Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verjährung

Rz. 63 [Autor/Stand] Die Verjährungsfrist beträgt bei der Gefährdung von Abzugsteuern fünf Jahre (§ 384 AO). Sie beginnt mit Beendigung der Tat, die bei allgemeinen, nichtsteuerlichen Delikten spätestens mit dem Wegfall der Handlungspflicht, also nicht notwendig schon mit dem Ablauf einer für das Handeln gesetzten Frist[2]. In Übertragung dieser allgemeinen Verjährungsregel ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 1131.5 [Autor/Stand] Im Steuerstrafecht sind gem. § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Bestimmungen des StGB über die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) heranzuziehen, sofern die AO und andere Gesetze als Spezialregelungen nicht Vorrang haben. § 375 Abs. 2 AO geht als Sonderregelung den allgemeinen Einziehungsvorschriften der §§ 74 ff. StGB vor, lässt deren sonstige Anwendbarkeit je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verstöße gegen Pflichten zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung (§ 381 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als die Vorgängervorschrift (§ 407 Abs. 1 Nr. 1 RAO 1968) erfasst § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht nur Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern Pflichten ganz allgemein, die dem Betroffenen zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegt sind. Auch die Verletzung anderer als Erklärungs- und Anzeigepflichten können somit künftig ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verbringungsverbote

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Verbot, dessen Schutz § 372 AO sicherstellen soll, muss durch Gesetz, eine auf Gesetz beruhende Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EU (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV, näher Rz. 22 ff.)[2] angeordnet sein[3]. Verwaltungsanordnungen – dies versteht sich unter der Geltung des Rechtsstaatsprinzips von selbst ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 § 376 Abs. 2 AO

Rz. 41 § 376 Abs. 2 AO erweitert den Katalog der Unterbrechungstatbestände des § 78c StGB. § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB beinhaltet bereits, dass die Verjährung durch erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe des gegen den Beschuldigten geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und die – interne – Anordnung dieser Bekanntgabe unterbrochen wird. Darüber hinaus wird...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 1. Eintragung ins Gewerbezentralregister bei Einstellungen nach § 153a StPO

Nach § 149 Abs. 1 GewO wird bei dem Bundesamt für Justiz als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister geführt. In das Gewerbezentralregister sind unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einzutragen. Nach § 149 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GewO sind nur rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.4 Nachträgliches Erkennen

Rz. 28 Der Korrekturpflichtige muss nachträglich erkannt haben, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist.[1] Damit entfällt die Korrekturpflicht, wenn die Erklärung von ihm schon bewusst unrichtig oder unvollständig abgegeben worden ist.[2] Dies gilt auch bei bedingtem Vorsatz[3] des Korrekturpflichtigen.[4] In diesem Fall stellt das Verhalten von vornherein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 7.3 Konsequenzen für den Arbeitgeber

Dem Arbeitgeber drohen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben an einigen Stellen Verwertungsverbote für die datenschutzrechtlich unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse. Zwar kennen die deutschen Prozessordnungen kein generelles Verwertungsverbot für solche unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse, aber insbesondere im Arbeitsrecht lassen die Gerichte eine Wertung diese...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Fungibilität von GbR-Anteilen

Halten der GmbH-Beteiligung über eine GbR: Anders kann sich die Fungibilität darstellen, wenn die GmbH-Beteiligung über eine Personengesellschaft – z.B. eine GbR – gehalten wird. Für die Übertragung von GbR-Anteilen bestehen keine gesetzlichen Formerfordernisse. Die GbR-Anteile könnten insofern Referenzobjekt für ein NFT sein. Die GbR kann Geschäftsanteile an einer GmbH erwer...mehr

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AGS 09/2023, Auslagenerstat... / II. Schuldspruchreife

Nach Auffassung des LG hat das AG die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu Unrecht nicht der Staatskasse auferlegt. Nach dem Grundsatz des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zur Last, soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Als Ausnahme hiervon könne das Gericht...mehr

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AGS 09/2023, Auslagenerstat... / II. Ermessen nur in Ausnahmefällen

Nach Auffassung des LG waren der Landeskasse auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen aufzuerlegen. Werde das Verfahren – wie hier – wegen eines dauernden Verfahrenshindernisses nach § 206a Abs. 1 StPO eingestellt, fallen gem. § 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Staatskasse zur Last. Abw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 244

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Handelt ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG (vgl. § 335b) der Vorschrift des § 244 zuwider, so kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (vgl. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a), Abs. 3f.); Selbiges gilt in Bezug auf solche UN, die den Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verdeckte Treuhandkonten

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird bei der Eröffnung des Treuhandkontos das Treuhandverhältnis nicht nach außen offenkundig, so handelt es sich um ein verdecktes Treuhandkonto. Treuhandkonten dieser Art werden als reine Privatkonten des Errichters betrachtet. Mit der Qualifizierung als Privatkonto verliert der Treugeber wichtige Rechte, um sein Treugut zu schützen. Die Ba...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 245

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine fehlende Unterschrift deutet im Zweifel darauf hin, dass der JA noch nicht endgültig erstellt worden ist (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Ob der JA trotz fehlender Unterschrift als ordnungsgemäß angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Fehlt lediglich die Unterschrift und ist der JA im Übrigen den gesetzlich...mehr

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zfs 09/2023, Geeignetheit d... / 2 Aus den Gründen:

Es besteht ein Verfahrenshindernis hinsichtlich des Betroffenen, §§ 46 Abs. 1 OWiG, 206a StPO. Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit vom 5.7.2022 war bereits bei Eingang der Akten am 27.1.2023 verjährt. Weder die mit Verfügung vom 30.8.2022 angeordnete Anhörung des Betroffenen, noch der Bußgeldbescheid vom 4.11.2022 waren geeignet, die Verjährung zu unterbrechen. Voraussetzung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Frühere Rechtslage

Tz. 45 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen und Ordnungsgeldern wurde bis zum Jahre 1983 in ständiger Rspr (vgl Nachw bei Rettig, BB 1984, 595) und von der FinVerw (s R49 KStR 2004 iVm R 120 EStR) generell abgelehnt. Noch im Urt des BFH v 18.05.1972 (BStBl II 1972, 623) hatte dieser unter Hinw auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

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AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / III. Kosten des privaten Sachverständigengutachtens

1. Erstattungsvoraussetzungen Darüber waren nach Auffassung des LG dem Betroffenen auch die Auslagen für das durch seinen Verteidiger in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten zu erstatten. Es habe sich dabei hier um notwendige Auslagen i.S.d. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§ 467 Abs. 1, 464a Abs. 2 StPO gehandelt. Notwendige Auslagen seien die einem Beteiligten erwachsenen, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix/Streck, Die steuerliche Behandlung von Vertretungs- und Verteidigungsaufwendungen in Steuerstrafsachen, DStR 1979, 479; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Rettig, Das Problem der Rückwirkung bei der neuen gesetzlichen Geldbußen-Regelung, BB 1984, 595; Wedemeyer/Holfeld, Geldstrafen, Geldbußen und Verfahrenskosten sowie deren Erstattung in ihren steuerlichen Auswirk...mehr

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zfs 09/2023, Geeignetheit d... / 3 Anmerkung:

Zur Thematik vgl. auch LG Kaiserslautern, Beschl. v. 7.2.2022 – 5 Qs 3/22, zfs 2022, 593: Verjährungsunterbrechung bei mangelnder Bestimmtheit der Ortsangabe des Verstoßes im Bußgeldbescheid – sowie Krenberger, NZV 2020, 393-396: Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens: Reformüberlegungen zu Verjährung und Rechtsbeschwerde. Liegt nicht einmal eine hinreichende Konkretisierun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 2 Grenzen der Mitwirkung

Unter bestimmten Voraussetzungen[1] bestehen keine Mitwirkungspflichten, oder die Mitwirkung kann abgelehnt oder verweigert werden. Für den Sozialleistungsberechtigten sind damit keine nachteiligen Folgen verbunden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Der Sozialleistungsträger darf die Mitwirkung nicht verlangen bzw. die rechtswidrig verlangte Mitwirkung kann ohne nachteilige F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.1 Information der Aufsichtsbehörden

Sofort nach Kenntnisnahme muss der Arbeitgeber – möglichst unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks – die zuständige Aufsichtsbehörde (staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsämter) informieren (§ 27 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Unterlässt er dieses, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 32 Abs. 1 Nr. 11 MuSchG). Ansonsten hat der Arbeitgeber den Umstand der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / 3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen betragen insoweit 6 Wochen vor der Entbindung bzw. 8 Wochen nach der Entbindung. Hierbei handelt es sich u. a. um: Verbot der Nacht- (20.00 Uhr – 6.00 Uhr), Mehr- (über 8,5 Stunden/Tag) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit; Verbot schwerer körperlicher Arbeiten und Arbeiten i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor der Entbindung bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Die letztgenannte Schutzfrist verlängert sich bei Früh- und Mehrgeburten bzw. der Geburt eines i. S. d. § 2 Abs. 1 S...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / B. Opportunitätsprinzip

Rz. 2 Vorweg ist auf den Grundsatz der Opportunität hinzuweisen, da dieser das gesamte Bußgeldverfahren als roter Faden durchwirkt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat eine Erziehungs- und keine Bestrafungsfunktion.[2] Ordnungswidrigkeiten tragen nämlich im Verhältnis zu Straftaten einen niedrigeren Unrechtsgehalt in sich und gefährden die Rechtsordnung weniger. Im Einzelfall ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / IV. Fahrtenbuchauflage

Rz. 218 Einem Fahrzeughalter kann gem. § 31a StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder nach einer Verkehrsstraftat nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn ein Amtsgericht den Betroffenen wegen fehlender Überzeugung von der Täterschaft frei...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VI. Verwarnung

Rz. 88 Konsequenterweise kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten lediglich eine Verwarnung ausgesprochen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 5 EUR bis 55 EUR erhoben werden, § 56 OWiG. Bedeutsam ist hierbei, dass Verwarnungen nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden und im Falle einer Belegung mit Verwarngeld die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und recht...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 3. Fahrtenbuchauflage

Rz. 17 Eine Halterhaftung gibt es hier nicht. Jedoch besteht die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage für den Fall, dass die Ahndung der Ordnungswidrigkeit an der Fahrerermittlung scheitert, § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO. Danach muss jedoch die unterlassene Mitwirkung kausal sein, unabhängig von Zeugnisverweigerungsrechten. Hier gilt es zwischen natürlichen und juristischen Personen zu...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Verjährungsunterbrechung

Rz. 42 Das Wichtigste vorab: Die Maßnahmen der Verfolgungsbehörde wirken nur gegenüber dem Adressaten selbst. Wer das ist, ergibt sich zum einen aus dem Schreiben, zum anderen aus der Ermittlungsakte. In Bezug auf den verantwortlichen Fahrer bedeutet dies, dass die Verjährung zu seinen Gunsten läuft, sofern gegen eine andere Person ermittelt wird. Handlungen, welche die kurze...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

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§ 5 Polizeirichtlinien

Rz. 1 Wie die Geschwindigkeitsmessungen gehandhabt werden sollen, ergibt sich aus den Polizeirichtlinien der Länder – eine Übersicht hierzu findet sich im Anhang. Diese sind zwar nur interner Natur, aber dennoch von Bedeutung. Werden wesentliche Grundsätze von der Polizei missachtet, bleibt die Messung zwar verwertbar.[1] Jedoch darf im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrun...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VIII. Einspruch

Rz. 106 Gemäß § 67 OWiG ist gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Rechtsbehelf des Einspruchs möglich. Für die Fristberechnung gilt § 43 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG. Dies hat schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der den Bußgeldbescheid erlassenden Behörde zu erfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung sind aber auch dem Schriftformerfor...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Einlassungsverhalten

Rz. 14 Nach der einhelligen Rechtsprechung darf aus der Eigenschaft als Halter alleine nicht auf die Fahrer- bzw. Tätereigenschaft geschlossen werden. Auch wenn der Halter auf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit hin schweigt, können Polizei bzw. Gericht nicht den Schluss ziehen, dass der Halter der Fahrer war. Das Schweigen kann nicht einmal als Indiz für eine Schuld gewert...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Allgemeines

Rz. 189 Im Rahmen der StVO-Novelle vom 28.4.2020[391] sollte die Schwelle für die Anordnung eines Regelfahrverbots abgesenkt werden. Aufgrund eines Zitierfehlers wurde die Abänderung der Fahrverbotsschwellen nach kurzer Zeit als insofern teilnichtig erkannt gem. § 80 Abs. 1 S. 3 GG. Somit gilt diesbezüglich die vorangegangene Fassung weiter.[392] Nachdem der kurze Anwendungs...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 5. Vollstreckung des Fahrverbotes

Rz. 212 Eine Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung jederzeit möglich, auch innerhalb der Hauptverhandlung. Hier bedarf es gem. § 75 Abs. 2 OWiG keiner Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wenn diese an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat. Probleme gibt es allerdings, wenn das Gericht das Verfahren aussetzt und so Gelegenheit gibt, i...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen

Rz. 13 Bei den meisten polizeilichen Anzeigen im Straßenverkehr – jedenfalls bei den hier behandelten Ordnungswidrigkeiten – handelt es sich um sogenannte Kennzeichenanzeigen. Bekannt ist den Ermittlungsbehörden zunächst nur das Fahrzeug mit dem zugehörigen amtlichen Kennzeichen, mithin also nur das Tatmittel. Über die zum Kennzeichen gespeicherten Halterdaten wird sodann der...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Frist

Rz. 39 Für die vorliegend thematisierten Ordnungswidrigkeiten gilt § 26 Abs. 3 StVG. Danach beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Mithin ist den Behörden ein sehr kurzes Zeitfenster gegeben, in welchem der Fahrer ermittelt werden muss. Trotz Fristenkontrolle kommt es daher vereinzelt vor, dass diese Fristen v...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

Rz. 158 Die Fälle einer stets zulässigen Rechtsbeschwerde werden in § 79 Abs. 1 OWiG abschließend aufgeführt. Es handelt sich um Ahndungen mit Bußgeldern von mehr als 250 EUR gem. Nr. 1 bzw. um Ahndungen mit angeordneten Nebenfolgen gem. Nr. 2. Hierunter fällt vor allem das Fahrverbot – die Eintragung von Punkten im FAER hingegen nicht.[333] Laut Nr. 3 kann die Staatsanwalts...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten strahlt als Sondermaterie sowohl ins Verwaltungs-, als auch ins Strafrecht- und Strafprozessrecht hinein. Folglich gibt es hier zahlreiche Besonderheiten zu kennen, um die Fehlerquellen bei polizeilichen Bußgeldverfahren richtig einzubetten und letztlich die Verteidigung erfolgreich auszurichten. Daher soll zunächst ein Überbl...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / I. Bußgeld

Rz. 176 Am 9.11.2021 ist der neueste Bußgeldkatalog in Kraft getreten, welcher eine deutliche Erhöhung der Bußgelder festlegt. Bislang spielte für Betroffene die Bußgeldhöhe eine untergeordnete Rolle – vorrangige Problemfelder waren das Fahrverbot und die Punkteeintragung. Dies dürfte sich nunmehr wandeln. Die Anhebung der Geldbußen unter Beibehaltung der Fahrverbotsgrenzen ...mehr

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§ 2 Standardisierte Messver... / A. Anforderungen

Rz. 1 Bußgeldsachen im Straßenverkehr treten in der Praxis massenhaft auf, weshalb die Gerichte sich in erheblichem Umfang mit ihnen befassen.[1] Um die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege gewährleisten zu können, hat die Rechtsprechungspraxis daher bei standardisierten Messverfahren den Verfahrensgang vereinfacht. Aufgrund des geringeren Unrechtsgehalts von Ordnungswidrig...mehr

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§ 16 Section Control / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 22 Bei der Abschnittskontrolle werden die Daten für den Zeitraum der Messung vom Einfahren bis zum Ausfahren erfasst, eine dauerhafte Speicherung erfolgt jedoch erst bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit bzw. des für die Speicherung eingestellten Grenzwertes. Rechtlich ist hier zwischen der präventiven vorgelagerten Datenspeicherung und der bei einem Verstoß ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / a) Anhörung, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

Rz. 43 Die vier Alternativen des § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG beziehen sich auf die Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe der Ermittlungen ihm gegenüber bzw. die Anordnung der jeweiligen Maßnahme. Wichtig ist, dass ausschließlich die erste Vernehmung oder Anhörung die Verjährung unterbricht, jede weitere derartige Maßnahme ist hingegen unbeachtlich. Für die vorliegend behande...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Fahreignungsregister

Rz. 179 Die Bußgeldkatalogverordnung hat zum 1.5.2014 im Wege der VZR-Reform umfangreiche Veränderungen erfahren.[381] Zuletzt wurden im November 2021 die Bußgelder erheblich angehoben, wohingegen die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Die Eintragungsgrenze ins FAER liegt derzeit bei 60 EUR; die Bußgelderhöhungen für qualifizierende Tatbestände wurden entsprechen...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anhörung

Rz. 79 Laut § 55 OWiG i.V.m. § 163a StGB ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies hat noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens stattzufinden. Eine bestimmte Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann am Tatort geschehen, aber auch in Form der Zusendung eines Anhörungsbogens. Eine Aussagepflicht zur Sache gibt es nicht. D...mehr