Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i.  S.  d. DBA

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Die entliehenen Arbeitnehmer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Grundsatz

Wird ein Arbeitnehmer nur kurzfristig bzw. vorübergehend im Ausland eingesetzt, bleibt es nach den deutschen DBA regelmäßig beim Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates. Für die Beibehaltung des Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates setzt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA voraus, dass sich der im Inland ansässige Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während des jeweiligen Steu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 nennt hierbei insbesondere Norwegen[1]. Arbeitgeber können alle natürlichen und juristischen Personen sein, aber au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.4 Zeitliche Anwendung des § 50 Abs. 9 EStG

§ 50d Abs. 9 EStG ist nach den Anwendungsregelungen des § 52 EStG erst ab 2017 anzuwenden. Ungeachtet dessen greift die Finanzverwaltung für Fälle einer DBA Rückfallklausel bereits "offene" Altfälle auf. DBA-Rückfallklauseln, nach denen Einkünfte aufgrund ihrer Behandlung im anderen Vertragsstaat nicht von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden, sind a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.2 Steuerliche Konsequenzen

Zu beachten ist, dass nicht in allen DBA die 183-Tage-Regelung dem Art. 15 OECD-MA entspricht. Der Arbeitgeberbegriff ist dann entsprechend dem Abkommensinhalt auszulegen. Der BFH[1] schließt nicht aus, dass ein Arbeitnehmer bei Anwendung der 183-Tage-Regelung in 2 Dienstverhältnissen steht. Die Auswirkungen sollen anhand folgender Beispiele erläutert werden. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Tätigkeitsprinzip

Die deutschen DBA mit den europäischen Ländern entsprechen in der Regel für den Hauptanwendungsfall der Auslandstätigkeiten dem Art. 15 OECD-MA. Hiernach hat der Tätigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht. In den Fällen der Tätigkeitsstaatbesteuerung spielt es keine Rolle, zu wessen Lasten der Arbeitslohn bzw. aus welchem Staat der Arbeitslohn bezahlt wird. Vgl. a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen

Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Ansatzpunkt ist insoweit eine "Inlandstätigkeit". Der Begriff der Tätigkeit entspricht hierbei grundsätzlich der DBA-rechtlichen Auslegung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Besonderheiten bei Berufskraftfahrern

Die Finanzverwaltung[1] hatte im Hinblick auf eine Vielzahl von Verständigungsverfahren bereits im Jahr 2002 eine Regelung für Berufskraftfahrer mit luxemburgischen Arbeitgebern und deutschem Wohnsitz herausgegeben, die grundsätzlich auch im Verhältnis zu anderen Staaten gilt. Strittig ist vor allem die Frage des Arbeitsorts nach dem Tätigkeitsortprinzip des Art. 14 Abs. 1 O...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Abfindungen und Karenzentschädigungen

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Abfindungen bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten, da sich je nach Betrachtung der Rechtsquelle unterschiedliche Ergebnisse ergeben können. Das BMF-Schreiben stellt nur die aktuelle Rechtslage ab 2017 dar. Nachfolgend erfolgt hingegen eine Gesamtschau. Zum einen hat der BFH allgemeine Rechtsprechungs-Grundsätze erlassen (nachfolg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.3 Berücksichtigung von Reisetagen

Reisetage können nicht immer eindeutig allein dem Inlands- oder dem Auslandseinsatz zugerechnet werden. Der Arbeitslohn für diese Tage ist grundsätzlich stundenweise aufzuteilen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt des Überschreitens der Grenze.[1] In der Praxis können Schätzungen vorgenommen werden, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Auch in diesem Punkt ist zwischen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.3 Folgen einer Nachbelastung

Die Frage, wer wirtschaftlicher Arbeitgeber ist, bestimmt sich allein danach, wer nach der objektiven Interessenlage die Kosten zu tragen hat.[1] Hieraus kann sich in der Praxis das Problem ergeben, dass durch den Aufgriff der Betriebsprüfung beim Arbeitgeber (Verrechnungspreiskorrektur: Gewinnerhöhung durch Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 KStG oder einer verdeckten Einlage...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10 Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Bei Personalentsendungen im Konzernbereich ist die Bestimmung des DBA-rechtlichen Arbeitgebers von besonderer Bedeutung. Laut BFH-Rechtsprechung[1] ist der Arbeitgeberbegriff i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA sowohl vom lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff als auch vom zivilrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff zu untersch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Allgemeine Grundsätze

Laut BFH hat für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden – soweit es sich nicht um Versorgungsbezüge handelt – der Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA Liberia das Besteuerungsrecht, da diese Vergütung kein zusätzliches Entgelt für die frühere Tätigkeit darstellt und nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Ablehnung der Verständigungsvereinbarungen durch den BFH

Der BFH ist diesen Verständigungsvereinbarungen nicht gefolgt. Abfindungen stellen nach seiner Auffassung jedoch kein zusätzliches Entgelt für die frühere Tätigkeit dar und werden nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt. Abfindungen sind daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz OECD-MA) zu besteuern....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.8 Zeitwertkonten

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zeitwertkontenvereinbarung und ihre Besteuerung sind für Zwecke des deutschen Steuerrechts im BMF-Schreiben vom 17.6.2009 [1] geregelt. Im Anwendungsschreiben 2018[2] wird auch die abkommensrechtliche Beurteilung vorgenommen. Hiernach sind entsprechend des Veranlassungsprinzips die Verwendungsfunktionen auch grenzüberschreitend an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Besteuerung von Organen von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführern, Vorständen etc.)

