Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 73 Abs. 3 SPersVG Ohne Einschränkung und für alle der Mitbestimmung unterliegenden Fälle[1] ist in § 73 Abs. 3 Satz 1 SPersVG ein Antragsrecht geschaffen. 3.12.1 Form Für den Antrag gilt nach § 73 Abs. 3 Satz 1 SPersVG die Schriftform und eine Begründungspflicht. Das gleiche gilt nach § 73 Abs. 3 Satz 4 SPersVG für die Ablehnung oder den Zwischenbescheid. Beim Zwischenbescheid ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 69 Abs. 3 HPVG Für alle der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten wird durch § 69 Abs. 3 HPVG ein Antragsrecht geschaffen. 3.7.1 Formvorschriften Der Antrag ist mit Begründung in Schriftform dem Leiter der Dienststelle vorzulegen, § 69 Abs. 3 Satz 2 HPVG. Es ist eine Erörterung im Rahmen der Monatsgespräche nach § 60 Abs. 4 HPVG zwingend vorgesehen. 3.7.2 Reaktion der D...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 69 NPersVG Für alle Fälle der Mitbestimmung ist in § 69 Abs. 1 Satz 1 NPersVG ein Initiativrecht geschaffen. Das ist in Fällen individueller Maßnahmen allerdings beschränkt. Hier besteht das Initiativrecht nur, wenn diese Maßnahme sich über den Betroffenen hinaus auf die Gesamtheit der Beschäftigten der Dienststelle auswirkt. Dennoch kann das Initiativrecht in diesen Fällen ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1 Verfahren

Das Verfahren bis zur Letztentscheidung der Einigungsstelle (§ 75 BPersVG) gilt für Anträge nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG Absehen von Stellenausschreibung § 79 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG Sozialeinrichtungen § 79 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG Sozialpläne § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Arbeitszeit § 80 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG Arbeitszeitmodelle § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG Gestaltung der Arbeitsplätze § 80 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Schriftlicher Vorschlag

Jeder Vorschlag nach § 77 Abs. 1 BPersVG muss durch die Personalvertretung der Dienststellenleitung schriftlich oder elektronisch mit Begründung übermittelt werden. Den Beschluss über die Ausübung des Rechts hat zunächst der Personalrat als Gremium zu fassen, da es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.[1] Es bedarf eines ausformulierten, den Gegenstand der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13.2 Verfahren

Der Antrag ist stets von der Dienststelle zu behandeln, wobei keine Fristen vorgegeben sind. Für den Fall der Ablehnung ist das weitere Verfahren vom Gegenstand des Antrags abhängig. Die Fälle der Mitbestimmung aus dem Katalog des § 81 Abs. 2 SächsPersVG führen über die Stufe bis zum Einigungsverfahren. Die übrigen Anträge können zwar auch in das Stufenverfahren gebracht werden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.1 Zulässigkeit des Antrags

Gegenstand des Antrags können alle personellen und sozialen Angelegenheiten sein, die in §§ 68, 69 PersVG M-V der Mitbestimmung unterworfen sind. Dabei muss es sich aber die Wahrnehmung der kollektiven Interessen handeln und die beantragte Maßnahme muss alle Beschäftigten, Gruppen von Beschäftigten oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Bezüglich der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.3 Fälle des Antragsrecht

§ 70 Abs. 1 Ziff. 1 LPVG BW: genereller Auftrag zur Beantragung von Maßnahmen, die der Förderung des Gemeinwohls dienen § 70 Abs. 1 Ziff. 2 LPVG BW: Genereller Auftrag zur Überwachung der Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen Tarifverträge etc. einschließlich Arbeitsschutzmaßnahmen, sowie Barrierefreiheit § 70 Abs. 1 Ziff. 3 LPVG BW: Unfall- und Gefahrenschutz, Arbeitsschutz §...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.1 Zulässigkeit

Die Zulässigkeit einer Initiative des Personalrates setzt voraus, dass die Maßnahme Gegenstand der Mitbestimmung ist. Ist das gegeben, so ist zu prüfen, ob es sich um kollektive Belange handelt. Wenn es um Einzelmaßnahmen geht, dann ist zu prüfen, ob dennoch eine Auswirkung auf die Gesamtheit der Beschäftigten der Dienststelle besteht. Die Formulierung des § 69 Abs. 1 Satz 2 NP...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Initiativrecht und Vorschlagsrecht

§ 77 BPersVG stellt klar, dass der Personalrat grundsätzlich die Möglichkeit hat, in den seiner Mitbestimmung unterworfenen Fällen der Dienststelle Vorschläge zu unterbreiten. Er kann konkrete Maßnahmen beantragen. Gemäß § 77 Abs. 1 BPersVG kann der Personalrat in Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 78 - 80 BPersVG Vorschläge unterbreiten und diese bis zur Entscheidung durc...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10 Nordrhein-Westfalen

§ 66 Abs. 4 LPVG NW Im Rahmen der personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten, die gemäß § 72 LPVG NW der Mitbestimmung unterliegen, hat der Personalrat ein Antragsrecht. Dabei sind die Mitbestimmungstatbestände nach dem Antrag und der objektiven Zweckbestimmung der beabsichtigten Maßnahme zu prüfen.[1] 3.10.1 Zulässigkeit Soweit ein...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.5 Folgen des Rechtsdienstleistungs Gesetzes (RDG)

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es der Personalvertretung erlaubt, mit den Beschäftigten Rechtsfragen zu erörtern, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben der Interessensvertretung besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG). Eine Beratung – damit auch des einzelnen Beschäftigten – ist erlaubt, soweit es sich um eine Frage handelt, die einen dienstlichen Themenbereich der M...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.3 Vorläufige Regelungen

§ 88 Abs. 4 LPVG BW schafft die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen der Dienststelle. Danach kann die Dienststelle bei Maßnahmen, die eine sofortige Entscheidung erfordern (der Natur der Sache nach) eine Regelung treffen und hat die getroffene Maßnahme unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Zugleich ist das je nach Mitbestimmungstatbestand gebotene Verfahren nach §§ 76 b...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Ablehnung aus Sachgründen

Kommt die Dienststelle zur Zulässigkeit des Vorschlags, so prüft sie diesen in sachlicher Hinsicht. Grundsätzlich bestimmt der Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes auch den Umfang des daraus abgeleiteten Initiativrechts. So ist die Mitbestimmung bei der Eingruppierung ein Mitbeurteilungsrecht und kein Mitgestaltungsrecht. Der Personalrat kann daher den Arbeitgeber auch nicht ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.4 Form

Die Personalvertretung hat ihren Antrag in jedem Falle mittels eines dauerhaften Datenträgers, Art 70a Abs. 1 Satz 1 BayPVG, zu stellen.[1] Eine Begründung schreibt das Gesetz nicht explizit vor. Da aber das weitere Verfahren ganz entscheidend von dem als Grundlage in Bezug genommenen Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungstatbestand abhängt, empfiehlt sich eine Begründung. Die Dien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Mitbestimmung

Rz. 90 Sieht man von den Besonderheiten nach dem MontanMitbestG und dem MontanMitbestErgG[111] ab, kann sich eine Mitbestimmung des Aufsichtsrats nach dem MitbestG 1976 oder dem DrittelbG, das das BetrVG 1952 (ohne gegenüber diesem wesentliche Änderungen vorzusehen) abgelöst hat, ergeben. Anderenfalls besteht der Aufsichtsrat nur aus Anteilseignervertretern.[112] Dem Mitbest...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 766 Betriebsvereinbarungen[1209] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können nur solche ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 790 Nach § 76 Abs. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Nach § 76 Abs. 5 BetrVG wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig in den Fällen, in...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Die Stiftung & Co. KG

Rz. 91 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG)[167] übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwir...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 775 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1215] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem Sprecherausschussgesetz, aus dem Mitbestimmungsgesetz und bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung Anwendung. Bei dem Verfahren nach § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 BetrVG handelt es sich um ein...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Der KGaA-Aufsichtsrat

Rz. 148 Bei der KGaA ist nach § 278 Abs. 3 i.V.m. §§ 95 ff. AktG zwingend ein Aufsichtsrat zu bilden. Dem Aufsichtsrat kommen die Überwachungskompetenz nach § 111 Abs. 1 AktG, das Prüfungsrecht nach § 111 Abs. 2 AktG und die Informationsrechte nach § 90 AktG zu. Der Aufsichtsrat hat keine Personalkompetenz entsprechend § 84 AktG, keine Befugnis zum Erlass einer Geschäftsordn...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[11] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Für Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 576–576b BGB. Hiernach kann der Vermieter das Mietverhältnis unter den besonderen Kündigungsfristen des § 576 Abs. 1 BGB kündigen, wenn der Wohnraum weniger als zehn Jahre überlassen war und der Wohnraum für einen anderen zur Dienstl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 198 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und ihrer Verteilung auf die einzelnen Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit....mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Geschlechterquote

Rz. 92 Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (siehe Rdn 10) hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen in das AktG eingefügt, die den Frauenanteil im Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Führungsebenen unterhalb des Vorstands erhöhen sollen. Seitdem setzt sich bei börsenn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 400 Der Betriebsrat[716] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[717] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 92 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / II. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 3 Die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensteilhabe, bei der der Hauptbeteiligte die aus seiner Gesellschafterstellung erwachsenden Gewinnchancen und ggf. auch einen Wertzuwachs oder einen Verlust mit dem Unterbeteiligten teilt. Da der Unterbeteiligte regelmäßig[6] nicht unmittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligt ist, macht eine Unterbeteiligung...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ...mehr

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Versetzung / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

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Versetzung / 6.2 Dienstliches/Betriebliches oder öffentliches Interesse

Für die Wirksamkeit einer Zuweisung genügen lediglich dienstliche bzw. betriebliche oder öffentliche Interessen. Die Anforderungen an die vom Arbeitgeber vorzunehmende Abwägung sind also geringere. Dies verwundert zunächst, da die Zuweisung aufgrund ihrer möglichen Reichweite zu einem anderen Arbeitgeber, der den allgemeinen Teil des TVöD nicht anwendet, bzw. ins Ausland stä...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.3 Übergangsregelung in Deutschland zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Mit dem bereits erwähnten 4. UmwÄndG hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2019 in § 122 m UmwG eine Übergangsvorschrift geschaffen, nach welcher vor dem Brexit begonnene grenzüberschreitende Verschmelzungen auch nach dem Brexit noch finalisiert werden dürfen, jedenfalls aus deutscher Sicht. Voraussetzung ist, dass der Verschmelzungsplan vor dem Ablauf des Überg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.3 Erweiterung der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)

Seit dem 18.6.2021 wurde die Mitbestimmung mit der Einführung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 erweitert: Der Betriebsrat hat, wenn es im Unternehmen sog. "mobile Arbeit" gibt (z. B. Arbeit im Homeoffice), bei Regelungen zur Frage der Durchführung dieser Arbeit ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft natürlich auch Fragen des Arbeitsschutzes, obwohl hier vordringlich § 87 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1 Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nrn. 7, 14 BetrVG

3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1.2 Was regelt das BetrVG zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz?

Die Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz findet sich in den §§ 87 Abs. 1 Nrn. 7, 14 und 89–91 BetrVG (siehe dazu Abschn. 3.1 und 3.2).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2 Mitbestimmung und Mitwirkung nach §§ 89 ff. BetrVG

Die Vorschriften der §§ 89 ff. BetrVG regeln die weniger weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG § 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.3 Mitbestimmung nach § 91 BetrVG

Nach § 91 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen verlangen, wenn Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe oder der Arbeitsumgebung, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Kenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet werden. Die Voraussetzungen für das Tätigwerden des Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte finden sich in verschiedenen Gesetzen, wichtig sind Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), Personalvertretungsgesetze (PVG) des Bundes und der Länder sowie die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze (MVG). Wichtig Mitbestimmung gemäß Betriebsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-Beispiel Mitbestimmung Nach § 26 DGUV...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1.1 Was ist Mitbestimmung?

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Diese eher programmatische Aussage reicht indes nicht aus. Die Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Zusammenfassung Begriff Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die "echte" Mitbestimmung gemeint, die bedeutet, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeber bei den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats letztlich in seiner Entscheidung frei. Im Hinbli...mehr