Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsinhalt.

Rn 18 Der Vertragsinhalt des Zahlungsdiensterahmenvertrags ergibt sich aus § 675f II. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung zur Ausführung von Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdiensten (vgl § 675d Rn 3) und die Errichtung und Führung eines Zahlungskontos. Ferner kann im Zusammenhang mit einem Zahlungsdiensterahmenvertrag, entspr der bisherige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Normzweck und praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eine weitere Ausprägung des Akzessorietätsprinzips (Vor § 765 Rn 10): Dem Bürgen sollen ggü dem Gläubiger alle rechtlichen Verteidigungsmittel des Hauptschuldners zustehen (Mot II 661; RGZ 34, 153, 156f). Dieser Grundsatz wird durch die Regelungen in § 768 I 2 u § 768 II (der funktional § 767 I 3 entspricht) eingeschränkt. Als Verteidigungsmittel steh...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 187 Nach irischem Erbrecht (Sect. 109 ff. Succession Act, 1965) hat der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein sog. legal right. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet. Er umfasst ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt, ansonsten die Hälfte. Hinterlässt der Erblasser dem Ehegatten ein Vermächtnis, muss der Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausnahme stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnermittlung durch GuV-Rechnung

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bilanzierungspflichtige Kaufleute haben handelsrechtlich neben der Bilanz zwingend eine GuV aufzustellen; Bilanz u GuV bilden zusammen den JA (§ 242 Abs 2 u 3 HGB). Der Saldo von Erträgen u Aufwendungen in der GuV muss zwingend mit dem Ergebnis identisch sein, das der bilanzielle BV-Vergleich (nach Korrektur um erfolgsneutrale Einlagen/Entna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sitten- oder Anstandspflicht – § 814 Alt 2.

Rn 8 § 814 Alt 2 verweigert dem Zuwendenden die Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen, soweit diese einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entspr. Maßgebend für das Bestehen einer solchen Sitten- oder Anstandspflicht sind die objektiv herrschenden Moralvorstellungen, deren sich der Leistende nicht (subjektiv) bewusst sein muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Namenspapiere mit Inhaberklausel (auch als qualifizierte Legitimationspapiere oder hinkende Inhaberpapiere bezeichnet) sind auf einen konkreten Berechtigten ausgestellte Leistungsversprechen. Eine ausdrückliche namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Ausreichend soll sein, dass der Berechtigte durch Auslegung des Urkundstextes bestimmbar ist (MüKo/Habersack Rz 8; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen der Haftung.

Rn 1 § 1127 ermöglicht dem Hypothekar den Zugriff auf eine Versicherungsforderung, begründet aber keine Verpflichtung des Eigentümers zur Versicherung (§ 1113 Rn 10) und keine Pflichten des Versicherers ggü dem Hypothekar im Fall eines Erlöschens des Versicherungsschutzes; bestand nie eine wirksame Versicherung oder ist der Versicherungsschutz bei Eintritt des Versicherungsf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick und Begriff.

Rn 20 Die Erhaltung des gemE ist nach § 18 I eine auf der GdW ruhende Pflicht. Bestehen Anhaltspunkte für einen Schadenseintritt, muss nicht abwartet werden, bis konkrete Schäden größeren Ausmaßes tatsächlich eingetreten sind (BayObLG NJW-RR 96, 1166). Kommt die GdW ihrer Verpflichtung nach § 19 II Nr 2 nicht nach, besitzt ein dadurch einen Schaden erleidender WEigtümer eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1048 BGB – Nießbrauch an Grundstück mit Inventar.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. 2Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschaffte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Maklerpflichten.

Rn 8 Die erlaubte Doppeltätigkeit des Maklers führt zur Erweiterung der bestehenden vertraglichen Pflichten. Auf Nachfrage einer Partei hat der Makler seine Tätigkeit für die andere Partei zu offenbaren (BGH NJW-RR 03, 991). Fraglich ist, ob den Makler auch ohne Nachfrage eine Offenbarungspflicht trifft. Eine generell gültige Antwort lässt sich insoweit nicht geben. Sofern k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Erklärung des Widerrufs.

Rn 1 Die lediglich Ermächtigungen, aber grds keine Verpflichtungen begründende Anweisung kann ggü dem Angewiesenen bis zur Annahme oder Leistung grds widerrufen werden. Das gilt nach § 790 2 selbst dann, wenn den Anweisenden ggü dem Anweisungsempfänger (Valutaverhältnis) eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Anweisung trifft (zB Kreditbrief). Diese Regelung dient dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 672 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungssystematik

Rn. 301 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verweist "Gewerbetreibende", die nach (in- oder ausländischen, s Rn 303) gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder die ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen (s Rn 312), auf die handelsrechtlichen GoB. Für den Schluss des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Bewertung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bürge und Gläubiger.

Rn 2 Das Schuldverhältnis zwischen Bürgen und Gläubiger kommt durch Abschluss des Bürgschaftsvertrages zustande (§ 311 I). Er begründet eine selbstständige (vgl nur BGH NJW 06, 845, 846 [BGH 10.01.2006 - XI ZR 169/05]) und einseitige Verpflichtung des Bürgen, dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung einer schuldrechtlichen Verbindlichkeit (jeglicher Art, Vor § 765 Rn 8)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einrede der Persönlichen Unzumutbarkeit (§ 275 III).

Rn 29 § 275 III gibt dem Schuldner eine weitere, ebenfalls als Einrede ausgestaltete Verteidigungsmöglichkeit, wenn eine persönliche Naturalerfüllung in Abwägung mit dem Gläubigerinteresse unzumutbar ist (Ausn: § 327l II 3, s Rn 18). Grundvoraussetzung ist, dass der Schuldner die Leistung persönlich zu erbringen hat (BGH BeckRS 16, 17022 Rz 17 (Auskunftsanspruch, der durch a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gang der Prüfung.

Rn 20 Die Prüfung hat in drei Schritten zu erfolgen. Zunächst ist das durch wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung bestimmte gesetzliche Leitbild zu ermitteln (vgl zum Leitbild des Kaufvertrages BGH NJW 81, 117; des Internet-System-Vertrages BGH NJW 10, 1449; des Kfz-Versicherungsvertrages BGH ZIP 2011, 2261; des Maklervertrages BGH WM 70, 392; des Mietvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zum Rücktritt (Nr 3).

Rn 9 Sind die Werkleistungen des Unternehmers mangelhaft (§ 633 II), ergeben sich die weiteren Bestimmungen für den Rücktritt vom Vertrag und die hieran geknüpften Rechtsfolgen über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 3 aus den Vorschriften des allg Schuldrechts in §§ 323, 326 V und 346 ff. Die Frist nach § 323 I kann nicht vor Fälligkeit der Leistung gesetzt werden; bis dahin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Reichweite der Abschlussfreiheit.

Rn 15 Die so beschriebene negative Abschlussfreiheit setzt voraus, dass die Rechtsordnung einen zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag als wirksam anerkennt (positive Abschlussfreiheit, Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 13). Im engsten persönlichen Freiheitsbereich versagt das Recht allerdings diese Anerkennung, da diese Sphäre einer (vertraglichen) Selbstbindung nicht z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Nr. 3 Buchst. c Alt. 2)

Rz. 351 [Autor/Stand] Die den Abfluss fließender Gewässer regelnden Sammelbecken sind künstliche Anlagen zur Ansammlung oder Stauung des Wassers zur Verhinderung von Überschwemmungen oder zur Speicherung des Wassers, z.B. Stauanlagen, Talsperren. Die Steuerbefreiung erstreckt sich nicht auf solche Sammelbecken, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen, z.B. eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2202 BGB – Annahme und Ablehnung des Amts.

Gesetzestext (1) Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. (2) 1Die Annahme sowie die Ablehnung des Amts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. 2Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden; sie ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2170 BGB – Verschaffungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Verschaffung außer Stande, so hat er den Wert zu entrichten. 2Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abstraktionswille.

Rn 7 Die Parteien müssen neben der Grundverpflichtung eine neue, vom Grundgeschäft losgelöste, selbstständige Verpflichtung eingehen wollen (BGH NJW 08, 1589, 1590 [BGH 14.01.2008 - II ZR 245/06]). Die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung muss von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen derart losgelöst sein (BGH NJW 99, 574, 575 [BGH 14.10.1998 - XII ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2206 BGB – Eingehung von Verbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit die Eingehung zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich ist. 2Die Verbindlichkeit zu einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand kann der Testamentsvollstrecker für den Nachlass auch dann eingehen, wenn er zu der Verfügung berechtigt ist. (2) Der Erbe ist ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 15 ROM I – Gesetzlicher Forderungsübergang.

Gesetzestext Hat eine Person ›Gläubiger‹) eine vertragliche Forderung gegen eine andere Person (›Schuldner‹) und ist ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, oder hat er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung befriedigt, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob und in welchem Umfang der Dritte die For...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsnatur und Abgrenzung.

Rn 1 Ein selbstständiges Schuldversprechen oder -anerkenntnis ist ein einseitig verpflichtender, abstrakter Vertrag, durch den eine vom zugrunde liegenden Kausalverhältnis losgelöste Verpflichtung eingegangen wird. Er kann auch auf Grund der Schuld eines Dritten (BGH NJW 00, 2984f [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]) geschlossen bzw zu Gunsten eines Dritten erteilt werden (Münch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat eine Person (›der Gläubiger‹) aufgrund eines außervertraglichen Schuldverhältnisses eine Forderung gegen eine andere Person (›den Schuldner‹) und hat ein Dritter die Verpflichtung, den Gläubiger zu befriedigen, oder befriedigt er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Struktur der Vorschrift

Rn. 1470 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 EStG regelt die steuerlichen Konsequenzen der Verpflichtungsübernahme unter Hebung stiller Lasten für den Übernehmer und ist eine grundsätzlich komplementäre Regelung zu § 4f EStG für den Übertragenden. Insofern übertragene Verpflichtungen beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfung.

Rn 2 Hat ein Dritter aufgrund einer dahin gehenden Verpflichtung die Forderung des Gläubigers gg den Schuldner erfüllt, so entscheidet über Entstehung u Umfang eines etwaigen Regressanspruchs das Recht, auf dem die Verpflichtung beruht (sog Zessionsgrundstatut). Die Verpflichtung des Dritten muss ggü der Verpflichtung des Schuldners nachrangig sein (MüKo/Junker Art 19 Rz 13)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übertragung von Mitunternehmeranteilen (§ 5 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 1485 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 S 3 EStG ordnet die entsprechende Anwendung des S 1 für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an. Insoweit erfasst ist sowohl der Erwerb eines gesamten Mitunternehmeranteils als auch der Erwerb eines Teilanteils (Prinz, Ubg 2013, 66; Nielsen/Schulenburg, FR 2017, 627; Tiedchen in H/H/R, § 5 EStG Rz 2450 (Januar 2019); Krumm in B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einteilungen.

Rn 14 Zwischen kausalen und abstrakten Geschäften wird danach unterschieden, ob das Geschäft selbst einen Rechtsgrund darstellt oder einen Rechtsgrund benötigt, um bereicherungsrechtlich Bestand zu haben. Diese Einteilung fällt meist, aber nicht stets, mit der in Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte zusammen. Abstrakte Verpflichtungen begründen die §§ 780, 781, 793 sowie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Rückstellungsarten

Rn. 863 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Das BiRiLiG hat in § 249 HGB die Transformation der europarechtlichen Vorgabe ganz spürbar "steuerneutral" vorgenommen, dh damals gültige BFH-Rspr so integriert, dass keine Veränderung der Besteuerungssituation aus der neuen handelsrechtlichen Gesetzeslage abgeleitet werden konnte. Beim Studium des § 249 HGB ist genau auf die Bilanzierungspf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 676c BGB – Haftungsausschluss.

Gesetzestext Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umständemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue Pfandgläubiger an Stelle des bisherigen Pfandgläubigers in die mit dem Pfandrecht verbundenen Verpflichtungen gegen den Verpfänder ein. 2Erfüllt er die Verpflichtungen nicht, so haftet für den von ihm zu ersetzenden Schad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gesetz räumt dem Erblasser, der sich im Zusammenhang mit seiner vertragsmäßigen Verfügung (§ 2278 II) eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zB Unterhaltsleistungen, versprechen ließ, ein Rücktrittsrecht ein. Da zwischen den Zuwendungen kein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht, sind die §§ 320 ff nicht anwendbar, wenn der Erblasser keine zusätzliche s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verpflichtungsübernahme

Rn. 1478 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die vormals passvierungsbeschränkte Verpflichtung muss "übernommen" worden sein. Korrespondierend zum Tatbestandsmerkmal der Übertragung iS § 4f EStG ist bzgl des Tatbestandsmerkmals der Übernahme auf einen Wechsel der personellen Zurechnung der Verpflichtung abzustellen (s § 4f Rn 52 (Briesemeister)). Liegt ein solcher Zurechnungswechsel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auflösung bei Tod eines Gesellschafters.

Rn 3 Nach I 1 hat der Erbe die Pflicht zur unverzüglichen (§ 121 I) Anzeige ggü allen Mitgesellschaftern. Das gilt ab Anfall der Erbschaft (§ 1942), nicht erst dann, wenn die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist. Die Pflicht trifft auch den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Die erfolgreiche Ausschlagung (§ 1945) oder Anfechtung (§ 1955) lässt für den (zunächst) Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundgedanken.

Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz anstelle des Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslieferung von Urkunden.

Rn 3 § 402 Alt 2 bezieht sich auf alle Urkunden, die dem Beweis der Forderung dienen. Dazu gehören etwa Korrespondenz, Verträge, Leistungsverzeichnisse, Berechnungsunterlagen, Konstruktionszeichnungen, Pläne u Abnahmeprotokolle (so für Baumängelrechte BGH NJW-RR 89, 467; Hamm MDR 76, 43), bei wirksamer Abtretung von ärztlichen Vergütungsforderungen auch Patientenunterlagen (...mehr