Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Verarbeitung durch Finanzbehörden (Abs. 2 S. 1)

Rz. 2a Die Finanzbehörden dürfen unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung ausdrücklich erlaubt oder anordnet.[1] Zu den Rechtsvorschriften i. d. S. gehören neben Gesetzen und R...mehr

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Altersteilzeit / 1.1 Einleitung

Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deutlich zurück. Da die fortb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Wie die Bestandsa... / 2 Wer eine Inventur machen muss

Jeder Kaufmann[1] muss zum Jahresende seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände im sog. Inventar aufnehmen.[2] Die Bestandsaufnahme selbst bezeichnet man als Inventur.[3] Die jährlich durchzuführende Inventur dient neben der Feststellung des richtigen Jahresergebnisses auch der Überprüfung und eve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Wie die Bestandsa... / Zusammenfassung

Überblick Je besser eine Inventur (Bestandsaufnahme) vorbereitet ist, desto weniger Arbeit kommt am Bilanzstichtag auf den Geschäftsführer und seine Mitarbeiter zu. Oft sind es nur Kleinigkeiten und fehlende Hilfsmittel, die am Inventurtag zu unnötigen Verzögerungen führen. Wenn dann noch Fehler bei wesentlichen Formvorschriften passieren, kommt zu der Mehrarbeit noch der Är...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

Leitsatz Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe‐) Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 ESchG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 GG Sachverhalt Die Kläger sind zwei Männer, die im Streitjahr (2017) die Ehe geschlossen haben und zur ESt zusammen veran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 4 Eine Ahndung nach § 382 AO ist nur zulässig, wenn ein Zollgesetz oder eine auf Grundlage des § 382 Abs. 4 AO erlassene Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf § 382 Abs. 1 Nr. 1-3 AO (zurück-)verweist. Die Verweisung muss sich darüber hinaus auch im Rahmen des Blanketts halten, sodass sie sich auf die in § 382 Abs. 1 Nr. 1–3 AO aufgeführten zollrechtlichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Verstöße bei der zollamtlichen Erfassung des Warenverkehrs gem. § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 7 Gem. § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO werden Zuwiderhandlungen gegen die Erfassung des Warenverkehrs über die Grenze des Zollgebiets bzw. über Freizonengrenzen geahndet. Die zollamtliche Erfassung des Warenverkehrs ist der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Verbringens über die Grenze des Zollgebietes der EU[1] bis zur Gestellung bei der gem. Art. 135 UZK zuständigen Eingangszol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 1 Allgemeines

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist eine Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis und folgt aus dem personenrechtlichen Charakter des Arbeitsvertrags. Die Treuepflicht folgt aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie sie sich auch aus dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz ergibt, dass der Schuldner die Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Leitsatz Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.2 Ohne steuerliche Verpflichtung erteilte Auskünfte

Rz. 111 Das Offenbaren und Verwerten ist auch zulässig, wenn die Kenntnisse ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung erlangt worden sind. Eine Auskunft ist dann ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung gegeben, wenn die Auskunftsperson nicht vorher durch die Finanzbehörde zur Erteilung der Auskunft aufgefordert worden ist. Hierunter fallen z. B. während der Außen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 21 Die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten sind in § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB legal definiert. Darunter fallen Personen, die nicht Beamte oder Richter sind, nicht in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen und auch nicht selbst unmittelbar Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, sondern lediglich im Zusammenhang mit dieser Erfüllu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8 Zulässiges Offenbaren, Verwerten oder Abrufen

Rz. 67 Der § 30 Abs. 4 AO zählt Fallgruppen auf, bei denen abweichend von der Grundregel des § 30 Abs. 2 AO das Offenbaren und Verwerten der Kenntnisse zulässig ist. Dabei ist die (ausdrückliche) Zulässigkeit der Verwertung erst seit dem 25.5.2018 Regelungsinhalt des § 30 Abs. 4 AO.[1] Unter "Verwerten" ist dabei ausweislich der Gesetzesbegründung – wie bisher – jede Verwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.2 In § 193 Abs. 2 GVG genannte Personen (§ 30 Abs. 3 Nr. 1a AO)

Rz. 22 Ausländische Berufsrichter, Staatsanwälte und Anwälte, die einem Gericht zur Ableistung eines Studienaufenthalts zugewiesen worden sind, können bei demselben Gericht bei der Beratung und Abstimmung zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet und sie gem. § 193 Abs. 3 u. 4 GVG zur Geheimhaltung besonders verpflichtet sind. Die Verpflichtung geschie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.5 Zwingendes öffentliches Interesse im parlamentarischen Verfahren

Rz. 128 Für Informationen und Aktenvorlagen an parlamentarische Untersuchungsausschüsse (vgl. dazu auch Rz. 90) ist dann ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben, wenn diese zwingend erforderlich sind, um Vorgänge im Rahmen der parlamentarischen, politischen Kontrolle zu überprüfen, die von besonders weit reichender Bedeutung sind. Das ist z. B. bei Vorgängen anzunehmen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 5.1 Allgemeines (Abs. 4)

Rz. 30 Für die Bestellung und für das Amt des Vertreters gelten nach § 81 Abs. 4 AO für den nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 AO zu bestellenden Betreuer die Vorschriften über die rechtliche Betreuung.[1] Die Betreuung wird hier zur Wahrnehmung der steuerlichen Belange angeordnet. Innerhalb dieses Aufgabenkreises hat der Betreuer gem. § 1902 BGB die Stellung eines gesetzlichen Vertrete...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.1.2 Beteiligte ohne gesetzliche Vertretung

Rz. 6 Nach § 79 AO haben für den handlungsunfähigen Beteiligten die gesetzlichen Vertreter zu handeln. Diese haben nach § 34 AO die eigene steuerliche Pflicht und die steuerlichen Pflichten des Vertretenen zu erfüllen. Sie sind aber insoweit nicht Verfahrensbeteiligte. Die Verfahrensbehinderung durch das Fehlen eines gesetzlichen Vertreters für handlungsunfähige – bekannte –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.2.2 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen (§ 30 Abs. 4 Nr. 1a i. V. m. § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 S. 1 AO)

Rz. 84 Soweit der Gesetzgeber auf die Zwecke des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO abstellt, ist festzustellen, dass schon bisher unstreitig die Möglichkeit bestand, im Interesse der Durchführung der Kontrollbefugnisse der die Fach- und Rechtsaufsicht ausübenden vorgesetzten Behörde geschützte Daten zu offenbaren.[1] Da der Bundesgesetzgeber unter der Ägide der DSGVO in der Weiterv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Zulässig ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ein Offenbaren oder Verwerten[1] geschützter Daten, soweit es durch Bundesgesetz[2] ausdrücklich zugelassen ist. Gesetz i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist (ungeachtet § 4 AO) nur ein Gesetz im formellen Sinn. Dies wird aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und aus der Bedeutung des Steuergeheimnisses hergeleitet.[3] Rechtsv...mehr

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Beleidigung als "dümmliche ... / 3 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, d. h. ein Kündigungsgrund, liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Die ordentliche Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zu einer außeror...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Amtsgeheimnis

Rz. 8 Das Steuergeheimnis geht über die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit[1] und die entsprechenden Regeln des Angestelltentarifrechts hinaus. Die Amtsverschwiegenheit gilt wegen der Verpflichtung der Gerichte, Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten zur gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe[2] nicht für Auskü...mehr

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Vom Vormieter übernommene G... / 1 Leitsatz

Eine durch Mietvertrag übernommene Verpflichtung des Mieters, eine vom Vormieter übernommene Gasetagenheizung selbst zu betreiben und zu warten, bedeutet nicht, dass der Mieter auch die Kosten einer notwendigen Erneuerung der Heizung zu übernehmen hat.mehr

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Doppelte Wesentlichkeitsana... / 1 Hintergrund

Am 28. November 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Rat der Europäischen Union angenommen. Die EU möchte damit den Umbau der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit beschleunigen. Durch die neue Richtlinie wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend reformiert und deutlich ausgeweitet. Europaweit werden in Zukunft rund 49...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 5 Arbeitgeber übernimmt Studiengebühren

Grundsätzlich gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Dies gilt grundsätzlich auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers. Ein berufsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.2.1 Unbekannte Beteiligte (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 AO – entspr. § 1913 BGB – kann ein Vertreter von Amts wegen bestellt werden, wenn der Finanzbehörde der Beteiligte unbekannt geblieben ist. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen oder eine Mehrheit von unbekannten Beteiligten – wie z. B. mehrere Mitglieder einer Erbengemeinschaft – handelt. Für eine Beteiligtenmehrheit braucht grds. nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.6 Vermögensverwaltung und Vertretung

Rz. 34 In den Fällen der Vermögensverwaltung und der Vertretung ist ebenfalls genau zu untersuchen, ob die personenbezogenen Daten eines anderen betroffen sind. Dem Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Liquidator und Testamentsvollstrecker[1] kann, soweit deren Verwaltung reicht, Auskunft gegeben werden. Dies bezieht sich aber nicht auf solche personenbezogenen Daten, die fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.2.5 Herrenlose Sachen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 Bezieht sich das beabsichtigte steuerliche Verfahren auf eine herrenlose Sache, d. h. dass nach den §§ 928 Abs. 1, 959 BGB niemand Eigentümer der Sache ist, so kann nach § 81 Abs. 1 Nr. 5 AO ein Sachwalter zur Wahrung der sich in Bezug auf die Sache ergebenden Rechte und Pflichten bestellt werden. In diesen Fällen fehlt ein Beteiligter i. S. d. § 78 AO und der bestell...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2 Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach der Definition des § 305 BGB vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen die der Verwender dem Vertragspartner (Kunden) bei Vertragsschluss stellt. Das Wesentliche an AGB ist danach, dass der Vertragsinhalt nicht von beiden Vertragsparteien im Wege der Verhandlung gefunden, sondern von einer Partei – dem so genannt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.6 Nichtverpflichtete

Rz. 26 Nicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet sind alle anderen Personen, die nicht zu dem in § 30 Abs. 1 u. 3 AO umschriebenen Personenkreis gehören und für die sich diese Verpflichtung auch nicht aus einem anderen Gesetz ergibt. Sie könnten daher auch die ihnen im Besteuerungsverfahren bekannt gewordenen personenbezogenen Daten eines anderen dann unbeschränk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4 Verpflichtete Personen

Rz. 20 Die in § 7 AO definierten Amtsträger[1] und die ihnen nach § 30 Abs. 3 AO gleichgestellten Personen haben das Steuergeheimnis zu wahren. § 30 Abs. 1 und 2 AO ist an einen einzelnen Amtsträger adressiert; dies bringt eine individualisierte "amtsträgerbezogene" Zuschreibung des Steuergeheimnisses zum Ausdruck.[2] Das bedeutet, dass nicht nur die Amtsträger und gleichges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Vorlage von Bescheiden und Bescheinigungen

Rz. 54 Den Mitteilungen einer Finanzbehörde sind die Fälle gleichgestellt, in denen Stpfl. einer anderen Behörde oder Stelle aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Steuerbescheid oder eine Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen vorzulegen haben.[1] Hingegen gilt der Geheimnisschutz nicht, wenn der Stpfl. einen Steuerbescheid oder eine steuerli...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 6.1 Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 1.2.2017 haben Unternehmer mit mehr als zehn Beschäftigten Bekanntmachungspflichten nach dem VSBG. Sofern ein Unternehmer eine Webseite unterhält oder AGB verwendet, muss er den Verbraucher in Kenntnis setzen davon, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG) und...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.3 Die Generalklausel, § 307 BGB

Die Generalklausel des § 307 erklärt AGB für unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen". Wann dies der Fall ist, entscheiden Gerichte in zahllosen Einzelfällen immer wieder aufs Neue. Danach ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grun...mehr

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Konzernkonsolidierung: Univ... / 4 Veranschaulichung der Probleme anhand von 4 Beispielfällen

Zum Herausarbeiten einiger beispielhaft ausgewählter Problem-Aspekte der heutigen Umrechnungspraxis sollen im folgenden 4 stark simplifizierte "Use Cases" dienen. Hinweis Details zu den Beispielfällen stehen in einer Excel-Datei zur Verfügung Begleitend zu der folgenden Kurzbeschreibung wurde für jeden dieser Beispielfälle ein detailliertes Buchungsbeispiel erstellt, welches i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.2 Wirtschaftsstraftaten (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b AO)

Rz. 120 Als Wirtschaftsstraftaten kommen Delikte in Betracht, die von Personen des Geschäftslebens, von Angehörigen der freien Berufe wie auch von im Wirtschaftsleben agierenden staatlichen Funktionsträgern im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit begangen werden. An der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten soll dann ein zwingendes öffentliches Interesse best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.9 Zustimmung der betroffenen Person (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO)

Rz. 106 Soweit die betroffene Person zustimmt, ist ein Offenbaren oder Verwerten der geschützten Daten zulässig. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in den der "betroffenen Person" durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt keinen materiellen Änderungsgehalt. Vielmehr wurde – wie auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt – lediglich eine Anpassung der Begriffl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.3 Unter Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erteilte Auskünfte

Rz. 112 Ein Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht kommt insbesondere in den Fällen der §§ 101–103 AO in Betracht. Auch bei einem Verzicht in anderen dem Steuergeheimnis unterliegenden Verfahren ist die Offenbarungs- oder Verwertungsbefugnis gegeben. Der Gesetzgeber meint damit nicht nur die Auskunftsverweigerungsrechte der vom Steuergeheimnis und einer möglichen außer...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Sinn und Zweck des Steuergeheimnisses

Rz. 6 Das Steuergeheimnis dient sowohl öffentlichen als auch privaten Interessen. Einerseits soll es die Erfüllung der Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten des Stpfl. und anderer Verpflichteter stützen und damit der leichteren und gleichmäßigeren Durchführung der Besteuerung dienen. Der im Rechtsstaatsprinzip und Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verankerten gesetzm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.1.1 Überraschende Klauseln

Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders nicht mit ihnen zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB). In der Folge bleibt der Vertrag ohne die überraschende Klausel bestehen, an deren Stelle das dispositive Gesetzesrecht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.5 Einzelne Schritte der Inhaltskontrolle

Ob eine AGB-Klausel inhaltlich wirksam ist oder nicht, wird anhand der folgenden drei Schritte überprüft: 1. Schritt: Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht? Zunächst ist zu prüfen, ob die Bestimmung gegen zwingendes Recht verstößt; denn wo bereits individualvertragliche abweichende Regelungen unzulässig sind, muss dies erst recht für AGB gelten. Zwingendes Recht, das ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / 4 Inhaltskontrolle und berechtigtes Interesse

Strafabreden – insbesondere formularvertraglich vereinbarte – müssen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten. Sie dürfen keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners beinhalten und insbesondere nicht zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt werden.[1] Vertragsstrafenabreden in formularmäßigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / Zusammenfassung

Begriff Die Vertragsstrafe ist eine dem Vertragspartner auferlegte Geldstrafe für den Fall, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Vertragsstrafe ist in § 339 BGB geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 4 Offenlegung

Alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen ihre Gewinnermittlungsunterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahrs offenlegen. Diese Pflicht gilt seit dem 1.1.2007[1], wonach folgende Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers bzw. der das Unternehmensregister führenden Stelle einzureichen sind und veröffentlic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Hautschutzpläne ... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftu...mehr