Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage versetzt werden, die Aussichten einer Drittschul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verpflichtung zur Unterlassung oder Duldung.

1. Titel. Rn 3 § 890 verlangt eine titulierte Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Titel kann auch eine Verpflichtung zur Handlung beinhalten, wenn der Schuldner der Pflicht zur Duldung oder Unterlassung nur genügen kann, indem er die hierfür erforderliche positive Handlung vornimmt (BGH MDR 20, 1276 [BGH 09.07.2020 - I ZB 79/19] – für die Duldung der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Befreiung von der Verpflichtung, Bücher zu führen

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Steuerpflichtiger von der Pflicht, Bücher zu führen, nach § 148 AO befreit, kann er nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen. Wird die Bewilligung i. S. d. § 148 S. 3 AO widerrufen, entfällt damit gleichzeitig die Tatbestandsvoraussetzung des § 20 S. 1 Nr. 2 UStG. Der Unternehmer kann nur dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die eine Verpflichtung zukünftig fällig werdender Leistungen enthält (S 1).

Rn 18 Hierunter fallen keine Entscheidungen, die lediglich bereits fällige Unterhaltsansprüche titulieren; am Schluss der mündlichen Verhandlung muss mindestens noch eine wiederkehrende Leistung nicht fällig sein (Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 145). Entscheidungen, die die Verpflichtung zur Zahlung künftigen Unterhalts im Wege einer Kapitalabfindung regeln (zB § 1585 II BGB), s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pflicht zum Erscheinen.

Rn 10 Nach der ausdrücklichen Regelung in III begründet die Anordnung zum persönlichen Erscheinen eine prozessuale Pflicht der Partei (nicht nur eine Last). Als Sanktion ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vorgesehen. Diese Pflicht bezieht sich freilich nur auf das Erscheinen, die Partei trifft keine Erklärungspflicht über Einzelheiten. Das Schweigen der Partei kann led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflichten.

Rn 9 Das Amt des Schiedsrichters ist höchstpersönlich. Die Einschaltung von Hilfspersonen darf die Höchstpersönlichkeit und die Vertraulichkeit (s.u. § 1042 Rn 32) nicht tangieren, insb im Bereich des Beratungsgeheimnisses (Stürner SchiedsVZ 13, 322). Die Pflichten des Schiedsrichters ergeben sich aus dem konkreten Schiedsverfahren. Er muss dieses Schiedsverfahren beginnen, ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / C. Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot und Sanktionen

I. Pflichten des Arbeitnehmers Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzun...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 25 Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Karenzentschädigung verpflichtet (zur Höhe sowie zu den sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmendaten vgl. Rdn 30 ff.). Kommt der Arbeitgeber der Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung nicht nach, ist diese vor den zuständigen Arbeitsgerichten selbstständig einklagbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen der Verletzung von Pflichten nach Abs 1–3.

Rn 7 Die Erörterung klärungsbedürftiger Punkte des Sach- und Streitverhältnisses durch Fragen und Hinweise ist eine Pflicht des Gerichts. Ein Ermessen besteht insoweit nicht, allenfalls ist dem Gericht ein enger Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit zuzugestehen. Die Hinweiserteilung kann in der mündlichen Verhandlung, schriftlich oder auch telefonisch...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird Pflicht - auch für die Anwaltschaft

Bisher drehten sich Diskussionen um Formerfordernisse an ordnungsgemäße Anwaltsrechnungen meist um die Schriftform. Jetzt kommt aus steuerrechtlicher Sicht eine weitere neue Anforderung hinzu: die elektronische Rechnung im B2B-Verkehr. I. Hintergrund Bereits seit Ende 2020 besteht die Pflicht, gegenüber öffentlichen Auftraggebern Lieferungen und Leistungen mittels Rechnung in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verpflichtung des Gerichts zur Einholung von Auskünften (Abs 2).

Rn 19 Im Gegensatz zu Abs 1 ist das Gericht nach Abs 2 zur Einholung einer Auskunft iSv Abs 1 verpflichtet, a) wenn ein Beteiligter einen entsprechenden Antrag stellt und b) der andere Beteiligte vor Beginn des Verfahrens seiner materiell-rechtlichen Auskunftspflicht trotz Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen ist. Rn 19a Dies führt nicht dazu, dass nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verpflichtung zu künftig fälligen wiederkehrenden Leistungen – Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Ebenso wie bei § 238 unterliegen nur solche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden der Abänderung nach § 239, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 238) auch hier. Enthält der Vergleich eine zeitlich begrenzte Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt, weil die Beteiligten davon ausgi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verpflichtung ab 1.1.26 (Abs 1a).

Rn 4 Der neue Abs 1a stellt klar, dass spätestens zum 1.1.26 die elektronischen Akte flächendeckend einzuführen ist. S 3 erlaubt, dass durch Rechtsverordnung bestimmt wird, dass bereits in Papierform angelegte Akten in Papierform weitergeführt werden können.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verpflichtung des Gerichts (Abs 2).

Rn 5 Ebenso wie dies in § 235 II vorgesehen ist, kann das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs 1 auf Antrag des anderen Beteiligten verpflichtet werden, Auskünfte von Dritten einzuholen. Es gelten die Ausführungen zu § 235 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung (Abs 4a).

Rn 9 Abs 4a S 1 sieht die zwingende und flächendeckende Einführung der elektronischen Akte zum 1.1.26 vor. Bund und Länder müssen dazu nach S 2 die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten einschließlich der Anforderungen für eine Barrierefreiheit schaffen. Dies ist wichtig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 407 ZPO – Pflicht zur Erstattung des Gutachtens.

Gesetzestext (1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zur Ausübung derselben öffentlich bestellt oder ermächtig...mehr

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zfs 04/2024, Zu den Pflichten eines Fahrzeugführers beim Passieren eines LKWs der Müllabfuhr

StVG § 7 § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1 S. 2 Leitsatz 1. Die Gefahr, die von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs zuzurechnen. (Rn 16) 2. Lässt sich beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug ein ausreichender Seitenabstand, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 841 ZPO – Pflicht zur Streitverkündung.

Gesetzestext Der Gläubiger, der die Forderung einklagt, ist verpflichtet, dem Schuldner gerichtlich den Streit zu verkünden, sofern nicht eine Zustellung im Ausland oder eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. A. Normzweck. Rn 1 Der Einziehungsprozess des Gläubigers gegen den Drittschuldner begründet keine Rechtskraftwirkungen ggü dem Schuldner (Anders/Gehle/Nober ZPO §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 407a ZPO – Weitere Pflichten des Sachverständigen.

Gesetzestext (1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verpflichtung zur Übernahme.

Rn 4 Der beigeordnete Anwalt ist zur Übernahme der Vertretung verpflichtet (§ 48 I Nr 2 BRAO). Da die Beiordnung als solche weder ein Mandatsverhältnis begründet noch die Erteilung der Prozessvollmacht durch die Partei ersetzt, muss er unverzüglich einen Anwaltsvertrag mit der Partei abschließen und ihm muss, damit er die Stellung als Prozessbevollmächtigter erlangt, Prozess...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Pflicht zur Rechnung

Rz. 154 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Bereich der sinngemäßen Anwendung des § 14 Abs. 1–4 UStG fällt auch die Pflicht zur Rechnungslegung nach § 14 Abs. 2 UStG. Durch die sinngemäße Anwendung von § 14 Abs. 2 UStG auch in Fällen der Vorab- oder Anzahlungsrechnungen ist der Unternehmer in den Fällen des § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 S. 2 UStG verpflichtet, eine Rechnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / III. Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen, hilfsweise auf Vertagung

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.3: Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) LAG ____________...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4 Die Pflichten der Finanzverwaltung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EU-Mitgliedstaat, in dem ein Unternehmer von der Sonderregelung nach Art. 369a bis 369k MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 15 der RL 2008/8/EG Gebrauch macht, hat entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 07.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflicht zur ungefragten Information (Abs 3).

Rn 22 Abs 3 verpflichtet den Beteiligten, der eine Anordnung nach Abs 1 erhalten hat, das Gericht unaufgefordert über wesentliche Veränderungen derjenigen Umstände zu informieren, die Gegenstand der Auflage waren. Der Umfang dieser während des Verfahrens geltenden Verpflichtung wird durch den konkreten Inhalt der Anordnung des Gerichts begrenzt (BTDrs 16/6308, 256); allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichten des Schuldners (Abs 3).

I. Auskunftspflicht. 1. Inhalt der Verpflichtung. Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Pflicht zur Berichtigung

2.1 Allgemeines Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut der Vorschrift besteht für den leistenden Unternehmer und den Leistungsempfänger die Pflicht zur Berichtigung der USt bzw. des Vorsteuerabzuges (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG "hat der Unternehmer", § 17 Abs. 1 S. 2 UStG "ist der Vorsteuerabzug"). Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Berichtigung der am Leistungsaust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur Urkundenvorlage im Prozess.

I. Prozessuale Bedeutung. Rn 1 Die Pflicht zur Urkundenvorlage im Prozess ist neben der Verfügungsgewalt des Beweisgegners über die Urkunde (s § 421 Rn 4) Voraussetzung für den Erlass der Vorlageanordnung durch das Gericht (MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 1). Gemeint ist die Vorlegungsanordnung nach Antrag des Beweisführers gem § 425, nicht die Vorlegungsanordnung vAw gem § 142 (s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Mitteilung des Finanzamts über Verletzungen steuerlicher Pflichten durch den Lieferer (§ 25e Abs. 4 UStG)

2.3.1 Mitteilung des Finanzamts als haftungsbegründende Maßnahme Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gelangt das für den auf der elektronischen Schnittstelle registrierten Händler zuständige FA zu der Erkenntnis, dass dieser seinen "steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang" nachkommt, ist es berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle eine en...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung

2.2.1 Rechtsentwicklung Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das StÄndG 2003 besteht seit 01.01.2004 für den Unternehmer generell die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung, wenn der Leistungsempfänger seinerseits Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde § 14 Abs. 2 UStG m. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines Eindrucks, Abs 1.

1. Altersunabhängige Anhörungspflicht. Rn 3e Abs 1 verpflichtet das Gericht, das Kind in allen Kindschaftssachen unabhängig von seinem Alter persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. Die bisherige Unterscheidung nach der Altersgrenze von 14 Jahren wird nicht länger beibehalten. Rn 4 Dies beruhte auf der Erwägung, dass das materielle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflicht zur Offenbarung.

Rn 2 Der Streitmittler ist verpflichtet, alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, sowohl dem Träger der Verbraucherschlichtungsstelle (Abs 3) als auch den Parteien (Abs 4) offen zu legen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Befugnisse und Pflichten des SV (Abs 4).

1. Ermittlungen, Vorbereitungsmaßnahmen sowie Eingriffe und Folgenbeseitigung durch den SV. a) Rn 8 Die Sachverhaltsermittlung ist grds Aufgabe des Gerichts (s Rn 5), so dass der SV nur dann ermittelnd tätig werden darf, wenn hierfür im konkreten Fall eine dem Gericht fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (vgl BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097) und das G...mehr

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zfs 04/2024, Anspruch auf E... / 2 Aus den Gründen:

LG Hanau, Urt. v. 23.3.2022 – 4 O 1171/21 Dem Kl. steht gegenüber der Beklagten ein Recht auf Einsicht in das von der Beklagten aufgrund seiner Schadensanzeige eingeholte Kaskogutachten zu. Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kl. Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahren...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 22f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle

Literatur Gehm in Hartmann/Metzenmacher, § 22f Rn. 1–140. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 22f.1.–22f.3. MwStVO: Art. 54c, 63c. MwStSystRL: Art. 242, 242a, 273, 369k. 1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22f UStG ist seit 01.01.2019 in Kraft (Art. 20 Abs. 3 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfäll...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

Literatur Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht.

Rn 3 Das Ermessen kann sich aber zur Pflicht verdichten. Dies gilt va dann, wenn einer früheren Aussage mangels Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht gefolgt werden soll (BGH NJW 82, 2874, 2875 [BGH 27.05.1982 - III ZR 201/80]; 90, 3088, 3089 f [für den Fall der Vernehmung im Wege der Rechtshilfe im Ausland]). Den hierzu erforderlichen persönlichen Eindruck vom Zeugen wird sich d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Literatur Duyfjes/von Streit, Anwendbares Recht bei der Ausstellung von Rechnungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen, UStB 8/2013, 233. Eckert, Die wichtigsten Änderungen der Umsatzsteuer 2013/2014, BBK 17/2013, 811. Huschens, Änderungen des UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, NWB 2013, 2132. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das JStG 200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verpflichtung zur ›Kompensation‹.

Rn 54 Bei auftretenden Schwierigkeiten (Faxgerät fällt um 23 Uhr aus oder ist ständig belegt) müssen alle anderen Möglichkeiten erwogen werden, den fristgerechten Eingang des Schriftsatzes noch zu bewerkstelligen (BVerfG NJW 07, 2838 [BVerfG 16.04.2007 - 2 BvR 359/07]). Hierzu gehört auch die Verwendung eines anderen Faxanschlusses des Rechtsmittelgerichts (Celle NJW-RR 06, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verpflichtung zur Stellungnahme.

Rn 7 Der Gegner ist nicht verpflichtet, iRd PKH-Prüfung eine Stellungnahme abzugeben. Auswirkungen im Klageverfahren hat eine unterlassene Stellungnahme nicht, insb ist Vortrag, der im Klageverfahren die Forderung sofort zu Fall bringt, nicht verspätet. Es besteht auch kein Grund, eine Kostenerstattungsverpflichtung anzunehmen, wenn es nach PKH-Bewilligung zur Klagabweisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen von der Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks, Abs 2.

Rn 7 Abs 2 S 1 enthält eine abschließende Aufzählung (vgl BTDrs 19/23707, 57) der Tatbestände, die ein Absehen von der Kindesanhörung und der Verschaffung eines Eindrucks ermöglichen. Rn 8 Ob weiterhin von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn sicher feststeht, dass sie keinen Erkenntnisgewinn erbringen wird, ist fraglich. Die Pflicht zur Anhörung des Kindes bestand auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widersprüchlichkeit zu überprüfen u bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten RA muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Beweisverfahrens da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Entscheidung.

Rn 3 Über die Kosten der Nebenintervention muss entschieden werden. Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ergeht von Amts wegen (§ 308 II). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Gleichwohl schadet es nicht, das Gericht an seine Pflicht zur Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu erinnern, da in der Praxis diese Entscheidung häufig übersehen wird. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechte und Pflichten.

Rn 5 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr