Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker hat entsprechend den obigen Ausführungen (siehe Rdn 12) nicht die Stellung eines Vertreters oder Beauftragten, jedoch bestimmt § 2218 BGB die entsprechende Anwendung der Auftragsvorschriften. Es kommt also nicht zu einer Anwendung der Auftragsvorschriften aufgrund eines vertraglichen Auftragsverhältnisses, sondern aufgrund eines gesetzlichen...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Allgemeines

Rz. 27 Von zentraler Bedeutung für das Verfahren ist der Beteiligtenbegriff. Anders als im Zivilprozess stehen sich nicht zwei oder mehrere Parteien gegenüber; im FamFG-Verfahren kann eine Vielzahl von Personen beteiligt sein, deren Interessen nicht notwendig unterschiedlich sein müssen. Derjenige, der Beteiligter ist, genießt verfahrensrechtliche Privilegien. So hat er Anspr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Die Pflichtteilsergänzungsrelevanz unbenannter Zuwendungen

Rz. 99 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.[93] Da die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB bei Zuwendungen unter Ehegatten erst im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu laufen beginnt, fallen unbenannte Zuwendungen, die der Unterhaltsverpflichtete in einer späteren Ehe seinem (zweiten, dritten etc.) Ehegatten gemacht hat, in ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 22. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 163 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG (Lastenausgleichsgesetz) damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausg...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 309 Gemäß § 1816 Abs. 2 a.E. BGB (§ 1901c S. 1 BGB a.F.) besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuu...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Nachlass als Verwaltungseinheit

Rz. 249 Der Testamentsvollstrecker ist zur Wahrnehmung seiner Befugnis und Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) häufig darauf angewiesen, Forderungen einzuziehen, Gegenstände zu veräußern und neue Gegenstände anzuschaffen. Diese Ersatzgegenstände fallen unmittelbar in den Nachlass, wenn der Testamentsvollstrecker gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorteile einer Tax Compliance

Rz. 422 [Autor/Stand] Insbesondere in größeren Unternehmen ist Tax Compliance ein wichtiger Baustein[2] im allgemeinen internen Kontrollsystem, da gerade aufgrund der Komplexität von Unternehmensstrukturen, Geschäftsbeziehungen und der einzelnen Geschäftsvorfälle die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ohne konkrete Vorgaben und Richtlinien schwer einzuhalten und zu überwac...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gemäß § 2338 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil eines Abkömmlings, auch eines nichtehelichen oder adoptierten Kindes, in guter Absicht zu beschränken. § 2338 BGB findet keine Anwendung gegenüber dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers. Die Beschränkung in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 49 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Aufgabenkreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Rz. 50 Entsprechend vielgestaltig können die wahrzunehmenden Tätigkeiten ausfallen:mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Erledigung der Aufgaben

Rz. 238 Das Amt des Testamentsvollstreckers und damit die Testamentsvollstreckung als solche endet mit der vollständigen Erledigung sämtlicher ihm übertragenen Aufgaben.[450] Rz. 239 Im Falle der Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB) endet die Testamentsvollstreckung mit der Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers und bei Vorhandens...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Vermutete Kausalität

Rz. 430 Tatsächlich richtet sich das Verbot des § 14 Abs. 5 HeimG gegen die Annahme von Vermögensvorteilen nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag besteht. Allerdings ist nach h.M.[478] ein Zusammenhang zwischen der Vorteilszuwendung und dem Heimvertrag bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, um Fälle unklarer Beweislage, wo die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 376 Nicht nur über den körperlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen ist Auskunft zu erteilen, d.h. auch darüber, ob und welcher Wertersatz für die verschwundenen Gegenstände in den Nachlass gelangt ist. Rz. 377 Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf solche Gegenstände, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. StBerG als Steuergesetz?

Rz. 204 [Autor/Stand] Eine Steuerordnungswidrigkeit zeichnet sich nach dem Wortlaut des § 377 AO dadurch aus, dass Zuwiderhandlungen begangen werden, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Das StBerG und im Einzelnen, die in den §§ 160–163 StBerG genannten Normen, sind jedoch keine Steuergesetze in diesem Sinn. Mithin können sie keine Steuerordnungs...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Anwendung ausländischen Rechts bei Inlandsfällen

Rz. 108 Nach der Rechtsprechung[141] besteht die Pflicht des Rechtsanwalts, sich die für die Ausführung des ihm erteilten Auftrags erforderlichen Kenntnisse des ausländischen Rechts zu verschaffen. Der Rechtsanwalt kann einer Haftung aber mit einem Hinweis an den Mandanten, dass er die ausländische Materie nicht beherrsche, entgehen.[142] Soweit er sich bereit erklärt, sich ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Haftungsgrundlagen

Rz. 252 Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene Regelung, nachdem zwischen Testamentsvollstrecker und Erben keine vertragliche Beziehung besteht und daher vertragliche Haftungsgrundlagen nicht anwendbar sind. Dem Erben haftet der Testamentsvollstrecker für schuldhafte Pflichtverletzungen, die aus seiner freien Stellung entstehen und durch d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Einführung

Rz. 1 Mit dem Tod eines Menschen wird sein Vermögen fürsorgebedürftig. Das BGB geht von dem Grundsatz aus, dass die Abwicklung des Erbfalls Sache der Beteiligten und ein Tätigwerden des Nachlassgerichts nur in besonderen Fällen erforderlich ist. Eine generelle Pflicht des Nachlassgerichts zum Tätigwerden anlässlich eines Erbfalls besteht nicht.[1] Dies ist ein Ausdruck der P...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Umfassender Auskunftsanspruch

Rz. 340 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Erbenmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Begriffsklärung

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / V. Höchstpersönlichkeit, Leistungsstörungen

Rz. 244 Nach h.M. ist die für den Erbschaftsvertrag charakteristische Hauptpflicht höchstpersönlich und daher nicht vererblich. Stirbt der Verpflichtete vor dem Dritten, geht seine Verpflichtung nicht auf seine Erben über, sondern erlischt mit seinem Tod.[192] Der Verpflichtete kann sich nur im Hinblick auf seinen eigenen Erb-/Pflichtteil verpflichten. Die Rechtsfolgen der v...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 163 Für Buchforderungen gegen den Bund und die Länder sieht § 2118 BGB eine eigene Sicherungsmöglichkeit vor: Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben hat der Vorerbe einen Sperrvermerk in das Schuldbuch eintragen zu lassen, wonach er über die Forderung nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen kann. Auch hier wird mit der Eintragung die Verfügungsbeschränkung des V...mehr

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Reisekosten / 20 Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 10 Abs. 2 BRKG)

Kommt eine Dienstreise aus nicht vom Beschäftigten zu vertretenden Gründen nicht zustande, werden im Rahmen des BRKG die durch die Vorbereitung entstandenen Auslagen ersetzt. Der Beschäftigte hat das Nichtzustandekommen zu vertreten, wenn ihn ein Schuldvorwurf trifft. Er hat es besonders nicht zu vertreten, dass die Dienstreise wegen Krankheit oder Unfalls des Beschäftigten ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Herausgabe bei Ende des Amtes

Rz. 150 Die Herausgabeverpflichtung des Testamentsvollstreckers bei Beendigung seines Amtes ergibt sich aus § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 667 BGB (vgl. Muster Rdn 161 und 162). Sie erstreckt sich auf alles, was er in Ausführung seines Amtes erlangt hat, also auch alle Surrogate, Nutzungen, Früchte, Gewinne und das gesamte Zubehör.[300] Rz. 151 Analog § 2218 BGB besteht diese Verpfli...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftspflicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 128 Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch genommene Miterbe bis zum Tod gesetzlicher Betreuer des Erblassers war oder weil er nach dem Erbfall die weitere Abwicklung des Nachlasses übernommen hat. W...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Schuldrechtliches und dingliches Rechtsgeschäft

Rz. 268 Kausales Rechtsverhältnis: Der Abschichtungsvertrag ist nach richtiger Ansicht ein gegenseitiger Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[251] Darin verpflichtet sich ein Miterbe, gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden, während sich die anderen Miterben verpflichten, dem Ausscheidenden Nachlassgegenstände oder auch andere Leistungen aus ihrem Privatvermögen zu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 7. Muster: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil

Rz. 201 Muster 15.20: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil Muster 15.20: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind heute: Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Erbt...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Einführung

Rz. 244 Der zentrale Anspruch des Nacherben ergibt sich aus § 2130 Abs. 1 BGB: Der Vorerbe hat die Erbschaft als Ganzes an den Nacherben herauszugeben. Tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein, so trifft die Verpflichtung dessen Erben.[271] Die Vorschrift des § 2130 Abs. 1 BGB ist lex specialis zu dem Erbschaftsanspruch aus § 2018 BGB, auch soweit der Vorerbe die N...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Checkliste: Klage auf Herausgabe des Nachlasses, Auskunft und Rechnungslegung

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale)

Rz. 4 Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale) Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale) An Rechtsschutzversicherung _________________________ Ihr Versicherungsnehmer _________________________ Versicherungsnummer _________________________ Wir haben die E...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Kontroll- und Sicherungsrechte bei Gefährdung des Nachlasses

Rz. 176 Einen vorbeugenden Schutz vor einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Nachlasses[213] bieten die §§ 2127–2129 BGB. Dem Nacherben steht bei einer Gefährdung seiner Rechte ein außerordentliches Auskunftsrecht über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses zu (§ 2127 BGB). Er kann von dem Vorerben Sicherheitsleistung verlangen (§ 2128 Abs. 1 BGB) und schließlich im F...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 9 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragsteil aber nicht, so spricht man vom einseitigen Erbvertrag. Diese Art von Erbverträgen wird häufig in der Form geschlossen, dass sich ein Teil verpflichtet, den Erblasser lebenslang zu pflegen, und dieser dafür den anderen vertraglich zum Erben einsetzt oder ihm eine sonstige Zuwendung ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Arglistige Verminderung des Nachlasses

Rz. 290 Eine Schadensersatzpflicht besteht auch im Falle der arglistigen Verminderung des Nachlasses. Anspruchsgrundlage bezüglich des befreiten Vorerben ist wiederum § 2138 Abs. 2 BGB , hinsichtlich des nicht befreiten Vorerben § 2130 Abs. 1 BGB (Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung). Erfüllt ist regelmäßig auch der Tatbestand des § 826 BGB, da ein s...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Muster: Bewilligung der Eintragung eines Grundstücksnießbrauchs

Rz. 191 Muster 15.17: Bewilligung der Eintragung eines Grundstücksnießbrauchs Muster 15.17: Bewilligung der Eintragung eines Grundstücksnießbrauchs Bewilligung der Eintragung eines Nießbrauchs aufgrund Vermächtnisses I. Rechtsverhältnisse 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _______________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / i) Wer trägt das Vermächtnis und den Pflichtteil des Ausschlagenden?

Rz. 70 Hat der pflichtteilsberechtigte Erbe die Erbschaft ausgeschlagen, so werden die angeordneten Beschränkungen und Beschwerungen keineswegs unwirksam, sondern treffen den an die Stelle des Ausschlagenden tretenden Ersatzerben (§§ 2161, 2192 BGB). Ersatzerbe wird derjenige, dem die Erbschaft angefallen wäre, wenn der Ausschlagende vor dem Erbfall weggefallen wäre, diesen Z...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / Leitsatz

1. Die formularmäßige Abtretung der Forderung auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 2 S. 2 BGB, wenn die Abtretung nur erfüllungshalber erfolgt und die Klausel die Voraussetzungen, unter denen der Zedent gleichwohl in Anspruch genommen werden kann, nicht offenlegt. (Rn.29 ff.) 2. Der Umstand, dass ein Ver...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Grundsätzliches zur Nachlassverwaltung

Rz. 103 Nach § 2216 Abs. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Von dieser Verpflichtung kann der Erblasser ihn auch nicht befreien, § 2220 BGB. Der Testamentsvollstrecker hat jedoch im Gegensatz hierzu Anordnungen des Erblassers, die dieser durch letztwillige Verfügung getroffen hat, zu befolgen, soweit sie nicht dur...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung des BFH fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in An...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 145 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zu der Erbschaft, kann sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe zur Vermeidung von Streitigkeiten, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Aufstellung eines Wirtschaftsplans verlangen. Der Wirtschaftsplan ist für die Parteien bindend. Nur bei erheblichen Veränd...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VIII. Schuldrechtliche Auskunftsansprüche

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Folgen von Unkorrektheiten bei der Inventarerrichtung

Rz. 690 Der Erbe kann aus der korrekten Inventarerrichtung Vorteile ziehen. Macht er jedoch vorsätzlich falsche Angaben oder verhält er sich verzögerlich, so folgt daraus seine unbeschränkte Haftung. Rz. 691 Unrichtige Angaben (Inventaruntreue) haben die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber allen Gläubigern zur Folge, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Inventar freiwi...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / c) Zustiftungen

Das Steuerklassenprivileg gilt nur für die Erstausstattung der Familienstiftung. Bei einer späteren Zustiftung des Stifters, die im Anschluss an den Errichtungsprozess getätigt wird, handelt es sich um eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die nach der StKl. III besteuert wird.[17] Soweit das Ausstattungsversprechen im Stiftungsgeschäft neben der unmittel...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Grenzen

Rz. 477 Die Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses kann von jedem Nacherben nur einmal geltend gemacht werden.[542] Sind mehrere Nacherben vorhanden, muss der Vorerbe unter Umständen aber mehrere aktualisierte Verzeichnisse vorlegen, da die Nacherben den Anspruch unabhängig voneinander geltend machen können.[543] Bei späteren Veränderungen des Nachlassbestandes kann der Nac...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / g) Fazit

Rz. 48 Es stellt sich die Frage, wie der Übergabevertrag im weitesten Sinne in die oben dargestellten Tatbestände einzuordnen ist. Hierüber besteht in Literatur und Rechtsprechung keine vollständige Einigkeit, vielmehr haben sich zwei "Lager" gebildet. So wird zum Teil vertreten, dass es sich bei einer Übergabe, die als "Gegenüber" im Vertrag eine Pflegeverpflichtung hat, um ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft)

Rz. 212 Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, setze meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein. Die Alleinerbin ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Vertragsart

Rz. 2 Der Erbschaftskauf (§§ 2371–2384 BGB) ist ein spezieller schuldrechtlicher Kaufvertrag, für den insbesondere die §§ 320–326 BGB gelten. Seine Regeln sind weitgehend dispositiv. Zwingend sind lediglich die Vorschriften über die Form (§ 2371 BGB) und den Gläubigerschutz (§§ 2382–2384 BGB). Rz. 3 Kaufgegenstand ist der Inbegriff des Nachlasses, also die Gesamtheit des dem ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ii) Muster: Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung

Rz. 224 Muster 14.37: Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung Muster 14.37: Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung In der Vollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ beantrage ich n...mehr

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Dienstreise / 5 Dienstort/Dienststätte

Dienstort ist die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet. Nur wenn außerhalb der Dienststätte Dienstgeschäfte ausgeübt werden, liegt eine Dienstreise vor. Jeder Beschäftigte hat nur einen Dienstort. In seiner dort gelegenen Behörde werden durchweg seine Stelle geführt und ihn betreffende Personalentscheidungen getroffen. Er hat auch dann nur einen Dienstor...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (5) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 205 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Checkliste: Klage auf Anlage in der Vorerbschaft vorhandener Gelder

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Auskunftsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 344 Führt der Erbschaftsbesitzer Geschäfte vor dem Erbfall oder auch danach, so kann sich eine Konkurrenz mit Auskunftsansprüchen nach §§ 666, 681 BGB ergeben. Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch ...mehr