Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 9. Klausel-ABC zum Sozialplan

a) Arbeitgeberdarlehen Rz. 1023 Soweit Arbeitnehmer von der Gesellschaft ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch genommen haben, wird dieses innerhalb von (…) Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können bis zu (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans auf die Darlehensforderung der Gesellschaft angerechnet ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

aa) Allgemeines Rz. 238 Vertrauensarbeitszeit kann geeignet sein, Motivation und damit Produktivität von Mitarbeitern zu verbessern.[743] Ohne Vorgaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten steht das Ergebnis der Arbeitsleistung und die eigenverantwortliche Zeiteinteilung des Arbeitnehmers im Vordergrund. Bei diesem Arbeitszeitmodell verzichtet der Arbeitgeber (zudem) auf die Kontr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Konfliktlösung, § 8

Rz. 334 Für die zutreffende Feststellung der Zielerreichung und die ordnungsgemäße Ausübung billigen Ermessens ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Der hier vorgesehene Konfliktlösungsmechanismus kann die Richtigkeitsgewähr in der praktischen Umsetzung unterstützen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 1024 Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft unverfallbare Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung erworben haben, erhalten bei Ausscheiden eine Bescheinigung gem. § 4a BetrAVG.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 951 Nach der vollständigen und umfassenden Information des Betriebsrats über die geplante Betriebsänderung müssen beide Seiten darüber beraten, ob, wann und wie sie durchgeführt werden soll. Ziel dieser Beratungen ist der Abschluss eines Interessenausgleichs, also eine Einigung über die unternehmerische Entscheidung als solche. aa) Allgemein zum Inhalt Rz. 952 Die Beschrei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Muster und Erläuterungen zu technischen Einrichtungen

a) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Empfangsbestätigung/Zugangsbestätigung beim BR

Rz. 768 Formulierungsbeispiel Empfangsbestätigung des BR Ich/Wir bestätige(n), die Unterrichtung zur beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin am (…) (Datum) um (…) Uhr erhalten zu haben. (…), den (…) (Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r)mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung zur Telefon-Nutzung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 352 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine dienstliche Telefonnummer. Diese Telefonnummer kann man sowohl über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz nutzen als auch von zuhause über eine Software. Mittels dieser Software kann man, wie am physischen Telefon, Anrufe über die dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnete ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen

a) Anhörung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Antrag auf Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten Versetzung eines Arbeitnehmers, § 99 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, sie werden aber gleichwoh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Direktversicherung

Rz. 1026 Soweit eine Fortführung der über die (…) Lebensversicherung AG durchgeführte Direktversicherung durch den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber möglich ist, wird die Gesellschaft sämtliche erforderlichen Erklärungen zur Übertragung der Direktversicherung auf den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber abgeben.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 353 Betriebliche Telefonanlagen und zugehörige Softwareprogramme gehören in den meisten Berufsfeldern zur selbstverständlichen Grundausstattung des Arbeitnehmers. Ebenso verhält es sich oftmals mit der Zurverfügungstellung von Mobiltelefonen – vor allem im Dienstleistungssektor. Als integraler Bestandteil der Arbeitswelt 4.0 ermöglicht das Mobiltelefon sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / p) Betriebsinterne Stellenausschreibung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 897 Innerbetriebliche Stellenausschreibungen müssen erfolgen, wenn der Betriebsrat das verlangt, § 93 BetrVG. Das Verlangen des Betriebsrats kann sich auf alle offenen Positionen oder aber auf bestimmte offene Positionen beziehen. Für einen Einzelfall oder nur von Fall zu Fall kann der Betriebsrat keine Ausschreibung verlangen.[2243] Die Stellena...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 300 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus an...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Betriebsvereinbarung Überstunden

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / oo) Stellungnahme des Betriebsrats

(1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen zur Arbeitszeit

a) Typischer Sachverhalt Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien

aa) Hintergrund und Bedeutung Rz. 468 Ethikrichtlinien oder Verhaltenskodexe betreffen das Thema Compliance, also die Einhaltung und Befolgung sämtlicher für ein Unternehmen geltender Vorschriften.[1343] Ihre Bedeutung liegt auf der Hand, zumal Rechtsverstöße gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Unternehmen haben können.[1344] Seit Inkrafttreten des Hinweisge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erläuterungen

(1) Überschrift Rz. 256 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[830] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Antrag auf Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz eines Leiharbeitnehmers

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 714 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 715 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 312 Die (Gesamt)Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst, Key Account Manager u.Ä. – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Turboprämie

Rz. 1035 Ergänzend zu dem am (…) abgeschlossenen Sozialplan vereinbaren die Betriebspartner Folgendes: Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § (…) des Sozialplans vom (…) aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Kündigung gegenüber der Personalabteilung auf die Erhebung einer Kündigungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 257 Die Schichtplanfestlegung wird in der Regel nicht alle Bereiche eines Betriebes betreffen, sondern vor allem z.B. die Produktion in einem Produktionsbetrieb oder auch einzelne Stationen in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexib...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / p) Verdienstausgleich

Rz. 1039 Arbeitnehmer, die im Rahmen von Änderungskündigungen oder einvernehmlichen Versetzungen eine Entgeltminderung um mehr als (…) % ihres bisherigen Bruttomonatsentgelts erleiden, erhalten einen Verdienstausgleich nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen. Für die Berechnung des bisherigen Bruttomonatsentgelts ist die Definition des Bruttomonatsentgelts gem. § (…) dieses...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 541 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1248] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 542 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Berechnungsgrundlage, § 3

Rz. 314 Sowohl Provisionshöhe als auch die Berechnung können – in den Grenzen der Sittenwidrigkeit, §§ 134, 138 BGB – frei vereinbart werden, § 87b Abs. 1 HG. Entsprechend kann (und sollte) definiert werden, welche Elemente des Rechnungsbetrags nicht provisionswirksam zu berücksichtigen sind. Die hier getroffene Festlegung weicht von der gesetzlichen Regelung der Berechnungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Schichtdienst/Schichten

Rz. 259 Bei der Festlegung der Anzahl der Schichten und deren Lage sind die betrieblichen Notwendigkeiten ausschlaggebend. Dabei sind eine Vielzahl von Gestaltungen denkbar, die einen flexiblen Einsatz, variable Produktionszeiten, Ausnutzen der Maschinenlaufzeiten einerseits und Berücksichtigung der Freizeitinteressen der Arbeitnehmer und Vorhersehbarkeit ihres Arbeitseinsat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / r) Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Rz. 1041 Arbeitnehmer, die entweder unmittelbar im Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder nach Bezug von Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorgezogene Altersrente, verbunden mit Abschlägen, haben, erhalten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zum Ausgleich der Rentenkürzung e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeiterfassung

Rz. 264 Das BAG hat mit Beschl. v. 13.9.2022[843] im Anschluss an die Entscheidung des EuGH v. 14.5.2019[844] eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung für die dem ArbZG unterfallenden Mitarbeiter aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet. Danach bedarf es, anders als vom EuGH in seiner Entscheidung den Mitgliedstaaten aufgegeben hat, keiner entsprechenden gesetzliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Checkliste

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 382 Für die Betriebsratszuständigkeit gelten bei der Einführung und Nutzung von Telefonanlagen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden, ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig.[1144] Zentrale Überwac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 736 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.61: Antwort des Betriebsrats auf Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat _________________________ Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG Stellu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Krankheit, Feiertag, Urlaub, Schwangerschaft, Freistellung § 5

Rz. 316 Für die Fälle der gesetzlich zwingenden Entgeltfortzahlung ohne Arbeit enthält die Regelung eine Klarstellung. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip. Der Mitarbeiter ist also – auch hinsichtlich der Provision – so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Um ein Schätzen der Höhe zu vermeiden, erfolgt hier...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, §§ 5, 6

Rz. 262 Die getroffenen Regelungen müssen sich bei Tarifbindung im Rahmen der tariflichen Vorgaben halten. Dies ist jeweils abzugleichen. Wesentlich dürfte hier sein, dass es sich sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei Bereitschaftsdienst um (vergütungspflichtige) Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und des MiLoG [842] handelt, sodass die Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und den Ru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 652 Das im Spezialschiffbau tätige Unternehmen L. hat sich nicht zuletzt aufgrund einiger Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern gut entwickelt. Die Geschäftsführung will auch weiterhin Innovationen durch die Belegschaft fördern. Der Betriebsrat will sicherstellen, dass dies auch in Zeiten einer etwaigen schlechteren Konjunktur so bleibt. Zudem will er gerechte und tra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / t) Wiedereinstellung

Rz. 1043 Werden bei der Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von (…) Monaten wider Erwarten Arbeitsplätze frei, werden die Bewerbungen von Arbeitnehmern, die infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans ausgeschieden sind, bevorzugt berücksichtigt. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht jedoch nicht. Erfolgt innerhalb von (…) Monaten eine unbefristete Wied...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Härtefallklausel, § 12

Rz. 266 Die Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 6 Abs. 4 ArbZG. Denkbar ist die Aufnahme weiterer Härtefallregelungen. Zudem kann ein Verfahren aufgenommen werden, das regelt, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse ausgeht. Weiter sind etwaige zusätzliche tarifliche Vorgaben zu berücks...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / qq) Bedeutung des Widerspruchs

Rz. 800 Der Arbeitgeber wird auch durch den form- und fristgemäßen Widerspruch nicht am Ausspruch der Kündigung gehindert, sondern hat dem betreffenden Arbeitnehmer zunächst lediglich mit dem Kündigungsschreiben eine Abschrift des Widerspruchs zuzuleiten, § 102 Abs. 4 BetrVG. Darüber hinaus treten im Falle eines ordnungsgemäß vorgebrachten Widerspruchs gegen eine ordentliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 393 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift/Präambel

Rz. 221 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedoch können Ziel, Sinn und...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 503 Gemäß § 167 Abs. 2 S. 6 und 7 SGB IX können die zuständige Interessenvertretung – in der Regel der (lokale)[1458] Betriebsrat, bei schwerbehinderten Menschen zudem die Schwerbehindertenvertretung – die Klärung bezüglich des BEM verlangen. Außerdem haben diese Gremien darüber zu wachen, dass arbeitgeberseitig die gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Rechtliche Grundlagen zum Interessenausgleich

Rz. 930 In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten (§ 111 S. 1 BetrVG). a) Begriff der "Betriebsänderung" Rz. 931 Was eine "Betriebsänderung" ist, ergibt sich in erster Linie aus den in § ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Anpassungsvorbehalt/Teilkündigung, § 7

Rz. 318 Grundsätzlich können die Betriebsparteien auch eine Teilkündigung der Vereinbarungen vorsehen. Freilich darf sich der Betriebsrat hierdurch nicht seiner zwingenden Beteiligungsrechte begeben. Da sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Provisionsgestaltung gerade nicht auf die Höhe der konkreten Provisionssätze bezieht, sind die hier der Teilkündigung un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 120 Das Mitbestimmungsrecht gilt ausschließlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (sog. Territorialitätsprinzip)[371] und erstreckt sich auf den Betrieb (nicht das Unternehmen). Ohne Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Staatsangehörigkeit, was für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen gilt. Auch das Arbeitsvertragsstatut der Arbeitnehmer ist ...mehr