Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 7. Schuldhafte Ermöglichung der Schwarzfahrt

Rz. 138 Wie dargelegt[401] endet die Halterhaftung im Fall der ohne Wissen und Wollen des Halters erfolgenden Benutzung des Fahrzeugs. Gleichwohl besteht die Halterhaftung neben der Haftung des Schwarzfahrers im Verschuldensfall. Hierzu legt § 7 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StVG fest, dass der Halter neben dem Schwarzfahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet bleibt, wenn die Benutzun...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 26 Klagearten / III. Freistellungsanspruch (Befreiungsanspruch)

Rz. 18 Gegenstand einer Leistungsklage kann auch eine Freistellung sein. "Freistellung" (Befreiung) bedeutet eine vertretbare Handlung, durch die der in Anspruch Genommene (Beklagter) eine Schuld des Anspruchstellers (Kläger) zum Erlöschen bringt.[36] Sie setzt deshalb das Bestehen einer bestimmten Verbindlichkeit des Klägers voraus. Dementsprechend muss der Antrag auf Verur...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / B. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. positiver Vertragsverletzung sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.)

Rz. 68 § 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverhältnis (1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. § 280 BGB: Sch...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Verkehrssicherung und Verkehrsregelung

Rz. 920 Im Bereich der Verletzung hoheitlich ausgestalteter Verkehrssicherungspflichten ist nach gefestigter Rechtsprechung das Verweisungsprivileg nach § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht anzuwenden.[2849] Hierunter fällt vor allem die durch die Landesstraßengesetze und die landesrechtlichen Straßenreinigungsgesetze den Straßenbaulastträgern auferlegte Pflicht der Wegesicherung, di...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Abweichungen von der Grundregel des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 1114 Dass "etwas anderes bestimmt" i.S.v. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ist, kann sich aus dem Gesetz, einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, also aus den Besonderheiten des tatsächlichen Geschehens ergeben.[3295] Beispiel für den bestimmenden Einfluss zugrunde liegender Schuldverhältnisse ist d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist verkehrssicherungspflichtig, weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann. Einen mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleit...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / b) Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 49 aa) Unterhaltsbedürftig im Sinne des § 1602 Abs. 1 BGB ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Soweit seine eigenen Einkünfte dagegen ausreichen, um den Bedarf zu decken, besteht ein Unterhaltsbedarf nicht.[112] Können sich etwa minderjährige Kinder bereits aus eigenem Vermögen (z.B. aufgrund einer Erbschaft) selbst unterhalten, schulden die Eltern ihnen...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Sozialversicherungsschutz und Gesellschaftsrecht

Rz. 36 Die Frage, ob Personen in Gesellschaften des Handelsrechts bzw. bürgerlichen Rechts oder Vereinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen, ist in der Regel nur im Einzelfall zu entscheiden. Hierzu folgende Übersicht:mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Das Verhältnis zwischen PflVG und VVG – Gesetzessystematik

Rz. 11 Die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung hatte bis September 1965 ihre Grundlage im PflVG vom 7.11.1939.[7] Unfälle, die sich vor dem 1.10.1965 ereignet hatten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt waren, waren weiter nach den Bestimmungen des PflVG 1939 zu beurteilen.[8] Weil die Bestimmungen des PflVG 1939 nähere Regelungen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Voraussetzungen und Entstehung der Gesamtschuld

Rz. 1102 Nicht immer, wenn einem Gläubiger, etwa einer unfallgeschädigten Person, mehrere Schuldner gegenüber stehen, sind diese untereinander gesamtschuldnerisch verbunden. Das gilt selbst dann, wenn die gegen die Schuldner gerichteten Ansprüche durch ein und dasselbe Unfallereignis zur Entstehung gelangt sind. Um zu klären, ob die rechtlichen Beziehungen bei dieser Schuldn...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Ausgangspunkt Naturalrestitution

Rz. 6 Von den in § 249 Abs. 1 BGB verankerten zwei Grundprinzipien, zum einen der Verpflichtung des Schuldners zur sogen. Naturalrestitution, das heißt zur – soweit möglich – (Wieder-)Herstellung des Zustands vor dem schadensstiftenden Ereignis, sowie zum anderen der Verpflichtung zum Totalersatz, q. e. der grundsätzlichen Verpflichtung zum Ersatz allen Schadens, betrifft § ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur, Voraussetzungen

Rz. 92 Die Haftung aus Vertrag einerseits und aus unerlaubter Handlung andererseits wurde als unzureichend empfunden, insbesondere für den Bereich fahrlässig verursachter Vermögensschäden.[249] Die Rechtsprechung hatte einen Weg gefunden, diese Haftungslücke für bestimmte Fallkonstellationen zu schließen. Bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines diesen g...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) (Mit-)Haftung für Dritte

Rz. 88 Außerdem kommt ein Einstehenmüssen des Geschädigten nach § 254 Abs. 2 S. 2 BGB nicht für jedes schadensmitursächliche Verhalten irgendeines Dritten in Betracht, sondern nur für das seines gesetzlichen Vertreters bzw. eines Erfüllungsgehilfen, d.h. einer Person, die der Geschädigte mit der Wahrnehmung seiner im Rahmen der Sonderverbindung bestehenden Pflichten und Gebo...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Leitung der Verrichtung und Gerätebeschaffung

Rz. 709 Von der allgemeinen Überwachungspflicht zu unterscheiden ist die in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB erwähnte "Leitung der Ausführung der Verrichtung". Mit "Leitung" ist gerade nicht die allgemeine Überwachung der Tätigkeit eines Verrichtungsgehilfen gemeint, "sondern eine durch die besondere Natur der Verrichtung oder durch die besonderen Eigenschaften der dazu bestellten Pers...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Pflichtverletzung und Beweislast

Rz. 72 Der Tatbestand der Pflichtverletzung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Schadensersatzverpflichtung. Das jeweilige "Pflichtenprogramm" ergibt sich aus den für das jeweilige Schuldverhältnis maßgebenden Normen. Von Bedeutung sind Leistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Verhaltenspflichten. Nach der Art der Leistungsstörung werden drei Typen von Pflichtverle...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Straßen

Rz. 296 Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und öffentliche Verkehrsflächen soll den Gefahren begegnen, die aus der Zulassung eines öffentlichen Verkehrs auf öffentlichen Straßen für Dritte entstehen können.[685] Sie besteht gegenüber den Verkehrsteilnehmern, aber auch gegenüber den Anliegern.[686] Die Straßenverkehrssicherungspflicht ist privatrechtlicher Natur,[687] ...mehr

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Therapiefehler

Rz. 33 Der Arzt schuldet seinem Patienten neben einer sorgfältigen Diagnose die Anwendung einer Therapie, die dem jeweiligen Stand der Medizin entspricht. Rz. 34 Dabei ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (Therapiefreiheit). Ihm wird bei der Therapiewahl ein weiter Beurteilungsermessen zugebilligt, in dessen Rahmen er die Behandlungsmethode wählen kann,...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Nicht berücksichtigungsfähige Einkünfte

Rz. 21 Problematisch kann sein, ob Einkünfte Berücksichtigung finden dürfen, die auf rechtlich oder sittlich missbilligten Tätigkeiten beruhen. Grundsätzlich kann ein unsittlicher oder verbotener Erwerb keinen Schadensersatzanspruch begründen.[30] Entgegen einem gesetzlichen Verbot sind Einkünfte dann erzielt, wenn das einschlägige Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Re...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Eingliederung des Geschädigten

Rz. 74 Die Grundsätze der Eingliederung sind im Rahmen der §§ 104, 105 SGB VII wie die sich im Rahmen des § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII stellenden zu beurteilen. Auf die damit wegen der fehlenden Eingrenzung des Begriffs "Personen" in § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII auch im Rahmen der Anwendung der §§ 104, 105 SGB VII gegebene Gefahr der normativen Konturlosigkeit ist hinzuweisen (vgl. da...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / VI. Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 116 Die Voraussetzungen für die Eingliederung des Schädigers liegen bei den sog. Leiharbeitnehmern grundsätzlich vor (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz [AÜG] bzw. vorübergehende Überlassung eigener Beschäftigter gemäß § 133 Abs. 2 SGB VII). Es handelt sich um Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber (Stammunternehmer) unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags einem anderen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Streupflicht für den Fahrradverkehr

Rz. 1041 Die Verkehrssicherungspflicht auf Straßen besteht auch gegenüber Radfahrern. Deshalb sind Radwege innerhalb geschlossener Ortslagen nach den gleichen Maßstäben wie Fahrbahnen zu streuen und zu räumen, mithin nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen.[3137] Außerhalb geschlossener Ortslagen sind Radwege, ebenso wie Gehwege, grundsätzlich nicht in den Winterdi...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftung des vertraglich Bestellten (§ 831 Abs. 2 BGB)

Rz. 712 Neben die Haftung des Geschäftsherrn tritt nach § 831 Abs. 2 BGB die Ersatzpflicht desjenigen, der durch Vertrag die Auswahl und Überwachung eines Verrichtungsgehilfen, die Beschaffung der Vorrichtungen oder Gerätschaften bzw. die Leitung der Verrichtung für den Geschäftsherrn übernommen hat.[2141] Voraussetzung ist die vertragliche Übernahme der Pflichten des Geschä...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsfehler

Rz. 21 Der Arzt schuldet dem Patienten nach § 276 BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. In ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde dies konkretisiert im Sinne einer ärztlichen Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets vorausgesetzt und erwartet werden. Die B...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / V. Nichteheliche Gemeinschaft, Partnerschaft, faktische Gemeinschaft

Rz. 218 Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2011 gut 2,7 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland, in denen Frau und Mann zusammenlebten. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben mehr als 800.000 Kinder. Auch die knapp 2,7 Millionen alleinerziehenden Elternteile dürften zum Teil in Beziehungen leben, die einer Lebensgemeinschaf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 316 Nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung (siehe dazu Rdn 293) muss der Verletzte alle Umstände beweisen, aus denen eine Streupflicht erwächst und eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht resultiert. Er muss deshalb den Sachverhalt dartun und gegebenenfalls beweisen, aus dem sich ergibt, dass zur Zeit des Unfalls aufgrund der Wetter-, Straßen- oder Wege...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Abwälzung durch Vertrag

Rz. 308 Verkehrssicherungspflichten können mit der Folge eigener Entlastung delegiert werden. Voraussetzung hierfür ist eine klare Absprache, die eine Ausschaltung von Gefahren sicherstellt. Dann verengt sich ­die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernom...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsvertrag

Rz. 8 Durch das Patientenrechtegesetz wurde der Behandlungsvertrag als neuer besonderer Dienstvertragstypus kodifiziert. Gemäß § 630a BGB ist der Behandelnde zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einord...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 1. Gesetzlich geschuldeter Unterhalt

Rz. 42 Nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 StVG hat der Schädiger in dem Umfang Ersatz zu leisten, in dem der Getötete zur Unterhaltsgewährung kraft Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Maßgeblich ist also der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt. Eine auf Unterhaltsleistung gerichtete vertragliche Pflicht reicht ebenso wenig aus wie die Verpflichtung de...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Mitarbeit im Betrieb eines oder beider Ehegatten

Rz. 156 Die Ehegatten können zum gemeinsamen Familienunterhalt auch dadurch beitragen, dass sie ihre Arbeitskraft einem gemeinschaftlichen Erwerbsgeschäft widmen oder – ohne oder gegen eine der tatsächlichen Leistung nicht angemessene Bezahlung – in einem Unternehmen mitarbeiten, das nur einem von ihnen beiden rechtlich zugeordnet ist. Auch in diesen Fällen kann dann, wenn d...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Mitverursachung

Rz. 26 Eine Mitverursachung im Sinne des § 254 BGB liegt inhaltlich nur vor, wenn das in Frage stehende Handeln oder Unterlassen des Geschädigten ebenso äquivalent wie auch adäquat kausal für den Eintritt oder das Ausmaß des Schadens geworden ist. Hat sich demnach beispielsweise das Nichttragen eines Helms auf das "Ob und das Wie" eines Personen- und/oder Sachschadens eines ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Anwendungsbereich und Abgrenzung

Rz. 95 Die Haftung aus culpa in contrahendo entfällt, soweit abschließende gesetzliche Regelungen bestehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen Verschuldens bei Vertragsschluss der grundsätzliche Vorrang des in §§ 434 ff. BGB geregelten Sachmängelrechts entgegen.[252] Ein einem Käufer geg...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 380 Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten wird durch die Eigenart der landwirtschaftlichen Betriebe und den daraus resultierenden typischen Gefahren geprägt. Dementsprechend muss ein Besucher eines landwirtschaftlichen Betriebs mit betriebsbedingten Eigenarten rechnen und sich besonders umsichtig verhalten.[1076] Zu beachten ist auch, dass der Landwirt gemäß § 60 BN...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Rz. 1249 Wer abbiegen will, muss dies nach § 9 Abs. 1 StVO rechtzeitig und deutlich ankündigen und die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen. § 9 StVO regelt verschiedene Einzelheiten des Abbiegens; u.a. muss derjenige, der abbiegen will, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen (Abs. 3 S. 1, 1. Hs.). Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / f) Unterbliebene Geltendmachung ohne Nachlässigkeit der Partei

Rz. 164 Schließlich kann neues Vorbringen zugelassen werden, dessen unterbliebene Geltendmachung weder auf Fehlern des Gerichts (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 ZPO) noch auf einer Nachlässigkeit der Partei (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO) oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO)[549] beruht. Eine Nachlässigkeit liegt vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungsp...mehr