Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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ZErb 05/2023, Zum Erstattun... / Leitsatz

1. Aufwendungen, die zur Beisetzung eines Verstorbenen für erforderlich gehalten werden können, sind im Rahmen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag ersatzfähig. 2. Der Kläger hat mit der Ausrichtung der Beerdigung ein eigenes und zugleich ein Geschäft seiner Schwester (auch fremdes Geschäft) geführt. Dass die Beklagte möglicherweise nicht einverstanden war, ist un...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterlegene Partei – das war hier der Kläger – die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner – das war hier der Beklagte – erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Gem. § 91 Abs. 2 S.1 ZPO sind die gesetzlichen Ge...mehr

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zfs 05/2023, Voraussetzung ... / 1 Sachverhalt

Das AG hat gegen den von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen in seiner Abwesenheit, jedoch in Anwesenheit einer vom Verteidiger des Betroffenen unterbevollmächtigten Verteidigerin wegen einer fahrlässig begangenen außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h eine Geldbuße von 120 EUR festgesetzt. Hiergegen...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Streit um den Gegenstandswert Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Das OLG befasst sich mit einer Problematik, die sowohl von der Anwaltschaft als auch von den Richtern und Rechtspflegern häufig falsch behandelt wird. Dabei ist die Rechtslage an sich ganz einfach: Im Kostenfestsetzungsverfahren ist vom Rechtspfleger/Beschwerdegericht nicht über den Gegenst...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Umfirmierung eines Gesellschafters und Anzeigepflichten

Einer der Gesellschafter hat vor einigen Wochen eine Umfirmierung vorgenommen ohne Meldung an die Forschungs-GmbH, sodass die Gesellschafterliste nicht aktuell ist. In der Vergangenheit wurden solche Änderungen stets vom die Umfirmierung bearbeitenden Notar in die Gesellschafterliste eingetragen und eine neue Gesellschafterliste übermittelt. Da dies nicht geschehen ist, frag...mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 3 Wesentliche Erwägungen des Senats

Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB genügt nicht sämtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen; er verletzt, soweit nicht die Ausnahmen nach Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB greifen, das Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG. Obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig...mehr

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zfs 05/2023, Notwendige Dar... / Leitsatz

1. Für die Verhängung eines Fahrverbots wegen eines beharrlichen Verstoßes gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StVG ist eine hinreichend aussagekräftige Darstellung der Vorahndungslage unerlässlich. 2. Zulässiges Verteidigungsverhalten eines Betroffenen, wie etwa das Bestreiten des Tatvorwurfs, darf bei der Bemessung der Rechtsfolgen n...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / III. Vorziehen von Erörterungen betreffend nächste AR-Sitzung

Aus der Notwendigkeit und dem vielfach auftretenden Problem reichlicher Erörterungspunkte speziell in einer zu Forschungszwecken gegründeten GmbH resultiert die Anfrage, technisch wie zeitlich komplexe Debatten, die in das Vorfeld der Beschlussfassung der Gremien (etwa des AR) gehören, vorzuziehen, und zwar auf den Vorabend der anberaumten AR-Sitzung oder sogar noch vorher. ...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Angemessene Beteiligung der AR-Mitglieder am Informations-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des AR

Als Argumente gegen ein Vorziehen könnte zunächst das Recht der AR-Mitglieder sprechen, umfassend informiert zu sein, um ihre Rechte wahrzunehmen.[15] Denn gegen wichtige AR-Beschlüsse kann geklagt werden, ebenfalls wenn ein Beschluss gerade nicht erfolgt ist, obwohl dieser Beschluss hätte gefasst werden müssen.[16] Beim fakultativen AR existiert zwar mehr Gestaltungsfreihei...mehr

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zfs 05/2023, Voraussetzung ... / 3 Anmerkung:

Erstaunlich an dieser Fallkonstellation ist, dass "eine Vollmacht des Verteidigers nicht vorlag". Denn zugleich wird mitgeteilt, dass der Betroffene gemäß § 73 OWiG von der Erscheinenspflicht entbunden worden war. Dies setzt aber üblicherweise den Nachweis der Vollmacht zur Zeit der Antragstellung durch den Verteidiger voraus. Nur wenn der Betroffene selbst seine Entbindung ...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / II. Begriff der Vernehmung in Nr. 4102 VV

Nach Auffassung des LG Leipzig ist für die Teilnahme des Rechtsanwalts an dem Termin am 7.11.2019 dem Grunde nach eine Gebühr gem. Nr. 4102 Nr. 2 VV entstanden. Nach dieser Vorschrift entstehe eine Terminsgebühr – i.H.v. 44,00 EUR bis 330,00 EUR – für die Teilnahme des Wahlverteidigers an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Nac...mehr

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FoVo 05/2023, Angabe eines ... / 3 Der Praxistipp

Dispositionsbefugnis Es obliegt zunächst der Dispositionsbefugnis des Gläubigers, ob er bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungs- oder Duldungsverfügung einen Ordnungsgeld- oder Ordnungshaftantrag nach § 890 ZPO stellt. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft Handelt der Schuldner der titulierten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu d...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / I. Art. 8 EMRK

Zunächst sollen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angesprochen werden, die für die nationale Praxis von Interesse sein dürften. In einem Urt. v. 10.11.2022 hat der EGMR eine Verletzung des Rechts auf Familienleben der Kindesmutter nach Art. 8 EMRK festgestellt, weil die nationalen Gerichte dieser das Sorgerecht wegen "mangelnder Kooperation...mehr

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ZErb 05/2023, Zum Erstattun... / 1 Gründe

Die Parteien streiten um die Erstattung von Beerdigungskosten. Sie sind Geschwister. Ihr Vater verstarb am 11.3.2020 und wurde auf dem Friedhof in S. am 20.3.2020 bestattet. Der Kläger/Berufungskläger bezahlte die Beerdigung und verlangt nun von seiner Schwester die hälftige Bezahlung (vgl. Schreiben des Klägers vom 2.5.2020 unter Fristsetzung bis 22.5.2020, Bl. 10 der ersti...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu begrüßen ist, dass das AG davon ausgeht, dass in den Fällen der Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Haft(prüfungs-)Termin nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV entsteht (so aber unzutreffend OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 13723, AGS 2023, 162), sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet wird (so auch [inzidenter] OLG Karlsr...mehr

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zfs 05/2023, Abschluss eine... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat zutreffend entschieden, dass der Kl. von der Bekl. aus der zwischen den Parteien geschlossenen Teilkaskoversicherung gemäß Ziff. A.2.6.1 der … unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR und der bereits erfolgten Zahlung in Höhe von 15.916,67 EUR die Zahlung von weiteren 32.133,33 EUR verlangen kann. Der Versicherungsfall gemäß § 1 S. 1 VVG, Ziff....mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / II. (Nur) Terminsvertreter = nur Grundgebühr

Das AG verweist darauf, dass seit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 die Vorführung des Beschuldigten nach §§ 115, 115a StPO zur Entscheidung über Haft ein Fall der notwendigen Verteidigung sei. Mithin sei die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend. Eine in diesem Rahmen erfolgende Beiordnung als Pflichtverteidiger sei grds. ein...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / III. Umdeutung des Streitwertfestsetzungsantrags

1. Auslegung als Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass das LG Potsdam den auf eine gestaffelte Festsetzung des Streitwertes gerichteten Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei richtiger Sachbehandlung nicht als sachlich unbegründete Streitwertbeschwerde, sondern sachgerecht als Antrag der Rechtsanwältin auf gesonde...mehr

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zfs 05/2023, Verletzung rechtliche Gehör durch Außerachtlassung eines Beweisantrags

Hinweis Durch die mit Schriftsatz vom … angebotenen Beweismittel wäre Beweis über … durch die Vernehmung der angebotenen Zeugen … beziehungsweise durch die Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens zu erheben gewesen. Dem wurde seitens des Gerichts jedoch nicht nachgegangen. Hierin ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu sehen, s...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / II. §§ 1666, 1666a BGB, § 1632 BGB

Auch im Jahr 2022 hat das BVerfG einige auch für die Praxis relevante Entscheidungen zu kinderschutzrechtlichen Maßnahmen im Sorgerecht erlassen. Wie schon 2021,[3] ging es auch im Jahr 2022 um den Schutzanspruch des Kindes gegenüber dem Staat bei einer beabsichtigten Rückführung zu seinen leiblichen Eltern.[4] Hintergrund der Herausnahme des Kindes war eine langjährige BtM-...mehr

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FF 05/2023, Gesetzliche Vertretung im BGBVormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht

Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen. Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / V. § 1684 BGB

Zum Umgangsrecht sind im Jahr 2022 viele interessante Entscheidungen ergangen – sowohl materiell-rechtlicher, als auch verfahrensrechtlicher Art. Eine Entscheidung mit großer praktischer Konsequenz stammt vom BVerfG.[34] Der Kindesvater der drei Kinder lehnte Umgang mit diesen ab. Die Kindesmutter beantragte daraufhin die gerichtliche Regelung von Umgang. Diesem Antrag hat d...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Rz. 54 § 87a Abs. 3 AO und die weiteren Bestimmungen der AO begründen auch jetzt noch keine Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen. Die Pflicht, die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, ergibt sich jedoch aus verschiedenen Steuergesetzen, z. B. für die: ESt-Erklärung nach § 25 Abs. 4 EStG [1], wenn Einkünfte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 150 AO regelt die an Form und Inhalt der Steuererklärung (Rz. 3) zu stellenden Anforderungen. Zweck der sich hieraus ergebenden Formvorschriften ist es, das Verwaltungsverfahren rationell zu gestalten.[1] Die Finanzbehörde wird durch die Verweisung auf die amtlichen Vordruck bzw. die heute in weiten Bereichen übliche elektronische Datenübermittlung in die Lage verset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4 Registrierungspflicht

Rz. 26 Der Normadressat hat die Angaben über die Person und die Anschrift (Rz. 18) des Verfügungsberechtigten (Rz. 19) in geeigneter Form festzuhalten. Werden die Rechtsgeschäfte im Namen eines Dritten getätigt, so sind sowohl Name und Anschrift des Handelnden als auch Name und Anschrift dessen, für den gehandelt wird, festzuhalten.[1] Rz. 27 Bei der Kontoführung hat diese Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.7 Besonderheiten bei Kreditinstituten

Rz. 33 Neu in der AO ist nach § 154 Abs. 2a AO die Verpflichtung von Kreditinstituten für jeden Kontoinhaber, jeden Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten verschiedene Daten zu erheben.[1] Hierbei handelt es sich um die Identifikationsnummer i. S. v. § 139b AO nach § 154 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 AO und die Wirtschaftsidentifikationsnummer im Sinne von § 139c ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.6 Pflichtverletzung

Rz. 30 Die Verletzung der Identifizierungs-, Registrierungs- und Auskunftssicherungspflichten hat zunächst steuerliche Folgen. Diese Pflichten sind steuerliche Pflichten, die von den Normadressaten (Rz. 15) als Stpfl. i. S. v. § 33 AO [1] ggf. von den gesetzlichen Vertretern, Vermögensverwaltern und Verfügungsberechtigten i. S. d. §§ 34, 35 AO als eigene Pflichten zu erfüllen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 154 AO normiert allgemeine steuerliche Pflichten für die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren. Eine entsprechende Bestimmung gab es zu Zeiten der Geltung der RAO in § 163 RAO, die darüber hinaus auch noch die Haftungsregelung des jetzigen § 72 AO beinhaltete.[1] Die Vorschrift soll verhindern, dass die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse durch die Verwendung fal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5 Auskunftssicherungspflicht

Rz. 29 Der Normadressat ist nach § 154 Abs. 2 S. 3 AO über die Registrierungspflicht hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass er jederzeit darüber Auskunft geben kann, über welche Konten eine Person oder Institution verfügt. Dies gilt entsprechend für die Verpfändung, Verwahrung oder Schließfachvermietung.[1] Diese Verpflichtung dient der Erfüllung der allgemeinen Auskunfts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.5 Erlöschen

Rz. 14 Die Steuererklärungspflicht erlischt durch ihre ordnungsgemäße Erfüllung, d. h. durch die formale Abgabe der Erklärung.Die Steuerfestsetzung als deren Grundlage die Steuererklärung dienen soll[1], hat bei Nichterfüllung der Steuererklärungspflicht auf den Bestand der Pflicht keine Auswirkung. § 149 Abs. 1 S. 4 AO stellt dementsprechend ausdrücklich fest, dass die Verp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 149 AO normiert die allgemeinen Grundsätze der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.[1] Diese ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist demgemäß eine der wichtigsten Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren[2] Ohne Steuererklärungen wäre eine sachgerechte Besteuerung im Bereich der Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2 Allgemeine Normadressaten

Rz. 19 Die Pflichten aus § 154 Abs. 2 AO treffen den Kontoführer (Rz. 5), den Verwahrer (Rz. 10), den Pfandnehmer (Rz. 11) und den Schließfachvermieter (Rz. 11). Auch insoweit beschränkt sich der Kreis der Adressaten nach § 154 Abs. 2 AO nicht auf Kreditinstitute, sondern gilt auch im normalen Geschäftsverkehr und zwischen Privatpersonen.[1] Für Kreditinstitute sind aber die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5.1 Vorlagepflicht

Rz. 30 Nach § 97 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage von Urkunden verlangen, soweit dies zum Beweis eines steuerlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist. § 150 Abs. 4 S. 1 AO normiert für den Beteiligten eine solche Vorlagepflicht für Unterlagen, d. h. schriftliche Beweismittel[1], bereits bei Abgabe der Steuererklärung.[2] Rz. 31 Die Unterlagen sind nicht notwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Steuererklärungspflicht kraft Gesetzes (§ 149 Abs. 1 AO)

Rz. 28 Nach § 149 Abs. 1 S. 1 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und wann die Steuererklärung abzugeben ist. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG nur eine bestehende Rechtslage beschreibt. Gesetz i. d. S. ist jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung.[1] Verwaltungsanweisu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Erfüllung

Rz. 8 Der Erklärungspflichtige hat die Erklärungspflicht stets zu erfüllen. Ihm steht hier insbesondere kein Abgabeverweigerungsrecht zu.[1] Besteht allerdings die Gefahr, dass der Stpfl. sich durch die Abgabe der Steuererklärung einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit aussetzt, darf die Abgabe der Steuererklärung nicht mit Zwangsmitteln durc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 § 154 Abs. 2 AO begründet selbstständige Verpflichtungen, die zwar auf die Verpflichtungen nach § 154 Abs. 1 AO abgestimmt, aber ansonsten von diesen unabhängig sind.[1] Rz. 18 Guthabenkonten und Depots, hinsichtlich derer ein Kreditinstitut eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 AO durchgeführt hat (Rz. 14), waren nach alter Rechtslage anlässlich einer Außenprüfu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Inhalt der Norm und Entstehung der Steuererklärungspflicht

Rz. 2 Zur Begründung der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bedarf es gemäß Art. 20 Abs. 3 GG jeweils einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche wird durch § 149 AO geschaffen. Hiernach sind für das Bestehen der Steuererklärungspflicht 2 Fallgruppen zu unterscheiden: die Erklärungspflicht unmittelbar aufgrund Gesetzes[1] die Erklärungspflicht durch Verwaltungsakt.[2] Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (aufgehoben) bzw. Verweis auf §§ 72a, 87b bis 87d AO

Rz. 51 Die StDÜV ersetzte dabei zunächst die bisherige Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern und über Datenfernübertragung[1], die Sammelantrags-Datenträger-Verordnung[2], die Freistellungs-Datenträger-Verordnung[3] und die Datenträger-Verordnung über die Abgabe Zusammenfassender Meldungen v. 13.5.1993, BGBl I 1993, 726.[4]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Finanzbehörden können ihrer Verpflichtung zur gleichmäßigen Steuerfestsetzung[1] und zur Ermittlung des Sachverhalts[2] nur nachkommen, wenn der vermeintliche Erklärungspflichtige zur Mitwirkung angehalten werden kann. § 149 Abs. 1 S. 2 AO bestimmt demgemäß, dass zur Abgabe der Steuererklärung auch verpflichtet ist, wer hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Besonderheit bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften

Rz. 45 Eine gesetzliche Fristverlängerung kann § 149 Abs. 2 S. 2 AO für Stpfl. bringen, die allein oder zusammen mit anderen Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1] haben.[2] Wird der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft[3] für ein Wirtschaftsjahr[4] ermittelt, das nicht mit dem Kj. übereinstimmt, so erfolgt nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG eine zeitanteilige Au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5.2 Belegausstellungspflicht dritter Personen

Rz. 33 Die Beifügung von Unterlagen ist allerdings nur möglich, wenn der Beteiligte sich solche Unterlagen beschaffen kann. Um die Rechtsposition des Beteiligten zu stärken, begründet § 150 Abs. 4 S. 2 AO für den Beteiligten einen Rechtsanspruch gegen dritte Personen auf Ausstellung der für die Steuererklärung erforderlichen Bescheinigungen.[1] Dieser Rechtsanspruch ist vom ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1 Generelle Zulässigkeit der Vertretung

Rz. 34 Die Abgabe von Steuererklärungen ist eine Verfahrenshandlung[1], die nach § 79 Abs. 1 AO Handlungsfähigkeit voraussetzt. Fehlt dem Erklärungspflichtigen die Handlungsfähigkeit[2], so muss nach § 34 Abs. 1 S. 1 AO der gesetzliche Vertreter diese Verpflichtungen erfüllen.[3] Dies gilt auch für juristische Personen[4], die nicht im Gemeinschaftsgebiet, sondern in einem D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Kontoerrichtung

Rz. 6 Ein Konto ist die buch- oder rechnungsmäßige Darstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] innerhalb der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und dem Kontoführer.[2] Die Kontoerrichtung ist die Herbeiführung einer solchen Geschäftsbeziehung[3], sodass die Übertragung eines bestehenden Kontos unter Identitätstäuschung von § 154 Abs. 1 AO ebenfalls erfasst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Erklärungspflichtige

Rz. 4 Der Kreis der Erklärungspflichtigen wird durch § 149 AO nicht näher bezeichnet. Dieser ergibt sich vielmehr aber aus dem jeweiligen Steuergesetz bzw. aus dem Inhalt des die Erklärungsabgabe anordnenden Verwaltungsakts. Rz. 5 Der Erklärungspflichtige ist der Stpfl.[1] Pflichtenträger kann hierbei nur ein steuerliches Rechtssubjekt sein.[2] Entfällt die steuerliche Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.6 Pflichtverletzung durch Nichtabgabe oder verspätete Abgabe

Rz. 18 Die Rechtsfolgen der Verletzung der Erklärungspflicht treten unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Erklärungspflichtigen ein. So ist es für die Schätzungsbefugnis nicht entscheidend, aus welchen Gründen der Stpfl. die Steuererklärungen nicht abgegeben hat.[1] Rz. 19 Die verspätete Abgabe bzw. die Nichtabgabe der Steuererklärung kann die Festsetzung eines Verspä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.4 Vertretung bei eigenhändiger Unterschrift

Rz. 41 Eigenhändige Unterschrift bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB, dass der Erklärungspflichtige bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Rz. 34) die Erklärung selbst durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen hat. Die Unterschriftsleistung durch einen Bevollmächtigten[1] ist bei gesetzlicher Anordnung der Eigenhändigkeit grundsätzlic...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr