Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Notariell beurkundete Auflassung

Rz. 86 Im Falle des Grundstücksvermächtnisses ist neben der Einigung nach § 925 BGB (Auflassung) die Eintragung in das Grundbuch (§ 873 BGB) erforderlich aufgrund Bewilligung des/der Erben und Antrags des Vermächtnisnehmers, §§ 19, 13 GBO. Die Eintragung des Vermächtnisnehmers als Eigentümer soll nach der seit 28.12.2022 geltenden Neuregelung des § 13 Abs. 1 S. 3 GBO nur erf...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Ausgangslage

Rz. 240 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann auf verschiedene Weise erfolgen:mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Nießbrauchseinräumung (Untervermächtnis) an einem Grundstück

Rz. 189 Muster 15.16: Nießbrauchseinräumung (Untervermächtnis) an einem Grundstück Muster 15.16: Nießbrauchseinräumung (Untervermächtnis) an einem Grundstück Vertrag über die Einräumung eines Grundstücksnießbrauchs I. Rechtsverhältnisse Der Unterzeichnete _________________________ wurde Miterbe am Nachlass seines am _________________________ verstorbenen Vaters ________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Hilfeleistung zur Aufnahme des Inventars

Rz. 93 Durch die Testamentsvollstreckung wird dem Erben nicht die Inventarerrichtung in den Fällen der §§ 1993, 1994 BGB abgenommen. Das Nachlassverzeichnis i.S.d. § 2215 BGB ersetzt nicht das vom Erben selbst aufzustellende Inventarverzeichnis, da das Nachlassverzeichnis keine Angaben über den Wert und keine Beschreibung der Nachlassgegenstände (§ 2201 Abs. 2 BGB) enthalten...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Ausführliches Anschreiben an die Erben wegen Herausgabe der Nachlassgegenstände

Rz. 244 Muster 6.43: Ausführliches Anschreiben an die Erben wegen Herausgabe der Nachlassgegenstände Muster 6.43: Ausführliches Anschreiben an die Erben wegen Herausgabe der Nachlassgegenstände An _________________________ _________________________ Einschreiben – Rückschein Nachlassangelegenheit _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / e) Gesetzliche Rechtsfolge: Anwachsung (analog § 738 BGB)

Rz. 270 Nach der in allen drei Entscheidungen des BGH vorgenommenen rechtsdogmatischen Einordnung vollzieht sich die Anwachsung nicht rechtsgeschäftlich, sondern als gesetzliche Rechtsfolge analog § 738 BGB (und nicht nach dem erbrechtlichen Anwachsungsrecht der §§ 1935, 2094 BGB). BGH, Urt. v. 27.10.2004: Zitat "Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbengemeinsc...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 8. Abgrenzung zur schuldrechtlichen Surrogation

Rz. 127 Im Gesetz ist auch die schuldrechtliche Surrogation geregelt, wie die Fälle der §§ 285 und 816 Abs. 1 S. 1 BGB zeigen. Bei der obligatorischen Surrogation besteht die Verpflichtung, die ursprüngliche Rechtslage am Ersatzgegenstand wiederherzustellen, während bei der dinglichen Surrogation der Ersatzgegenstand unmittelbar kraft Gesetzes in die Rechtsposition des urspr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Das Verwaltungshandeln in der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von Verwaltung und Verfügung über Nachlassgegenstände. Aus Gründen des Minde...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 4. Subsidiäre Geltung des allgemeinen Schuldrechts

Rz. 13 Subsidiär gilt Schuldrecht, soweit spezielle Regelungen im Vermächtnisrecht fehlen. Das Vermächtnis ist der häufigste Fall eines einseitigen Schuldverhältnisses nach §§ 241–305, 311 BGB. Die zusätzlich zum erbvertraglich vereinbarten Vermächtnis gegebene formfreie Verpflichtung zur Nichtverfügung über den Vermächtnisgegenstand kann bei Verstößen Schadensersatzpflicht a...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 74 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zur Erbschaft, kann der Vorerbe von dem Nacherben zur Vermeidung von Streitigkeiten darüber, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Zustimmung zu einem bestimmten Wirtschaftsplan verlangen. Eine Verpflichtung des Vorerben zur Aufstellung des Wirtschaftsplans be...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Nicht zu vertretende Unmöglichkeit

Rz. 248 Anfängliche objektive und subjektive Unmöglichkeit werden mit der nachträglichen objektiven und subjektiven Unmöglichkeit zusammengefasst und in den Rechtsfolgen gleich behandelt: Der Schuldner wird von der Leistung frei, § 275 Abs. 1 BGB. Im Gegenzug dazu wird auch der Vertragspartner von der Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung frei, § 326 Abs. 1 S. 1 Hs. ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 401 Das Zuwendungsverbot greift in die durch Art. 14 GG geschützte Testierfreiheit ein. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen die Bestimmung des § 14 HeimG jedoch bei verfassungskonformer Auslegung nicht.[462] Der von dieser Vorschrift bezweckte Schutz der Heimbewohner lässt sich allein durch die Bestimmung des § 138 BGB nicht in ausreichendem Maße gewährleisten....mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Muster: Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 227 Muster 16.1: Stiftungsgeschäft unter Lebenden Muster 16.1: Stiftungsgeschäft unter Lebenden Stiftungsgeschäft der Eheleute _________________________ Hiermit errichten wir unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz des Landes _________________________ vom _________________________ die rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung für __________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Ergänzung der erteilten Auskunft

Rz. 268 Bestehen Bedenken gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der erteilten Auskunft, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ergänzung, sondern nur die Möglichkeit der Antragstellung auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft (§ 260 Abs. 2 BGB, § 889 Abs. 1 ZPO). Es ist jedoch zu empfehlen, den Be...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Fragen zur Beweislast

Rz. 273 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig. So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände, sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt. Er muss dabei die Unentgeltlichkeit der Übertragung beweisen, d.h. die Schenkung und deren Wert darlegen.[...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Beschwerdewert bzgl. der Auskunftserteilung bei pflichtteilsrechtlicher Stufenklage

Rz. 436 Spricht ein Teilurteil im Rahmen einer Stufenklage eine Verurteilung zur Auskunft aus, entspricht die Beschwer nicht dem Wert des tenorierten Anspruchs, sondern bemisst sich allein nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.[492] Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der A...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 292 Für den Erben besteht vor Annahme der Erbschaft keine Verpflichtung, tätig zu werden. Er handelt als Geschäftsführer ohne Auftrag, wenn er Rechtshandlungen in Bezug auf den Nachlass vornimmt (§ 1978 Abs. 1 S. 2 BGB). Das Geschäft muss dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Nachlassgläubiger entsprechen, § 677 BGB.[288] Hat der Erbe vor der Verfahrenseröffnung fr...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / I. Allgemeines

Rz. 38 Die Stellung des nicht befreiten Vorerben ist rechtlich eine treuhänderische Vermögensherrschaft und wirtschaftlich vergleichbar der eines Nießbrauchers. Im Verhältnis zum Nacherben gebühren ihm die gesamten Nutzungen (§ 100 BGB) der Erbschaft, im Gegenzug treffen ihn die gewöhnlichen Erhaltungskosten (§ 2124 Abs. 1 BGB) sowie die Kosten der Fruchtziehung.[50] Jedoch ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 138 Zur Beweissicherung kann der Nacherbe gem. § 2122 S. 2 BGB den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen, einschließlich der Surrogate (§ 2111 BGB),[183] durch einen oder mehrere Sachverständige feststellen lassen. Der Nacherbe kann die Feststellung mehrfach verlangen, als Schranke sind das Schikaneverbot (§ 226 BGB) und rechtsmissbräuchliches Verhalten (§ 242 BGB)...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / IV. Rechtsstellung des Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 87 Nach dem Eintritt des Nacherbfalls ist der Vorerbe verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft herauszugeben (§ 2130 Abs. 1 BGB). Tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein, trifft die Verpflichtung seine Erben. Da Vorerbe und Nacherbe zeitlich nacheinander Erben sind (§ 2100 BGB), findet zwischen ihnen eine Erbauseinandersetzung nicht statt. Gleichwohl gibt es ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Muster: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil

Rz. 141 Muster 12.3: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil Muster 12.3: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind heute: Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Erbtei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / III. Auskunftserteilung – geordnete Zusammenstellung

Rz. 219 Nach § 260 Abs. 1 BGB wird, wenn die Verpflichtung zur Herausgabe eines Inbegriffs von Gegenständen oder zur Errichtung eines Verzeichnisses besteht, die Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses geschuldet. Die auskunftsrelevanten Angaben können nicht auf verschiedene Schriftsätze über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Es fehlt dann an einer ausreichend ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Vereinbarung zur Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts

Rz. 211 Muster 15.22: Vereinbarung zur Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts Muster 15.22: Vereinbarung zur Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts I. Die Unterzeichneten sind Geschwister. Ihr Vater, Herr _________________________, ist am _________________________ in _________________________ gestorben. Dem Unterzeichneten, Her...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Nachlasserbenschulden bis zur Abschichtung

Rz. 286 Nachlasserbenschulden werden durch Rechtshandlungen der Miterben, insbesondere durch Rechtsgeschäfte im Rahmen von Verwaltungsmaßnahmen (§ 2038 BGB), begründet. Weil sie sich auf den Nachlass beziehen, sind es Nachlassverbindlichkeiten. Aber sie sind gleichzeitig auch Eigenverbindlichkeiten jedes Miterben, denn sie wurden in aller Regel rechtsgeschäftlich begründet; ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 84 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Muster: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer ab 600,01 EUR

Rz. 280 Muster 6.55: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer ab 600,01 EUR Muster 6.55: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer ab 600,01 EUR An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / ii) Verantwortlichkeit der Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses

Rz. 52 Nicht selten erkennen die Erben nicht sofort beim Erbfall, dass die Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens notwendig ist. Sie verwalten den Nachlass und verfügen über Nachlassgegenstände. Danach wird eines der förmlichen Nachlassverfahren angeordnet. Was ist mit den von den Erben vorgenommenen Rechtshandlungen nach außen und im Verhältnis zu den Nachlassgläubig...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchberichtigungszwangsverfahren

Rz. 328 Ist das Grundbuch bezüglich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen und die zur Berichtigung des Grundbuchs not...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 417 Den Antrag des Alleinerben auf Eröffnung von Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren begrenzt das Gesetz zeitlich nicht. Das ist bei Miterben für die Nachlassverwaltung anders: Nach der Erbteilung können die Miterben die Eröffnung des Verfahrens nicht mehr beantragen, § 2062 Hs. 2 BGB. Mit der Teilung verlieren also die Erben dieses Mittel der Haftungsbeschränkung...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Allgemeines

Rz. 168 Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" sind all das über das unbedingt Notwendige hinaus, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört. Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der Bestattung eines Angehörigen seines Lebenskreis...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Muster: Bewilligung einer Eigentumsübertragungsvormerkung

Rz. 105 Muster 15.6: Bewilligung einer Eigentumsübertragungsvormerkung Muster 15.6: Bewilligung einer Eigentumsübertragungsvormerkung Bewilligung der Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung aufgrund Vermächtnisses I. Rechtsverhältnisse 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft ________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Inbesitznahme von Sachen

Rz. 79 Die Verpflichtung zur Inbesitznahme ergibt sich aus § 2205 S. 2 BGB. Nachdem nicht der Testamentsvollstrecker, sondern der Erbe gem. § 857 BGB in die Besitzerstellung des Erblassers eintritt, muss sich der Testamentsvollstrecker zur Inbesitznahme die tatsächliche Gewalt über die Nachlassgegenstände verschaffen, § 854 BGB. Ihm steht insoweit ein klagbarer Anspruch auf ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB. Rz. 288...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Keine ergänzende Auskunftsklage

Rz. 297 Aus diesem Ergänzungsanspruch kann der Gläubiger aber keinen Anspruch auf ergänzende Auskunftsklage herleiten. Die Frage kann nur nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden. Danach gilt, dass grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für die zusätzliche Titulierung einer bereits ausgeurteilten Verpflichtung bestehen kann. Es gibt keinen Anlass, vorliegend davon abzu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / II. Typische Sachverhalte

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 83 Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung des Käufers zur Rückübertragung des erworbenen Erbteils auf die Miterben, welche ihm gegenüber ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben, wird auf die Hinweise in Rdn 68 ff. verwiesen. Rz. 84 Abwicklung des Übertragungsanspruches Der Übertragungsanspruch kann lediglich von denjenigen Miterben ausgeübt werden, die ihren Erbteil weder ve...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Familiengerichtliche und betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 52 Ist für den eingeklagten Teilungsvertrag die betreuungs- oder familiengerichtliche Genehmigung für einen minderjährigen Miterben erforderlich, so ist diese noch vor der Urteilsverkündung vom Kläger einzuholen. Auch andere behördliche Genehmigungen, insbesondere für landwirtschaftliche Grundstücke, sind vor der Entscheidung vom Kläger vorzulegen.[52] Rz. 53 Der minderjä...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben

Rz. 239 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben hat der Nacherbe kein Aussonderungsrecht. Dieses entsteht erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls.[263] Jedoch begründet § 83 Abs. 2 InsO i.V.m. § 2115 BGB ein Verbot der Verwertung von Nachlassgegenständen.[264] Der Insolvenzverwalter darf die Eigengläubiger des Vorerben nicht aus dem Nachlass befriedigen oder vom V...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Bedeutung und Funktion

Rz. 84 Das Nachlassverzeichnis nach § 2215 BGB schafft die Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung und Abwicklung durch den Testamentsvollstrecker. Auf das Nachlassverzeichnis baut die ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB) auf. Die Verpflichtung zur Nachlassherausgabe und zur Rechnungslegung nach § 2218 BGB i.V.m. §§ 666 und 667 BGB ergibt sich ihrem Umfang nach aus d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 264 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gem. § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen.[272] Rz. 265 Eine Berufung kann sich darauf be...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 74 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht Gebrauch gemacht wird, die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten oder durch Zuwarten den Widerruf der Vollmacht zu ermöglichen.[125] Bei einer zögerlichen Ausfü...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Dreimonatseinrede

Rz. 211 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlassbestand (Aktiva und Passiva) verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr