Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Kündigung / 9.5 Vierte Voraussetzung: Dringlichkeit

Die Kündigung muss dringlich sein, d. h. nicht durch andere mildere Maßnahmen vermieden werden können. Als derartige mildere Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: Arbeitsstreckung Bei einem dauerhaften Arbeitsmangel ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet, da dies tendenziell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs führt. Abbau von Überstunden Der Arbeitgeber hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 6 Strahlenschutz und Gentechnik

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthält Schutzbestimmungen für Beschäftigte und Dritte beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Röntgenverordnung (RöV) entsprechende Regelungen für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler. Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) enthalten Schutzvorschriften für gentechnische Anlagen, Regelungen der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Aufbau des BPersVG

Das Bundespersonalvertretungsgesetz gliedert sich in 3 Teile. Der 1. Teil bezieht sich auf Personalvertretungen im Bundesdienst (§§ 1-125 BPersVG). Teil 2 enthält nur noch die unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften (§§ 126-128 BPersVG). Dieser 2. Teil richtet sich damit an die Personalvertretungen in den Ländern. Teil 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes enthäl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1.2 Gerichte

Nach § 1 Satz 1 BPersVG werden Personalvertretungsgremien auch in den Gerichten des Bundes gebildet. Der Anwendungsbereich der Vorschrift und des Gesetzes bezieht sich dabei auf das Gericht als Behörde, nicht auf das Gericht als Spruchkörper. In den Gerichten ist die Personalvertretung jedoch nur für die nichtrichterlich Beschäftigten zuständig. Für die Richter selbst werden ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3.2 Auslandsdienststellen

Auch für Auslandsdienststellen des Bundes beansprucht das BPersVG Geltung. Als auffälligste Besonderheit ergibt sich aus der Vorschrift, dass die Ortskräfte nicht ‹Beschäftigte› nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG sind. Sie werden durch von ihnen zu wählende Vertrauensleute vertreten. Diese arbeiten nach Maßgabe des § 120 BPersVG mit dem dortigen Personalrat zusammen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2.3 Mehrere Rechtsträger

Werden Dienststellen von mehreren Rechtsträgern getragen, die alle selbst dem BPersVG unterfallen, unterliegen sie diesem selbst ebenfalls, wobei die Belegschaft einen einheitlichen Personalrat wählt. Anders ist dies zu beurteilen, wenn in einer Dienststelle Landes- und Bundesbeschäftigte tätig sind. In solchen gemeinsamen Dienststellen, wie beispielsweise die Oberfinanzdirek...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch fü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2.1 Bund

Der Geltungsbereich erfasst die Personalvertretungen der bundeseigenen Verwaltungen. Hierzu gehören die obersten Bundesbehörden und die Bundesoberbehörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt. Auch die Beschäftigten der Bundesgerichte bilden Personalvertretungen nach dem BPersVG. Die Richter selbst bilden eigene Vertretungen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1 Anwendungsbereich des ersten Teils des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 1 BPersVG hat zwei Regelungsbestandteile. Einerseits bestimmt er für den 1. Teil des Gesetzes dessen Geltungsbereich. Andererseits wird in ihm festgehalten, dass innerhalb dieses Geltungsbereichs Personalvertretungen zu bilden sind. Der bis 14.6.2021 kategorische Wortlaut "... werden Personalvertretungen gebildet" ist durch die Formulierung "dieser Teil gilt..." sprachlich ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3.4 Richter

Richter in Bundesgerichten werden durch eigene Richtervertretungen vertreten, die aus ihrer Mitte zu wählen sind. Die nichtrichterlichen Beschäftigten der Bundesgerichte wählen Personalvertretungen nach dem BPersVG.mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 2 Prozesse und Maßnahmen laufend verbessern