Verschiedene DBA enthalten Sonderregelungen für Organe von Kapitalgesellschaften. Zum einen kann für diese per Fiktion im "Arbeitnehmerartikel" (Art. 15 OECD-MA) geregelt sein, dass die Arbeit am Sitz der Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, zum anderen kann aber auch durch Ausweitung der Anwendungsregelung im Art. 16 der DBA eine Gleichstellung mit den Aufsichtsräten erfolgen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Vergütungssonderfälle

Bei Vergütungssonderfällen stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt noch ein Anwendungsbereich des Art. 15 OECD-MA vorliegt (z. B. bei nachträglichen Vergütungen) oder welcher Staat Tätigkeitsstaat ist. Für nachfolgende Sonderzahlungen gelten folgende Regelungen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.4 In welchem Staat wird der bezahlte Jahresurlaub verbracht?

Für die Aufteilung des Arbeitslohns spielt es (im Unterschied zur Berechnung der Aufenthaltstage im Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA) keine Rolle, ob der Jahresurlaub im Wohnsitzstaat, im Tätigkeitsstaat oder in einem Drittstaat tatsächlich verbracht wird. Entscheidend ist nur, ob dieser Jahresurlaub durch eine steuerfreie Auslandstätigkeit erdient worde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu ertei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Grundsatz

Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit) maßgeblich sind.[1] Insoweit deckt sich die international übliche D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Gestaltungsmodelle bei Geschäftsführern (leitenden Angestellten)

Im Hinblick auf die u. U. hohe Tätigkeitsstaatsbesteuerung in Deutschland verleihen insbesondere schweizerische Management-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns u. a. Geschäftsführer gegen Entgelt an inländische Konzerngesellschaften. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen die inländische Gesellschaft als wirtschaftlichen Arbeitgeber an. Die Bundesrepublik De...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Arbeitsort bei passiven Leistungen

Nach der Rechtsprechung[1] wird die Arbeitsleistung i. d. R. an dem Ort erbracht, an dem sich der Arbeitnehmer während der Dauer des "Sich-zur-Verfügung-Haltens" tatsächlich aufhält.[2] Im Anwendungsschreiben 2018 geht die Finanzverwaltung allerdings abweichend davon aus, dass bei unwiderruflicher Arbeitsfreistellung der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat[3]. Dem ist zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Altersteilzeitmodelle

Im Rahmen von Altersteilzeitmodellen werden häufig sog. Blockzeitmodelle vereinbart. Innerhalb eines festgelegten Begünstigungszeitraums (z. B. 5 Jahre) wird die Altersteilzeitarbeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % (+ Aufstockungsbetrag) seiner in der Vollzeit bez...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.4 Neue Erkenntnisquelle aus internationalem Recht und Amtshilfe

Am 29.10.2014 haben 51 Ländervertreter eine multilaterale Vereinbarung bei dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um den von der OECD entwickelten neuen Standard zum automatischen steuerlichen Austausch von Informationen zu Finanzkonten. Zwischenzeitlich ist die Zahl der teilnehmenden Länder auf über 90 angestiegen, darun...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt

Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Amts wegen. Wird das Schreiben nicht beantwortet (also keine Selbstanzeige erstattet), hat das Finanzamt folgende Optionen: Eine Schätzung der Einnahmen auf Grundlage der vorliegenden Belege. Fällt sie günstig aus, zahlt der Steuerpflichtige und ist mö...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Personengesellschaften ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschließlich auf die inländische Qualifikation abzustellen ist (vgl. o. g. Typenvergleich), schlagen die ausländische Behandlung als Körperschaftsteuersubjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Abkommensberechtigung

Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Nur Abkommensberechtigte können sich auf den Abkommensschutz berufen und insbesondere die Reduktion von Quellensteuern beantragen. Gem. Art. 1 OECD-MA sind grundsätzlich nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Bedeutung der Frage der Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation ausländischer Gesellschaften sind 2 unterschiedliche Rechtskreise zu untersuchen: a) Die sog. outbound-Struktur: Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ausländischen Gesellschaft Hier ist zu entscheiden, ob die Gesellschaft nach deutschem Rechtsverständnis als Personen- oder Kapitalgesellschaft einzuordnen ist. Dies hat Auswirkun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Intransparente Behandlung im ausländischen Sitzstaat

Eine Vielzahl ausländischer Staaten behandeln Personengesellschaften als intransparent.[1] Für diesen Fall wird überwiegend von der Abkommensberechtigung der Personengesellschaft selbst ausgegangen.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass die Personengesellschaft in diesem Fall auch im ausländischen Staat ansässig ist, d. h. insbesondere auch die Geschäftsleitung im Ausland li...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Sonderfall der Abzugssteuerentlastung für hybride Gesellschaften

Ab 2014 ist die Sonderregelung des § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG zu beachten, mit der versucht wird, doppelte Entlastungen sowohl auf Ebene der Personengesellschaft als auch der Mitunternehmer zu vermeiden. Ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach dem EStG oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Transparente Besteuerung im Sitzstaat

Soweit im Sitzstaat der Personengesellschaft eine transparente Behandlung besteht, ergeben sich abkommensrechtlich keine Probleme. Die Abkommensberechtigung ist nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter zu prüfen.[1] Dies entspricht auch der Beurteilung in der Literatur.[2] Die Gesellschafter sind die abkommensberechtigt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Rechtliche Beurteilung

Bei der rechtlichen Beurteilung ist zu beachten, dass Regelungen des "Ansässigkeitsstaats" der Gesellschaft für die Anwendung des nationalen Steuerrechts (und des DBA) nicht maßgebend sind. Vielmehr ist die Frage der Mitunternehmerschaft oder Kapitalgesellschaft nach nationalem (deutschem) Steuerrecht zu entscheiden. Nach der Rechtsprechung bereits des RFH[1], dem sich der B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Meldepflichten (§§ 2 u 8 FKAustG)

Rn. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Meldepflichtige inl Finanzinstitute sind in Deutschland ansässige Finanzinstitute oder inl Niederlassungen ausl Finanzinstitute. Das FKAustG enthält dazu in § 19 FKAustG eine weitgefasste Definition: Danach erstreckt sich der Anwendungsbereich weit über das Bankensystem hinaus. Die Begriffsbestimmungen knüpfen vielmehr an die konkrete Funkti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bülte, Die AbgSt bei EU-quellenbesteuerten KapErtr als probates Mittel zur Vermeidung von Steuerstraftaten o als Folge eines Rückzugsgefechts des Steuerstrafrechts?, BB 2008, 2375; Zipfel, Und sie bewegen sich doch, Steuerlicher Informationsaustausch in der EU wird ausgeweitet – neuer OECD-Standard wird kommen, www.dbresearch.de v 09.05.2014; Czakert, Die gesetzliche Umsetzung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 DBA bilden den wichtigsten Anwendungsfall des § 2 Abs. 1 AO. Sie werden zwischen Völkerrechtssubjekten geschlossen, um Doppelbesteuerungen hinsichtlich desselben Stpfl. zu vermeiden. Hierzu kann es kommen, wenn in mindestens zwei Staaten von demselben Stpfl. für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum vergleichbare Steuern erho...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 1 AO gewährleistet als selbstständige Korrekturnorm, dass Verständigungsvereinbarungen (vgl. Art. 25 OECD-MA) und Schiedssprüche aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen i. S. des § 2 AO durch Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden umgesetzt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf deren Bestandskraft (BMF v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz: Änderung der Abgabenordnung, DB 1994, 9; Krabbe, Verständigungsverfahren, IStR 2002, 548; Leising, Die Klage auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 Abs. 2 OECD-MA, IStR 2002, 114; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Kramer, APA – Vorabverständigungsv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO soll klarstellen, dass "völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können" (BT-Drs. 7/4292, 15). Dieses Ziel kann durch § 2 Abs. 1 AO indessen nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Überblick

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf der Grundlage eines entsprechenden Berichts der OECD wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) multinationale Unternehmen mit konsolidierten Umsatzerlösen von mehr als 750 Mio. Euro verpflichtet,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Sonstige Verträge

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben den DBA (s. Rz. 7) fallen in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 AO insbes. auch das NATO-Truppenstatut (BFH v. 08.08.2013, III R 22/12, BFH/NV 2013, 1997; Drüen in Tipke/Kruse, § 2 AO Rz. 24 f.; Musil in HHSp, § 2 AO Rz. 96 ff.; Oellerich in Gosch, § 2 AO Rz. 49 ff.) sowie das Wiener Übereinkommen v. 18.04.1961 über die diplomat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO (§ 162 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 29a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO, kann das FA eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, da widerlegbar vermutet wird, dass er über Einkünfte im Ausland verfügt. Tz. 29b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann von dem Stpfl. die Abgabe einer Versicherung an Eides statt üb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AO

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung ist zulässig, wenn ein Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO nicht nachkommt. Die durch das StHBekG eingeführte Vorschrift ist erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 StHBekV). Zu den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken s. Seer in Tipke...mehr