Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.3 Exoten

Exoten werden in großer Zahl als Haustiere gehalten, obwohl sie dafür im Allgemeinen ungeeignet sind. Außerdem erfordert ihre Haltung spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, die in vielen Fällen den Tierhalter überfordern. Gesetzliche Regelungen fehlen weitestgehend und nur wenn es sich um ein Tier handelt, das unter den Artenschutz fällt, greift z. B. das Washingtoner Artensc...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Ein Zusammenleben mit der gegeben großen Anzahl und Vielfalt von Haustieren ist ohne Spannungen und Konflikte mit der Nachbarschaft nicht denkbar. "Des einen Freud des anderen Leid" – dieser Satz gilt speziell für Haustiere mehr denn je. Vor allem im städtischen Lebensraum gehen die mal mehr, mal weniger großen Geschöpfe Nachbarn und anderen Mitmenschen oft im wahrs...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2 Der zivilrechtliche Nachbarschutz

Ausdrückliche Regelungen zur Tierhaltung finden sich weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch in den Landesnachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Es ist daher bei Belästigungen durch die nachbarliche Haustierhaltung auf die allgemein geltenden Abwehrrechte des Zivilrechts zurückzugreifen. Dies hat zur Folge, dass die Kasuistik im Zusammenhang mit Unterlassungsklagen unüb...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.2 Zivilrechtsschutz für Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemein...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.2 Altanlagenbonus

Von besonderer praktischer Bedeutung ist der in § 5 Abs. 4 SportanlagenlärmschutzVO geregelte Altanlagenbonus. Diese Vorschrift bestimmt aus Gründen des Bestandsschutzes, dass bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (18.7.1991) baurechtlich genehmigt oder genehmigungsfrei errichtet worden sind, von der Festsetzung von Betriebszeitbeschränkungen abgesehen werde...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.5 Hahnenkrähen

In einer ländlichen Gegend gehört das Krähen eines Hahns zum dörflichen Leben und wird deshalb allgemein als ortsüblich anzusehen sein.[1] Aber in einem "noch dörflich geprägten Stadtviertel" kann das Krähen eines Hahns ruhestörend sein und eine Nachbarklage auslösen. Wenn der Nachbar vor Gericht zieht, können Sie verpflichtet werden, den Hahn in den Ruhe- und Erholungszeiten...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Konflikte zwischen Sportanlagen und ihrer Wohnnachbarschaft beschäftigen seit Jahren Verwaltungs- wie Zivilgerichte. Die Konflikte entzünden sich dabei fast ausschließlich an dem von diesen Anlagen ausgehenden Lärm. Vereinzelt sind auch belästigende Lichteinwirkungen durch Flutlichtanlagen Gegenstand von Nachbarklagen. Nachdem in den 1980er-Jahren die Lärmbelästigun...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7.2 Hundezwinger

Werden Hunde im Garten in einem Zwinger gehalten, kann sich der durch das ständige Hundegebell gestörte Nachbar auch an die Baubehörde wenden. Nach der Rechtsprechung ist die Zwingerhaltung von Hunden mit mehr als zwei Tieren in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnungsrechtlich unzulässig und kann von der Baube...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 2.2 Bäuerliche Betriebe

Die Ställe bäuerlicher Betriebe mit geringeren Bestandszahlen unterliegen nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ihre Errichtung und bauliche Veränderung sind baugenehmigungspflichtig nach Maßgabe der Bauordnungen der Bundesländer. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können sich die Nachbarn durch Widerspruch gegen den Baugenehmigungsbescheid und Anfechtungsklage zur W...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.15 Schwalben

Schwalben sind keine Haustiere. Denn sie kommen und gehen, wie sie wollen. Trotzdem können sie zu Hausgenossen werden, wenn sie unter der Dachtraufe ihre Nester bauen oder von Kunstnestern angelockt werden. Schwalbennester, die sich an der Außenfassade eines Gebäudes befinden, sind Niststätten der Natur im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Beeinträchtigungen der Gebäudenu...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.3 Freizeitaktivitäten

Schließlich werden von der SportanlagenlärmschutzVO weder Kinderspielplätze noch Bolzplätze für Kinder bis zu 14 Jahren erfasst[1] noch Abenteuerspielplätze, die in der Freizeitlärmrichtlinie geregelt sind. Ebenfalls greift die SportanlagenlärmschutzVO nicht bei freizeitsportlichen Aktivitäten auf sog. Sportgelegenheiten wie Wegen, Plätzen, Spielstraßen und Freiflächen, weil...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.2 Bullenmast

In einem Dorfgebiet ist ein Stall zur Unterbringung von Bullen als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs allgemein zulässig. Deutlich wahrnehmbare Geruchsbelästigungen der Stallhaltung von etwa 6 % der Jahresstunden sind nach der Rechtsprechung einem benachbarten Wohnungseigentümer zuzumuten[1]. Eigentümer von Einfamilienhäusern, die in einem reinen Wohngebiet liegen, das ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.1 Gemischte Bebauung

Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Bewertung derartiger Fälle einerseits daran, ob es einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für die Lärmerzeugung gibt. Ist ein solcher nicht zu erkennen, wie beim nächtlichen Kuhglockengeläut von Kühen auf eingezäunter Weide in einer nicht ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, ist das Interesse des Nachbarn auf ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.11.2 Schutz der Ruhezeiten

Aber auch bei artgerechter Haltung Ihrer Papageien sind Sie vor den Nachbarn nicht sicher, wie die Halter von zwei Rosenköpfchen-Papageien erfahren mussten. Diese hatten den Käfig mit den Vögeln zum regelmäßigen Luftschnappen auf die Terrasse gestellt, weshalb der Nachbar vor Gericht zog. Nach Meinung der Richter unterscheiden sich die Laute derartiger Papageien deutlich von ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.2 Ortsüblichkeit bei wesentlichen Beeinträchtigungen

Auch dann, wenn Einwirkungen aus der nachbarlichen Tierhaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen wesentlich sind, müssen sie gleichwohl geduldet werden, wenn sie die Folge einer ortsüblichen Nutzung des Nachbargrundstücks sind und mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden können. Was als ortsüblich anzusehen ist und was nicht, hängt maßgeblich von d...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.1 Sportanlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO sind lediglich ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge[1] sowie Anlagen, die an mehr als 5 Tagen im Jahr für den Motorsport genutzt werden (ausgenommen Anlagen für Elektromotorfahrzeuge und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen)[2] und offene Schießstände/Schießplätze.[3] Nur diese ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.6 Hühnerhaltung

Das Halten von vier Hennen bedeutet auch in einer Villengegend nach der Rechtsprechung eine nur unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn in der Benutzung seines Grundstücks, weshalb sie von ihm nicht verboten werden kann. Eine besondere Sensibilität des gestörten Nachbarn ist dabei nicht entscheidungserheblich.[1] Machen die Hühner aber Ausflüge auf das Nachbargrundstück u...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.1 Nachträgliche Anordnungen

Auch nach Inbetriebnahme einer Sportanlage kann die örtlich zuständige Immissionsschutzbehörde jederzeit bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nach § 3 SportanlagenlärmschutzVO oder Betriebszeitbeschränkungen anordnen, um die Einhaltung der festgelegten Lärmrichtwerte durch den Sportanlagenbetrieb sicherzustellen (§ 5 Abs. 2 der Verordnung). Nur bei ständig vo...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.13 Pferdehaltung

Wenn Sie ein Reitpferd anschaffen wollen und deshalb auf Ihrem Grundstück einen Stall planen, dann vergessen Sie Ihre Nachbarn nicht! Ein Pferdestall ist baugenehmigungspflichtig. Ihren Nachbarn müssen Sie die Baupläne zur Unterschrift vorlegen. Wenn diese Belästigungen befürchten, können sie Ihr Vorhaben blockieren. Schließlich sind bei der Haltung eines Pferdes Beeinträchti...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 7 Standards der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen auf die Nachbarschaft, etwa durch die Flutlichtanlage einer Sportanlage, fehlen allgemein gültige Grenzwerte und Bewertungsmethoden, da solche weder durch Gesetz noch durch Rechtsverordnung oder in sonstiger Weise verbindlich festgelegt sind. Ob Lichteinwirkungen der Nachbarschaft einer Sportanlage zumutbar sind, ist ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.1 Zivilrechtsschutz für Mieter

Die Haustierhaltung in Mietwohnungen ist häufiger Streitpunkt sowohl im Verhältnis zum Vermieter als auch wegen der durch die Tiere verursachten Störungen im Verhältnis zu den anderen Mietern. Dies wird verständlich, wenn man die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt. Auf der einen Seite steht der Vermieter, dem daran gelegen ist, Beschädigungen und übermäßige Abnu...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.3 Übersicht der zivilrechtlichen Abwehrmöglichkeiten

Welche Abwehrmöglichkeiten des gestörten Nachbarn nach Zivilrecht bestehen, kann aus der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.4 Gartenvögel

Füttern von Singvögeln Vögel im Garten, wie z. B. Amsel, Rotkehlchen oder Spatz, dürfen gefüttert werden. Aber auch dies, insbesondere die sog. Winterfütterung von Vögeln, kann zu Streit unter den Nachbarn führen, denn die Fütterung lockt nicht nur Singvögel an, sondern auch Tauben oder Ratten und führt zu Verschmutzungen durch Vogelkot. Im Mietrecht rechtfertigen nur ganz unv...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7.1 Wachhunde

In diesem Zusammenhang hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass es auch für Wachhunde keine "Bellfreiheit" gibt, sodass sie nachts im Haus gehalten werden müssen, wenn sie im Freien durch ihr Bellen der Nachbarschaft den Schlaf rauben.[1] Häufiges lautes und lang anhaltendes Bellen und Jaulen eines anatolischen Hirtenhundes insbesondere in der Nacht und an Sonn- und Feiertag...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.17 Volierenhaltung von Vögeln

Bei der Volierenhaltung von Vögeln kann es Ärger mit den Nachbarn geben, und zwar dann, wenn es sich um städtische Grundstücke handelt und der Großkäfig mit den Vögeln im Garten aufgestellt ist. Gegen deren Zwitschern und Kreischen kann sich der lärmgeplagte Nachbar mit der Nachbarklage zur Wehr setzen. Nach der Rechtsprechung ist eine Klage erfolgreich, wenn die Vögel den ga...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.8 Hundekot

Wer hat sich nicht schon einmal über Hundekot auf dem Gehweg vor seinem Haus, auf Kinderspielplätzen oder auf öffentlichen Spiel- oder Liegewiesen geärgert? Jeder Hundehalter sollte wissen, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den von seinem Hund dort abgesetzten Kot nicht beseitigt. Hundekot gilt nach der Rechtsprechung wegen der mit ihm verbundenen Infektionsgef...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 2.3 Antrag auf nachträgliche Anordnungen

Nach öffentlichem Recht hat der betroffene Nachbar die Möglichkeit, bei der Immissionsschutzbehörde den Erlass nachträglicher Anordnungen nach § 17 BImSchG (bei Intensivtierhaltungen) bzw. nach § 24 BImSchG (bei baugenehmigungspflichtigen Ställen) zu beantragen, wenn er nicht den kostspieligen Weg der Zivilklage wählt. Ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen (etwa des T...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 1 Grundsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] konkretisiert die SportanlagenlärmschutzVO die Anforderungen, die sich unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht ergeben, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG zu verhin...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9.1 In Mietwohnungen

Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßiger Reinigung ihres Katzenklos reinlich sind und keine ernsthaften Schäden in der Mietwohnung anrichten.[1] Wenn allerdings Katzengestank durch Urin und Kot zu Belästigungen anderer Mieter führt, kann dies eine fristlose Künd...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.2 Ländliche Gegend

Andererseits wird nach Auffassung der Rechtsprechung in einer ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, in welcher der Viehhaltung noch eine größere Bedeutung zukommt, auch nächtliches Kuhglockengeläut üblicherweise nicht als störend empfunden, sodass es keine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke bedeutet. In diesen Fällen wird das Läuten von Kuhglock...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2.1 Sportanlagen

Als Sportanlagen werden in § 1 Abs. 2 SportanlagenlärmschutzVO ortsfeste Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG definiert, die zur Sportausübung bestimmt sind. Einrichtungen in diesem Sinne liegen im Allgemeinen dann vor, wenn die zur Sportausübung erforderliche Grundausstattung gegeben ist, also etwa bauliche Anlagen und technische Hilfsmittel wie Sportgeräte oder ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.11.1 Lautstarke Vögel

Gegen die Einzelhaltung wehren sich die Vögel nicht selten mit penetrantem Kreischen. Das kann Probleme mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung geben. Praxis-Beispiel Schrilles Pfeifen So übersteigt nach der Rechtsprechung das schrille und über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einer Wohnung eines ruhig gelegenen Mehrfamilienhauses gehalten wird, erheblich d...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 4 Festsetzung von Sportanlagen durch Bebauungsplan

Der von der Gemeinde durch Satzung zu beschließende Bebauungsplan ist maßgeblich für die Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Planungsgebieten der BauNVO und entscheidendes Instrument zur Konfliktbewältigung bei aneinander grenzenden unterschiedlichen baulichen Nutzungen. Dieses Planungsinstrument wird deshalb auch genutzt, wenn es darum geht, Flächen für Sportanlagen planung...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9.2 Freier Auslauf

Auch dann, wenn Katzen mit freiem Auslauf etwa in einer Reihenhaussiedlung oder in einem Wohnhaus gehalten werden, kann es Probleme mit der Nachbarschaft geben, wenn die Stubentiger fremde Gärten, Balkone oder Wohnungen besuchen. Denn Katzen sind von Natur aus Jagdtiere, die ein großes Revier durchstreifen. Daran lassen sie sich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgr...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 1 Einführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Eigentum und Besitz häufig nicht unterschieden. So wird etwa von Immobilienbesitz gesprochen, obwohl das Immobilieneigentum gemeint ist. Zwischen beiden bestehen aber ganz erhebliche Unterschiede, die für das Nachbarrecht von Bedeutung sind. Eigentum Das Eigentum ist das umfassendste Recht zur tatsächlichen (Bebauung, Bepflanzung) un...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen einer Sportanlage können Sie sich mithilfe der öffentlich rechtlichen Unterlassungsklage zur Wehr setzen, wenn es sich um den Lärm einer öffentlich-rechtlich und schlicht hoheitlich betriebenen Anlage etwa einer Gemeinde oder eines Bezirks handelt. Nachbar i. S. d. Immissionsschutzrechts sind Sie nicht nur als Inhaber dinglicher Rechte an einem dem Lär...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.4 Beweissicherung bei Nachbarklagen

So mancher wird nach langwierigen Auseinandersetzungen die Erfahrung machen, dass Behörden und Gerichte nicht immer auf der Seite desjenigen stehen, der sich durch die nachbarliche Tierhaltung beeinträchtigt fühlt. Deshalb ist vor allem eine exakte und durch Aussagen anderer ebenfalls beeinträchtiger Nachbarn gestützte Beweisführung unverzichtbar. Praxis-Tipp Lärmprotokoll un...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4 Pflicht zur Duldung von Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen aus der nachbarlichen Tierhaltung besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7 Hundegebell

Hundegebell ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn. Einerseits wird das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen, weil Hundehaltung grundsätzlich mit Geräuschen verbunden ist und ein gewisses Maß an Geräuschen jedermann aufgrund des nachbarlichen Geme...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.16 Taubenhaltung

Ein Taubenliebhaber hat es in der Stadt nicht leicht. Denn wenn er etwa auf seinem Balkon ständig verwilderte Stadttauben füttert, kann er Ärger mit den Nachbarn bekommen, die sich durch das laute Gurren und den knatternden Flügelschlag der Tauben in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlen. Mit der Nachbarklage können sie ihm das Taubenfüttern gerichtlich verbieten lassen.[1] Daf...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.2 Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin: § 3 Abs. 2 Nr. 1 HundeG, Brandenburg: § 3 Abs. 1 Nr. 5 HundehV, Hamburg: § 8 Abs. 1 HundeG und Schleswig-Holstein: § 2 Abs. 2 Nr. 4 GefHG. Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "g...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.3 Frösche

Das lautstarke Quaken von Fröschen kann während ihrer jährlichen Paarungszeit – hauptsächlich von Mitte April bis Mitte Juli (Höhepunkt: Mai und Juni) – den Nachbarfrieden erheblich stören, wenn sie einen künstlich angelegten Gartenteich in Nachbars Garten zu ihrem Wohnquartier gemacht haben. Ob der Teich künstlich angelegt oder natürlichen Ursprungs ist, spielt keine Rolle,...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 5 Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsverfahren ist für den Regelfall das entscheidende behördliche Zulassungsverfahren insbesondere für größere Sportanlagen, in dem die aus Sicht der Nachbarn vor allem bedeutsame allgemeine oder ausnahmsweise Zulässigkeit derartiger Anlagen in den unterschiedlichen Baugebietstypen der BauNVO geprüft wird.[1] Soweit es um eine mögliche Beeinträchtigung benachb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.1 Lärmrichtwerte der SportanlagenlärmschutzVO

Die Lärmrichtwerte in § 2 SportanlagenlärmschutzVO orientieren sich an folgendem grundlegenden Konzept: Die Richtwerte beziehen sich zunächst auf die Lärmeinwirkungen "Außen", die auf Nachbargrundstücken einer Sportanlage hörbar sind und im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmern, Wohnküchen, Schlafzimmern) gemessen werden.[1] Jeder Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.4 Stallhaltung von Haustieren

Bei der Stallhaltung von Haustieren handelt es sich im Fall von Geräusch- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft um Einwirkungen, die von einer bau- und/oder immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage verursacht werden. Hinweis Tierhaltung Einmal abgesehen von einem kleinen Holzverschlag im Garten, in dem etwa Kaninchen untergebracht sind und der die baurechtliche Genehm...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.1 Bienen

Wenn Sie Imker sind oder einen Imker zum Nachbarn haben, dann kann es durchaus Probleme geben. Nach der Rechtsprechung werden Bienen einer Imkerei, die auf Nachbargrundstücke einfliegen, zwar im allgemeinen denjenigen Grundstückseinwirkungen zugerechnet, die hingenommen werden müssen, weil sie die Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Grundstücks...mehr