Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 1.2 Rechtliche Grundlagen

Vielfalt zu fördern, heißt unmittelbar Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Diversity ist Ausdruck des Minderheitenschutzes und national verankert in den Grundrechten im Grundgesetz (GG). Neben beispielsweise der Menschenwürde[1] als Ausgangsnorm aller Schutzrechte, dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht[2], der Religionsfreiheit[3], dem Recht auf Arbeit[4], gewährleis...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 3.3 Geschlechtsspezifische Kleiderordnung

Im SBGG finden sich keine Aussagen zum Umgang mit geschlechterspezifischer Arbeits- und Dienstkleidung. Arbeitnehmende haben als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, selbst zu entscheiden, welche Kleidung sie tragen. Dem steht das berechtigte Interesse der Arbeitgebenden im Sinne einer Corporate Identity oder einheitlichen Uniform oder Dienst...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.3 Geschlecht als Diversitätsmerkmal

Wenn wir über Vielfaltsdimensionen im Diversity-Management sprechen, geht es sehr häufig um das Merkmal Geschlecht. Kaum eine andere Dimension erfährt im gesellschaftspolitischen Diskurs zum Abbau von Diskriminierungen und zur Herstellung von Gleichberechtigung und Gerechtigkeit so viel Aufmerksamkeit. Geschlecht definiert sich anhand verschiedener Faktoren: Biologisch und so...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 3 Rechtsfolge von Verstößen gegen das AGG

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen.[1] Ferner kann der Benachteiligte grundsätzlich Ersatz des durch die Benachteiligung entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe der Entschädigung für eine Diskriminierung nach §...mehr

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K / 9 Kontakte des Verteidigers zur Presse [Rdn 2988]

Rdn 2989 Literaturhinweise: Bremer, Wie der Umgang mit schönen Frauen? Justiz und Fernsehen, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 77 Britz, TV-Berichterstattung und Unschuldsvermutung, jM 2017, 257 Eisenberg, Überblick zur Verteidigung gegenüber Presse- und Medienberichterstattung, StraFo 2006, 15 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßnahme...mehr

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P / 28 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3962]

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V / 49 Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5390]

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F

Fahndungsmaßnahmen/Öffentlichkeitsfahndung Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht besteht allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 Halbs. 1 BPersVG). Damit soll dessen Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Der Beschäftgigte ist von der beabsichtigten Maßnahme (nämlich der Geltendmachung von...mehr

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D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Soweit das Weisungsrecht weder durch gesetzliche noch durch tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen begrenzt wird, hat der Arbeitgeber lediglich die Schranke des billigen Ermessens zu beachten, d. h., dass die Entscheidung unter Abwägung der Interessen des Beschäftigten einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits erfolgen muss.[1] Die Interessenabwägung ist...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

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A / 10 Ablösung/Ablehnung eines (befangenen) Staatsanwalts [Rdn 111]

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zfs 10/2024, zfs Aktuell / 2.2 Änderung der Bundeswahlordnung

Am 18.9.2024 ist zudem die 13. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung in Kraft getreten (BGBl I Nr. 283 v. 17.9.2024). Die Verordnung soll der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, der Anpassung der Bundeswahlordnung an das Bundeswahlgesetz, an die Europawahlordnung sowie verschiedenen wahlpraktischen Bedürfnissen dienen. S...mehr

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O / 3 Online-Durchsuchung [Rdn 3374]

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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O / 2 Observation durch die Polizei [Rdn 3351]

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Z / 2 Zeugenbeistand [Rdn 5671]

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zfs 10/2024, Fälligkeit von... / 2 Aus den Gründen:

I. Soweit die Bekl. zur Zahlung von Zinsen aus 3.627,17 EUR für die Zeit vom 26.11.2021 bis zum 1.4.2022 verurteilt worden ist, kann die Kl. für diesen Zeitraum keine Verzugszinsen aus § 286 BGB verlangen. Die Bekl. befand sich mit dem Ausgleich der Forderung für die (zweite) Behandlung im B-Krankenhaus und die Fahrtkosten in Höhe von insgesamt 3.627,17 EUR nicht in Verzug. 1...mehr

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T / 7 Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4495]

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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U / 16 Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4776]

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T / 2 Telefonüberwachung, Allgemeines [Rdn 4434]

Rdn 4435 Literaturhinweise: Albrecht/Braun, Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens, HRRS 2013, 500 Backes/Gusy, Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?, 2003 Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherungen im Strafverfahren, 2007 Bagnol, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und Telekommunikation – Der Regelungsgehalt der §§ 100a ff. StPO, JuS 2006, 698 Becker/Meinicke, Die sog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 12 Körperliche Untersuchungen des Beschuldigten [Rdn 3001]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.1 Grundsätze

Wohnungseigentümerversammlungen sind nicht öffentlich.[1] Die Wohnungseigentümer sollen unbefangen und ohne Einflussnahme gemeinschaftsfremder Dritter Gemeinschaftsangelegenheiten erörtern können. Insoweit können auch Versammlungen zweier selbstständiger, voneinander unabhängiger Wohnungseigentümergemeinschaften, die vom selben Verwalter verwaltet werden, nicht gemeinschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Neuregelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthalten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.4.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejahte die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.4 Grafologische Gutachten

Arbeitgeber greifen teilweise auch auf als in der Personal-Psychologie unvalide geltende[1] grafologische Gutachten zurück. Es ist umstritten, ob diese überhaupt einen verlässlichen Aussagewert beinhalten.[2] Solche Analysen der Handschrift können nach Meinung ihrer Verfechter Aufschluss über die gesamte Persönlichkeit eines Bewerbers geben, also auch über Eigenschaften, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Backgr... / 1.2 Recherchen im Internet

Der Arbeitgeber darf Bewerberdaten, die im Internet veröffentlicht sind, in den Grenzen des § 26 BDSG und der DSGVO erheben. Teilweise wird eine Datenerhebung dann für zulässig erachtet, wenn diese unter Anwendung allgemein zugänglicher Suchmaschinen möglich ist.[1] Unter der Geltung des Art. 9 Abs. 2 DSGVO und dem BDSG kann zwar sowohl die Erhebung als auch die Verarbeitung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.3 Einstellungsuntersuchung

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen bei einem Bewerber sind nur zulässig, wenn der Bewerber ausdrücklich eingewilligt hat. Eine Ausnahme gilt selbstverständlich dann, wenn eine solche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Jugendlichen gemäß § 32 JArbSchG, nach dem Infektionsschutzgesetz oder aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 1 Alle Reaktionsmöglichkeiten im Überblick

Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren: Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen, Beschwerde beim Betriebsrat oder auch beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.1 Anspruchsgrundlage

Der Arbeitnehmer kann sich gegen eine unberechtigte Abmahnung gerichtlich zur Wehr setzen und verlangen, diese aus der Personalakte zu entfernen.[1] Als Anspruchsgrundlage für den Entfernungsanspruch kommen §§ 242, 1004 BGB analog in Betracht, da eine zu Unrecht erteilte Abmahnung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und damit in seinem Persönlichkeitsrecht beei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.4 Entwertung der Abmahnung durch Zeitablauf

Haben sich nach Ausspruch der Abmahnung längere Zeit keine gleichgelagerten Vorkommnisse ereignet, verliert die Abmahnung an Bedeutung. Denn sie kann in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis keinen Dauerdruck erzeugen. Der Arbeitnehmer zeigt ja gerade durch sein vertragsgerechtes Verhalten, dass er sich die Abmahnung zu Herzen genommen hat. Das BAG lehnt aller...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Antragserfordernis und Belehrungspflicht bei Ersatzansprüchen (Abs. 2)

Will die Dienststelle Ersatzansprüche gegen einen Beschäftigten geltend machen (vgl. Abs. 1 Nr. 15), treffen sie nach Abs. 2 folgende Verfahrenspflichten: Kommt die Dienststelle nach einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zum Ergebnis, dass der Ersatzanspruch gegeben ist und entschließt sie sich, diesen gegen den Beschäftigten geltend zu machen, so wird sie dem Beschäfti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.4 Schadensersatz

Rz. 96 Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers sind nicht schon deswegen Arbeitslohn, weil sie tatsächlich oder rechtlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Um als Arbeitslohn beurteilt werden zu können, müssen sie sich bei objektiver Betrachtung als Frucht der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erweisen.[1] Schadensersatz erfüllt nur dann das Tatbestandsmerkmal "für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heimlich aufgenommene Video... / 4 Die Entscheidung

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte das LG Berlin die Räumungsklage eines Wohnungsunternehmens wegen unerlaubter Untervermietung abgewiesen, weil es die von der Vermieterin mit Hilfe eines Detektivs heimlich veranlassten Videoaufnahmen nicht als Beweismittel gelten ließ. Das LG Berlin stufte dies als grundrechtswidrig ein, da andere Maßnahmen und Indizien zum Beweis der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss gegebenenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.4 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Rz. 15 Die Vorschrift wird wie schon die Vorbild- und Vorläuferregelung in § 117 BSHG (jetzt § 118 SGB XII) aus verfassungsrechtlichen Gründen stark kritisiert (unzulässig: Kunkel, NVwZ 1995, 21; Zeitler, NDV 1998, 105; zulässig: Schnipper, FPR 1998, 298; zulässig, wenn eng auszulegen: Schoch, RDV 1998, 195). Rz. 16 Eine Vielzahl von Autoren hält die Vorschrift für zu allgeme...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 3 Rechtsprechung

Rz. 20 Grundlegend zu dem aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie zu einem allgemeinen Personenkennzeichen: BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, u. a. (sog. Volkszählungsurteil). BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.7.1990, 1 BvR 1244/87.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung sind – aufgrund der Gemeinschaftsbezogenheit und der Gemeinschaftsg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr