Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / G. Verwahrungsverzeichnis

Rz. 20 Gemäß § 59a BeurkG führt der Notar ein elektronisches Verzeichnis über Verwahrungsmassen. Das Verwahrungsverzeichnis ist im Elektronischen Urkundenarchiv, § 78b BNotO, zu führen. Seit dem 1.1.2022 wird das Verwahrungsverzeichnis wird nicht mehr in Papierform, sondern nach §§ 21–30 NotAktVV digital geführt. Rz. 21 Nach Eingang der Geldbeträge (Vermögenswerte) wird der No...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / I. Einseitiger Widerruf

Rz. 22 Der Widerruf einer Verwahrungsanweisung bedarf nach §§ 57 Abs. 4, 60 Abs. 1 BeurkG der Schriftform. Auch ein mündlich erklärter Widerruf kann zu beachten sein. Dies ist der Fall, wenn deutlich wird, dass der Notar, falls er die Verwahrungsanweisung befolgt, an einer unerlaubten oder unredlichen Zweckverfolgung mitwirkt oder wenn einem Auftraggeber durch die Auszahlung...mehr

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§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / C. Vollmacht eines Käufers

Rz. 8 Erteilt ein potenzieller Käufer eine Vollmacht zum Erwerb eines Grundstücks, kann die Vollmacht wie folgt formuliert werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Grundstückskaufvollmacht UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar/der Notarin _________________________ mit ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Verbrauchervertrag

Rz. 79 Damit der Notar weiß, wie er den Vertrag zu gestalten hat, muss er bereits in der Vorbereitungsphase aufklären, ob es sich bei dem geplanten Grundstückskaufvertrag um einen Verbrauchervertrag i.S.v. § 17 Abs. 2a BeurkG handelt. Nach § 310 Abs. 3 BGB liegt ein Verbrauchervertrag vor, wenn der Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Musteranschreiben an den Mieter – Einholung eines Mietervorkaufsrechtsverzichts

Rz. 105 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Anschreiben an den Mieter – Einholung eines Mietervorkaufsrechtsverzichts Frau _________________________ (Anschrift) Eigentumswohnung in _________________________, Wohnung Nr. _________________________ Kaufver...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher, Lehrbücher, Kommentare, Formularbücher:

Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, WEG-Reform, 2020 Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot, Kommentar, 9. Aufl. 2022 Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl. 2023 Bärmann, WEG, 20. Aufl. 2020 Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 3. Aufl. 2021 David/Dombek/Friedrichsen, Gesellschaftsrecht, 2009 Eckhardt/Her...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. Übersicht: Erforderliche Voreintragung der Gesellschaft in das GbR-Gesellschaftsregister

Rz. 47 Die Voreintragung in das Gesellschaftsregister ist z.B. erforderlich, wenn die rechtsfähige GbRmehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 8. Transparentes Beurkundungsverfahren betreffend die Zustimmung des Ehegatten

Rz. 97 Wird die Zustimmung des Ehegatten – wie oft in der Praxis – mit beurkundet, muss der Notar darauf achten, dass die Regelungen klar und verständlich abgefasst sind. Obergerichtlich wurde entschieden,[73] dass ein notariell beurkundeter Vertrag selbst dann unwirksam ist, wenn die ausdrücklich erklärte Zustimmung des Ehegatten gem. §§ 1365 ff. BGB fehlt, auch wenn der zu...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / I. Vorbemerkung

Rz. 26 In der notariellen Praxis kann es vorkommen, dass nach einer Beurkundung eines Veräußerungsvertrags einer der Vertragsbeteiligten verstirbt. Das führt zur Verunsicherung der noch lebenden Vertragsbeteiligten. Ist zum Zeitpunkt des Todes der Veräußerungsvertrag grundbuchlich noch nicht vollzogen, wenden sich die Betroffenen an den Notar und bitten um Rat wie ggf. weiter...mehr

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§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / B. Vollmacht eines Verkäufers

Rz. 6 Erteilt ein Verkäufer, der ein Verbraucher ist, eine Verkaufsvollmacht und ist in dieser nichts zum Verkaufserlös geregelt, kann diese vorformulierte Vollmacht dann, wenn ein zu geringer Kaufpreis erzielt wird, eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellen und wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 S. 1 bzw. 2 BGB unwirksam sein.[3] Zur Klarheit ist es ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / H. Gebäudeenergiegesetz

Rz. 125 Seit dem 1.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (alle außer Kraft). Für neue Bauten, die beheizt und/oder gekühlt werden und damit in der Regel unter das GEG fallen, sind bei der Planung und Errichtung die Vorgaben nach § 10 GEG für Niedrigsten...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / b) Muster: Verfügungs- und Organisationsbogen

aa) Vorderseite Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Tex...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / D. Zweiwochenfrist

Rz. 7 Die zweiwöchige Frist des Abwartens vor der Beurkundung, die nach § 17a Abs. 2 BeurkG geboten ist, genügt dem Verbraucherschutz. Dem Verbraucher steht kein Widerrufsrecht – wie sonst im Verbrauchervertrag üblich – zu. Dennoch kann eine längere Frist geboten sein, z.B. wenn der Erwerber die Prüfung der Baubeschreibung noch nicht abschließen konnte, weil ein eingeschaltet...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XVIII. Überlegungen zur Fristunterschreitung

Rz. 65 Liegt ein Wunsch des Verbrauchers zur Fristunterschreitung vor, genügt dieser nicht, um sofort beurkunden zu dürfen. Der Notar wird sich überzeugen, ob der Verbraucher die kürzere Zeitspanne genutzt hat, um die wesentlichen vorgenannten Themen/Fragen zu würdigen. Neben der Einschaltung externer Berater kann es auch eine Rolle spielen, ob der Verbraucher mit einem Guta...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / K. Besonderheit: Altlasten beim Kaufvertrag

Rz. 143 Hat der Verkäufer seiner Immobilie Kenntnis oder Verdacht, dass die vertragsgegenständliche Immobilie mit Altlasten kontaminiert ist und der Boden schädliche Bodenveränderungen aufweist (§ 2 BBodSchG), muss er dies seinem Käufer rechtzeitig offenbaren, z.B. wenn das Grundstück derzeit oder früher als Mülldeponie genutzt wurde oder wenn Asbest vorhanden ist. Vorvertra...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / C. Verwalterzustimmung: Kein Anspruch des Verwalters auf Kaufvertragsablichtung

Rz. 55 Im Zuge der Abwicklung eines Wohnungseigentumskaufvertrags wird der zuständige Verwalter der Wohnungseigentumsanlage angeschrieben. Unter Übersendung eines Entwurfs der Verwaltergenehmigung wird um die Übermittlung seiner Zustimmung zur Veräußerung (§ 12 WEG) gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird dem Verwalter keine Ablichtung des Kaufvertrags übersandt. Rz. 56 Im...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Mietkaution

Rz. 117 In Kaufverträgen kommen Regelungen vor, wonach die vom Mieter geleistete Kaution samt Erträgen daraus vom Verkäufer – nach Kaufpreiszahlung – auf den Käufer zu übertragen ist samt Belehrung des Notars darüber, dass der Verkäufer für die Rückzahlung der Kaution haftbar bleibt, bis der Mieter ihrer Übertragung an den Käufer zugestimmt hat. Diese Regelung schützt den Ve...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / E. Einrichtung eines Notaranderkontos

Rz. 14 Zur Einrichtung eines Notaranderkontos bedarf es der Eröffnung. Der kontoführenden Bank müssen die wirtschaftlich Berechtigten mitgeteilt werden. Sind diese auf der Verkäuferseite und/oder Käuferseite natürliche Personen, so sind ihre Namen, Vornamen, Geburtsorte, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Anschriften mitzuteilen. Ist ein wirtschaftlich Berechtigter eine ...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Problem des hypothetischen Fortgeltungswillens

Aus dem Erfordernis der Feststellung des hypothetischen Willens resultiert ein erhebliches praktisches Problem: Es ruft zwangsläufig Auslegungsprobleme hervor. Dies gilt insbesondere für die Konstellation, in der die Ehegatten nicht ausdrücklich festgehalten haben, ob das Testament nach der Scheidung seine Wirksamkeit verlieren soll oder nicht. Eine solche Situation wird in ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. GB-Richtigstellung geänderter Name der eGbR

Rz. 63 Beispiel: Im GB ist die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Nachdem diese eGbR weitere Immobilien gekauft hat, hat sie ihren Namen geändert in Familie XYZ-Immobilien eGbR; Hamburg. Die Änderung des Namens ist im GesR bereits eingetragen. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung und bescheinigt nach erfolgter Einsicht in das GesR die Vertretung...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / III. Einfluss von Rechtsdokumentengeneratoren

Im Wesentlichen beruhen die Probleme rund um die gemeinschaftlichen Testamente auf einem Informationsmangel, welcher nach einer Scheidung, wie aufgezeigt, aufgrund der Bindungswirkung von wechselbezüglichen Verfügungen nachhaltige Folgen nach sich ziehen kann. Denn im Gegensatz zu einem Erbvertrag werden die Testierenden bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / II. Einvernehmlicher Widerruf

Rz. 24 Der Widerruf eines mehrseitigen Treuhandverhältnisses darf nur beachtet werden, soweit er durch alle Anweisenden erfolgt ist (§ 60 Abs. 2 BeurkG). Erfolgt ein Widerruf erstens einseitig oder zweitens auch durch alle Anweisenden als mehrseitiger Widerruf, darf der Notar ihn nicht beachten. Dann sind die Beteiligten zu benachrichtigen (§ 57 Abs. 3 S. 2 BeurkG). Eine Rüc...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / C. Eröffnung der Verkäuferinsolvenz nach beurkundeter Auflassung und beantragter Eigentumsumschreibung

Rz. 5 Ist nach beurkundeter Auflassung der Antrag auf Eigentumsumschreibung formgerecht – auch durch den Käufer – (mit-)beantragt, also bindend, besteht für den Käufer kein Insolvenzrisiko mehr. Die Kaufvertragsvereinbarung ist dann insolvenzfest. Dabei kommt es weder auf eine erfolgte Besitzübergabe an noch auf die Erfüllung des Kaufpreisanspruchs. Das Anwartschaftsrecht ka...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / V. Fazit

In der Gesamtschau bieten Dokumente generierende Online-Plattformen eine kostengünstige Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen. Sie vereinfachen damit den Zugang zum Recht.[54] Mangels der Möglichkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit den familiären Besonderheiten können die Generatoren jedoch keineswegs den Gang zum Rechtsanwalt oder Notar gänzlich...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Änderungen vor der Beurkundung der Auflassung

Rz. 71 Soll ein beurkundeter Kaufvertrag abgeändert werden und ist zum Zeitpunkt der Änderung die Auflassung noch nicht erklärt, bedürfen die Erklärungen über die Änderungen zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung. Dies gilt jedenfalls für wesentliche Änderungen. Als wesentliche Änderungen gelten z.B. Veränderungen des Vertragsgegenstandes[34] oder der Gegenleistung.[35] Andere ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / F. Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis

Rz. 109 Ein Kaufvertrag, bei dem objektiv ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, wird von der Rechtsprechung als ein wucherähnliches Rechtsgeschäft i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB gewertet. Kommt mindestens ein weiterer Umstand hinzu, der den Vertrag als sittenwidrig erscheinen lässt, insbesondere wenn der begünstigte Verkäufer die wirtschaftlich...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / H. Löschung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch

Rz. 10 Ergibt sich aus einer Grundbucheintragung, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann nach einer neueren Entscheidung des BGH daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.[7] Eine Bestätigung des Insolvenzgerichts über die Beendigung muss dann dem Grundbuchamt nicht beigebracht werden. Gleichwohl sollte der Notar...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, München Dr. Lars Damke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für A...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Grundstückserwerb allein durch einen Ehegatten

Rz. 88 Will ein verheirateter Ehegatte allein ohne den anderen Ehegatten eine Immobilie kaufen, kann dies unter Umständen ausgeschlossen sein. Lebt der Kaufwillige im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, ist es zwingend, dass die Immobilie auf beide Ehegatten übereignet und aufgelassen wird. Erfolgt dennoch eine Grundbucheintragung allein auf einen Ehegatten, so ist d...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 6. Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. GwG

Rz. 54 Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) sind immer natürliche Personen, in deren Eigentum oder Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung letztlich die Vereinbarung durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird. Rz. 55 Wirtschaftlich Berechtigte bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Stiftungen und be...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Mindestfrist

Rz. 38 Die Zweiwochenfrist des § 17a Abs. 2a S. 2 Nr. 2 ist eine Mindestfrist, die in der Regel ausreicht. Es kann geboten sein, die Wartefrist zu verlängern, wenn es sich bei dem Vertragstext um ein umfangreiches, kompliziertes Werk handelt und zudem auch umfangreiche Bezugsurkunden zugrunde liegen.[34] Dies ist nach Lage des einzelnen Falles im Ermessen des Notars abzuwäge...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Ausscheiden des vorletzten GbR-Gesellschafters, Kosten

Rz. 60 Scheidet der vorletzte Gesellschafter mit seiner 50 %-Beteiligung aus der GbR aus, wird die Gesellschaft voll beendet. Dem einzig übrigbleibenden Gesellschafter wächst das gesamte Vermögen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen. Beispiel Der Verkehrswert des von der Berichtigung betroffenen Grundstücks beträgt 300.000 EUR. Der Notar entwirft den Grundbuchberichtigungsantrag...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Grundbuchrichtigstellung nach Statuswechsel der eGbR zur OHG

Rz. 62 Beispiel Im GB ist als Eigentümer die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Inzwischen ist die eGbR im Gesellschaftsregister gelöscht, nachdem sie in das HR unter der Firma Z-OHG, Hamburg, eingetragen wurde. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung (identitätswahrend). Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 600.000 EUR. Kosten: Wert: 180.000 EUR; §...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Sachlicher Grund des Verbrauchers zur Fristunterschreitung

Rz. 49 Ein sachlicher Grund zu einer Fristunterschreitung des Verbrauchers muss nicht vorliegen.[36] Allerdings muss der Erfolg des Rechtsgeschäfts für den Verbraucher anderweitig sichergestellt sein. Dies kann z.B. durch die Einschaltung externer Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Gutachter) geschehen, sodass die Mitarbeit den Erfolg des Rechtsgeschäfts für den Verbrauch...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Einsicht in das Transparenzregister

Rz. 46 Nimmt der Notar eine Beurkundung eines Kaufvertrags vor und ist dabei eine eingetragene rechtsfähige GbR beteiligt, so hat er vor der Beurkundung auch das Transparenzregister hinsichtlich der eGbR einzusehen. Dem Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten der eingetragenen GbR zur Registrierung mitgeteilt sein. Die eingetragene GbR ist eine eingetragene...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Überlange Bindung des Verbrauchers an den Unternehmer

Rz. 69 Eine Bestimmung, die einen Verbraucher unzulässig lang an den Unternehmer bindet, etwa ein Angebot des Verbrauchers an den Unternehmer auf Abschluss eines Kaufvertrags, bei dem sich der Verbraucher über einen Zeitraum von über vier Wochen binden soll. Diese Bestimmung könnte einen Verstoß gegen § 308 Abs. 1 BGB darstellen und somit dazu führen, dass der Vertrag nicht ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / A. Immobilienkaufvertrag und Eintreten einer Verkäuferinsolvenz

Rz. 1 Zweifellos werden regelmäßig die vom Notar beurkundeten Immobilienkaufverträge auch erfolgreich vollzogen. Befindet sich, insbesondere der Verkäufer, allerdings in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Abwicklung des Kaufvertrags auch scheitern. Wird z.B. vor Beantragung der Eigentumsumschreibung über das Vermögen des Verkäufers die Insolvenz eröffnet, kann es ent...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / G. Kaufpreis auf Notaranderkonto

Rz. 9 Das notarielle Verwahrungsverfahren ist hoheitlicher Natur und keine Geschäftsbesorgung i.S.v. §§ 115, 116 InsO. Mit der Eröffnung der Insolvenz eines Beteiligten besteht das Verwahrungsverhältnis deshalb fort. Die Forderung des Guthabens gegen die kontoführende Bank gehört nicht zur Insolvenzmasse. Der Notar wird grundsätzlich ungeachtet der Insolvenz das Verwahrungsv...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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Vorwort

Zahlreiche Änderungen in den vergangenen Jahren machen eine Neuauflage dieses Werkes erforderlich. So enthält diese aktualisierte, 4. Auflage Ausführungen und hilfreiche Muster zum Bauträgervertrag, zu schädlichen Bodenveränderungen sowie zur Vor- und Nacherbschaft (Verkauf durch Vorerben und Löschung des Nacherbenvermerks). Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektron...mehr

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr