Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / a) Schonfristen für den Erben

Rz. 104 Der Erbe bedarf einer Orientierungsphase in den ersten drei Monaten nach Annahme der Erbschaft (Dreimonatseinrede, § 2014 BGB) und er muss sich Gewissheit verschaffen über die vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten durch das Aufgebot der Nachlassgläubiger (Aufgebotseinrede, § 2015 BGB). Rz. 105 Solange der Erbe noch beschränkbar haftet (§ 2016 Abs. 1 BGB), gestattet ih...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 16. Bereicherungsansprüche des enterbten Vermächtnisnehmers

Rz. 70 OLG München:[79] Zitat "Tilgt ein Abkömmling die Schulden seiner Eltern im Hinblick auf eine Immobilie, die ihm vermächtnisweise zugewendet ist, und wird er diesbezüglich in einem späteren Testament enterbt, dann steht ihm ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (condictio ob rem) gegenüber dem Erben zu."mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 74 Die bis 31.12.1998 geltende Fassung des § 1968 BGB sprach von den Kosten der "standesmäßigen Beerdigung". Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 wurde der Begriff "standesmäßig" gestrichen; eine inhaltliche Änderung gegenüber der vorherigen Regelung ist damit jedoch nicht verbunden.[82] Dem entsprechend sind Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" all...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Kosten für die Erteilung des Erbscheins

Rz. 228 In der Entscheidung über die Erteilung des Erbscheins braucht eine Kostenentscheidung nicht getroffen zu werden, weil die Kostenfolge sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt: Der Antragsteller hat die Kosten zu tragen, § 22 Abs. 1 GNotKG. Eine Vorauszahlung nach § 13 GNotKG kann nur verlangt werden, wenn die Zahlung ansonsten unsicher ist, bspw. bei ausländischen Antr...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Nachhaltigkeit der förmlichen Nachlassverfahren

Rz. 341 Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbeschränkung einschränken, so ist das neben der besonderen Haftungsbeschränkung von § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bedeutungslos. Einmal endet eine allgemeine Haftungsbeschränkung nicht mit der Nachlassteilung, und zum andern entzieht eine allgemeine Haftungsbeschränkung auch den Teil de...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anspruchskonkurrenz

Rz. 76 Anspruchskonkurrenz kann bestehen mit Vorschriften des Auftragsrechts, wenn entweder mit Auftrag oder ohne Auftrag gehandelt wurde, §§ 670, 683 BGB.[105] In der Praxis kann dies in Betracht kommen, wenn bspw. der Bestattungsunternehmer ohne ausdrücklichen Auftrag des Erben die Bestattung vornimmt. Weitere konkurrierende Anspruchsgrundlagen sind §§ 812, 2022 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die häufigsten Auslegungsprobleme in der Praxis

Rz. 273 Der einem Laien nur schwer zu erklärende Unterschied zwischen Erbeinsetzung [255] und Vermächtnis führt zu einer Vielzahl auslegungsbedürftiger Testamente. Rz. 274 Häufig wendet der Erblasser in seinem Testament einen bestimmten Gegenstand einer Person zu. Nach Ansicht des BayObLG[256] kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass, wenn es sich bei dem Gegenstand um den...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 8. Umfang und Spezifizierung des Erbstatuts bis zum 17.8.15

Rz. 73 Anhand des Erbstatuts i.S.d. EGBGB wurden alle erbrechtlichen Fragen beurteilt. Vom Erbstatut umfasst sind demnach: Ferner umfasst das Erbstatut:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / i) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 427 Streitig ist, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ab. Die Erläuterung der...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 3. Verfügungen des vorläufigen Erben über Nachlassgegenstände

Rz. 133 Unaufschiebbare Verfügungen des vorläufigen Erben sind im Außenverhältnis wirksam (§ 1959 Abs. 2 BGB). Diese Verfügungen werden wie Verfügungen des Berechtigten behandelt, so dass es auf einen guten Glauben des Erwerbers nicht ankommt.[125] Rz. 134 Ob eine Verfügung ohne Nachteil für den Nachlass verschoben werden konnte, ist objektiv und wirtschaftlich zu beurteilen,...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / II. Begriffliche Ausgangssituation

Rz. 4 Die Erbteilungsklage wird auch "Auseinandersetzungsklage" oder "Teilungsklage" genannt. Unter den Begriff der Auseinandersetzung i.S.v. § 2042 Abs. 1 BGB ist "die Herbeiführung einer Einigung unter den Miterben über die Verteilung des Nachlasses, also über die Zuordnung der Nachlassgegenstände, und der Vollzug dieser Einigung"[1] zu fassen. Die Auseinandersetzung umfasst...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 38 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[37] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaffun...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 8 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. Namensrechte, die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft, Dienst- und Arbeitsverpflichtungen). Rz. 9 Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / IV. Die Überschwerungseinrede

Rz. 125 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, §§ 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, 317 InsO. Rz. 126 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt d...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 46 Dem Testamentsvollstrecker steht nach § 2205 BGB die Verfügungsbefugnis über den Nachlass zu.[51] Die Verfügungsbefugnis bezieht sich auf sämtliche der Testamentsvollstreckung unterliegenden Gegenstände, wie beispielsweise die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken,[52] die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten etc., wobei zu beachten ist, dass das Verfügungsgesc...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Voraussetzungen

Rz. 438 Grundsätzlich bezieht sich der Anspruch auf Nachlassauseinandersetzung auf den gesamten Nachlass. Sind alle Miterben einverstanden, so kann der Nachlass im Rahmen der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB auch nur zum Teil auseinandergesetzt werden. Ausnahmsweise kann ein Miterbe auch dann die teilweise Auseinandersetzung verlangen, wenn besondere Gründe vorliegen und die ...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Alternativen zur Erbteilungsklage

Rz. 7 Eine Erbteilungsklage sollte sinnvollerweise erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn Versuche einer außergerichtlichen bzw. einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (z.B. durch Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung, Übertragung der Erbteile auf einen Miterben) endgültig gescheitert sind. Eine mögliche Alternative zur Erbteilungsklage stellt zunäch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot

Rz. 111 Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des (...)gerichts (...) vom (...) – Az. (...) – wird, soweit sie über reine Sicherungsmaßnahmen hinausgeht, für die Zeit bis zum Abschluss des beim Amtsgericht (...) unter Az. (...) betriebenen Verfahrens zum ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Die amtliche Inverwahrungnahme

Rz. 35 Eine amtliche Inverwahrungnahme kann in mehrfacher Hinsicht in Betracht kommen: Bei der Siegelung des Nachlasses werden Geld, Kostbarkeiten o.Ä. vorgefunden: Solche Gegenstände sind, falls das Nachlassgericht nichts anderes anordnet, von dem Beamten, der die Siegelung vornimmt, zu verzeichnen und in die amtliche Aufbewahrung zu verbringen. Ausnahmsweise können die Geg...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteil

Rz. 231 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird – Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Hinweis Haftungsbeschränkungsvorbehalt auch bezüglich der Prozesskos...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 45 Stirbt ein Beauftragter, insbesondere ein Bevollmächtigter, geht die gegenüber dem Auftraggeber bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben des Beauftragten über.[51] Auch die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers (§ 2027 BGB) geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[52] Rz. 46 Vorher ist...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Abgrenzung Erbeinsetzung – Vermächtnis

Rz. 7 Wird einer Person ein bestimmter Anteil des Nachlasses zugewendet (als Bruchteil oder als Prozentsatz des Vermögens), so ist mit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB – sofern kein anderer Erblasserwille vorrangig festzustellen ist –, also bei verbleibenden Zweifeln, davon auszugehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erbe eingesetzt ist. Jedoch steht es dem Erblass...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Rechtswirkung der Eröffnung

Rz. 136 Nach Eröffnung der Nachlassverwaltung kann der Erbe die Nachlassgläubiger auf den Nachlass beschränken, § 1975 BGB, und so den Zugriff auf sein Eigenvermögen abwehren. Das ist gerechtfertigt, weil die Einschaltung des Nachlassverwalters die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses ausreichend sichert. Nach Anordnung der Nachlassverwaltung kann der Eröffnungsantrag nic...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Bei auszugleichenden Vorempfängen ist eine Bewertung des Nachlasses erforderlich

Rz. 257 Bewertungen der einzelnen Nachlassgegenstände werden erst erforderlich, wenn eine Teilung in Natur wegen der Beschaffenheit der Nachlassgegenstände nicht möglich ist oder wenn Vorempfänge auszugleichen sind. Beim Vorhandensein ausgleichungspflichtiger Vorempfänge wird der Verteilerschlüssel für die Erbteilung, der sich primär nach den Erbquoten richtet, verändert. Zu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 62 Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigte...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 23 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von Verwaltung (Innenverhältnis) und Verfügung (Außenverhältnis) über Nachl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 585 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte zunächst nur Auskunftsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann aber grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden.[14] Rz. 15 Schwierigkeiten besteh...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. § 15 RVG

Rz. 24 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist geregelt in § 15 RVG. Bei den Gebühren nach RVG handelt es sich um Pauschgebühren. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzes. Dies führt dazu, dass nicht an jede Handlung des Rechtsanwalts eine Gebührenfolge geknüpft ist. Vielmehr werden bestimmte Handlungen zu einem Gebührentatbestand zusammengefasst.[38] Die Gebühren g...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die Klage ist zum Teil bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft unzulässig. Sie hat überdies in der Sache keinen Erfolg, denn die Ansprüche gegen die Beklagten Ziffern 2) und 3) gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2325 Abs. 1 BGB sind verjährt und ein Anspruch gegen den Beklagten Ziffer 1) gemäß § 2329 Abs. 1 BGB besteht nicht. 1. Pflichtteilsanspruch gegen die Bekla...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Aus den Gründen

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die vorsieht, dass, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in diesem Mitgliedstaat hatte, dessen Geri...mehr

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zerb 8/2018, Die Vergütung ... / I. Die Differenzierung der Kostentragung nach §§ 2124, 2126 BGB

Hat der Erblasser keine Verfügung zur Vergütung getroffen oder unsere Frage nicht geregelt, indem z. B. pauschal auf die Empfehlungen des Notarvereins (wie bislang üblich) Bezug genommen wurde, so ist zunächst § 2126 BGB ein wichtiger Maßstab für die Einordnung der Testamentsvollstreckervergütung. Danach ist die Vergütung wie andere Kosten auch (z. B. die ErbSt) als "im Stam...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.7.2 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 37 bis 40)

Muss der sonstige Erwerber Nachlassverbindlichkeiten tragen, die nicht den Nachlass als solchen belasten, sind diese in den Zeilen 38 bis 40 einzutragen. Diese Nachlassverbindlichkeiten mindern den Erwerb des Erwerbers. In die Zeile 38 gehören Schulden im Zusammenhang mit dem Erwerb. Hat der sonstige Erwerber Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen oder Auflagen zu tragen, dann s...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)

In den Zeilen 22 bis 31 sind nur Angaben zu machen, wenn der Erwerber (gesetzlicher oder testamentarischer) Erbe ist. In den Zeilen 22 und 23 ist der Erbanteil als Bruch mit Angabe des Zählers und Nenners einzutragen. Die Erbschaftsteuer verteilt sich bei mehreren Erben (Miterben) entsprechend der Erbquote. Die Erbquote hängt entweder von der testamentarischen Anordnung durch...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.11 Bemerkungen und Anträge (Zeilen 58 bis 65)

In den Zeilen 58 bis 65 können sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht sowie Anträge gestellt werden. Als Befreiungen und Vergünstigungen kommen z. B. in Betracht: Eltern oder Großeltern haben ihren Abkömmlingen Vermögen durch Schenkung oder Übergabevertrag zugewandt und dieses Vermögen fällt an die Eltern oder Großeltern wieder zurück. Dieser Rückerwerb ist ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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zerb 4/2018, Keine Gerichts... / Aus den Gründen

Das Oberlandesgericht H ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO zur Entscheidung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren berufen. Der Beklagte hat seinen allgemeinen Gerichtsstand iSd §§ 12, 13 ZPO (d. h. seinen Wohnsitz) in T-T (LG-Bezirk D), die vor dem AG U bzw. LG V gesondert verfolgte B hingegen in M (LG-Bezirk V). In Bezug auf diese Gerichtsstände wäre der Bundesgerichtshof das zunäch...mehr

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zerb 4/2018, Aktivlegitimat... / Sachverhalt

Die Klägerin macht als Alleinerbin Ansprüche gegen den Beklagten als ehemaligen Testamentsvollstrecker über den Nachlass ihres Vaters, des Erblassers, geltend. Gemäß Testament des Erblassers vom 2.4.2014 – aufgenommen durch den Notar … in Freiburg im Breisgau – war der Beklagte als Testamentsvollstrecker über desen Nachlass vorgesehen. Im Testament heisst es: Zitat "§ 4 Testame...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendungsbereich der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] § 31 Abs. 5 und 6 ErbStG verpflichtet Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und bestellte Nachlasspfleger nur dann zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, wenn sie hierzu amtlich aufgefordert wurden (siehe § 31 ErbStG Anm. 18–21).[2] Da ist es nur konsequent, dass sie nach Abgabe der Erklärung auch den Erbschaftsteuerbescheid erhalten.[3] – Beachten ...mehr

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zerb 4/2018, Keine Schaffun... / Sachverhalt

Der Kläger ist – neben einem weiteren Bruder – der Sohn der am 4.9.2011 verstorbenen Erblasserin B; die Beklagten sind aufgrund der notariell beurkundeten testamentarischen Verfügung der Erblasserin vom 14.3.2008 deren Erben. Der Kläger macht im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche geltend. Nachdem die Beklagten im Laufe des Rechtsstreits Auskunft erteilt und Wertermitt...mehr

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zerb 4/2018, Aktivlegitimat... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die Klägerin ist für alle geltend gemachten Ansprüche prozessführungsbefugt. 1. Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches besteht eine Verfügungsbeschränkung nach § 2212 BGB nicht mehr. Ob die Rückvergütungsansprüche hinsichtlich der vom Beklagten vereinnahmten Rechtsanwaltsgebühren und der Testamentsvollstreckervergütung gem. § 8...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / C. Eigener Vorschlag: der Substanzzugriff allein über die Verwaltungsanordnung ist ebenso möglich

Der BGH argumentiert beim Zugriff zum Substanzverbrauch für den Behinderten mit einem Vergleich der §§ 2126, 2124 Absatz 2 Satz 1 BGB. Das Vermächtnis hat somit eine rechtliche Ersatzfunktion unabhängig von der Frage, ob § 2113 Absatz 1 BGB vorliegt: der BGH verweist darauf, dass der Vorerbe wie bei den §§ 2126, 2124 Absatz 2 Satz 1 BGB in die Lage versetzt werden soll, auf ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr