Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser wird in die Lage versetzt, gewillkürte E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anwaltsvertreter

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Rechtsanwälte; ergänzend > Notare.mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann Erich Schmidt Verlag, 5. Aufl. 2019, Buch XLII, 558 Seiten, 98 EUR ISBN 978-3-503-18823-9 Das erfolgreiche Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis von Zimmermann ist soeben in fünfter, neu bearbeiteter Auflage erschienen. Die Neuauflage bringt zahlreiche Ergänzungen sowie ein Update in Bezu...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / 5

Anmerkung Das sog. Supervermächtnis stellt eine gleichermaßen reiz- wie anspruchsvolle Gestaltung dar, die einerseits dem Interesse der Ehegatten an einer weitgehenden Freiheit in Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten des längerlebenden Ehegatten Rechnung trägt und andererseits die erbschaftsteuerliche Belastung des Nachlasses durch die Ausnutzung der Steuerfreibeträge v...mehr

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ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

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AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 2 Anmerkung

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand Diese wenig schmeichelhafte Beurteilung der Qualität der Rspr. wird oftmals dann bemüht, wenn ein Prozess verloren gegangen ist und sich die vom Anwalt dargestellten Erfolgsaussichten für den Mandanten nicht bewahrheitet haben. Nun ist sicherlich einzuräumen, dass Entscheidungen, die einer Partei nicht zusprechen, nicht zwan...mehr

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ZErb 04/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch Band 5: §§ 1922-2385, IPR, EGBGB, CISG Kommentar, 4. Auflage 2020 C.H...mehr

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AGS 04/2020, Unangemessene ... / 3 Anmerkung

So musste es ja enden "So musste es ja kommen, so musste es ja enden", flüstert die Mutter von Katharina Blum[1] in das Mikrofon eines Skandalreporters. An diese Worte muss man denken, wenn man die lange Geschichte und die Diskussionen in Rspr. und Lit. um die Wirksamkeit der 15-Minuten-Zeittaktklausel betrachtet. In gewisser Weise kann es als später Triumph des 24. Senats des ...mehr

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FF 04/2020, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: [4] Die Revision führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [5] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: [6] Der dem Beklagten erteilte Beratungsauftrag habe sich nicht ausdrücklich auf eine Beratung der Klägerin in steuerlicher Hinsicht erstreckt. Dieser ...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / 1

In dem 1. Teil dieses Aufsatzes wurde die zivilrechtliche Zulässigkeit des sog. Supervermächtnisses eingehend untersucht. Zivilrechtich wird das sog. Supervermächtnis weit überwiegend als zulässig erachtet, mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung verbleibt aber eine gewisse Rechtsunsicherheit.[1] In diesem 2. Teil des Aufsatzes soll nun insbesondere die steuerliche Wirksa...mehr

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AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 3 Anmerkung

1. Ein in einer Betreuungssache berufsmäßig bestellter Verfahrenspfleger erhält gem. § 277 Abs. 2 FamFG neben dem Ersatz seiner Aufwendungen (vgl. § 277 Abs. 1 FamFG) eine Vergütung in entsprechender Anwendung der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 und 2 VBVG. Wird ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bestellt, kann dieser seine Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 RVG grds. nicht als Vergütun...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des Grundstücks A in B (Grundstück) an den Kläger zum Miteigentum von ½ streitig. Vermächtnisgeber war der bereits in den fünfziger Jahren verstorbene Herr C. Dieser hatte in seinem notariellen Testament vom 12.4.1957 bezüglich des Grundstücks ein Vermächtnis zugunsten ...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflichtverletzung eines Notars bei der Errichtung eines notariellen Testaments

Leitsatz 1. Der in einem notariellen Testament, das mangels Zuziehung einer Verständigungsperson i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 BeurkG nach § 125 S. 1 BGB formunwirksam ist, Begünstigte muss im Schadensersatzprozess gegen den Notar mit dem Maßstab des § 287 ZPO nachweisen, dass er ohne die Amtspflichtverletzung des Notars Erbe geworden wäre. Dies umfasst den Nachweis, dass ein Testa...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / Leitsatz

1. Der in einem notariellen Testament, das mangels Zuziehung einer Verständigungsperson i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 BeurkG nach § 125 S. 1 BGB formunwirksam ist, Begünstigte muss im Schadensersatzprozess gegen den Notar mit dem Maßstab des § 287 ZPO nachweisen, dass er ohne die Amtspflichtverletzung des Notars Erbe geworden wäre. Dies umfasst den Nachweis, dass ein Testament zug...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, die auch im Anwendungsbereich von § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO nicht anders hätte ausfallen können, veranschaulicht die hohen Hürden für einen Anspruch des in einem formunwirksamen notariellen Testament Begünstigten gegen den beurkundenden Notar aus Notarhaftung. Ihr kann weitestgehend – kommentarlos – zugestimmt werden. Soweit das Oberlandesgeri...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen geltend gemachter anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch. Dem liegt zugrunde, dass die Klägerin den Beklagten im Oktober 2011 im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung gebeten hatte, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu entwerfen. Der Beklagte besprach in der Folgezeit die Eckpunkt...mehr

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zfs 03/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Versicherungen im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Referierender: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.5.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Psychologie in der Hauptverhandlung Referieren...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / Aus den Gründen

Gründe: [16] Die Berufung ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. [17] Nach dem Ergebnis der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme geht der Senat mit dem Landgericht davon aus, dass dem Beklagten bei Vorbereitung des Entwurfs der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung alle für die Entstehung der Steuerpflicht relevanten Informationen zur Verfügun...mehr

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ZErb 03/2020, Wegfall der V... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes sind als Eigentümer die Erben der am 22.10.2017 verstorbenen G. Z.-Z. (Erblasserin) eingetragen, u.a. auch der Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 1) ist – ehemaliger – Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 5.3.2018 des Notars B. in Bonn verkaufte der Beteilig...mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / III. Dinglicher Arrest

Eine Problematik und ein Risiko des Supervermächtnisses liegen darin begründet, dass mit dem Erbfall grundsätzlich unmittelbar ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den beschwerten Erben nach § 2174 BGB entsteht. Dieser Anspruch kann dinglich durch Arrest gemäß § 916 ZPO gesichert werden, was ein Risiko für den Ehegatten als Vermächtnisschuldner darstellt.[51] Die in der auss...mehr

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ZErb 03/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler (Hrsg.), Haftungsfallen im Erbrecht Praxishandbuch, 3. Auflage 2019 zerb Verlag. ISBN 978-3-95661-091-2. 49 EUR Neben der umfassenden praktischen Erfahrung der anwaltl...mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr

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ZErb 03/2020, Zum Berichtig... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer von Grundbesitz, den er an den Beteiligten zu 2 verkauft hat. An dem Grundbesitz ist in Abteilung II des Grundbuchs ein Nacherbenvermerk zugunsten der Abkömmlinge des befreiten Vorerben, des Beteiligten zu 1, eingetragen. Mit notariellem Vertrag vom 7.5.2019 verkaufte dieser das Grundstück an den Beteiligten zu 2 und erklärte zugleich die...mehr

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ZErb 03/2020, Betreuungsrec... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens. Für die Betroffene ist wegen einer schweren geistigen Behinderung eine Betreuung eingerichtet. Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2014 wurde ihr Vater, der Beteiligte zu 1, zum Betreuer unter anderem mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt. Mit Beschl. v. 12.7....mehr

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Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers – Wie geht es weiter?

Zusammenfassung Sind der alleinige Geschäftsführer einer GmbH und alle in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter verstorben, kann ein Notgeschäftsführer zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH bestellt werden. Hintergrund: Tod des alleinigen Geschäftsführers und aller Gesellschafter Eine GmbH hatte zwei Gesellschafter, von denen einer gleichzeitig d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei angeblicher Dienstleistungskommission

Leitsatz 1. Die Finanzgerichte sind an eine ausdrückliche Billigkeitsentscheidung des Finanzamts, dass eine Gesellschaft nicht als Organgesellschaft zu behandeln ist, gebunden. 2. Um die Unternehmenseigenschaft einer Holdinggesellschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grundsätzlich keine besondere "Eingriffsqualität" aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.1.2 Beschränkt genehmigungsbedürftige Anlagen

Rz. 5 Die generelle Regelung des § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB IV wird in § 85 Abs. 2 SGB IV dahingehend konkretisiert, dass Vorhaben, die den Mindestbetrag nicht übersteigen, genehmigungsfrei sind. Vorhaben, die den Höchstbetrag übersteigen, sind dagegen stets genehmigungsbedürftig. Zwischen Mindest- und Höchstgrenze sind solche Vorhaben genehmigungsfrei, deren veranschlagte Koste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausreichend ertragbringendes Vermögen/Ertragsnachweis

Rn. 534 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsleistungen können grundsätzlich nur dann als SA abgezogen werden, wenn Vermögen übertragen wird, das ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern, dh die Versorgungsleistungen dürfen (nach überschlägiger Berechnung) nicht höher sein als der langfristi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6.2 (Isolierte) Pfändung auf Zahlung des Kaufpreises

Rz. 147c Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42; = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass wenn eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt wird, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Die mit der Pfändung des Hauptrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.18.1 Isolierte Pfändung des Auszahlungsanspruchs der Kaufpreisforderung

Rz. 101a Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42 = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass bei Abwicklung einer Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Denn die mit der Pfändung des Hauptrechts ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.18.2 Isolierte Pfändung des Auszahlungsanspruchs vom Notaranderkonto

Rz. 101d Wurde zwischen dem Schuldner als Verkäufer und dem Käufer als Drittschuldner vereinbart, dass der Kaufpreis beim Notar hinterlegt wird, kann der Auszahlungsanspruch gegen den Notar gepfändet werden. Drittschuldner ist der Notar. Eine solche Pfändung ist nur wirksam, wenn zugleich auch der der Verwahrung zugrunde liegende Anspruch gepfändet wird, also der Kaufpreisan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6 Anderkonto

Rz. 146f Bei Anderkonten handelt es sich um besondere Arten von offenen Treuhandkonten, die nur für bestimmte Berufsgruppen geführt werden. Auch bei solchen Konten ist der Treuhänder als Vollrechtsinhaber gegenüber dem Kreditinstitut allein berechtigt und verpflichtet (vgl. Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 der Sonderbedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.18 Notaranderkonto

Rz. 101 Verkauft ein Vollstreckungsschuldner seine Immobilie und vereinbart im Kaufvertrag, dass der Notar den Kaufpreis zur Verwahrung und Abwicklung auf einem eigens dafür eingerichteten Anderkonto überwiesen erhält, kann der Gläubiger hierauf zugreifen. Die Rechtsposition des Berechtigten, den Notar zur Auszahlung eines auf dem Notaranderkonto zu seinen Gunsten hinterlegt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4 Antrag auf Herausgabe der Auflassungsurkunde

Rz. 27 An den Notar ... In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger gegen Schuldner beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die Auflassungsurkunde für die am ... vor Ihnen als Notar erklärten Auflassung hinsichtlich des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des AG ..., Blatt ..., lfd. Nr. ..., Flur ..., Flurstück ..., herauszugeben. Gründe Durch Pfändungs- und Überwe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gläubigerantrag

Rz. 22 Vgl. § 888 Rz. 10 ff. Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln kann nur der Gläubiger stellen (BGH, NJW-RR 2018, 960 = DGVZ 2018, 233 = JurBüro 2018, 603 = MMR 2019, 109). Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung. Diese soll dem Gläubiger die Durchsetzung seines titulierten Anspruchs ermöglichen. Infolgedessen entscheidet allein der Gläubiger über ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Überlassung des gepfändeten Rechts zur Ausübung an einen Dritten

Rz. 11 Das gepfändete Recht kann auch durch eine andere Person ausgeübt werden, soweit Nutzungsrechte (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht etc.; zur anderweitigen Verwertung bei einem Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrecht vgl. Dumslaff, Vollstreckung effektiv 2003, 133) gepfändet wurden. Die Sache ist dann an einen Verwalter (z. B. Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar etc.) herauszu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich – Voraussetzungen

Rz. 2 Erfasst werden sämtliche Fälle, in denen ein Urteil die Willenserklärung des Schuldners fingiert (§§ 894, 895 ZPO). "Öffentliches Buch oder Register" sind neben den in § 895 ZPO genannten Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister u. a. auch das Handels- wie Genossenschaftsregister, Erbbau-, Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch sowie Muster- und Patentrolle. Zur Eintr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändung der Auflassungsanwartschaft

Rz. 11 Der Anspruch des Schuldners auf eine Auflassungsanwartschaft, d. h. die tatsächliche Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, ist gem. §§ 829, 857 Abs. 2 ZPO bereits vor Grundbucheintragung pfändbar und zwar gemeinsam in einem Beschluss mit der Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsverschaffung (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 1309). Voraussetzung is...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Teileigentümergrundschuld

Rz. 14 Hat der Schuldner auf die Hypothek teilweise Tilgungen erbracht, entsteht in diesem Fall eine Teileigentümergrundschuld (§ 1177 Abs. 1 BGB). Insofern bedarf es der Bildung eines Teilhypothekenbriefs (§ 1152 BGB). Solange jedoch eine Briefhypothek gem. § 1163 Abs. 2 BGB (wg. noch ausstehender Briefübergabe) dem Grundstückseigentümer (als vorläufige Eigentümergrundschul...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Die öffentliche Versteigerung

Rz. 7 Die öffentliche Versteigerung wird – hoheitlich – durch den Gerichtsvollzieher nach den Regeln §§ 814 ff. ZPO, §§ 97 Nr. 3, 98 Abs. 1 GVGA durchgeführt. Dies setzt zunächst eine Wertfestsetzung durch das Vollstreckungsgericht – nicht den Gerichtsvollzieher – voraus (AG Witzenhausen, DGVZ 1995, 174; AG Elmshorn, DGVZ 1993, 190; LG Krefeld, Rpfleger 1979, 147; a. A. LG H...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verwertung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts (Abs. 2)

Rz. 14 Soll eine andere Person als der Gerichtsvollzieher die Versteigerung – auch mittels freihändigen Verkaufs – durchführen, so entscheidet über den Antrag eines Beteiligten das Vollstreckungsgericht. Rz. 15 Als andere Person i. S. d. Regelung kommen der Auktionator, Makler, Notar, Kommissionär in Betracht. Anders als der Gerichtsvollzieher handeln diese jedoch privatrecht...mehr