Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / II. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 9 Zuständig für die Registrierung von Gesellschaften sind – abhängig vom Sitz der zu registrierenden Gesellschaft – die Registrierungsorgane des jeweiligen Gorispolkom (Stadt) oder des Oblspolkom (Oblast). Für die Registrierung der Gesellschaften in den Freien Wirtschaftszonen[16] sind die Verwaltungen der Freien Wirtschaftszonen zuständig, für die Registrierung der Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 15 Gesellschaften unterliegen in der durch das föderale Gesetz über die staatliche Registrierung juristischer Personen festgelegten Art und Weise der staatlichen Registrierung bei dem Organ, das die staatliche Registrierung juristischer Personen vornimmt. Dieses Organ ist die örtliche Steuerbehörde, die die Registrierung innerhalb von drei Arbeitstagen vornehmen soll. Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 2. Gewerberechtliche Erlaubnisse

Rz. 23 Eine staatliche Mitwirkung ist ferner erforderlich, wenn die Gesellschaft in einem Geschäftsbereich tätig sein will, in dem eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist oder in dem nur eine bestimmte Art von Unternehmen tätig werden darf, wie z.B. in der Gas-, Energie- und Wasserversorgung, im Bankgewerbe, in der Telekommunikation, im Rundfunk, im militärischen Berei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Mitbestimmung in der spanischen Verfassung

Rz. 278 Die Förderung der Mitbestimmung (participación) in ihren verschiedenen Formen im Unternehmen hat in Art. 129.2 der Spanischen Verfassung von 1978 Verfassungsrang erhalten. Die Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt: "Die öffentlichen Gewalten fördern wirksam die verschiedenen Formen der Mitbestimmung im Unternehmen und stärken mittels geeigneter Gesetzg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 81 Die Ltd. erhält ihre Rechtsfähigkeit erst durch Registereintragung, welche damit unabdingbar notwendig ist. Neben den selteneren Fällen der Errichtung einer juristischen Person durch eine königliche Charta oder durch ein Parlamentsgesetz stellt die Eintragung beim Companies House den Regelfall für die Inkorporierung dar.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 16 Die Verpflichtung zur Eintragung in das RPC ergibt sich aus Art. 19 HS 2 CC, wonach sich Handelsgesellschaften bei Gründung eintragen müssen. Rz. 17 In das Handelsregister eingetragen werden müssen zwingend im Falle der S. de R.L. nach Art. 21 CC: Firma, Gesellschafts- bzw. Geschäftszweck und Branche, das Datum der Aufnahme der Tätigkeit, welches in den meisten Fällen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Rz. 120 Durch Gesetz vom 10.6.2009 wurde die EU-Richtlinie 2005/56 in der luxemburgischen Gesetzgebung umgesetzt, inklusive die Bestimmungen betreffend die Mitwirkung der Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Zuständiges Gericht

Rz. 14 Die im Hinblick auf die Erlangung der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft erforderliche Hinterlegung der Gründungsurkunde hat bei der zuständigen Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts am Sitz der Gesellschaft zu erfolgen (siehe Rdn 5). Zuvor muss die Gründungsurkunde bei der zuständigen Registrierungsbehörde registriert werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Zuständigkeit des Companies House

Rz. 80 Zuständig für die Gründung einer Ltd. ist staatlicherseits der registrar of companies beim Companies House, im Vereinigten Königreich entweder in Cardiff (für England), Edinburgh (für Schottland) oder Belfast (für Nordirland).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 41 Eine Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist nicht erforderlich, wohl aber die Mitwirkung eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados do Brasil (OAB) zugelassenen brasilianischen Rechtsanwalts sowie zweier Zeugen (siehe näher Rdn 8).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 3. Genehmigungen

Rz. 38 Ob zusätzliche Genehmigungen benötigt werden, hängt von der Tätigkeit ab, die die B.V. auszuüben beabsichtigt. Beabsichtigt die B.V. beispielsweise, als Bank zu operieren, ist eine Genehmigung im Sinne des Gesetzes über die Finanzaufsicht (Wet op het Financieel Toezicht) erforderlich. Wenn man beabsichtigt, in den Niederlanden ein Unternehmen zu betreiben, ist es empf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / c) Abberufung bei Bestellung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 96 Die Besonderheit besteht hier in der Mitwirkung des abzuberufenden Geschäftsführers bei der Beschlussfassung und darin, dass eine Mehrheit von ¾ der Stimmen erforderlich ist, da die Abberufung eines durch Gesellschaftsvertrag bestellten Geschäftsführers eine Änderung des Gesellschaftsvertrags bedeutet, die wiederum nur mit einer ¾-Mehrheit beschlossen werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Genehmigungen

Rz. 15 Je nach den Aktivitäten der Gesellschaft bzw. deren Ausmaß sind für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit Genehmigungen erforderlich. Rz. 16 Eine solche Genehmigung benötigen etwa alle Banken, Versicherungs- und Kapitalisierungsunternehmen. Seit dem 1.11.2011 unterstehen sämtliche mit Finanzierungsgeschäften im weitesten Sinne verbundenen Unternehmen der Kommission fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Staatliche Genehmigung und Aufsicht

Rz. 22 Jede Handelsgesellschaft bedarf einer Niederlassungs- bzw. Handelsermächtigung von Seiten des Mittelstandsministeriums. Außerdem benötigen Banken und bestimmte Finanzdienstleister ("Professionnels du secteur financier" – "PSF") eine Genehmigung der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde "Commission de Surveillance du Secteur Financier" (CSSF), Versicherungsgesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / II. Gesellschafter

Rz. 29 Als Gesellschafter eines FIE kommen chinesische juristische Personen und ausländische juristische sowie natürliche Personen in Betracht. Dabei haben JV-Gesellschaften in der Regel zwei und WFOEs einen Gesellschafter. Dies ist freilich nicht zwingend. Rz. 30 Zum ehelichen Güterrecht wird auf die Ausführungen unten unter Rdn. 115 verwiesen. Nach Art. 1057 des chinesische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 130 Eine Haftung des Directors ergibt sich generell aus einem Verstoß gegen Sorgfalts- und Treuepflichten bei der Ausübung des Amtes. Aus der Rechtsprechung haben sich Fallgruppen für Fragen der Haftung herausgebildet.[19] Der Haftungsmaßstab richtet sich unter anderem auch nach der arbeitsvertraglichen Tätigkeitsbeschreibung und der tatsächlichen Mitwirkung im laufenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 134 Die Gesellschaft wird durch das Board of Directors vertreten. Den äußeren Rahmen bilden dabei die Regelungen in der Satzung. Der Gesellschaftszweck, niedergelegt im Memorandum of Association, muss aus dem Wortlaut die jeweilige Rechtshandlung abdecken. Ein Überschreiten des Rahmens des Gesellschaftszwecks durch das Board führt aufgrund der Ultra-Vires-Grundsätze zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Rz. 213 Erstens ist die gesamte Geschäftsführung berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten (Art 2:240 Abs. 1 NL-BGB). Zweitens ist jedes einzelne Mitglied der Geschäftsführung berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten. Der Gesellschaftsvertrag kann aber bestimmen, dass die Vertretungsberechtigung, außer der Geschäftsführung, nur einem oder mehreren Geschäftsführungsmitgliede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Abschluss eines Schuldenbereinigungsplans

Rz. 500 Das Gesetz enthält Mechanismen, im Wege von mehrseitigen Vereinbarungen (voluntary arrangements) zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern eine Schuldenbereinigung herbeizuführen (Sec. 1–7 Insolvency Act 1986). Die hierfür anwendbaren Verfahren sind weit gehend ohne Mitwirkung des Insolvenzgerichts durchzuführen. Die Geschäftsführer müssen hierzu einen unabhängi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Vertragliche Insolvenzgründe

Rz. 509 Eine weitere Eigentümlichkeit des englischen Rechts (Sec. 29 Insolvency Act 1986) besteht darin, dass Gläubigern mit einer floating charge im Kreditsicherungsvertrag das Recht eingeräumt werden kann, einen Vermögensverwalter (receiver) zu bestellen (sog. administrative receivership). Auch dieses Verfahren läuft weitest gehend ohne die Mitwirkung des Insolvenzgerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Eintragung im Handelsregister

Rz. 20 Nach Abschluss und notarieller Beurkundung des Gründungsvertrags und der Satzung wird beim zuständigen Handelsregister ein Antrag auf Eintragung der Gesellschaft vorgelegt. Das Handelsregister wird von der Registerabteilung des Kreisgerichts Tartu geführt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage. Rz. 21 Die Registereintragung ist notwendig, damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / d) Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 22 Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (Art. 6 Abs. 1 G. 3190/1955). Ungeachtet der Höhe des Stammkapitals besteht kein Anwaltszwang bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags. Dennoch ist die Mitwirkung eines Anwalts empfehlenswert. Dem Notar sind der Satzungsentwurf, die Steuernummern der Gesellschafter, der Personalausweis oder Reisepass vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Zuständigkeit

Rz. 235 Zuständig dafür sind die Geschäftsführer der GmbH (§ 40 Abs. 1 GmbHG). Eine Zuständigkeit der Notare besteht nicht, da diese an den Veränderungen nicht "mitgewirkt" haben (i.S.v. § 40 Abs. 2 GmbHG). Eine solche Mitwirkung eines Notars liegt auch dann nicht vor, wenn der Notar im Zusammenhang mit der private limited company eine Handelsregisteranmeldung entworfen oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 2. Gewerberechtliche Erlaubnisse

Rz. 27 Gemäß § 3:97 Ptk. können Spezialgesetze die Gründung der Wirtschaftsgesellschaft von einer behördlichen Genehmigung und die Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit von einer behördlichen Erlaubnis abhängig machen. Derartige Gesetze bestehen z.B. hinsichtlich der Ausübung von Konzessionstätigkeiten. Des Weiteren gab es bis zum 1.10.2009 das Erfordernis einer Betriebsgenehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 37 Unmittelbar nach der Gründung ist von der Geschäftsführung eine Eintragung der B.V. in das Handelsregister zu veranlassen (Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB). Die Eintragung an sich ist keine Voraussetzung für die Rechtspersönlichkeit der B.V. Die B.V. erhält Rechtspersönlichkeit sofort nach der Beurkundung der Gründungsurkunde (siehe Rdn 25). Die Eintragung ist aber besonders...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Staatliche Aufsicht

Rz. 39 Das niederländische Justizministerium übt durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. aus (siehe Rdn 36). Nach der Gründung hat die B.V. verschiedene (jährliche) Verpflichtungen, wie z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (jaarrekening) und des Berichts der Geschäftsführung (bestuursverslag) oder die Ein- und Austragung von Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1. Vertrag über die Gründung der GmbH

Rz. 6 Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden. Wird die GmbH durch mehrere Personen gegründet, können diese Personen einen Vertrag über die Gründung der GmbH in schriftlicher Form abschließen. Der Gründungsvertrag wird insbesondere abgeschlossen, um die Beziehungen zwischen den Gründern festzulegen. Im Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / II. Gesellschafter

Rz. 17 Die SIA muss mindestens eine natürliche oder juristische Person als Gesellschafter haben. Dabei können sowohl In- als auch Ausländer Gesellschafter sein. Die Höchstzahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt. Diesbezüglich ist auf eine Besonderheit beim Ausfüllen der notwendigen Formulare für die Registereintragung hinzuweisen: In Lettland besitzt jede Person einen so ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die Zahl der Gesellschafter hängt von der Form der juristischen Person ab. Üblicherweise (z.B. für die offene und geschlossene Aktiengesellschaft) ist die Anzahl der Gesellschafter nicht festgelegt. In einem Personalunternehmen darf nur ein Gesellschafter vorhanden sein. Eine Mindestzahl ist in der Kooperative (fünf Gesellschafter) und in der landwirtschaftlichen Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 3. Besondere staatliche Genehmigungen

Rz. 82 Die Errichtung einer Ltd. als solcher bedarf keiner staatlichen Genehmigung. Bestimmte unternehmerische Tätigkeiten unterliegen allerdings gesetzlichen Regelungen und können deshalb Zulassungen, Befreiungen oder Erlaubnisse erfordern. Um z.B. regulierte unternehmerische Tätigkeiten unter dem Financial Services and Markets Act 2000 auszuführen, bedürfte ein Unternehmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 2. Vergleichsverfahren zur Abwendung einer Insolvenz

Rz. 141 Ein solcher Antrag kann von einem Schuldner gestellt werden, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, jedoch noch nicht als insolvent gilt. Ziel ist es, sich mit seinen Gläubigern im Wege des Vergleichs unter Mitwirkung des Gerichts zu einigen und eine drohende Insolvenz abzuwenden. Voraussetzung ist eine Antragstellung, bevor fällige Forderungen länger als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Zuständigkeit von Behörden und Gerichten

Rz. 21 Die Einregistrierungsverwaltung ist mit ihrer "Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA" für die Erhebung der Einlagegebühr zuständig. Das Handelsregister (RCS), das seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 19.12.2002 am darauf folgenden 1.2. aus der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit herausgenommen wurde und seit 2003 vom LBR verwaltet wird, überwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / II. Gesellschafter

Rz. 45 Gesellschafter einer LLC können weiterhin natürliche oder juristische Personen sein. Neu ist, dass die LLC anstatt mindestens zwei nunmehr auch nur einen Gesellschafter haben kann. Die maximale Anzahl von Gesellschaftern bleibt bei 50. Eine Ein-Mann-LLC ist somit zulässig. Natürliche Personen müssen grundsätzlich 21 Jahre alt sein, um Gesellschafter werden zu können. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Möglichkeit der Regelung im Gesellschaftsvertrag

Rz. 183 Der Gesellschaftsvertrag kann die Vertretung selbst regeln oder aber bestimmen, dass die Vertretung jeweils durch Gesellschafterbeschluss geregelt wird. Es kann vereinbart werden, dass einer oder mehrere Geschäftsführer nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten können (§ 18 Abs. 3 GmbHG). Es muss aber sichergestellt sein, dass mindestens ein Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1. Zuständigkeit von Behörden und Gerichten

Rz. 15 Sofern eine S. de R.L. sich mit ausländischen Gesellschaftern gründet oder zu einem späteren Zeitpunkt ausländische Gesellschafter aufnimmt, hat nach Art. 32 LIE eine Meldung an das nichtöffentliche RNIE zu erfolgen, welches unter Aufsicht des mexikanischen Wirtschaftsministeriums (Secretaria de Economía) steht und alle Auslandsbeteiligungen in Mexiko erfasst. Die Grü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 3. Elektronisches Handelsregister

Rz. 18 Das Handelsregister wird seit 2009[5] nach Art. 20 CC elektronisch geführt. Für ältere Eintragungen muss in das physische Handelsregister des entsprechenden Bundesstaates vor Ort Einsicht genommen werden. Die Umsetzung ist erst mit einer weiteren Reform 2014[6] wirklich erfolgt, sodass man erst seit diesem Zeitpunkt wirklich von einem funktionierenden elektronischen H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Die OOD kann von einer oder mehreren in- oder ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Anzahl der Gesellschafter ist weder bei der Gründung noch danach gesetzlich beschränkt. Auch kann jede Person an mehreren Gesellschaften beteiligt sein. Rz. 14 Ehegatten können ohne Mitwirkung des jeweils anderen eine OOD gründen und Geschäftsanteile...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Grundlagen

Rz. 165 Die LSC macht die S.L. zu einer im Wesentlichen geschlossenen Gesellschaft, indem sie in den Art. 107–112 LSC Regelungen schafft, welche die Übertragung von Geschäftsanteilen[62] einschränken. Bezüglich der freien Übertragung unter Lebenden und von Todes wegen haben die Regelungen jedoch dispositiven Charakter. Satzungsbestimmungen, die dazu führen, dass die Übertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Sicherungsverfahren

Rz. 502 Das englische Recht (Sec. 8 Insolvency Act 1986 und Schedule B1) kennt auch ein Sicherungsverfahren (sog. administration), das in der Krise einer Gesellschaft begonnen werden kann, um die Gesellschaft vor der Zerschlagung zu schützen. Das Verfahren kann von der Gesellschaft, den Geschäftsführern und solchen Gläubigern, die Inhaber einer speziellen dinglichen Sicherhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / II. Gesellschafter

Rz. 22 Für die Gründung der Gesellschaft ist mindestens ein Gesellschafter notwendig. Eine Höchstzahl ist nicht bestimmt. Gesellschafter können in- und ausländische,[2] natürliche und juristische Personen sowie Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (ebenfalls In- und Ausländer) sein. Bei Einhaltung der Jugendschutzvorschriften können auch Minderjährige Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Mitbestimmung in Tochtergesellschaften deutscher Betriebe in Spanien

Rz. 288 Die Mitbestimmung des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes beschränkt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn deutsche Unternehmen unselbstständige Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Spanien gründen, wird mithin die deutsche Mitbestimmung nicht exportiert; vielmehr unterliegen diese Betriebe in Spanien dem spanischen Arbeitnehmerst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / III. Gründer und Gesellschafter

Rz. 16 Die Gründer (incorporators) der Gesellschaft sind streng von den Übernehmern der Geschäftsanteile, den späteren Gesellschaftern, zu unterscheiden. Die Aufgabe der Gründer besteht ausschließlich darin, die articles of incorporation zu unterzeichnen und beim secretary of state einzureichen sowie die autorisierten articles of incorporation wieder in Empfang zu nehmen. Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 1. Eintragung im Handelsregister

Rz. 25 Eine Wirtschaftsgesellschaft entsteht gem. § 3:4 Abs. 4 Ptk. mit Eintragung im Handelsregister am Tag der Eintragung. Die Registereintragung ist daher zwingende Voraussetzung. Rz. 26 Gegen einen die Eintragung einer Wirtschaftsgesellschaft bestätigenden Beschluss ist keine Berufung möglich. Für den Staatsanwalt und für Dritte, die von dem Beschluss betroffen sind, best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Zuständigkeit von Behörden und Gerichten

Rz. 36 Niederländische Gerichte sind an der Gründung nicht beteiligt. Erwähnt sei hier, dass bis zum 1.7.2011 das niederländische Justizministerium die Personen prüfte, welche die Geschäftspolitik der B.V. vollständig oder teilweise bestimmen würden. Aufgrund dieser Prüfung wurde entschieden, ob eine sog. Unbedenklichkeitserklärung erteilt wurde. Fehlte diese Erklärung, konn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / b) Anfechtbarkeit der Beschlüsse

Rz. 133 Das Gesetz, das hier auf die Regelung der S.p.A. weitgehend verweist, gibt dagegen stimmenden Gesellschaftern, jedem Geschäftsführer und dem Rechnungsprüferausschuss in seiner Gesamtheit ein Anfechtungsrecht für Gesellschafterbeschlüsse, welche gegen das Gesetz oder die Gründungsurkunde verstoßen. Die Anfechtung muss innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme des Beschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 84 Die Gesellschafter einer GmbH haben bestimmte Rechte und Pflichten, die einerseits aus dem GmbH-Gesetz sowie weiteren gesetzlichen Regelungen hervorgehen und andererseits in der jeweiligen Satzung des Unternehmens geregelt werden. Sowohl die Rechte als auch die Pflichten eines Gesellschafters sind immer an seinen Geschäftsanteil gebunden. Wird dieser veräußert, gehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / c) Abberufung bei Bestellung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 95 Die Besonderheit besteht hier in der regelmäßigen Mitwirkung des abzuberufenden Geschäftsführers bei der Beschlussfassung, da mit dem Gesellschaftsvertrag nur ein Gesellschafter als Geschäftsführer bestellt werden kann, und darin, dass eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen des bei der Beschlussfassung vertretenen Stammkapitals erforderlich ist, da die Abberufung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 3. Gesetzlichkeitsaufsicht

Rz. 28 Die Gesellschaft unterliegt sowohl im Eintragungsverfahren als auch nach Eintragung der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht durch das zuständige Registergericht gem. § 3:34 Ptk. Rz. 29 Das Verfahren zur Gesetzlichkeitsaufsicht kann gem. § 75 Abs. 1 Ctv. von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet werden. Antragsberechtigt sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / II. Gesellschafter

Rz. 43 Die Srl kann eine beliebige Anzahl von Gesellschaftern haben, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (ausgenommen die vereinfachte GmbH), inländischer und ausländischer Herkunft sein können. Gemäß Art. 2198 c.c. können auch Minderjährige, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, Gesellschafter werden. Rz. 44 Das gesetzliche Güterrecht ist in Italien die ...mehr