Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.2 Zugang bei Sprachbarrieren

Besondere Probleme des Zugangs können sich ergeben, wenn der Kündigungsempfänger der deutschen Sprache nicht mächtig ist. In diesen Fällen muss dem Empfänger u. U. Zeit eingeräumt werden, um die Kündigung übersetzen zu lassen. Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass der Arbeitnehmer kein Deutsch versteht, empfiehlt es sich, die Kündigung in einer Übersetzung zu übergeben, insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 2.3.2 Leistungsverweigerung durch den Vermieter

Für den Vermieter beschränkt sich die mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrags verfolgte Leistungsverweigerung auf seine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung. Keine Schwierigkeiten bereitet das Erfordernis der einredefreien Gegenforderung[1], wenn der Mangel und damit der Mangelbeseitigungsanspruch erst nach Eintritt des Zahlungsverzugs entsteht. In dem Fall, dass dem Mie...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Nach der Legaldefinition aus § 273 Abs. 1 BGB ist das allgemeine Zurückbehaltungsrecht das Recht des Schuldners, der aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger hat, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. Ein besonderes Leistungsverweigerungsrecht ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Kriterien für die Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[1] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur soz...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2 Prüfungsschritte für die personenbedingte Kündigung

Es kommt auf folgende Prüfungsschritte an: Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung: Gründe in der Person des Arbeitnehmers (persönliche Fähigkeiten oder Eigenschaften stehen künftiger Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen entgegen) Negative Prognose: Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.1.2 Beendigung des Mietverhältnisses

Für die Einrede des nicht erfüllten Vertrags besteht i. d. R. auch kein Raum, wenn das Mietverhältnis aus dem sich die mittels der Einrede aus § 320 BGB durchzusetzenden Ansprüche ergeben, beendet ist. Denn mit der Beendigung des Mietverhältnisses besteht kein Vertragsverhältnis mehr und es entfallen damit die ursprünglichen Ansprüche des Mieters auf Besitzverschaffung und G...mehr

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Ordentliche Kündigung: Form... / 1.1 Schriftform

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, sondern z. B. per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder mündlich, sind unwirksam.[1] Die elektronische Form[2] ist nicht ausreichend....mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 2.3.1 Leistungsverweigerung durch den Mieter

Die Regelung des § 320 Abs. 1 BGB gewährt dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Mietanspruchs und kennt keine Beschränkungen. Dennoch wird diese Frage von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. VIII. Zivilsenat des BGH Nach der vom VIII. (Wohnraummietrechts-)Senat des BGH vertretenen Ansicht ist zugunsten des Vermieters mit Blick auf § 320 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 1.4 Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Unternehmen sehen sich verstärkt mit dem Druck konfrontiert, nachhaltige Geschäftspraktiken zu entwickeln und soziale Verantwortung zu übernehmen. Die Herausforderung besteht darin, Nachhaltigkeit nicht nur als Pflicht, sondern als strategische Chance für Wachstum und Reputation zu betrachten. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch eng mit der Nachhaltigkeit verbunden, da s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.8 Kündigungsschutz bei Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs- oder eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Arbeitgeberbegriff (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Die Pflicht zur Bescheinigung der näher bezeichneten Daten trifft den Arbeitgeber. Aufgrund der Bezugnahme auf zu bescheinigende Daten aus dem Arbeitsverhältnis gilt der arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber ist danach, wer aufgrund eines frei geschlossenen Schuldverhältnisses (mindestens) die Leistung von Arbeit verlangen kann und zugleich Schuldner des En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Klage des Arbeitgebers gegen Auskunftsverlangen

Rz. 31 Der Arbeitgeber kann sich gegen ein Auskunftsverlangen (Abs. 1) oder die Verpflichtung zur Übermittlung von Entgeltdaten (Abs. 2), das in Form eines VA erlassen worden ist, mit Widerspruch und Anfechtungsklage zur Wehr setzen. Das Vorverfahren richtet sich nach den Vorschriften des SGB X. Für die Klage gegen den Bescheid der zuständigen Behörde sind die Gerichte der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Weisungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Adressaten der Auskunfts- und Bescheinigungspflicht (Abs. 1 Sätze 1 und 2)

Rz. 6 Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 haben Arbeitgeber – auch ehemalige Arbeitgeber – sowie nach Satz 2 auch Auftraggeber und Zwischenmeister von Heimarbeitern, den Elterngeldbehörden spezifische Daten ihrer Beschäftigten zu bescheinigen. Obwohl die Normadressaten an dem Verwaltungsverfahren wegen Bewilligung von Leistungen nach dem BEEG nicht beteiligt sind, wird ihnen eine Art Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.2 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei unmittelbaren Zulieferern

Unmittelbarer Zulieferer im Sinne des LkSG sind Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, deren Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind[1]. Es handelt sich somit um Zulieferer, mit denen direkte Verträge abgeschl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3 Regelungen zum Umgang mit eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten

Stellt ein verpflichtetes Unternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, hat es grundsätzlich unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.1 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich

Bei der Betrachtung des eigenen Geschäftsbereichs ist zwischen dem eigenen Geschäftsbereich im Inland und dem eigenen Geschäftsbereich im Ausland zu differenzieren. Im eigenen Geschäftsbereich im Inland gelten die strengsten Regeln, sodass die Abhilfemaßnahmen stets zu einer klaren Beendigung der Verletzung führen müssen. Im eigenen Geschäftsbereich im Ausland ist die Formul...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 4 Prinzip der Angemessenheit bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Das Prinzip der Angemessenheit stellt den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG dar. Bezüglich der Durchführung von Abhilfemaßnahmen bedeutet dies, dass die Unternehmen gefordert sind, angemessene und wirksame Maßnahmen zur Behebung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 3.2 Trainees und Mindestlohn

Die Vergütung eines Trainees liegt in der Praxis regelmäßig über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 1 MiLoG, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, besteht im Falle eines Trainees ohnehin nur dann, wenn mit diesem ein Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Gelten für den Trainee dagegen über § 26 BBiG teilweise die Regeln für Auszubildende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gehört u. a. die Pflicht, auf bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht wirksam und angemessen zu reagieren. Das entsprechende Vorgehen unterliegt hierbei dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug". Ein Abbruch de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / R. Thüringen

§ 69 ThürPersVG – Umfang der Mitbestimmung; § 69a ThürPersVG – Verfahren der Mitbestimmung; § 70 ThürPersVG – Initiativrecht; § 72 ThürPersVG – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren im Personalvertretungsrecht Thüringens ist in § 69 und § 71 ThürPersVG geregelt. Es orientiert sich weitgehend an der bundesrechtlichen Regelung. Insowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 3.1 Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag

Welche rechtlichen Vorgaben auf das Trainee-Programm anzuwenden sind, richtet sich nach dessen Inhalt: Steht der Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund, gelten für das Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG die §§ 10 bis 16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 des BBiG. So ist z. B. eine Probezeit im "Ausbildungsvertrag" verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 5 Zusammenarbeit in der Lieferkette bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wenn ein Unternehmen, das den Vorgaben des LkSG unterliegt, feststellt, dass ein unmittelbarer Zulieferer eine menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflicht verletzt oder dies unmittelbar bevorsteht, muss es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Hierbei spiel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Mindestelterngeld bei Bezug von Elterngeld Plus (Abs. 3)

Rz. 17 § 4 BEEG eröffnet den Berechtigten die Möglichkeit, alternativ statt Basiselterngeld das Elterngeld Plus zu beziehen. Das Elterngeld Plus wird nur in Höhe der Hälfte des eigentlichen Elterngeldes bezahlt und zum Ausgleich wird die Bezugsdauer verdoppelt (§ 4 Abs. 3, § 4a Abs. 2 BEEG). Für Zeiträume, in denen Berechtigte Elterngeld Plus beziehen, reduziert sich der anr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Abweichungen vom Bundesrecht

§ 73 LPVG BW und § 76 LPVG BW entsprechen weitgehend der Regelung des BPersVG, insofern wird auf die Ausführungen zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Abweichend sind die Fristen geregelt, die hier länger ausgestaltet sind. Darüber hinaus kann der Personalrat hier keine schriftliche oder elektronische Begründung der beabsichtigten Maßnahme verlangen. Keine Entsprechung im Bundesr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Ausnahmen von der unterhaltsrechtlichen Privilegierung (Satz 4)

Rz. 14 Satz 4 schließt die unterhaltsrechtliche Privilegierung nach Sätzen 1-3 für bestimmte Fallgruppen aus. Liegt einer der hier ausgeführten familienrechtlichen Tatbestände vor, gilt das Berücksichtigungsverbot nicht. In folgenden Fallgruppen gilt der unterhaltsrechtliche Schutz nicht: § 1361 Abs. 3 BGB: Ein Anspruch auf Unterhalt bei Getrenntleben wird in entsprechender An...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / G. Bremen

§ 52 Abs. 1, 2, 3 PVG-HB – Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit, § 58 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PVG-HB – Verfahren, § 59 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 PVG-HB – Schlichtungsstelle, § 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 PVG-HB – Verfahren vor der Einigungsstelle Das bremische Personalvertretungsgesetz weicht in mehrfacher Hinsicht von der bundesrechtlichen Regelung ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 2. Vermögenswirksame Leistungen

Voraussetzung für die staatliche Förderung der Vermögensbildung ist jedoch, dass die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen angelegt werden.[5] Zentrale Vorschrift ist § 2 5. VermBG: Was unter den Begriff der "vermögenswirksamen Leistungen" i.S.d. 5. VermBG fällt, ist in § 2 5. VermBG geregelt; die Norm stellt damit die zentrale Vorschrift de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Verletzung des Mitbestimmungsrechts Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts liegt vor, wenn der Dienststellenleiter bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme den Personalrat überhaupt nicht beteiligt, den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, nicht den zuständigen Personalrat beteiligt, sich über die Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinwegsetzt oder gegen wesentli...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / D. Bayern

Art. 70 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 BayPVG Art. 70 BayPVG enthält eine Reihe von Abweichungen gegenüber der bundesrechtlichen Regelung wie folgt: Abs. 1 (Verfahren innerhalb der Dienststelle – Erörterung) In Satz 2 wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Mitbestimmungsrecht auch in den Fällen besteht, in denen eine Maßnahme nur als Versuch oder zur Erprobung durchgeführt werden ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / H. Hamburg

§ 80 Abs. 1 Satz 1 HmbPersVG, konkretisiert durch § 87 HmbPersVG (Mitbestimmung) und § 88 HmbPersVG (eingeschränkte Mitbestimmung) sowie die offene Erweiterung in § 80 Abs. 3 HmbPersVG, schaffen einen sehr weiten Rahmen der Mitbestimmung. Die Unterscheidung zwischen den Fällen des § 87 HmbPersVG und § 88 HmbPersVG ergibt sich aus der unterschiedlichen Regelungskompetenz der ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unterrichtung des Personalrats

Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend (§ 66 Abs. 1 BPersVG) von der geplanten Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn dem Personalrat nach der Unterrichtung eine Frist von 10 Arbeitstagen verbleibt, die der Dienststellenleiter in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage abkürzen kann (§ 70 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BPersVG). Umfassend ist die Unterricht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Zusammenfassung Überblick Durch Eingehung des Arbeitsvertrags bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Rechtsbeziehung zwischen sich zustande, die durch eine Vielzahl von wechselseitigen Pflichten und damit korrespondierenden Rechten gekennzeichnet ist. Im Vordergrund stehen die wechselseitigen Hauptpflichten. Dies sind die Pflichten, die unmittelbar die nach dem Arbeitsvert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.1 Schutzpflichten

Abgeleitet aus seiner Fürsorgepflicht treffen den Arbeitgeber insbesondere eine Reihe von Schutzpflichten, so z. B. hinsichtlich: Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers Die Fürsorgepflicht bezüglich Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers hat durch § 618 BGB eine Konkretisierung erfahren. Gemäß § 618 BGB ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.3 Auskunfts- und Hinweispflichten

Die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf bestimmte Sachverhalte oder rechtliche Zusammenhänge hinzuweisen, ist schon wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. So hat das Bundesarbeitsgericht darauf erkannt, dass bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses je nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / Zusammenfassung

Überblick Durch Eingehung des Arbeitsvertrags bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Rechtsbeziehung zwischen sich zustande, die durch eine Vielzahl von wechselseitigen Pflichten und damit korrespondierenden Rechten gekennzeichnet ist. Im Vordergrund stehen die wechselseitigen Hauptpflichten. Dies sind die Pflichten, die unmittelbar die nach dem Arbeitsvertrag im Austausc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B.: Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Verschwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2 Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite

Als Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite sind zu nennen: Gleichbehandlungspflicht Einzelheiten zu dieser Nebenpflicht des Arbeitgebers finden sich unter: Arbeitsrechtliche Grundsätze, Gleichbehandlungsgrundsatz. Beschäftigungspflicht Die allgemeine Pflicht zur tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers hat eine augenfällige Ausprägung im sog. Weiterbeschäftigungsanspruch des A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2 Nebenpflichten

Aufgrund seines Charakters als Dauerschuldverhältnis ist das Arbeitsverhältnis durch eine ganze Reihe von sog. Nebenpflichten geprägt, deren Beachtung der Arbeitsvertrag beiden Parteien über die Erfüllung der wechselseitigen Hauptpflichten hinaus abverlangt. Bei diesen Nebenpflichten handelt es sich weniger um einen klar abgegrenzten Katalog, als vielmehr um ein Bündel von V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.4 Mitwirkungspflichten

Bedarf es zur Herbeiführung bestimmter tatsächlicher oder rechtlicher Folgen einer konkreten Handlung des Arbeitgebers, so kann dieser aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten sein, an der Herbeiführung mitzuwirken. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Sonderurlaub, so ist der Arbeitgeber allerdings allein aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ohne Weiteres verpflichtet, in eine vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.2 Sorgfaltspflichten

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitgeber in vielfältiger Weise für den Arbeitnehmer tätig. Aus Fürsorgegesichtspunkten ist er hierbei zu einer sorgfältigen Behandlung der Angelegenheiten und zur Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers verpflichtet. So ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.4 Berichts- und Informationspflichten nach dem Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern ist am 6.7.2017 in Kraft getreten. Im Einzelnen sieht es neben dem ausdrücklichen Gebot der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer einen individuellen Auskunftsanspruch, ein betriebliches Prüfverfahren und für nach den HGB lageberichtspflichtigen Unternehmen Berichtspflichten über Maßnahmen zu Gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 1 Hauptpflichten

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht. Neben den Hauptpflichten haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer Nebenpflichten. Diese beruhen in erster Linie auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.[1] Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeit...mehr