Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.2 Verletzung der Auskunfts- und Bescheinigungspflicht durch den Arbeitgeber (§ 14 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Der Tatbestand der Nr. 2 richtet sich an den oder die Arbeitgeber, der nach dem BEEG anspruchsberechtigten Personen (§ 9 Abs. 1 BEEG). Für die in Heimarbeit Beschäftigten sind Auftraggeber oder Zwischenmeister auskunftspflichtig (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 BEEG), sie sind auch Arbeitgeber i. S. d. Nr. 2. Ist eine juristische Person Arbeitgeber sind die Vorstandsmitglieder ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Bußgeldkatalog nach den Richtlinien des BMFSFJ

Rz. 19 Die in den Richtlinien des BMFSFJ angegebenen Beträge stellen Richtsätze für eine erstmalige Begehung einer Ordnungswidrigkeit in fahrlässiger Handlungsweise bei einem "Durchschnittsfall" dar. Sie sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Von ihnen kann bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen abgewichen werden. Im Fall der Abweichung ist im Bu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.5 Verletzung von Nachweispflichten durch Berechtigte (§ 14 Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 13 Nr. 5 sanktioniert solche Antragsteller oder Leistungsbezieher, die entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I Beweismittel, insbesondere Beweisurkunden, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen. Zwar hat der Leistungsträger den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dies schließt aber nicht aus, dass er zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit die zuständige Behörde bei Bedarf gegenüber den Berechtigten und dem anderen Elternteil ihren Anspruch auf Vorlage von Einkommens- und Arbeitszeitnachweisen sowie gegenüber dem Arbeitgeber dessen Auskunftspflichten durchsetzen kann, hat der Gesetzgeber die Verletzung von Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten durch Berechtigte, Partner und Arbeitgeber als...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.4 Verletzung der Pflicht zur Mitteilung wesentlicher Änderungen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Nach Nr. 4 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I eine gebotene Mitteilung über eine Änderung der Verhältnisse, die für das Ob oder die Höhe der Leistung nach dem BEEG erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. Antragsteller und Leistungsbezieher trifft die Pflicht, der zuständigen Stelle Änderunge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Nach Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer entgegen der Pflicht aus § 8 Abs. 1 BEEG eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt. Der Begriff "Rechtzeitigkeit" orientiert sich am Rechtsgedanken des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine Mitteilung ist daher rechtzeitig erfolgt, wenn sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zö...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 7 Ordnungswidrigkeiten

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Meldepflicht sowie gegen die Auskunfts- und Vorlagepflicht eines Abgabeverpflichteten sieht eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR vor.[1] Damit soll der Druck auf die zur Abgabe Verpflichteten erhöht werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schlussrechnung: Was bei de... / 5 Auswirkung bei elektronischer Rechnungsstellung

Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Bei einer elektronischen Rechnung muss neben den Pflichtangaben einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG beachtet werden, dass der Rechnungsempfänger damit einverstanden ist, dass er die Rechnung in elektronischer Form erhält; die Echtheit d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 108 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertigmehr

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Fragen und Antworten zur En... / Macht sich eine Person strafbar, wenn sie sich die EPP durch Falschangaben auszahlen lässt?

Auch für die EPP gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung. Vorsätzlich falsche Angaben - z. B. mit dem Ziel, die EPP unberechtigt oder mehrfach zu erhalten - sind demnach strafbewehrt. Auch vorsätzlich unrichtige Angaben des Arbeitgebers, durch die der Arbeitnehmer oder ein sonstiger Dritter nicht gerechtfertigte EPP erhält, sind strafbewehrt. Leichtfertig...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 8. Gab es ein Muster für die Bestätigung des "ersten Dienstverhältnisses“?

Die Bestätigung konnte wie folgt ausformuliert werden: "Hiermit bestätige ich ………………….. (Arbeitnehmer), dass mein am 1. September 2022 bestehendes Dienstverhältnis mit ………………… (Arbeitgeber) mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Hi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.9 Rechtliche Relevanz der Bestimmungen nach Beherbergungsstättenverordnungen

Übergangsvorschriften In den meisten Beherbergungsstättenverordnungen, die eng an die MBeVO angelehnt sind, ist vorgesehen, dass für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestehende Beherbergungsstätten nur § 11 MBeVO (Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Person) sofort anwendbar ist. Nachrüstpflichten für baulich-technische Anforderungen besteh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1.6 Freihalten von Rettungswegen, Feuerwehrflächen

Weil der Umschlag von Waren im Handel naturgemäß im Mittelpunkt des Interesses steht, kommt es häufig zu Platzproblemen. Daher werden Waren, Kartonagen oder andere Verpackungsabfälle oft z. B. in für Kunden im Normalbetrieb nicht zugänglichen Flure oder Treppenräume "ausgelagert", die als Rettungswege notwendig sind. Auch im Außenbereich passiert es leicht, dass Material ode...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)

Rz. 346 MWv 1.1.2020 wird gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung versagt, wenn der liefernde Unternehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, für seine Lieferungen rechtzeitig eine richtige und vollständige ZM nach § 18a UStG abzugeben. Auch wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 und 2 UStG vorliege...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 sind in einer abschließenden Aufzählung die Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aufgeführt, die Nichterfüllung dieser Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt oder unterlässt. Vorsatz ist Wissen oder Wollen des ord...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.8 Buchnachweis bei Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 17d Abs. 4 UStDV)

Rz. 308 Für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 und 3 UStG gelten die gleichen Nachweispflichten wie für andere Gegenstände. Gleichwohl werden wegen der Betrugsanfälligkeit bei dem innergemeinschaftlichen Verkauf von hochwertigen Fahrzeugen von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung an den Buchnachweis erhöhte Anforderungen gestellt.[1]...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.11 Verwendung

Rz. 27 Die Mittel der Ausgleichsabgabe dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, und zwar ausschließlich für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben. Näheres über die Verwendung bestimmen § 185 und die Vorschriften der Ausgleichsabgabeverordnung. Die Mittel der Ausgle...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8 Sonstige Folgen

Das Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht führt kein Eigenleben. Die Folgen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit zeigen sich vielmehr auf vielfältige Art und Weise in sonstigen Bereichen des Steuerrechts. 8.1 Haftung Nach § 71 AO haftet etwa derjenige, der eine Steuerhinterziehung [1] oder eine Steuerhehlerei [2] begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, für die...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 2 Leichtfertige Steuerverkürzung

Eine Steuerverkürzung, bei der dem Täter ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen ist, kann als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO geahndet werden. Die leichtfertige Steuerverkürzung ist, anders als die Steuerhinterziehung, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Leichtfertigkeit ist Fahrlässigkeit mit einem besonderen Grad der Nachlässigkeit.[1] Der St...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.3 Vorsätzliches Handeln

Steuerhinterziehung ist nur dann strafbar, wenn der Wille, den Straftatbestand in Kenntnis aller seiner Tatumstände zu verwirklichen, vorhanden ist.[1] Der Täter muss also z. B. wissen, dass die Angaben, die er gemacht hat, unrichtig oder unvollständig sind und dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten kann. Diese Voraussetzungen und Folgen muss er wollen oder zumindest b...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 4 Gefährdung von Abzugsteuern

Diese Ordnungswidrigkeit betrifft in erster Linie Arbeitgeber, die vorsätzlich oder leichtfertig ihrer Verpflichtung, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen.[1] Die Tathandlung besteht also in der Verletzung der Einbehaltungspflicht und der Abführungspflicht von Steuerabzugsbeträgen. Abzugsteuern sind neben der Lohnst...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 3 Steuergefährdung

Eine weitere Steuerordnungswidrigkeit ist die Steuergefährdung.[1] Hier handelt es sich um Handlungen, die zur Vorbereitung einer Steuerverkürzung geeignet sind. Zu diesen Vorbereitungshandlungen gehören etwa Ausstellen unrichtiger Belege, In-Verkehr-Bringen von Belegen gegen Entgelt, unrichtige, unvollständige oder unterlassene Buchung von Geschäftsvorfällen, die Verwendung, da...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 11 Katalog der Ordnungswidrigkeiten wird ausgeweitet

Der schon bestehende Katalog an Ordnungswidrigkeiten wird dahingehend erweitert, dass nun auch ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht wie auch gegen die Aufbewahrungsfrist des § 147 Abs. 1 AO eine Ordnungswidrigkeit darstellt.[1] Dies betrifft einmal die elementaren, für 10 Jahre aufzubewahrenden Unterlagen und Dokumente wie Jahresabschl...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 2 Änderungen und Anpassungen der gesetzlichen Regelungen

Die Änderungen betreffen vorrangig die Regelungen zu Mitwirkungspflichten[1] Ablaufhemmung[2] Teilabschlussbescheid und Teilprüfungsbericht[3] Prüfungsanordnung[4] Prüfungsgrundsätzen[5] Qualifiziertem Mitwirkungsverlangen[6] Die wohl zentralste Änderung, die unmittelbar Mitarbeitende im Bereich Rechnungswesen betrifft und im Hinblick auf eventuelle finanzielle Folgen ein fristgere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Subsidiarität der Strafdrohung (§ 372 Abs. 2 AO)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Strafandrohung aus § 370 Abs. 1 und 2 AO gilt jedoch nur subsidiär. Sie ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die Tat in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist (§ 372 Abs. 2 Halbs. 2 AO). Im Vergleich zu anderen Subsidiaritätsklauseln (vgl. z.B. § 145d StGB) ist § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anwendbare Verfahrensvorschriften der AO

Rz. 105 [Autor/Stand] Die gesetzestechnische Fassung des § 372 AO führt zu der Frage, ob in allen Fällen der Ahndung eines Bannbruchs die Verfahrensvorschriften der AO – also die §§ 385–408 AO für Straftaten und die §§ 409–412 AO für Ordnungswidrigkeiten – zur Anwendung kommen. Rz. 106 [Autor/Stand] Zunächst einmal scheiden bereits vom Sinnzusammenhang her die Bestimmungen au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Konkurrenzen

Rz. 40 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Verletzungstatbestände des § 381 AO verwirklicht, so liegt nur eine Tat der Verbrauchsteuergefährdung vor[2] (s. auch § 377 Rz. 147; § 379 Rz. 711). Die Zusammenfassung mehrerer Verstöße bei vorsätzlichem Handeln zu einer fortgesetzten Tat bzw. bei leichtfertigem Handeln zu einer Dauerordnungswidrigkeit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 13 [Autor/Stand] Verstöße gegen Pflichten oder Beschränkungen können nur dann als Verbrauchsteuergefährdung geahndet werden, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ("für einen bestimmten Tatbestand") ausdrücklich auf § 381 AO verweisen[2]. Zudem hat sich die Verweisung im Rahmen de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße und Ahndung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Verbrauchsteuergefährdung mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) und höchstens 5.000 EUR (§ 381 Abs. 2 AO), bei leichtfertigem Handeln höchstens 2.500 EUR (vgl. § 17 Abs. 2 OWiG; s. näher dazu § 377 Rz. 86). Zur Bemessung der Geldbuße anhand der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit, der Sc...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung des ... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der 1993 geborene Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm die Vorinstanz Prozesskostenhilfe für seine unter dem Aktenzeichen geführte Anfechtungsklage versagt hat, die sich gegen die Bescheide der Bekl. v. 27.3.2023 (…) u. 6.4.2023 (…) richtet. Durch den ersten dieser Bescheide entzog die Bekl. dem Kl. unter Berufung auf § 2a Abs. 3 StVG kostenpflichtig d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen Verhältnisses...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung, Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 389 AO entspricht inhaltlich – unter Angleichung des Wortlauts "Finanzbehörde" statt "Finanzamt" [2] (zum Begriff s. § 386 Rz. 31) – der Vorläuferbestimmung des § 424 RAO 1967 [3]. Dieser wiederum geht zurück auf § 428 Abs. 3 i.d.F. der RAO 1931 sowie § 393 Abs. 3 RAO 1919 [4]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch § 389 AO wird die nach § 388 AO gegebene örtliche Zust...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Betroffene Steuer

Rz. 22 [Autor/Stand] Durch eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit betroffen ist die Steuer, die verkürzt bzw. hinsichtlich derer ein Vorteil erlangt wurde (§§ 370, 378 AO), bei der dies geschehen sollte (Versuch gem. § 370 Abs. 2 AO) oder die gefährdet war (§§ 379–382 AO)[2]. Bei der Steuerzeichenfälschung und deren Vorbereitung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Selbstanzeige

Rz. 103 [Autor/Stand] Eine Selbstanzeige gem. § 371 AO mit der Folge der Straffreiheit ist in den Fällen des § 372 AO und auch beim qualifizierten Schmuggel (§ 373 AO) oder bei Steuerhehlerei (§ 374 AO) nicht möglich, da die Norm ausdrücklich nur auf die Steuerhinterziehung Bezug nimmt (s. dazu im Einzelnen § 371 Rz. 65)[2]. Trifft Bannbruch in Tateinheit (s. Rz. 97) oder Ta...mehr

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AGS 10/2023, Verweigerte Au... / II. Schweigen ist keine schuldhafte Säumnis

Nach Auffassung des AG hat die Verwaltungsbehörde/Bußgeldstelle auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen. Dies ergebe sich aus § 105 OWiG, § 467a StPO. Ein Fall, der eine abweichende Kostenentscheidung entsprechend der Vorschriften §§ 467a, 467 Abs. 2 bis 5 StPO gerechtfertigt hätte, liege nicht vor. Insbesondere sei der Betroffenen keine schuldhafte Säumnis i....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung des BMF

Rz. 50 [Autor/Stand] Buß- und Strafsachenstellen für den Bereich mehrerer FÄ bzw. HZÄ sind im Verwaltungswege bereits seit langem eingerichtet. Rz. 51 [Autor/Stand] Das BMF hat die sachliche Zuständigkeit zur Verfolgung von (Zoll-)Steuerstraftaten und -bußgeldsachen aufgrund § 12 Abs. 3 FVG, § 387 Abs. 2 und § 409 Satz 2 AO i.V.m. § 387 Abs. 2 Satz 1–3 AO zuletzt durch die HZ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Konkurrenzen

Rz. 97 [Autor/Stand] Das Verhältnis zwischen Bannbruch (§ 372 AO) und Straftaten gegen die Verbringungsgesetze lässt sich in keine herkömmliche Kategorie der Konkurrenzen einordnen[2]. Die Tatbestände werden durch eine Handlung verwirklicht, ohne dass Tateinheit (§ 52 StGB) gegeben wäre. Auch Spezialität, Konsumtion oder Subsidiarität liegt nicht vor. Die Verbringungsverstöß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr

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zfs 10/2023, Mitteilung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unbegründet. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 25a StVG sind erfüllt, da das verfahrensgegenständliche Elektrokleinstfahrzeug, dessen Halterin die vor der Entscheidung angehörte Betroffene ist, ein Kraftfahrzeug im Sinne der Vorschrift ist (1.), mit diesem ein objektiv begangener Halt- bzw. Park...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Kapitalertragsteuer

Rz. 27 [Autor/Stand] Bei bestimmten inländischen und zum Teil ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug beim Schuldner der Kapitalerträge erhoben (§§ 43 ff. EStG). Der Anwendungsbereich der Abzugsregelungen geht über den Zinsabschlag bei klassischen Zinserträgen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG hinaus und erfasst vielfältige sonstige Erträge aus Anteile...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Selbstanzeige

Rz. 54 [Autor/Stand] Für den Ordnungswidrigkeitentatbestand fehlt es an einer Bestimmung zur bußgeldbefreiend möglichen Selbstanzeige, so dass sich die Frage stellt, ob und ggf. inwieweit eine wirksame Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO auch die Ahndung der Tat wegen Gefährdung von Abzugsteuern gem. § 380 AO hindert. Beispiel Der Arbeitgeber A hatte einbehaltene Lohnste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar, das nur mit Geldbuße g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern war früher in § 413 Abs. 1 Nr. 1a RAO[2] geregelt und als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Durch das 2. AOStrafÄndG[3] wurde die Vorschrift als Ordnungswidrigkeit in § 406 RAO 1968 überführt (s. Vor § 377 Rz. 3). Seither kann – im Gegensatz zur Vorgängerregelung unstreitig – auch die bloße schuldhafte Versäumung eines Zahlu...mehr