass die betreffenden Mietzahlungen an den Arbeitnehmer auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen. Es ist aber besonders darauf Wert zu lege...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Steuerpflichtiger Arbeitslohn Vorrangiges Interesse der Büronutzung Mietvertragmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bürokostenzuschuss für Homeoffice im privaten Einfamilienhaus

Im Dienstvertrag des Handelsvertreters Wolfgang Müller ist geregelt, dass er seinem Arbeitgeber Hans Groß in seinem Einfamilienhaus einen Büroraum für die anfallende Bürotätigkeit zur Verfügung stellen muss. Hierfür zahlt Hans Groß einen monatlichen Bürokostenzuschuss von 250 EUR. Ein Mietvertrag über den Büroraum existiert nicht. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 3 Homeoffice: Das vorrangige Interesse einer Büronutzung entscheidet über die steuerliche Behandlung

Zahlt der Arbeitgeber für ein in der Wohnung oder im Haus des Arbeitnehmers befindliches Büro, in dem Letzterer Arbeiten für den Arbeitgeber verrichtet, einen bestimmten Betrag für die Nutzung, kommt es für die steuerliche Behandlung dieser Zahlung darauf an, in wessen vorrangigem Interesse die Büronutzung erfolgt. Die Zahlung des Arbeitgebers für den Büroraum gehört beim Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.1 Das Persönlichkeitsbild des Beamten

Das Persönlichkeitskriterium ist das übergreifende Bemessungskriterium (§ 26 Abs. 1 Satz 2 LDG BW).[41] Praxis-Beispiel Beispielsfall: Unsorgfältige Prüfung eines Vertrages Kreisbeamter K leitet das Liegenschaftsamt und ist dort für das "Vertragsmanagement" zuständig. Wie er weiß, benötigt der Kreis ein derzeit angemietetes Gebäude ab Ende 2010 nicht mehr. Den zugrundeliegende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Inventarpensionsgeschäft: Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages

Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 3. Schuldrechtliche Bedingungen

Rz. 23 Das Muster spricht ausdrücklich von rein schuldrechtlichen Vereinbarungen. Diese sind flexibler, insbesondere wenn eine sich später als unzweckmäßig erweisende Nutzungsregelung geändert werden soll. Problematisch war hier die Rechtsnachfolge; durch schuldrechtliche Weitergabeverpflichtungen nebst entsprechender Schadensersatzbewehrung, Pacht- und Mietverträge, die auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abbruchverpflichtung

Rz. 73 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 30.1.2019[2] hat der BFH entschieden, dass eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhä...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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Rechnungsberichtigung: So g... / 6.4 Dauerleistungen

Ist bei einer Dauerleistung (z. B. Mietverträgen) für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart (z. B. vierteljährliche oder monatliche Vermietung) liegen Teilleistungen vor. Problem: der ursprüngliche (Miet-)Vertrag weist z. B. eine Mehrwertsteuer von 19 % aus. Die Umsatzsteuer für die Vermietungen Juli bis Dezember 2020 unterliegen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.4 Antrag auf Verlängerung der (bewilligten) Räumungsfrist, § 721 Abs. 3 Satz 1 ZPO

Rz. 28 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y hat das Amtsgericht ... durch Beschluss vom ... den Beklagten eine Räumungsfrist bis zum ... bewilligt. Diese Frist reicht nicht aus, weshalb ich beantrage, die Räumungsfrist bis zum ... zu verlängern. Begründung Bei der Fertigstellung der von den Beklagten mit dem dem Gericht vorliegenden Mietvertrag zum ... angemieteten Wohnung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.3 Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist bei künftiger Räumung, § 721 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Rz. 27 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y hat das Amtsgericht ... durch Urteil vom ... den Beklagten zur Räumung per ... verurteilt und über eine Räumungsfrist nicht entschieden. Ich beantrage, dem Beklagten eine Räumungsfrist bis zum ... zu bewilligen. Begründung Der Beklagte hat sich seit Erlass des Räumungsurteils nachhaltig um eine Ersatzwohnung bemüht. Aufgrund der d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanzpolitik / 2.1.2 Subjektive Zurechenbarkeit bei Leasingverhältnissen

Rz. 28 Eine im Rahmen der subjektiven Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern existente Möglichkeit zur Ausübung von Steuerbilanzpolitik besteht in der Einflussnahme auf den Inhalt von Leasingverträgen im Kontext der Sachverhaltsgestaltung, verbunden mit einer Beeinflussung der Aktivierung des Leasing-Objekts in der Bilanz des Leasing-Gebers bzw. Leasing-Nehmers. Während der L...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG München

Nach Ansicht des FG München liegt keine vGA vor. Zwar handle es sich bei S unstreitig um einen im Verhältnis zur Klägerin mittelbar beherrschenden Gesellschafter. Anhaltspunkte dafür, dass die Mietzahlungen der Klägerin an S ganz oder teilweise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst worden seien, könne das Gericht jedoch nicht erkennen. Auch Mietverträge zwischen einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderkündigungsrecht: Auss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zunächst zu klären, was mit einem Mietvertrag geschieht, wenn der Vermieter sein Eigentum an einem Wohnungseigentum durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung verliert. Dann ist zu fragen, ob sich der Ersteher den ganzen Mietvertrag entgegenhalten lassen muss. Folgen einer Zwangsversteigerung für einen Mietvertrag Manch einer vermutet vielleicht,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderkündigungsrecht: Auss... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Der im Mietvertrag vereinbarte Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung stehe der Eigenbedarfskündigung des K nicht entgegen. Das K als Ersteher zustehende Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG werde durch die Vereinbarung zwischen B und X nicht eingeschränkt. B könne im Verhältnis zu K lediglich den gesetzlichen Kündigungsschutz, nicht jedoch einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Darstellu... / 1 Leitsatz

Ein enger Zusammenhang zwischen verschiedenen Kostenpositionen liegt noch nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist und diese gemeinsam abgerechnet werden dürfen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderkündigungsrecht: Auss... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X und Mieter B schließen im Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung des X nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aus. Wohnungseigentümer K erwirbt das Wohnungseigentum des X im Wege der Zwangsversteigerung nach § 90 Abs. 1 ZVG. Fraglich ist, ob eine Eigenbedarfskündigung trotz des Eigentümerwechsels auch weiterhin ausgeschlossen ist.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Begünstigt ist nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen ist keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG). Aus dem Wort "soweit" folgt. Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung sind die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (BMF v 07.07.2020, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Darstellu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Die Betriebskostenabrechnung sei für diese Kosten bereits formal unwirksam. Nach seiner Rechtsprechung seien Kostenpositionen nämlich aufzuschlüsseln. Etwas anderes gelte nur dann, wenn sie nicht "eng" zusammenhingen. Den erforderlichen engen Zusammenhang zwischen einzelnen Kostenpositionen habe er grundsätzlich bei einzelnen Ziffern des Betriebsk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die elektronische Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr