Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biomonitoring / 1 Anlass

Biomonitoring ist nach § 3 ASiG Bestandteil der betriebsärztlichen Aufgaben und kann Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sein. Biomonitoring ist anzubieten (Abschn. 3.4 Abs. 1 AMR 6.2), wenn arbeitsmedizinische Vorsorge (s. Anhang ArbMedVV) durchgeführt wird; arbeitsmedizinische Analyseverfahren sowie Werte zur Beurteilung vorliegen. Biomonitoring ist angezeigt bei Tät...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.3 Keine Haftungsprivilegien der Fachkraft

Der Fachkraft kommen die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht zugute. Eine Beschränkung der Haftung nach § 105 Abs. 1 SGB VII scheitert bereits daran, dass es sich bei der Tätigkeit der Fachkraft nicht um eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten desselben Betriebs im Sinne der genannten Vorschrift handelt, sondern um die selbstständige, entgeltliche Tätigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 1.2 Urteilsspruch

Das LAG Saarland hat wie die Vorinstanz (ArbG Neunkirchen, Beschluss v. 17.2.2010 – 2 BV 10/09) den Spruch der Einigungsstelle aufgehoben. Zwar sei der Gesamtbetriebsrat – entgegen seiner Auffassung – nicht primär zuständig. Darauf komme es aber im vorliegenden Verfahren gar nicht an, da der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben sei, weil er rechtlich falsch sei. Ohne vorher...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.1 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Wichtig Definition Durch einen "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" kann auch ein Dritter, der nicht unmittelbar Vertragspartner ist, von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten profitieren und eigene Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten. Diese Ausweitung der vertraglichen Haftung zugunsten eines Dritten stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der lediglich relativ wirkende...mehr

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Organisatorische und diszip... / 2.2.3 Rechtsanspruch der Fachkräfte?

Als Arbeitnehmer beschäftigte Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben aus ihrem Arbeitsvertrag i. V. m. § 5 Abs. 1 ASiG gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einhaltung der Verpflichtungen aus dem ASiG, soweit diese ihre Stellung in der Unternehmenshierarchie und ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach dem ASiG betreffen. Bei den Vorschrifte...mehr

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Bestellung eines Betriebsar... / 1 Ausgangslage

Die Klägerin (Arbeitgeberin) stellt Innendekorationen her, die sie bei ihren nationalen und internationalen Kunden auch selbst montiert. In ihrem Betrieb in D. gibt es eine Näherei/Polsterei, eine mechanische Werkstatt und eine Verwaltungsabteilung. Sie beschäftigt ca. 85 Mitarbeiter. Bei einer Betriebsprüfung am 8.12.2005 durch Mitarbeiter des Beklagten (Gewerbeaufsichtsamt...mehr

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Organisatorische und diszip... / 2.2.2 Anwendung in der öffentlichen Verwaltung

Diese Grundsätze gelten gem. § 16 ASiG auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. die leitende Fachkraft wenn für eine Dienststelle oder Behörde mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind) muss als Stabsstelle unmittelbar dem Leiter der Dienststelle oder Behörde unterstellt werden, für die sie bestellt ist. Dieser Leite...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bestellung eines Betriebsar... / 3 Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 1 Satz 1 ASiG muss der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Der Arbeitgeber hat gemäß § 2 Abs. 1 ASiG den Betriebsärzten die nach § 3 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 ASiG hat der Arbeitgeber den zu bestellenden Fachkräften für Arbeitssicherheit die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lieferung trotz mangelhaften Belegnachweises umsatzsteuerfrei

Leitsatz Bei bloßer Benennung eines Bestimmungsmitgliedsstaates (ohne Ort/Gemeinde) oder bei fehlendem Ausstellungsdatum in der Gelangensbestätigung liegt ein hinreichender Belegnachweis nach § 17a UStDV vor. Sachverhalt Der antragstellende Kfz-Händler behandelte zwei innergemeinschaftliche Kfz-Lieferungen jeweils mit Barzahlung und Abholung durch vom Käufer beauftragte Abhol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bestellung eines Betriebsar... / 2 Urteilsspruch

Das VG Lüneburg hat das Unternehmen dazu verurteilt, der Anordnung der Gewerbe­aufsichtsbehörde nachzukommen, da die Einwendungen des Unternehmens gegen den Bescheid rechtlich unerheblich seien. Bei den gesetzlich geregelten Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes handele es sich um Pflichten, die ohne Ausnahme jeden Arbeitgeber in der mit dem Unternehmen vergleichbaren Situ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung des Unternehmers au... / 3 Rechtlicher Hintergrund

Der beklagte Unternehmer hat seine Organisationspflichten aus § 823 BGB verletzt und haftet dafür grundsätzlich – das steht für das Gericht außer Frage. Diese Organisationspflichten müssen gemeinsam mit den teilweise identischen Pflichten aus § 831 BGB im Rahmen des Entlastungsbeweises für einzelne Tätigkeiten des Betriebsangehörigen erfüllt werden. Verstößt der Unternehmer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufsichtspersonen / Zusammenfassung

Begriff Aufsichtspersonen sind von den gesetzlichen Unfallversicherungsträger beschäftigte Personen, die die Mitgliedsfirmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes beraten und überwachen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 18 f. SGB VII und § 10 DGUV-V 1 regeln die Pflichten und Rechte der Aufsichtspersonen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisatorische und diszip... / 2.2.1 Grundsätze des ASiG

Die Verpflichtung des Arbeitgebers in § 8 Abs. 2 ASiG, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebs zu unterstellen, ist ein Struktur prägender Grundsatz dieses Gesetzes. Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber zur Schaffung einer entsprechenden Stabsstelle und beinhaltet die Unterstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einweiser / 2 Anforderungen an Einweiser

Einweiser erfüllen eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz, es gelten v. a. folgende Anforderungen: nur geeignete, zuverlässige Personen auswählen; Einweiser müssen über ausreichend Erfahrung mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp bzw. mobilen Arbeitsmittel, bei dem sie als Einweiser tätig sind, verfügen; Einweiser müssen vor Beginn der Tätigkeit und danach regelmäßig u...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssport / Zusammenfassung

Begriff Eine klare Definition für Betriebssport gibt es nicht. Innerhalb und im Umfeld von Betrieben gibt es viele sportliche Aktivitäten, die darunter verstanden werden können: von gemeinsamen Ausgleichsübungen in der Mittagspause bis hin zu den großen Betriebssportvereinen, die zwar zu Betrieben gehören, oft aber auch Mitglieder ohne Betriebszugehörigkeit aufnehmen und wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einweiser / 1.1 Gefährdungssituationen

Beim Einsatz mobiler Arbeitsmittel, wie z. B. Fahrzeugen, Gabelstaplern, Hubwagen, Krane oder Hebezeugen, im öffentlichen Verkehrsraum, auf dem Betriebsgelände oder auf Baustellen sind Anfahren, Überfahren und Quetschen wesentliche Gefährdungen. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass Personen verletzt oder gar getötet werden, wenn die Rundumsicht eingeschränkt ist (z. B. bei Erd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schadensersatz wegen Arbeit... / 4 Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt v. a. in den sehr grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts zu den Pflichten des Arbeitgebers, Schaden von seinen Arbeitnehmern fernzuhalten. Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen konsequent verfolgt werden. Der Arbeitgeber haftet dann auf Schadensersatz, wenn dieses nicht erfolgt. Eine Haftung kommt aber nur für vorsätzliches Handeln in...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bestellung eines Betriebsar... / 4 Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Jeder Arbeitgeber hat vielfältige Verpflichtungen, die meistens auch mit erheblichen Kosten verbunden sind. Der globale Wettbewerb lässt viele deutsche Arbeitgeber daran zweifeln, wie "gerecht" es ist, die Wettbewerbsfähigkeit – auch – durch diese "Zusatzkosten" zu gefährden. Auch das Thema "Arbeitsschutz" wird immer wieder unter diesem Aspekt gesehen, gerade auch, wenn der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Lehnt der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ab, weil er hinsichtlich der Notwendigkeit des Angebots der Gegenleistung oder der Art der Vornahme oder der Gehörigkeit des Angebots anderer Ansicht ist als der Gläubiger, steht diesem die Erinnerung nach § 766 ZPO zu (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 756 Rn. 64). Erinnerung kommt auch dann infrage, wenn zu klären ist, ob e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nutzen von Sicherheit und G... / 2 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen verkaufen

