Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. (Notarielle) Niederschrift bei der virtuellen Hauptversammlung, Funktion des Notars

Rz. 1515 Besonderheiten für die (notarielle) Niederschrift gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung grds. nicht. Der Notar bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat seine Wahrnehmungen der Hauptversammlungsniederschrift zugrunde zu legen. Es gilt § 130 AktG. Der Notar muss sich am selben Ort wie der Versammlungsleiter aufhalten (§ 130 Abs. 1a AktG). Notwendig ist eine ph...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Insbesondere: Notarielle Eigenurkunde

Rz. 134 Von Notaren können auch bewirkende Urkunden in Form der Eigenurkunde errichtet werden.[352] Es handelt sich dabei um verfahrensrechtliche Grundbucherklärungen, welche der Notar aufgrund ausdrücklicher Vollmacht im Namen eines Beteiligten zur Ergänzung oder Änderung einer Erklärung abgibt, welche er selbst vorher bereits beurkundet oder beglaubigt hat. Als Form genügt...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Notarielle Beurkundungsform des Versprechens einer "gemeinschaftsbezogenen Zuwendung" (§ 518 BGB)?

Rz. 48 Nachdem der BGH die Rechtsfigur der ehebedingten (unbenannten) Zuwendung unter der Bezeichnung "gemeinschaftsbezogene Zuwendung" auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft übertragen hat, stellt sich die Frage, ob § 518 Abs. 1 BGB für derartige Zuwendungsversprechen gilt. Ob nicht vollzogene Zuwendungsversprechen analog § 518 Abs. 1 BGB nur wirksam sind, wenn sie notari...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Sonstige Beurkundungen

Rz. 7 Für die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgänge gilt anstelle der §§ 8 ff. BeurkG das vereinfachte Verfahren der §§ 36 ff. BeurkG. In diesem Fall wird von dem Notar eine Niederschrift aufgenommen, in welcher der Notar die von ihm wahrgenommenen Abläufe und Beschlussfassungen festhält. Ein Verlesen der Urkunde sowie ...mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ist in Fällen des § 311b Abs. 1 BGB die notarielle Urkunde vorzulegen?

Rz. 36 Eine Ansicht verneint diese Frage mit dem Hinweis, dass das Bestehen des Anspruchs nicht nachgewiesen werden muss[103] und lässt zur Eintragung der Auflassungsvormerkung die Angabe der Urkunde nach Datum, Namen und UR-Nr. des Urkundsnotars genügen, ohne die Urkundenvorlage zu verlangen.[104] Rz. 37 Zutreffend ist die Pflicht zu bejahen.[105] Denn wir halten den Nachwei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Form

Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 8 ff....mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Bezugsurkunden

Rz. 16 In der Praxis erleichtern sog. Bezugsurkunden die Beurkundung größerer Vertragswerke erheblich. Bei einer Bezugsurkunde werden technische Regelungen eines Vertrages wie z.B. Inventarlisten, Bilanzen, Vertragsmuster und technische Beschreibungen vorab durch (vollmachtslose) Vertreter beurkundet. Anschließend wird der eigentliche Hauptvertrag (mit den Beteiligten selbst...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ort

Rz. 1095 Nach § 121 Abs. 5 AktG kann die Satzung den Ort der Hauptversammlung bestimmen.[3209] Ist nichts bestimmt, soll die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft stattfinden. Im Fall ihrer Börsennotierung kann die Gesellschaft ihre Hauptversammlung auch am Sitz der Börse durchführen (§ 121 Abs. 5 AktG). Regelmäßig enthält die Satzung dazu jedoch Vorgaben. Bei einer virt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Verpflichtungsgeschäft

Rz. 54 Der BGH musste diese Rechtsfrage noch nicht entscheiden. Er scheint jedoch der Auffassung zu sein, Art. 11 EGBGB erweiternd auszulegen mit der Folge, dass das Gesellschaftsstatut nicht nur auf die dingliche Übertragung eines Geschäftsanteils, sondern auch auf das der Übertragung zugrunde liegende schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft anwendbar ist.[66] Dies hätte zu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage)

Rz. 80 Gem. Art. 11 Abs. 1 Fall 1 EGBGB ist die Abtretung zum einen wirksam, wenn sie die von dem auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Recht verlangte Form einhält (Geschäftsstatut) – bei der Abtretung von Geschäftsanteilen also das Gesellschaftsstatut. Hinweis So kann z.B. bei Vornahme der Abtretung im Inland der Anteil an einer französischen societé à responsabilité limitée (...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Form

Rz. 1244 Der Vertrag über die Abtretung der Kommanditanteile bedarf zu seiner Wirksamkeit grds. keiner besonderen Form. Schriftform ist aber schon aus Gründen der Beweisbarkeit üblich und empfehlenswert. Rz. 1245 Eine notarielle Beurkundung ist nicht schon dann erforderlich, wenn das Vermögen der KG ausschließlich oder überwiegend aus Grundstücken besteht (§ 311b Abs. 1 BGB)....mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Beurkundungsverfahren

Rz. 409 Im Hinblick auf die Parität der Ehegatten kann die notarielle Beurkundung Schutzwirkung entfalten. Die Umstände der notariellen Beurkundung sind insoweit i.R.d. Gesamtabwägung zu berücksichtigen.[955] Das erfordert zugleich, dass die notarielle Beurkundung von Eheverträgen einen gewissen Verfahrensstandard einhält, damit die Herstellung der Parität zwischen den Ehega...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Form

Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 und 7 EWIV-VO). Die EWIV-VO schreibt keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vor. Da die Gründung zu den von der EWIV-VO geregelten Angelegenheiten zählt, dürfen auch die nationalen Rechte keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vorschreiben.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 1063 Für den Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 145 ff. BGB).[1448] Eine Stellvertretung ist zulässig (§§ 164 ff. BGB). Sind die Kommanditisten zugleich auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, ist eine Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) notwendig. Rz. 1064 Für den Abschluss des KG-Vertrags ist keine besonde...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Beispielsfälle

Rz. 45 Während Aktien einer AG ohne Beurkundung übertragen werden können, bedarf es nach § 15 Abs. 3 GmbHG zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen eines in notarieller Form geschlossenen Vertrages.[49] Eine notarielle Beurkundung ist gem. § 15 Abs. 4 GmbHG auch für das Verpflichtungsgeschäft erforderlich. Auf die Rechtsnatur des Vertrages kommt es nicht an, sodass nicht n...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist ein guter Freund der Beurkundungspraxis. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Regelungen bedürfen in Deutschland zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung und damit der Mitwirkung eines Notars. Gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen daher stets auch mit Blick auf bestehende Beurkundungserfordernisse geplant werden, angefangen be...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Einheitlichkeit mehrerer Rechtsgeschäfte ("Side Letter")

Rz. 47 Ein Beurkundungserfordernis kann sich ferner bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft ergeben. Ein einheitliches Rechtsgeschäft ist anzunehmen, wenn ersichtlich ist, dass die Parteien mehrere an sich selbstständige Vereinbarungen "miteinander stehen und fallen" lassen wollen.[59] Werden in einem solchen Fall nicht sämtliche Abreden beurkundet, sind beide Vereinbarungen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anwendbarkeit der Ortsform

Rz. 90 In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bzw. in welchem Umfang das Wahlrecht in Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge anwendbar ist. Rz. 91 Im Schrifttum bestehen im Wesentlichen drei Auffassungen: Nach der ersten Ansicht gilt Art. 11 Abs. 1 EGBGB uneingeschränkt auch im Gesellschaftsrecht,[116] da Art. 11 Abs. 4 EGBGB seinem Wortlaut n...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Bauvertrag ist seit dem 1.1.2018 im BGB in den §§ 650a BGB bis 650h BGB geregelt. Das Bauvertragsrecht ist somit das erste Mal Bestandteil des BGB und befindet sich nicht mehr verstreut und in skriptischerweise unter dem Begriff Werkvertrag des BGB. Unter dem Untertitel 1 "Werkvertrag" befindet sich nunmehr im Kapitel 2 der "Bauvertrag". Das Bauvertragsrecht beginn...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beachtung der Form

Rz. 119 Wahrung der vorgeschriebenen Form. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen bewirkenden und bezeugenden Urkunden. Rz. 120 Bei der Ausstellung von bewirkenden Urkunden durch Behörden gilt für die Urkunde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Form, erleichtert durch die Formvorschrift des Abs. 3. Diese Form ersetzt die der öffentlichen Beglaubigung, gleichgülti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsvollmachten

Rz. 146 Der neue § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG regelt die notarielle Errichtung einer Gründungsvollmacht im Wege der Beurkundung nach §§ 16a ff. BeurkG. Jede Spezialvollmacht, die zur Gründung einer GmbH (bzw. zur nachträglichen Änderung der Gründungsurkunde) erteilt wird, ist hierbei dem Onlinebeurkundungsverfahren zugänglich. Im Zusammenhang mit der Online-Beurkundung von Gründu...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Übertragung des Vermögens im Ganzen (§ 311b Abs. 3 BGB und § 179a AktG)

Rz. 62 Verträge, durch die sich eine Gesellschaft zur Übertragung ihres Vermögens im Ganzen verpflichtet, bedürfen nach § 311b Abs. 3 BGB der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt, wenn der Vertrag zwar nicht das Vermögen im Ganzen betrifft, es sich aber um die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände handelt, die das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen der Gesellschaft a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Spaltung

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Verschmelzung mit Übersicht

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / i) Beurkundungsbedürftigkeit (§ 1585c BGB)

Rz. 226 Nach § 1585c BGB sind seit der Unterhaltsrechtsreform auch Unterhaltsvereinbarungen bis zur rechtskräftigen Scheidung beurkundungsbedürftig. Diese Regelung trägt verbreiteter Kritik Rechnung, warum ausgerechnet die wichtigste Regelung im Kernbereich der Scheidungsfolgenansprüche ohne Beurkundung wirksam sein sollte. Rz. 227 Soweit Unterhaltsvereinbarungen vor dem 1.1....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) "Squeeze-Out"

Rz. 1367 Eine besondere Hauptversammlungszuständigkeit besteht nach §§ 327a ff. AktG, wenn Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden sollen und wenn dem Hauptaktionär mehr als 95 % der Aktien[3857] gehören, sog. "Squeeze-Out" (s. zu weiteren Einzelheiten u. Rdn 1945 ff.). Das AktG lässt offen, mit welcher Mehrheit dieser Beschluss der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Form

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft bedarf grds. keiner Form.[65] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Art der Vermögenseinlage eine besondere (meist notarielle) Form der Einlageverpflichtung erfordert.[66] Soll der stille Gesellschafter bspw. ein Grundstück oder einen GmbH-Anteil als Einlage erbringen, ist nach § 311b Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 4...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Form des Joint Venture-Vertrages

Rz. 33 Für den Joint Venture-Vertrag gelten keine allgemeinen Formvorschriften. Er kann demnach grds. formfrei – theoretisch sogar mündlich – geschlossen werden. Allerdings können Formanforderungen aufgrund der für das Joint Venture gewählten Rechtsform zu beachten sein.[34] Das ist namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG der Fall, den beiden für Equity Joint Ventures a...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Absichtsmitteilung

Rz. 469 Die GesRRL gibt zunächst vor, dass die Anteilsinhaber innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach der Gesellschafterversammlung "ihre Entscheidung erklären müssen, das Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben"; diese Erklärung muss elektronisch erfolgen können (Art. 86i Abs. 2, 126a Abs. 2, 160i Abs. 2 GesRRL). Bei dieser "Erklärung" muss es sich nach der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Zulässigkeit einstufiger Kontrollsysteme

Rz. 2356 Umgekehrt ist mit der Neufassung des Art. 10 Abs. 1 GesRRL-E ebenfalls klar, dass die notarielle Rechtskontrolle nicht nur optional und komplementär zur gerichtlichen bzw. behördlichen Eingangskontrolle zulässig wäre. Der Unionsgesetzgeber wollte dies gegenüber dem insoweit missverständlichen Kommissionsentwurf[5762] klarstellen, der in ErwG 9 eine "vorbeugende Verw...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Erteilungserklärung

Rz. 55 Die Erteilung der Handlungsvollmacht erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung [127] nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 167, 171 BGB (§ 167 Abs. 1, 1. Alt. BGB: Innenvollmacht; § 167 Abs. 1, 2. Alt. BGB: Außenvollmacht; § 171 Abs. 1 BGB: öffentliche Bekanntmachung). Sie ist grds. an keine Form gebunden und kann auch konkludent erteilt werd...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 638 Der Abschluss des KG-Vertrages ist grds. formfrei. In der Praxis ist es jedoch dringend empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag schriftlich abzufassen. Dies dient v.a. der Rechtssicherheit. Rz. 639 Ausnahmsweise unterliegt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages einem Formerfordernis, wenn von einem Gesellschafter darin eine Verpflichtung übernommen wird, die einer ...mehr