Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 37 Unmittelbar nach der Gründung ist von der Geschäftsführung eine Eintragung der B.V. in das Handelsregister zu veranlassen (Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB). Die Eintragung an sich ist keine Voraussetzung für die Rechtspersönlichkeit der B.V. Die B.V. erhält Rechtspersönlichkeit sofort nach der Beurkundung der Gründungsurkunde (siehe Rdn 25). Die Eintragung ist aber besonders...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Staatliche Aufsicht

Rz. 39 Das niederländische Justizministerium übt durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. aus (siehe Rdn 36). Nach der Gründung hat die B.V. verschiedene (jährliche) Verpflichtungen, wie z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (jaarrekening) und des Berichts der Geschäftsführung (bestuursverslag) oder die Ein- und Austragung von Ges...mehr

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Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.2 Ahndung der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 AO

Rz. 34 Bewirkt die Tathandlung der Steuerhinterziehung zugleich eine Steuerordnungswidrigkeit, i. d. R. eine Steuergefährdung nach § 379 AO, so ist deren Ahndung nicht ausgeschlossen.[1] Wird aufgrund der Selbstanzeige wegen der Steuerhinterziehung eine Strafe nicht verhängt, so kann nach § 21 Abs. 2 OWiG die Handlung als Steuergefährdung geahndet werden,[2] allerdings wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.3 Entdeckung

Rz. 250 Die Entdeckung der Tat ist die Wahrnehmung eines bisher unbekannten[1] Geschehens und des diesem immanenten Unrechtsgehalts.[2] Die Entdeckung muss sich nur auf eine der unverjährten Straftaten beziehen, für die im Rahmen des sich aus dem Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs. 1 AO ergebenden Berichtigungszusammenhangs eine Selbstanzeige abzugeben ist. Wann i. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Zweck der Selbstanzeige

Rz. 8 Die Selbstanzeige ist eine steuerstrafrechtliche Besonderheit des deutschen Strafrechts,[1] weil bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 371 Abs. 1–3 AO Straffreiheit bei beendeter Straftat gewährt wird.[2] Hierin liegt der gesetzliche Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch. Deswegen wird die Regelung im Gegensatz zu den zeitlich begrenzten Sonderregelungen (Rz. 7)...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vorabentscheidung; Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen; Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung; Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), die auch ohne Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit zur Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen führen; Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), bei denen der Mitgliedstaat die Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen vom Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit abhängig machen kann; Überprüfung der rechtlichen Einordnung der Zuwiderhandlung durch den Entscheidungsmitgliedstaat in der der Sanktionsentscheidung beigefügten Bescheinigung durch den Vollstreckungsmitgliedstaat

AEUV Art. 267; Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen 2005/214/JI Art. 5 Abs. 1 Abs. 3, 1, 4, 6, 7 20 Abs. 3 Leitsatz Art. 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rate...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / Leitsatz

Ein offensichtlicher Verfahrensverstoß und damit eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG ist zu bejahen, wenn der Betroffene im amtsgerichtlichen Bußgeldverfahren nicht vor der beabsichtigten Beauftragung eines Sachverständigen angehört wird, obwohl es in dem Verfahren lediglich um eine geringe Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit geht und die Kosten des Sachverstä...mehr

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zfs 11/2021, Bußgeldrechtli... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain (190 ng/mL) zu einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen beanstandet, dass beim Verwenden eines E-Scooters nicht zwing...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / II. Keine Anhörung ist unrichtige Sachbehandlung

Das AG hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 GKG bejaht. Nach § 21 GKG seien Kosten nicht zu erheben, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, wobei ein leichter Verfahrensverstoß in der Regel hierfür nicht ausreiche. Das Gericht sei, sofern eine unrichtige Sachbehandlung festzustellen sei, in seiner Entscheidung gebunden und dürfe keine Kosten...mehr

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zfs 11/2021, Einstellung be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Senat stellt das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG ein. Die in jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz mögliche Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG setzt nicht voraus, dass die Rechtsbeschwerde zuvor zugelassen worden ist oder überhaupt ein Zulassungsgrund vorliegt. Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdege...mehr

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zfs 11/2021, Bußgeldrechtli... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die ausschließlich erhobene Sachrüge erweist sich als unbegründet. 1. Nach den Feststellungen des Bußgeldrichters führte der Betroffene am 8.10.2020 gegen 19:22 Uhr im Stadtgebiet von Kaiserslautern einen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen … , zuletzt auf der Karl-Marx-Straße. Anlässlich einer poli...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vo... / 1 Aus den Gründen:

Hinweis: EuGH Pressemitteilung Nr. 171/21 v. 6.10.2021 zum Urteil in der Rechtssache C-136/20 LU (Einziehung von Geldbußen für Verkehrsdelikte): "Die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen steht dem entgegen, dass die vollstreckende Behörde die rechtliche Einordnung der sanktionierten Verhaltensweise durch die Behörde, die die En...mehr

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zfs 11/2021, Präsenzseminare

Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Hannover, Freitag, 26. November 2021 (5,0 Std. FAO) Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Gießen, Freitag, 3. Dezember 2021 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Fragen der Sachverständigenbegutachtung Berlin, Mittwoch, 8. Dezember 20...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vo... / Leitsatz

Art. 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Behörde des Vollstreckungsstaats, sofern nicht einer der in diesem Rahmenbeschluss ausdrück...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / VII. Weitere mögliche Sanktionen erforderlich

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei der Konkretisierung und weiteren Ausgestaltung der Regelungen zum autonomen Fahren zu prüfen, inwieweit im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs Sanktionen, insbesondere Ordnungswidrigkeiten, für die Zuwiderhandlung gegen die durch das Gesetzesvorhaben neu begründeten Pflichten einzuführen sind. Der Bundesra...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1)

Rz. 3 Die Tagesbetreuung von Kindern ist erlaubnispflichtig, wenn sie durch eine sog. Tagespflegeperson erfolgt. Das sind nach der Legaldefinition in Abs. 1 Personen, die Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten in anderen Räumen während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen wollen. Die Erlaubnispfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. (Steuer-)Vergehen

Rz. 41 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO kann ein Strafbefehl nur beantragt werden, wenn ein Vergehen geahndet werden soll. Ein solches liegt bei einer rechtswidrigen Tat vor, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist (vgl. § 12 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bei Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB: Strafdrohung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des Tatverdachts

Rz. 634 [Autor/Stand] Umstritten ist, wann eine "Tatentdeckung" i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO anzunehmen ist. Eine Ansicht vertritt eine weite Auslegung des Entdeckungsbegriffs und lässt es genügen, wenn aufseiten des Entdeckers weniger oder so viel an Erkenntnissen vorhanden ist, wie zur Einleitung eines Strafverfahrens erforderlich ist (sog. Anfangsverdacht)[2]. Dana...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Bekanntgabe der Einleitung

Rz. 568 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nicht bereits durch die Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sondern erst durch die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst. Beispiel Die Steufa hat gegen den Stpfl. S per Aktenvermerk das Strafverfahren wegen des Verdachts der Zinssteuerhinterziehung eingeleitet,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO)

Schrifttum: Bilsdorfer, Information der Geschäftspartner bei Ankündigung der Außenprüfung?, StBp 1988, 87; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216; Dörn, Betriebsprüfung – Steuerstrafverfahren – Steuerfahndung, Stbg 1993, 257; Erb, Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit nach Abschluss einer Betriebsprüfung, PStR 2010, 246; Joecks, Möglichk...mehr

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zfs 10/2021, Urteilsanforde... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen einer nach § 24a StVG begangenen Ordnungswidrigkeit über 1.300 EUR mit dreimonatigem Fahrverbot. Auf seinen Einspruch hat das Amtsgericht den Betroffenen entsprechend verurteilt. Zur Überzeugung des Gerichts hatte der Betroffene am Tattag unter der Wirkung von zumindest 14 ng/ml THC "sowie einer Tablette Diazepam 10 mg" ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einleitung des Bußgeldverfahrens

Rz. 567 [Autor/Stand] Mit den Worten "oder eines Bußgeldverfahrens" trägt das Gesetz der Erfahrungstatsache Rechnung, dass sich am Anfang der Ermittlungen vielfach noch nicht absehen lässt, ob sich die Verdachtsgründe lediglich auf die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung i.S.d. § 379 AO (Steuerordnungswidrigkeit, zum Begriff vgl. § 377 AO) oder eine versuchte oder vollend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beschränkung des Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Im Normalfall wird demjenigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, daran gelegen sein, dass der Strafbefehl im Ganzen aufgehoben und der ihm zugrunde liegende Sachverhalt erneut durch einen Richter strafrechtlich gewürdigt wird. Andererseits sind die Fälle gar nicht selten, in denen es dem Angeklagten nur darum geht, eine Herabsetzung der aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmestellung

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist ein Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Der Staat kommt dem Steuerhinterzieher mit der Regelung des § 371 AO in einer Weise entgegen, die dem deutschen Strafrecht (von der Ausnahme des § 266a Abs. 6 StGB im Beitragsstrafrecht und § 261 Abs. 8 StGB bei der Geldwäsche abgesehen, dazu Rz. 828 f.) unbekannt ist: Er gewährt auch dann no...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Form, Inhalt und Wirkung des Strafbefehlsantrags

Rz. 99 [Autor/Stand] Die förmlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Strafbefehl ergeben sich aus § 409 Abs. 1 StPO . Die Vorschrift lautet: § 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (1) Der Strafbefehl enthält:mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (1) Herrschende Ansicht

Bei den Obergerichten hat sich diese Linie indessen nicht durchgesetzt. Die Oberlandesgerichte haben die Bußgeldandrohungen auf der Grundlage der Schutzvorschriften in den Corona-Schutz-Verordnungen nahezu durchgehend für verfassungsgemäß und wirksam erklärt:mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 1. Einschlägige Tatbestände

Vorrangig von praktischer Bedeutung für pandemiespezifische Ordnungswidrigkeiten ist die Bußgeldnorm des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG i.V.m. mit den landesrechtlichen Corona-Schutzverordnungen, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Seit Inkrafttreten der "Bundesnotbremse" am 23.4.2021 sind auch die neuen Bußgeldtatbestä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Zentralisierung durch Rechtsverordnung, Abs. 2 S. 2-5

Rz. 12a Die Übertragung geschieht gem. § 387 Abs. 2 S. 2 AO durch Rechtsverordnung entweder des BMF für den Bereich der Bundesfinanzverwaltung oder der obersten Finanzbehörde des Landes für den Bereich der Landesfinanzverwaltung.[1] Sofern der BMF eine Rechtsverordnung erlässt, bedarf diese gem. § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Durch Gesetz v. 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pausenregelungen / 2.3 Funktionsbedingte Ausnahmen

Bestimmte Berufsgruppen und Funktionsträger sind nach § 18 generell vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen: leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz sowie Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, Arbeitnehmer,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 72 Zu beachten ist, dass Verstöße gegen gesetzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 379 AO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG [1] und nach Art. 54c MwStVO, denn auch hierbei handelt es sich um derartige gesetzliche Aufzeichnungspflichten. Kritisch zu sehen war in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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zfs 09/2021, Kein Kontrahie... / 2 Aus den Gründen:

Nach einstimmiger Auffassung des Senats hat das LG die Klage – auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Berufungsschrift – zu Recht abgewiesen. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Aushändigung von Versicherungsbestätigungen und Versicherungskennzeichen für die streitgegenständlichen Fahrzeuge aus § 5 PflVG, da keine Versicherungsverträge zustandegekommen sind, insbeso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Veränderte Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Stpfl. hat im eingeleiteten Strafverfahren die Stellung eines Beschuldigten und erhält alle ihm nach der StPO zustehenden Rechte (s. § 385 Rz. 143 ff.). Zwar bleiben seine steuerlichen Erklärungspflichten (vgl. §§ 149 ff. AO) und Mitwirkungspflichten (§§ 90 ff., § 200 AO) bestehen (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO). Ab der Einleitung des Strafverfahrens dürfen ...mehr

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AGS 09/2021, Aktenversendun... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging am 2.2.2021 ein Bußgeldbescheid wegen einer ihr vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit. Mit Schreiben vom 5.2.2021 zeigte der Verteidiger die Verteidigung der Betroffenen an, legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragte Akteneinsicht "auf dem Wege des EGVP/beA bzw. über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder". Die Verwaltungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Person des Verdächtigen

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht jede Person, die in einem frühen Stadium der Ermittlungen tatverdächtig erscheint, ist sogleich auch Beschuldigter. Neben dem Tatverdacht müssen Tatsachen auf die naheliegende Möglichkeit schließen lassen, dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat[2]. Grundsätzlich gilt als Beschuldigter derjenige Tatverdächtige, gegen den die Straf...mehr

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AGS 09/2021, Onderka/Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla, LL.M.Eur. 6. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 248 S., 45,00 EUR Auch die Anwaltsgebühren in Verkehrssachen sind aus Anlass des KostRÄG 2021 neu aufgelegt worden. Frau Dr. Onderka, die die ersten fünf Auflagen betreut hat, hat die weitere Bearbeitung Herrn Dr. Pießkalla übertragen. Das Konzept des Werkes ist beibehalten worden. Die D...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3 Ordnungswidrigkeiten im Einzelnen

2.3.1 Vorschriften über die Versicherungsnummer (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 6 Abs. 1 Nr. 1 ist mit Wirkung zum 26.11.2019 gestrichen worden. Denn Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 regelt abschließend alle Bußgeldtatbestände hinsichtlich Verstöße gegen die Verordnung. Eine gesonderte Regelung für Fälle der rechtswidrigen Verarbeitung der Versicherungsnummer ist daher nicht erforderl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.2 Bußgeldrahmen

Rz. 4 Die Höhe des Bußgeldes hängt nach Abs. 4 von dem Gewicht der begangenen Ordnungswidrigkeiten ab. Das Gesetz stellt in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle einen Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 EUR zur Verfügung. In anderen Fällen reichen die Bußgeldrahmen von 25.000 EUR bis zu 50.000 EUR. Insgesamt kann Bußgeld verhängt werden bis zu 5.000 EUR als regelmäßiges Bußgeld in...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.9 Vorschrift über den Lohnabzug (Abs. 2)

Rz. 12 Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 besteht in Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber/Auftraggeber den Beschäftigten oder Hausgewerbetreibenden (nur) den von ihm zu tragenden Beitragsanteil vom Lohn abziehen darf.mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.1 Verschulden als Voraussetzung des Bußgeldes

Rz. 3 Ordnungswidrig handelt nur, wer schuldhaft gegen die genannten Bestimmungen verstößt. Dabei ist das erforderliche Maß des Verschuldens unterschiedlich: Die in Abs. 1 aufgeführten Zuwiderhandlungen sind bei Vorsatz als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bedroht, aber auch bei Leichtfertigkeit. Die in den Abs. 2, 3 und 3a genannten Tatbestände enthalten keine Angabe zum Ve...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.8 Vorschrift über Verstöße gegen Rechtsvorschriften (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 11 Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 Nr. 8 besteht in Verstößen gegen die Rechtsverordnungen nach § 28c Nr. 3 bis 5 oder 7, § 28n Nr. 4 oder § 28p Abs. 9 oder gegen eine vollziehbare Anordnung aufgrund einer solchen Verordnung, soweit die Verordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 111 verweist. Diese Verordnungen ermächtigen das Bundesmin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.7 Vorschrift über die Meldung von Korrekturen der Lohnnachweise (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 10b Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 6 betreffen die in § 99 Abs. 3 festgelegte Pflicht der Unternehmer, Korrekturen zu Lohnnachweisen nach § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII unverzüglich vorzunehmen.mehr