Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 33 Beweisaufnahme / 2. Keine Beweislast oder Mitwirkungspflicht

Rz. 5 Den Betroffenen trifft nach wie vor weder eine Darlegungs- noch eine Beweislast (OLG Hamm DAR 2000, 580). Zur Mitwirkung, z.B. bei der Täterfeststellung, ist er gleichfalls nicht verpflichtet (OLG Koblenz DAR 1987, 296; OLG Naumburg zfs 1995, 356).mehr

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§ 43 Objektiver Tatbestand ... / c) Art der Beteiligung

Rz. 134 Der Unfallbeteiligte braucht lediglich zu erklären, dass seine Beteiligung infrage kommt. Eine darüberhinausgehende aktive Mitwirkungspflicht hat er nicht (BGHSt 30, 163). Er braucht insbesondere nicht Erklärungen zu der Art seiner Mitwirkung oder zur Haftung abzugeben (OLG Karlsruhe VRS 59, 420). Als Unfallverursacher braucht er sich schon gar nicht zu bezeichnen (Ba...mehr

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§ 18 Einlassung / 3. Technische Ursachen

Rz. 93 Die Behauptung, dass ein Lenkungsdefekt Unfallursache war, kann der Verteidiger ebenfalls ohne Mitwirkung seines Mandanten mit einem Beweisangebot auf Einholung eines Sachverständigengutachtens in die Hauptverhandlung einführen. Rz. 94 Solche Möglichkeiten scheiden jedoch aus, wenn Zeugen nicht bekannt sind oder der Angeklagte sich auf einen atypischen, fahrzeugbedingt...mehr

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§ 13 Gebühren in Verkehrssa... / bb) Ausgesetzte Hauptverhandlung

Rz. 45 Streit bestand darüber, ob die Gebühr nur anfallen kann, wenn eine Hauptverhandlung vermieden wurde, also dann nicht, wenn bereits ein Termin stattgefunden hat und die Hauptverhandlung ausgesetzt worden war (so z.B. OLG Bamberg AGS 2007, 138). Der BGH (zfs 2011, 524) hat dieser Auffassung ausdrücklich widersprochen und die bereits früher überwiegend vertretene gegente...mehr

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§ 37 Objektiver Tatbestand ... / a) Alkoholtest

Rz. 74 I.d.R. erfolgt der BAK-Nachweis durch Entnahme einer Blutprobe. Bei Verdacht auf eine Alkoholfahrt (auch nach § 24a StGB) ist die Anordnung einer Blutentnahme zur Bestimmung der Alkoholkonzentration grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn von Anfang an nur der Verdacht einer OWi nach § 24 StVG besteht und der Betroffene zur Mitwirkung an einer Atemalk...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 1. Nur durch den Tatrichter

Rz. 31 Die Identifizierung eines Betroffenen anhand eines Radarfotos ist alleine Sache des Tatrichters. Dies ist auch der Grund, weshalb die tatrichterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich nicht mit der Rechtsbeschwerde angegriffen werden kann (BGHSt 29, 18; BGH DAR 1996, 99). Rz. 32 Konsequenz dieser Rechtsprechung ist, dass sich der Tatrichter von der Identität persönlich...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / b) Verstoß gegen Belehrungspflicht

Rz. 107 Ungeklärt ist, ob eine Atemalkoholprobe, die ohne Belehrung darüber, dass der Betroffene zur Mitwirkung nicht verpflichtet ist, zustande gekommen ist, diese unverwertbar macht. Das AG Mittelstadt (NZV 2012, 97) und Cierniak/Herle [5] verneinen dies, während das LG Freiburg (NZV 2009, 614), das AG Frankfurt (NZV 2010, 266) und insbesondere Geppert [6] mit guten Gründen u...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / a) Rechtzeitige Information des Halters

Rz. 85 Die Fahrtenbuchauflage ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dem Halter vorgeworfen werden kann, an der Aufklärung nicht mitgewirkt zu haben. Das setzt wiederum voraus, dass er rechtzeitig informiert worden ist. Rechtzeitig ist die Benachrichtigung des Halters nach immer noch geltender Rechtsprechung nur dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung...mehr

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§ 31 Beschlussverfahren / II. Taktik

Rz. 3 Die Erfahrung lehrt, dass Gerichte im Beschlussverfahren fast nie von dem Bußgeldbescheid abweichen, so dass zu einer bedingungslosen Zustimmung nur in Ausnahmefällen geraten werden kann. Andererseits gibt das Verfahren dem Verteidiger die Möglichkeit zu testen, wie das Gericht die Sache sieht. Rz. 4 Die aktuelle Auffassung des Gerichtes erfährt der Verteidiger am ehest...mehr

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§ 13 Gebühren in Verkehrssa... / aa) 2-Wochen-Frist

Rz. 44 Die Befriedungsgebühr fällt auch dann an, wenn aufgrund der Einspruchsrücknahme eine Hauptverhandlung entbehrlich wird, unabhängig davon, ob bereits ein Termin anberaumt war oder nicht. War allerdings ein Hauptverhandlungstermin bereits bestimmt, entsteht die Gebühr nur, wenn der Einspruch mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin zurückgenommen wird. Die Gebüh...mehr

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Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

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§ 7 Notwendige Verteidigung... / B. Verkehrsstrafsachen

Rz. 8 In Verkehrsstrafsachen kann schon eher eine Beiordnung notwendig sein, so vor allem bei Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Eine solche liegt z.B. vor, wenn es um schwierige Fragen der Wirksamkeit einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis (LG Zweibrücken DAR 2009, 612) oder darum geht, ob bezüglich einer unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO erlangten Blutprobe...mehr

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§ 37 Objektiver Tatbestand ... / 2. Atemalkoholgerät

Rz. 148 Es gibt derzeit nur ein Gerät auf dem Markt, das gerichtsverwertbare Messungen liefert, nämlich den Alkomaten "Evidential MK III, 7101" der Fa. Draeger. Um die forensische Verwertbarkeit der mit diesem Gerät erzielten Ergebnisse gab es bis zur Entscheidung des BGH (DAR 2001, 275) noch verbissen geführten Streit (BayObLG NZV 2000, 295; OLG Hamm zfs 2000, 459).[16] Nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.3 Mitwirkung des Veräußerers

Rz. 31 Die für die Fortführung des Unternehmens bzw. Teilbetriebs wesentlichen Grundlagen müssen vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen. Soweit dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ohne ein Tätigwerden von Dritten möglich ist, ist für die Haftung die Mitwirkung des Veräußerers zur Verschaffung der Position für den Erwerber insoweit erforderlich.[1] Versch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.3 Verpachtung — Sicherungsübereignung — Nießbrauchseinräumung

Rz. 16 An der Übertragung einer eigentumsähnlichen Rechtsstellung fehlt es, wenn ein Unternehmen verpachtet wird. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Verpachtung die zum Betriebsinventar gehörenden wesentlichen Grundlagen des Geschäfts übereignet werden. Ein Pachtbetrieb steht einem Eigenbetrieb nicht gleich.[1] Ebenso wenig ist eine "Übereignung" i. d. S. anzunehmen, we...mehr

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Grundbuchberichtigung bei Tod eines GbR-Gesellschafters

Zusammenfassung Zur Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters reicht die Vorlage des privatschriftlichen Gesellschaftsvertrags – neben den Nachweisen zur Erbfolge – aus. Dies ist möglich in der Form der Bewilligungsberichtigung (§ 19 GBO) oder des Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 Abs. 1 GBO). Hintergrund: Tod eines GbR-Gesellschafters Eine Gesellschaft bürgerl...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.2 Mindestinhalt der Festlegungen (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 legt den Mindestinhalt der Rahmenvereinbarungen auf Landesebene fest. Die Landesrahmenvereinbarungen haben neben den bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (§ 20d Abs. 2 Nr. 1) insbesondere auch die regionalen Erfordernisse zu berücksichtigen, was insbesondere durch die Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, die ü...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.6 Mitwirkung an der Vorentscheidung

Rz. 16 Ausgeschlossen ist ein Richter in einem Verfahren nach § 41 Nr. 6 ZPO auch, wenn er in der Sache in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass von kei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Mitwirkung am Verwaltungsverfahren

Rz. 21 In Ergänzung zu § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. § 41 Nr. 4 und Nr. 6 ZPO ist nach § 51 Abs. 2 FGO von der Ausübung des Amts als Richter, ehrenamtlicher Richter oder als Urkundsbeamter auch ausgeschlossen, wer bei dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat. Die Vorschrift soll verhindern, dass jemand als Richter über eine Sache entscheidet, über die er bereits im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.7 Überlange Gerichtsverfahren

Rz. 19 Ferner ist ein Richter (am BFH) nach § 41 Nr. 7 ZPO [1] von der Mitwirkung in Sachen überlanger Verfahrensdauer ausgeschlossen, wenn er in dem beanstandeten Verfahren in einem Rechtszug mitgewirkt hat, auf dessen Dauer der Entschädigungsanspruch gestützt wird. Da im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 155 Satz 2 FGO nur der BFH zur Entscheidung über Entschädigungsklag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.3.3 Verfahrensrechtliche Auswirkungen der (Selbst-)Ablehnung

Rz. 63 Bereits mit Eingang des Ablehnungsgesuchs oder der Selbstablehnungsanzeige besteht zunächst ein eingeschränktes Mitwirkungsverbot. Die betroffene Gerichtsperson darf nach § 47 Abs. 1 ZPO vor Erledigung des Gesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Dies sind z. B. sitzungspolizeiliche Anordnungen und die Durchführung eines Beweissicherungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 26 Nach § 42 Abs. 1 ZPO kann eine Gerichtsperson zunächst sowohl in Fällen der Ausschließung kraft Gesetzes als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Darüber hinaus kommt nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FGO eine Ablehnung in Betracht, wenn von der Mitwirkung der Gerichtsperson die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses oder Schaden für die geschäftl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.4 Vertreterstellung

Rz. 14 Des Weiteren ist ein Richter nach § 41 Nr. 4 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wenn er in derselben Streitsache als Prozessbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist. Maßgebend ist die Identität des Streitgegenstands.[1] Durch den Ausschluss soll die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Zweck und Wirkung

Rz. 5 Sinn und Zweck der Ausschließung ist die Sicherstellung eines sachlich neutralen (objektiven) und daher unparteiischen Verfahrens. Von der Mitwirkung in einem Gerichtsverfahren sollen daher all diejenigen ausgeschlossen sein, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie sich durch sachfremde Erwägungen in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen. Bei Vorliegen eines der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.5 Zeugen- oder Sachverständigenvernehmung

Rz. 15 Ist ein Richter in der Sache (d. h. zu demselben Sachverhalt, aber nicht notwendig in demselben Prozess) als Zeuge oder Sachverständiger tatsächlich vernommen worden[1], ist er nach § 41 Nr. 5 ZPO von der Mitwirkung in einem Verfahren dieser Sache ausgeschlossen. Die Regelung beruht auf der Unvereinbarkeit von Richteramt und Zeugenstellung.[2] Ein Antrag auf Vernehmun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.3 Verfahren und Entscheidung

Rz. 54 Das Ablehnungsverfahren beginnt mit der Anbringung eines Ablehnungsgesuchs [1] oder einer Selbstablehnungsanzeige.[2] Es ist ein selbständiges Zwischenverfahren, außerhalb dessen die Befangenheitsbesorgnis nicht geltend gemacht werden kann.[3] Innerhalb dessen erfolgt zunächst noch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters eine Prüfung der Zulässigkeit des Befangenheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschriften des § 51 FGO i. V. m. § 41 ZPO sowie ergänzend des § 51 Abs. 2 FGO regeln, in welchen Fällen ein Richter in einem bestimmten Verfahren von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist. Die Aufzählung dieser relativen Ausschließungsgründe ist abschließend.[1] Die Ausschließung beruht in diesen Fällen entweder auf der Beziehung der Ger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4 Rechtsmittel

Rz. 67 Gegen einen dem Gesuch stattgebenden Beschluss ist nach § 46 Abs. 2 ZPO kein Rechtsmittel gegeben. Abweichend von § 46 Abs. 2 Halbs. 2 ZPO können nach § 128 Abs. 2 ZPO aber auch das Gesuch zurückweisende Beschlüsse seit 2001 nicht mehr mit einer Beschwerde angefochten werden.[1] Rz. 68 Will der Beteiligte die Zurückweisung nicht akzeptieren, muss er im Rahmen einer geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Inhalt und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 Zum wesentlichen Inhalt des Rechtsstaatsprinzips[1] gehören die Objektivität und die Unparteilichkeit eines jeglichen staatlichen Verfahrens. Verfassungsrechtlich abgesichert wird dies u. a. durch das Gebot der Unabhängigkeit der Richter[2] und das Recht auf den gesetzlichen Richter. [3] Dies bedeutet zunächst, dass von Verfassungs wegen allgemeine Regeln darüber besteh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.2 Persönliche Befangenheitsgründe

Rz. 30 Ablehnungsgründe können sich daher zunächst aus der persönlichen Beziehung des Richters zum Verfahrensgegenstand oder zu einem Beteiligten ergeben. Dies können freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen des Richters zu einem der Beteiligten oder zum Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten sein. Gleiches gilt im umgekehrten Falle eines feindseligen oder s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.3.1 Entscheidung über ein zulässiges Ablehnungsgesuch

Rz. 55 Ist das Ablehnungsgesuch nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich, hat nach § 45 Abs. 1 ZPO der Senat des Gerichts, dem der abgelehnte Richter angehört[1], hierüber zu entscheiden und zwar unter Ausschluss des betroffenen Richters. An dessen Stelle tritt zunächst sein geschäftsplanmäßiger Vertreter.[2] Der Beschluss ergeht beim FG grundsätzlich in der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ergibt, ist die Finanzbehörde gem. § 85 S. 1 AO verpflichtet, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, sodass nicht sachlich gerechtfertigte Unterschiede in der Steuerfestsetzung oder -erhebung zu vermeiden sind. Die Feststellung der für die Festsetzung und Erhebung wesentlichen rechtlichen und tatsächlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1.3 Verlust des Ablehnungsrechts

Rz. 50 Lassen sich die Beteiligten in die Verhandlung ein oder stellen Anträge, ohne den ihn bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, hat dies nicht nur nach § 43 ZPO den Verlust des Ablehnungsrechts, sondern auch den Verlust eines etwaigen Rügerechts im Rechtsmittelverfahren zur Folge.[1] Ein danach angebrachtes Ablehnungsgesuch ist unzulässig.[2] Ein "Einlassen" in eine...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.10 Gerichtlicher Vergleich

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig, vor allem wenn dadurch der Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung beendet wird.[1] Der Befristungsgrund setzt neben der vorausgesetzten Mitwirkung des Gerichts beim Zustandekommen des befristeten Arbeitsverhältnisses voraus, dass ein offener Streit der Pa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.3 Die Beteiligung von Personal- bzw. Betriebsrat bei befristeten Verträgen

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 99 BetrVG). Die Frage der Befristung des Arbeitsverhältnisses als solcher unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung des Personalrats[1] bzw. Betriebsrats. Die Mitbestimmung bezieht sich allein auf die "Einstellu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.2 Systematische Einordnung

Rz. 3 § 74 gehört zum 2. Abschnitt des 5. Kapitels des SGB VIII, das die institutionelle Ordnung der Jugendhilfe regelt. Während der 1. Abschnitt sich mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe befasst, ordnet der 2. Abschnitt die gesellschaftliche Mitwirkung durch ehrenamtliche Tätigkeit einerseits (§ 73) und freie Jugendhilfe andererseits (§§ 74 bis 78). Die dafür in §§ ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen von Spitzensportlern

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die wiederholte öffentlich deutlich sichtbare Benutzung von Sportgeräten oder Sportbekleidung durch einen Spitzensportler ist eine Werbeleistung. Zahlungen, die ein Sportler für solche Leistungen vom Hersteller der Sportausstattung – sei es unmittelbar, sei es mittelbar über den Sportverein – erhält, führen nach dem BFH-Urteil vom 19.11.1985, BStBl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.3 Anregen

Rz. 12 Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 HS 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen. Die Stoßrichtung liegt darin, die freiwillige Tätigkeit überhaupt erst zu schaffen. Was dabei unter freiwilliger Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu verstehen ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2. Diese erfolg...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die entgeltliche Werbetätigkeit, die ein Verein für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Auftraggeber ausführt, ist immer dann ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO (Anhang 1b), wenn vom Verein die Werbung in eigener Regie betrieben wird. Typische Werbetätigkeiten sind: das Anzeigen- und Inseratgeschäft in Vereinszeitsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Notwendiger Inhalt eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG

Leitsatz 1. Zu den gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG gehört der Zeitpunkt der Steuerentstehung (Stichtag). Anzugeben ist das genaue Datum. Wird ein unzutreffendes Datum genannt, ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig. 2. Erwirbt eine neu errichtete Kirchengemeinde durch staatliche Anerkennung den Status einer Körperscha...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwirkung bei einer Einigung als nicht gebührenrechtlicher Einwand

RVG § 11 Abs. 5; RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Bestreitet der Antragsgegner die Mitwirkung seines Anwalts am Zustandekommen einer Einigung, handelt es sich um einen nicht gebührenrechtlichen Einwand, der der Vergütungsfestsetzung hindert. OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.8.2019 – 6 W 69/19 1 Sachverhalt Die Antragsteller verlangen gem. § 11 Abs. 1 RVG über die in dem angefochtenen Besch...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / Leitsatz

Bestreitet der Antragsgegner die Mitwirkung seines Anwalts am Zustandekommen einer Einigung, handelt es sich um einen nicht gebührenrechtlichen Einwand, der der Vergütungsfestsetzung hindert. OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.8.2019 – 6 W 69/19mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 u. Abs. 2 ZPO statthaft und auch i.Ü. zulässig, weil der Beschwerdewert über 200,00 EUR beträgt und eine Überschreitung der zweiwöchigen Notfrist für ihre Einlegung mangels – nach §§ 11 Abs. 2 S. 3, 104 Abs. 1 S. 4 ZPO eigentlich gebotener ...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / 1 Sachverhalt

Die Antragsteller verlangen gem. § 11 Abs. 1 RVG über die in dem angefochtenen Beschluss erfolgte Festsetzung hinaus den Ansatz einer 1,0-Einigungsgebühr nach einem Gegenstandswert von 36.912,68 EUR i.H.v. 902,00 EUR (netto). In dem vorangegangenen Rechtsstreit teilten sie zunächst als Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners mit Schriftsatz v. 24.10.2017 gegenüber dem LG z...mehr

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AGS 03/2020, Fehlende Mitwi... / 3 Anmerkung

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