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann im Betrieb der Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sein, wie man ihn z. B. auch aus dem PDCA-Zyklus kennt. Aus einer vielleicht unangenehmen und lästigen Pflichtaufgabe wird so ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktivität. Die Evaluation hat im Ablauf der Ge...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6 Auf externe Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung vorbereiten

Vermehrt überprüfen die zuständigen Unfallversicherungsträger bzw. Landesämter (Ämter für Gewerbeaufsicht) jetzt die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Diese Überprüfung kann angemeldet, aber auch ohne Anmeldung stattfinden. Bei einer Überprüfung wird i. Allg. ein Teil des Betriebs besichtigt, es werden die vorliegenden Dokumente ...mehr

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Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 3 BGM-Unterstützung seitens der Krankenkassen

Krankenkassen können Unternehmen finanziell und/oder personell bei der Einführung und Umsetzung von BGF unterstützen. Gemäß Kapitel 6.4[1] betrifft dies folgende Leistungen: Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Durchführung von Workshops) zur Bedarfsermittlung, Beratung ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.8 Öffnungsregelung zu § 14 TzBfG (§ 30.1 TVöD-E)

Absatz 1 In § 30.1 TVöD-E haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine tarifliche Öffnungsklausel zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG verständigt. Nach der Grundregelung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist es zulässig, mit 3-maliger Verlängerung die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zu vereinbaren, ohne dass ein Befristungsgrund vorliegt; es darf keine schädliche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8 Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte

Wie bereits in Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT geregelt, gilt auch die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte – auch wenn sie nicht unter Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 51 BT-V fallen – beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.6 Erfolgsbeteiligung (§ 18.1 TVöD-E)

§ 18.1 TVöD-E ist im Kontext mit § 18 TVöD zu sehen. Dort ist die Leistungsvergütung geregelt, wobei es für Bund und VKA jeweils getrennte Regelungen gibt. Insoweit kann auf die Erläuterungen zu § 18 TVöD bzw. dem Beitrag "Leistungsentgelt" verwiesen werden. § 18 Abs. 4 TVöD (VKA) sieht folgende 3 Varianten des Leistungsentgelts vor: die Leistungsprämie, die Leistungszulage, die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.5 Weitere Unterrichtungspflichten (Abs. 5 und 7)

Rz. 12 Durch Mitunterzeichnung bzw. durch Unterrichtung werden Betriebs- oder Personalrat, sowie durch Unterrichtung der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes (soweit vorhanden) wird gewährleistet, dass diese ihren Aufgaben nach § 89 BetrVG bzw. § 81 PersVG und nach dem SGB VII nachgehen können. Nach Abs. 7 sind die Arbeitsschutzbehörden zu beteiligen. Der allgemeinen ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4 Beschränkungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das seit dem 26.4.2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)[1] schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Es soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gewährleisten. Das GeschGehG verlangt dazu zunächst vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Geheimhaltungsma...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.4.1 Zusammenwirken mit den Betriebs- und Personalräten (Nr. 1)

Rz. 9 Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Sie erklärt sich vor dem Hintergrund der §§ 58, 80 BetrVG und des § 81 PersVertrG. Danach haben die Betriebs- und Personalräte im Bereich des Arbeitsschutzes besondere Mitbe...mehr

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Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.4 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 § 20 Abs. 3 Satz 1 enthält Ermächtigungen für den Erlass von 3 allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Im Einzelnen handelt es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für das Zusammenwirken der Träger der GUV mit den Betriebs- und Personalräten (Nr. 1), eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für das Zusammenwirken der Träg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.5 Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung

Rz. 90 Ein Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kann sich aus einer tariflichen Regelung oder aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung ergeben.[1] Eine gesonderte gesetzlich Regelung enthält § 78a BetrVG für Auszubildende, die Mitglied einer Ju...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybride Arbeitsortmodelle u... / 5.1 Die Analyse

Wenn ein Unternehmen nicht von vornherein in der Form Remote-Only oder Remote-First gegründet wurde, gestaltet sich die Einführung hybrider Arbeitsmodelle als ein komplexer und interdisziplinärer Prozess, bei dem zumindest die Abteilungen Personal, Gebäudemanagement, Finanzen, IT, Beschaffung sowie Geschäftsführung und Personalvertretung einbezogen werden müssen. Die Eignung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.1 Geschützter Personenkreis

Der nach § 15 KSchG geschützte Personenkreis entspricht dem des § 103 BetrVG. Hierzu gehören: Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitglieder der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, Mitglieder eines Europäischen Betriebsrats sowie des besonderen Verhandlungsgremiums, soweit im Inland beschäftigt[1], Mitglieder eines SE-Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unabhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 3.1 Hauptabschnitt 4: "Kontext der Organisation"

Im Hauptabschnitt 4 der Norm wird gefordert, dass eine Organisation Maßnahmen zu ergreifen hat, um ein Verständnis über sich und ihr Umfeld zu schaffen. Ferner hat sie die Bedürfnisse ihrer interessierten Parteien (Stakeholder) zu analysieren und den Anwendungsbereich sowie die Prozesse ihres Qualitätsmanagementsystems festzulegen. Der Hauptabschnitt 4 der ISO 9001:2015 enth...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.3 Anspruch auf Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person

Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 2 TV-L kann der Beschäftigte einen Dritten zur Einsichtnahme bevollmächtigen. Dabei ist der Beschäftigte frei in der Entscheidung, an wen er das Einsichtsrecht überträgt. Als Bevollmächtigte kommen sowohl betriebsangehörige als auch betriebsfremde Personen infrage. Der Beschäftigte kann jedoch nur eine bestimmte natürliche Per...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.2 Hinzuziehung Dritter

Nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L nimmt entweder der Beschäftigte oder eine bevollmächtigte Person Einsicht in die Personalakten. Die tariflichen Regelungen sehen keine Hinzuziehung eines Dritten, der gemeinsam mit dem Beschäftigten Einsicht in die Personalakten nimmt, vor. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann der Beschäftigte jedoch gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.1.3 Entfernung sonstiger Angaben und Vorgänge

Der Anspruch auf Entfernung nach §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB (analog) hat nicht nur für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte Bedeutung. Ein Entfernungsanspruch des Beschäftigten besteht auch bezüglich solcher Angaben aus der Personalakte, die nicht als rechtmäßige Bestandteile von Personalakten gelten und dennoch in die Personalakte des Beschäftigten gelangt sind (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

BAG, Urteil vom 16.3.2023, 6 AZR 130/22 Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geltungsbereich

Rz. 30 § 21a BetrVG gilt nach § 21a Abs. 3 BetrVG in allen Fällen der Spaltung oder Zusammenfassung betriebsratsfähiger Einheiten. § 21a BetrVG findet daher auch und insbesondere dann Anwendung, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz steht. § 321 UmwG wird daher durch Art. 3 Nr. 1 des Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 BetrVG regelt das Nachrücken von Ersatzmitgliedern für endgültig ausgeschiedene (§ 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG) bzw. zeitweilig verhinderte (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG) Mitglieder des Betriebsrats. Die Vorschrift sichert die Kontinuität der Arbeit des Betriebsrats sowie seine Beschlussfähigkeit. Rz. 2 Die Regelung gilt über § 115 Abs. 3 BetrVG auch für die Bordvertretung, ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 47 Der Betriebsrat ist zu hören, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.[1] Umstritten ist, ob diese Anhörung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung ist.[2] Dagegen spricht, dass durch Gesetz für den Fall der unterbliebenen Anhörung nicht die Nichtigkeit angeordnet wird. Rz. 48 Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung über die Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung[2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind. Anders als nach § 385 SGB III sind die Beauftragten nicht hauptamtlich zu bestellen. Damit ers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revision weitere Aufgaben zu übertragen, auch soweit di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr