Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.2 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Die Nebentätigkeit kann selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Für die Besteuerung einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung/Minijob mit Lohnsteuer-Pauschalierung handelt oder nicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt u. a. vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig d...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR, soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt Arbeitslohn bis zur Höhe von 2.070 ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3 Geringfügige Beschäftigung mit Pauschalabgaben

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer entweder pauschal oder nach Maßgabe der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronische Lohnsteuerkarte, sog. ELStAM) erheben. Für die Lohnsteuer-Pauschalierung ist zu unterscheiden zwischen der einheitlichen Pauschsteuer i. H. v. 2 %[1] und der...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs (2024: 538 EUR) bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger im Jahr 2024 für seine begünstigte Üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1 Übungsleiterfreibetrag

1.1 Voraussetzung ist die Einkünfteerzielungsabsicht Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG ist erforderlich, dass die nebenberufliche Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Einnahmen und Ausgaben, die mit einer sog. Liebhabereitätigkeit zusammenhängen, sind von vornherein einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] 1.2 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstst...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6 Freibetrag

1.6.1 Voraussetzungen im Überblick Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit m...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

2.1 Gesetzliche Regelung Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steu...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.2 Pauschaler Lohnsteuersatz von 20 %

Der Arbeitgeber muss für das Arbeitsentgelt eines geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ausnahmsweise keinen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung (15 %) zahlen, wenn z. B. wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungsverhältnissen normale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dann ist es auch unzulässig, den Arbeitslo...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei (kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung). Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der Freibetrag darf auch in voller ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.1 Voraussetzung ist die Einkünfteerzielungsabsicht

Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG ist erforderlich, dass die nebenberufliche Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Einnahmen und Ausgaben, die mit einer sog. Liebhabereitätigkeit zusammenhängen, sind von vornherein einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1]mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.11 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für einige berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung beispielhaft nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Ärzte als Unterrichtende: Der nebenberuflich erteilte Unterricht, den ein Krankenhausarzt an einer dem Krankenhaus angeschlossenen Pflegeschule erteilt, ist auch dann nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, wenn er ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Ehrenamtliche Betreuer erzielen nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte, die der vermögensverwaltenden Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind.[1] Die dafür gezahlten Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steuerbefreiung der Tätigkei...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.2 Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die Aufwendungen in voller Höhe abziehbar. Alternativ kann ab 2023 in den Mittelpunktsfällen pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) pro Jahr abgezogen werden (Wahlrecht).[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Abzug der Aufw...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Nebenberufliche Tätigkeit

Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit oder für die nebenberufliche Pflege Alter, Kranker und Behinderter sind im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Sie beträgt 3.000 EUR jährlich.[1] Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeit...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Ehrenamt

Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich Tätige aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, ist in R 3.12 Abs. 3 LStR 2023 geregelt.[1] Darüber hinaus wird für Ehrenämter nach § 3 Nr. 26a EStG eine sog. Ehrenamtspauschale von 840 EUR jährlich gewährt.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit".mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 538 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 538 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvor-Beschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Das V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.4 Rückausnahme: Geschäftsbetrieb und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 185 Das Gesetz sieht von den beiden Ausnahmetatbeständen für konzerninterne Handelstätigkeiten eine Rückausnahme vor. Diese ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.5 Ausnahme für Outsourcing (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 380 Gem. § 8 Abs. 2 S. 5 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 nicht, "wenn die Gesellschaft ihre wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend durch Dritte besorgen lässt". Die Substanzausnahme soll in diesen Fällen nicht zu Anwendung kommen[1], was im Ergebnis stets in einer Hinzurechnungsbesteuerung mündet. Die Finanzverwaltung wendet die Vorschrift nicht auf konzerninter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.3 Ausnahme: Geschäfte mit nahestehenden Personen in wesentlichem Umfang

Rz. 160 § 8 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Hs. 2 AStG enthält eine Ausnahme vom Aktivtatbestand. Diese dient der Umsetzung von Art. 7 Abs. 3 Satz 2 ATAD.[1] Der Ausnahmetatbestand ist erfüllt, wenn die den Einkünften aus dem Betrieb des Versicherungsunternehmens, Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.2 Pauschalierungsgrenzen

Für die Frage, welche Anforderungen bei Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich einer Pauschalbesteuerung vorliegen müssen, ist nach dem Gesetz eine getrennte Betrachtung für kurzfristige bzw. geringfügige Beschäftigungen durchzuführen. Seit 1.1.2015 wird die Lohngrenze, die für die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen zu beachten ist, an den ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.2 Nebentätigkeit

Verluste aus einer ohne Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht ausgeübten Nebentätigkeit können zu Werbungskosten bei der Haupttätigkeit "nichtselbstständige Arbeit" führen, wenn sie durch diese veranlasst sind.[1] So können Aufwendungsüberschüsse aus der nebenberuflich selbstständig ausgeübten Konzerttätigkeit eines hauptberuflich angestellten Musikpädagogen als Werbungsk...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.1 Allgemeines

Arbeitslohn kann in unterschiedlichster Form gewährt werden. Nach den vorstehenden Grundsätzen gehören zum Arbeitslohn insbesondere: feste Entgelte für einen Zeitabschnitt (Lohn, Gehalt); Gratifikationen; Provisionen; Warte-, Witwen- und Waisengelder; Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 1 Vorüberlegungen

Übereinstimmung mit Regelungen in Arbeitsverträgen und ergänzenden Richtlinien sicherstellen Um zu vermeiden, dass widersprüchliche Regelungen im Betrieb existieren, sollte vor Einführung eines Verhaltenskodex zunächst geprüft werden, ob die bestehenden Arbeitsverträge oder andere im Betrieb zur Anwendung kommende Regelungen einen vom Verhaltenskodex abweichenden Inhalt haben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.4 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 9 Die Befreiung beschränkt sich auf die Versicherungspflicht des landwirtschaftlichen Unternehmers, dessen Ehegatten nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 oder Lebenspartners nach dem LPartG. Die Befreiungsmöglichkeit ist tätigkeitsbezogen. Sie stellt nur diejenigen Tätigkeiten von der Versicherungspflicht frei, die mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 3.1 Compliance-relevante Prozesse

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Personalabteilung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems in vielen Einzelthemen und Prozessen einzubinden. Wesentliche Handlungsfelder, die eine Unterstützung durch die Personalabteilung erfordern können, sind (nicht abschließend) die Folgenden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter, Musiker und im Pflegedienst

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten, die im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen oder mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung ausgeübt werden. Die gesetzl...mehr