Die Arbeitsbedingungen in den westlichen Industrienationen sind in den letzten Jahrzehnten unbestritten durch weitreichende Systeme des staatlichen und betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes stark verbessert worden. Es wäre fatal, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen. Solange arbeitsbedingte Erkrankungen, Unfälle und Berufskrankheiten noch verursacht werden oder verur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Regelung überträgt dem Gerichtsvollzieher die Aufgabe, erforderlichenfalls den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln. Sie stellt dem Gerichtsvollzieher hierfür die Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Sie gilt nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach dem 8. Buch der ZPO (einschließlich der Sicherungsvollstreckung; auch soweit hierauf verwiesen wird). Die Vorschri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Hat der Gerichtsvollzieher die nach dem Inhalt des Titels zu vollstreckende Forderung entweder im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben oder hat der Schuldner dieselbe freiwillig geleistet, ist der Titel verbraucht und der Schuldner soll nun sicher sein, dass er nicht erneut im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird. Weil schließlich die vollstreckb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Nachrangige Möglichkeiten (Absatz 2)

Rz. 5 Die weiteren Möglichkeiten des Gerichtsvollziehers, die Anschrift des Schuldners zu ermitteln, ist die Datenerhebung beim Ausländerzentralregister (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) und beim Kraftfahrt-Bundesamt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3). Diese Möglichkeiten darf er erst dann in Anspruch nehmen, wenn der Aufenth...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.2.1 Goldene Regel Nr. 1: Übernehmen Sie Führung – zeigen Sie Flagge!

Diese Empfehlung nimmt das Management in die Pflicht. Wenn seitens des Unternehmers oder des Vorstands nicht klar signalisiert wird, welchen Stellenwert die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz im Unternehmen haben und was von Führungskräften aller Ebenen, aber auch von den Beschäftigten erwartet wird, verpuffen alle weiteren Maßnahmen. Es muss deutlich werden, dass S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 16 Die Einstellung ist kein Antragsverfahren mit formal begrenzter Antragsberechtigung. Durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden hat es der Schuldner in der Hand, mit Hinderungsgründen den Fortgang der nach dem Gläubigerantrag von Amts wegen zu betreibenden Zwangsvollstreckung "aufzuhalten". Zuständig ist das Vollstreckungsorgan, also auch z. B. der Gerichtsvollzieh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 4.4 Die Menschen haben ein Recht auf ein sicheres Verkehrssystem und auf sichere Arbeitsplätze

Die Bürger können allein kein sicheres Verkehrssystem und keine sicheren Arbeitsplätze schaffen. Es ist Aufgabe des Staates und der Unternehmen, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen bzw. diese zu gestalten. Der Einzelne wird dadurch aber nicht aus der Verantwortung entlassen. Jeder Einzelne muss sich vielmehr bewusst sein über die Risiken, die sie oder er durch ihr oder sein ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.4 BAG vom 11.1.2011 – 1 ABR 104/09

Dass die Mitbestimmung sich nicht alleine auf die Gefährdungsbeurteilung, sondern auch auf die danach zu erfolgende Unterweisung bezieht, hat das BAG wie folgt festgestellt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.6 Schließung der Dienststelle

Es besteht keine Verpflichtung der Dienststellenleitung während der Zeit einer Personalversammlung die Dienststelle zu schließen. Die Entscheidung, ob die Dienststelle komplett, teilweise oder überhaupt nicht geschlossen wird, obliegt der Dienststellenleitung.[1] Da alle Beschäftigten das Recht haben, an einer Personalversammlung teilzunehmen, werden z. B. Verwaltungen in al...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.5 BAG vom 8.11.2011 – 1 ABR 42/10

Das bestätigt das BAG nochmals mit seinem Beschluss vom 8.11.2011, in dem es ausführt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über die dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtungen, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, mitzubestimmen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht über Art u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind raumakustische M... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Zu seinen Pflichten gehört nach LärmVibrationsArbSchV v. a.: Expositionen müssen ermittelt und bewertet werden, bei zu hoher Lärmexposition am Arbeitsplatz muss ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition durchgeführt (Lärmminderungsprogramm) wer...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2 Keine Minderung der Bezüge bzw. des Entgelts

Die Zeit der Teilnahme an einer ordentlichen Personalversammlung im Sinne des § 60 Abs. 1 BPersVG bzw. an einer Personalversammlung, die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufen worden ist, führt nicht zu einer Kürzung der Bezüge eines Beamten bzw. des Entgelts eines Arbeitnehmers – die Zeit der Teilnahme ist der Dienst- bzw. Arbeitszeit, § 60 Abs. 3 BPersVG. § 60 Abs. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2258 ff.) mit Wirkung vom 1.1.2013 geändert worden. Damit wird ihr Zweck, die Festlegung der Rechte und Pflichten des Gerichtsvollziehers gegenüber seinem Auftraggeber nicht geändert, sondern lediglich klarstellend erläutert und moderat ergänzt. Zw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Antrag auf Anordnungen nach § 769 Abs. 1 ZPO durch das Vollstreckungsgericht (§ 769 Abs. 2 ZPO)

Rz. 18 An das Amtsgericht... – Vollstreckungsgericht – ... per beA Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag nach § 769 Abs. 2 ZPO In der Vollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Vollstreckungsschuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Die Zwangsvollstreckung des Vollstreckungsgläubigers gegen den Vollstreckungsschuldner aus dem Urteil de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Hinweis

Rz. 17 Je nach Lage der Sache können weitere Hinweise und Bitten an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden. So kann darum gebeten werden, die Gegenstände von gewissem Wert, für die die Unpfändbarkeit bejaht wurde, im Protokoll genau zu bezeichnen; die Anschlusspfändung erst nach nochmaliger Wirksamkeitsüberprüfung der Erstpfändung vorzunehmen und bei Scheckzahlungen die Zwa...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 54 Abs. 1 HmbPersVG Die Regelungen über den Zeitpunkt der Abhaltung von Personalversammlungen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 HmbPersVG findet sich inhaltlich in § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wieder. Insofern wird auf die Ausführungen verwiesen. § 54 Abs. 1 HmbPersVG bezieht darüber hinaus auch § 21 "Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht", § 22 "Wahl des Wahlvorstan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 3.3 Rechte und Pflichten der Zeugen

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 3.2 Rechte und Pflichten der Beschuldigten

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gemäß Satz 1 müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. In diesem Rah...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.6 Pflichten nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG

Die generelle Unterstützungspflicht des Beschäftigten als Teil der eigenen Verantwortung wird ausgeweitet auf Kooperationspflichten gegenüber Fachkräften und besonders Beauftragten, wie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Pflichtenkatalog, dem die Beschäftigten dabei unterliegen, ist im Einzelnen gesetzlich nicht definiert. Allerdings finden sich in ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzrecht ist in seiner gesamten Grundstruktur ein Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses zu realisieren und zu bewahren, ist v. a. Aufgabe des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte und der Personen mit besonderen Aufgaben (verschiedenste Betriebsbeauftragte sowie fachkundige Personen mit Spezialaufgaben). Trotz dieser eindeutigen Rollenverteilung ist der Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.3 Inhalt und Umfang der Verantwortung

§ 15 Abs. 1 ArbSchG beinhaltet neben der generellen Eigenvorsorge-Verpflichtung auch die Pflicht, für die Sicherheit und die Gesundheit der von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffenen Personen zu sorgen. Verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen limitieren die Verpflichtung der Beschäftigten. Es gibt insofern weder einen ultimativen noch einen unbegrenz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Der Bereich der Freien Berufe zählt ebenso dazu wie Religionsgemeinschaften und karitative Ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Grundstein der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In den mehr als 35 Jahren seit dem Inkrafttreten des ASiG sind die das Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften mehrfach reformiert worden. Eine bedeutende Reform wird mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkrä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.11 Verantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln

Die Verpflichtung, geeignete und technisch ordnungsgemäße Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, obliegt allein dem Arbeitgeber. Das beste Arbeitsmaterial ist aber i. S. des Arbeitsschutzes "wertlos", wenn es nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier liegt die Schnittstelle zu den Verpflichtungen der Beschäftigten. § 15 Abs. 2 ArbSchG sieht daher vor, dass die Besch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum braucht unser Unterne... / 7 Wem dient die Schaffung von Rechtssicherheit?

Wir haben es im betrieblichen Alltag mit ständig neuen und sich ändernden gesetzlichen Vorschriften und Regeln zu tun. Diese zu überblicken und stets einzuhalten, ist den Führungskräften nicht möglich. Sie benötigen daher einfache Verhaltensregeln, die ihnen helfen, im Schadensfall den Nachweis zu erbringen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind. Jede Führungskraft in de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffen. Um eine wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 24 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von...mehr