Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung

Rz. 270 Muster 17.32: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung Muster 17.32: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt – De...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XIII. Muster: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 279 Muster 17.38: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung Muster 17.38: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt – Der Erschienene erklärte...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Geschäftsanteilsübertragung

Rz. 197 Muster 17.23: Geschäftsanteilsübertragung Muster 17.23: Geschäftsanteilsübertragung Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ erschienen: 1. Herr Fritz Wummel, Rechtsanwalt, geschäftsansässig in _____, geb. am 12.11.1966, – nachfolgend Erschienener zu 1 – 2. Herr Justus Hagen, Steuerberater, wohnhaft in _____, geb. am 18.9.1958, – nachfolgend Ers...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Neutralitätspflicht

Rz. 48 Bei seiner Amtstätigkeit muss der Notar unparteiisch und neutral die Interessen aller am Vertrag Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen. Er darf nicht zugunsten einer der Parteien bzw. in deren Interesse mit anderen Beteiligten verhandeln. Soweit dem Notar Vertragsentwürfe zur Beurkundung vorgelegt werden, hat er diese im Hinblick auf die Ausgewogenheit zu prüfen u...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster 43.10: Spaltungsplan Muster 43.10: Spaltungsplan UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____, hier nicht handelnd für sich selbst, sondern als vertretungsberechtigte Geschäftsführer der X GmbH, nachfolgend auch die "übertragende Gesellschaft" genannt. Die Erschienenen baten u...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Verschmelzungsvertrag

Rz. 11 Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ – dem Notar von Person bekannt – Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachfolgenden Verschmelzungsvertrages zwischen der X GmbH, _____ und der Y GmbH, _____ Präambel: Mi...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden Gesellschaft

Rz. 13 Muster 43.2: Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden Gesellschaft Muster 43.2: Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden Gesellschaft UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ – dem Notar von Person bekannt – Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden Gesellschafterb...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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§ 18 Grundstücksrecht / XVI. Belehrungen

Rz. 37 Die Belehrungen dokumentieren die Erfüllung der Amtspflichten des Notars. Da bei Abweichungen von neutralen, ausgewogenen Formulierungen durch solche Belehrungen für den beurkundenden Notar die Möglichkeit einer Exkulpation besteht, sind sie besonders unter diesem Aspekt zu betrachten. Insbesondere wenn auf besondere Risiken für eine der Parteien oder auf Abweichungen...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH

Rz. 76 Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____ mbH Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in _____ – HRB _____ – Überreiche/n ich/wir als deren...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 33 Muster 1.1: Gründungsprotokoll Muster 1.1: Gründungsprotokoll UR-Nr. _____/_____ Verhandelt in _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien: Herr Karl Müller, Rechtsanwalt, geb. am 23.8.1949, wohnhaft Augustaanlage 99, 68000 Mannheim – dem Notar von Person bekannt – Der Erschienene erklärte: I. Ich errichte hiermit eine Aktiengesell...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 6. Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs

Rz. 12 Sind in Abteilung II des Grundbuches Eintragungen vorhanden, so muss geklärt werden, ob sie gelöscht werden können (Verpflichtung des Verkäufers) oder vom Käufer übernommen werden müssen. Bei zu übernehmenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Geh-, Fahr-, Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken etc.) ist zu prüfen, ob sie ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Rechtsanwalts- und Notargebühren

Rz. 31 Anmeldungen zum Handelsregister sind gem. § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Daher ist zu unterscheiden, ob der Notar neben der Beglaubigung auch den Entwurf gefertigt (mit weiterer Differenzierung für den Anwaltsnotar[146]) oder den von Dritten gefertigten Text lediglich beglaubigt hat. Für die Fertigung eines Serienentwurfs bemisst s...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Verfügungen, Gesellschaftsrecht und Echtheitsnachweis

Rz. 123 Das Verfügungsgeschäft über inländische Grundstücke (Einigung in Form der Auflassung nach § 925 BGB) ist dagegen nur vor einem inländischen Notar möglich und auch nicht substituierbar.[272] Ein deutscher Notar kann auch nicht im Ausland wirksame Amtshandlungen und damit weder Beurkundungen noch sonstige Amtshandlungen vornehmen.[273] Schuldrechtliche Verträge über au...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung des Formwechsels zum Handelsregister der KG

Rz. 63 Muster 43.17: Anmeldung des Formwechsels zum Handelsregister der KG Muster 43.17: Anmeldung des Formwechsels zum Handelsregister der KG Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Y GmbH & Co. KG mit Sitz in _____, – HRA neu – melden wir als die alleinigen Gesellschafter der Firma Y GmbH & Co. KG, _____ (Ort), nämlich Y Verwaltungs GmbH mit Sitz in _...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines notariell – ggf. von einem ausländischen Notar [31] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 171, 220) – beurkundeten Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG und die Bestellung der Gründungsgeschäftsführer nach § 6 ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Form

Rz. 7 Der Verkauf und die Übertragung von GmbH-Anteilen bedürfen notarieller Beurkundung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Bei großen Geschäftswerten kann die Beurkundung bei einem deutschen Notar, der an die Gebühren des GNotKG gebunden ist, sehr teuer werden. Deshalb werden Beurkundungen mit hohen Geschäftswertenbevorzugt im Ausland (besonders Holland und Schweiz) vorgenommen. De...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: KGaA-Gründung

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH

Rz. 18 Muster 46.2: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH Muster 46.2: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Notarieller Vertrag

Rz. 171 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist nur bei notarieller Form bindend;[690] die wirksame dingliche Abtretung heilt den Mangel ex nunc (§ 15 Abs. 4 GmbHG).[691] Seine sachenrechtliche Abtretung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).[692] Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz ist erforderlich, nicht nur die eigentliche Abtret...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Bargründung

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _____ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 172 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 176 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 181). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Notarbestätigung

Rz. 16 Da die ranggerechte Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld u.U. aufgrund langer Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter nicht durch einen Grundbuchauszug nachgewiesen werden kann und die richtige Rangstelle wiederum von der vorherigen Löschung alter Grundschulden abhängt, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden müssen, bedarf es oft einer so genannten Notar- oder Rangb...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XVII. Durchführungsvollmacht

Rz. 38 Die Aufnahme einer Durchführungsvollmacht zugunsten von Mitarbeitern des Notars dient der Vereinfachung der Abwicklung und ggf. der schnellen Behebung von Beanstandungen des Grundbuchamtes. Im Wege der Durchführungsvollmacht kann auch eine erforderliche Identitätserklärung bezüglich eines neu zu bildenden Teilgrundstücks erfolgen. Ob die Durchführungsvollmacht auch di...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XV. Salvatorische Klausel

Rz. 36 Diese Klausel dient vorrangig der Vermeidung der Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bei einzelnen unwirksamen Klauseln (§ 139 BGB). Bei notariellen Verträgen hat sie geringere Bedeutung, da es zu den Amtspflichten des Notars gehört, den Parteiwillen in wirksamer Weise zu beurkunden. Verstöße hiergegen können zu Schadensersatzansprüchen der Parteien gegen den Notar f...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 14. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 37 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Muster: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 77 Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht _____ – Partnerschaftsregister – _____ Zum Handelsregister der _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Löschungsbewilligung für Auflassungsvormerkung

Rz. 32 Eine Löschungsbewilligung beider Parteien sollte für zwei Fälle im Kaufvertrag oder einer gesonderten Urkunde enthalten sein:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 12. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 51 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin

Rz. 38 Falls auch die Pächterin in der Rechtsform der AG organisiert ist, ist entsprechende Beschlussfassung erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht. § 293 Abs. 2 AktG bezieht das Zustimmungserfordernis nur auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Rz. 39 Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 3. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 42 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Ist Beurkundung erforderlich (weil Grundstücke oder GmbH-Anteile mitverkauft werden), so kann die Beurkundung auch vor einem deutschen Notar in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Zur Rechtswirksamkeit des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 43 Von erheblichem Belang insbesondere für die Interessen des Bauträgers ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Folgen ein unwirksamer Ratenplan hat. Der für Bauträgerverträge zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urt. v. 22.12.2000 entschieden, dass eine Zahlungsvereinbarung, die gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstößt, nichtig ist. An ihre Stelle treten dann ab...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Recht auf Hinzuziehung

Rz. 202 In beiden Fällen der Errichtung des Verzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte seine Hinzuziehung verlangen. Oft ist in der Praxis streitig, ob der Pflichtteilsberechtigte auch einen Vertrauten bzw. einen Beistand mitbringen darf. Der Zuziehungsanspruch umfasst in der Regel auch das Recht auf Anwesenheit eines solchen Beistands oder Vertreters.[122] Der Pflichtte...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Klausel

Rz. 4 Neben dem Titel ist für die Vollstreckung noch die Vollstreckungsklausel erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Sache die Entbehrlichkeit ergibt. Sie stellt eine amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit von Vollstreckungstiteln dar, bescheinigt die Vollstreckungsreife (vorläufige Vollstreckbarkeit oder Rechtskraft) u...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 14. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 20 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter

Rz. 60 Muster 17.7: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter Muster 17.7: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter UR. Nr. _____ Heute, den _____, erschien vor mir, _____, Notar/in mit dem Amtssitz in _____, Herr/Frau1 _____ _____ _____ _____ 2. 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung un...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XII. Auflassung

Rz. 30 Üblicherweise erfolgt die Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung) bereits in der Kaufvertragsurkunde. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass die Beurkundungskosten für eine gesonderte Auflassung (eine halbe Gebühr nach dem Wert des Geschäfts) gespart werden. Der Notar muss durch so genannte Vorlagensperren dafür Sorge tragen, dass bis zur Umschreibungsreife...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Inhalt

Rz. 204 Das amtliche Verzeichnis deckt sich in Bezug auf seinen Inhalt mit dem privatschriftlichen Verzeichnis. Zu erfassen sind:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / IV. Kaufgegenstand und Grundbucheinsicht (zu §§ 1, 2 und 21 des Mustervertrags)

Rz. 15 Der Entwurf geht von einem großen Grundbesitz aus, der durch die notarielle Erklärung des Eigentümers und Bauträgers in 150 Trennstücke geteilt worden ist sowie zusätzlich in fünf Privatstraßen, die diese Parzellen erschließen und ihren Zugang zum öffentlichen Straßennetz ermöglichen sollen. Der grundbuchliche Vollzug dieser Teilung ist noch nicht erfolgt. Soweit die P...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gütertrennung

Rz. 120 Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung § _____ Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennungmehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / I. Grundfragen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – anders als die des Notars gemäß § 19 BNotO [2] – vom Gesetzgeber nicht einheitlich geregelt worden. Abgesehen von einigen eher deklaratorischen Hinweisen in der BRAO findet sich weder in der Bundesrechtsanwaltsordnung [3] noch in sonstigen Gesetzen eine spezielle Norm, welche die Voraussetzungen der anwaltlichen Haftung bestimmt.[4] Si...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Form

Rz. 24 Die Übertragung von Kommanditanteilen ist – anders als die Übertragung von GmbH-Anteilen – formfrei. Ist jedoch bei einem einheitlichen Geschäft nur ein Teil beurkundungspflichtig, so gilt dies für das gesamte Geschäft.[18] Bei einem Verkauf von Anteilen an einer Komplementär-GmbH und des Kommanditanteils an der KG, der zwischen den gleichen Personen stattfindet, wird...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH

Rz. 56 Muster 17.5: Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH Muster 17.5: Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main In Sachen Newco Nr. 007 Vermögens-Verwaltungs-Gesellschaft mbH HRB 0815 überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Geschäftsführer der vorgenannten Gesellschaft,mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH

Rz. 45 Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ (Gericht der übertragenden Gesellschaft) Firma X GmbH mit dem Sitz in _____, HRB _____ hier: Anmeldung einer Abspaltung nach §§ 123 ff., 136 ff. UmwG Als Vertretungsorgan des vorstehend bezeichneten übertragenden...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen

Rz. 41 Muster 43.11: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen Muster 43.11: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden Spaltungsbeschlusses und erklärten: I. Präambel Die Erschienenen als Ge...mehr