Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Im Folgenden werden nur die Änderungen dokumentiert, die die in der Neufassung des § 50d EStG enthaltenen Bestimmungen betreffen. Zur Rechtsentwicklung derjenigen Vorschriften, die in § 50c EStG übernommen worden sind vgl. § 50c EStG Rz. 7. § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift enthielt damals aber nur Regelungen, die jetzt in § 50c ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 197 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um ein Treaty Override handelt. Diese Frage ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristische Bestimmung fehlt, die Vorschrift solle "ungeachtet der Vorschriften eines DBA" gelten. Auch die Begründung des Gesetze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 Inkrafttreten der Neuregelung

Rz. 21 § 50d Abs. 3 EStG ist nach § 52 Abs. 47b EStG in allen noch offenen Fällen anzuwenden, entfaltet also echte Rückwirkung. Zur Vermeidung einer Verfassungswidrigkeit bestimmt diese Vorschrift weiter, dass die alte Fassung, die in dem Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte galt, weiter anzuwenden ist, wenn nach dieser Fassung der Entlastungsanspruch bestand. Die bisherige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Anrechnung ausländischer Steuern, Abs. 10 S. 5, 6

Rz. 231 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6.2 Anwendung auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 246 Nach § 18 Abs. 4 EStG gelten die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Regelungen über Sondervergütungen) entsprechend für Gesellschafter, die Einkünfte aus einer Personengesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Hieran anschließend bestimmt § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 2 EStG, dass die S. 1–6 für diese Sondervergütungen nach § ...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 5. Bewertung

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 1. Schenkungen/freigebige Zuwendungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.7 Übersicht zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf gewerblich tätige Personengesellschaften mit Auslandsbezug

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3 Beteiligung der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 64 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ist die übertragende Kap-Ges als MU an der übernehmenden Pers-Ges beteiligt, fällt durch die Verschmelzung neben dieser MU-Beteiligung auch die gegenläufige Beteiligung der Pers-Ges (oder ihrer Gesellschafter) an der übertragenden Kap-Ges weg. In der Übertragungs-Bil der Kap-Ges ist die MU-Beteiligung mit dem anteilig auf die Überträgerin ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Ebenfalls hierzu s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.35 zu einem vergleichbaren Fall iSd § 11 UmwStG und s § 11 UmwStG Tz 132 unter b).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an anderen Personengesellschaften

Tz. 142 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.10) sind Beteiligungen der übertragenden Kö an anderen als der übernehmenden Pers-Ges in der Schluss-Bil der übertragenden Kö nach der sog Spiegelbildmethode zu erfassen. Dh, die Beteiligung ist mit dem Betrag zu bilanzieren, der dem Kap-Konto der Kö als MU bei der Pers-Ges entspr. Ebenso s Birkemeier (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG)

Tz. 163 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden, soweit dieser auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt. Tz. 164 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 8b KStG bedeutet im Regelfall, dass der Übernahmegewinn nach § 8b Abs 2 KStG stfrei ist, wobei nach § 8b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3 Natürliche Person als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 7 S 2 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 7 S 2 UmwStG ist § 3 Nr 40 S 1 und 2 EStG sowie § 3c EStG anzuwenden, soweit nicht eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse MU der übernehmenden Pers-Ges ist. § 4 Abs 7 S 2 UmwStG regelt damit den Fall, in dem eine natürliche Person MU der übernehmenden Pers-Ges bzw Übernehmerin ist. Durch das JStG 2009 wurde § 4 Abs 7 S 2 ...mehr

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Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 3; Reddig,...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2.3 Sonderfall: Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen (Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten) sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 % des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 % des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Liegt eine Antragsberechtigung vor, darf nur ein Antrag für alle ...mehr

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Verwaltungsakt / 4.1 Empfänger der Bekanntgabe

Ein Verwaltungsakt muss demjenigen bekanntgegeben werden, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen sein wird.[1] Dies ist normalerweise der betroffene Steuerbürger. Der Verwaltungsakt kann jedoch auch gegenüber einem Bevollmächtigten (Empfangsbevollmächtigten) oder dem Rechtsnachfolger des Steuerbürgers, z. B. dem oder den Erben bekanntgegeben werden. Sofern notwen...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2 Kreis der Antragsberechtigten für Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Antragsberechtigt sind einerseits direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen und andererseits auch indirekt betroffene Unternehmen. Dazu zählen neben den indirekt betroffenen auch über Dritte und somit mittelbar Betroffene. Antragsberechtigt sind dem Grunde nach Unternehmen aller Größen (auch öffentliche ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStG

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 3. Gewerbesteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Fehlerhafter Adressat

Rz. 2a Ein Verwaltungsakt an einen falschen Adressaten kann nach der Rechtsprechung grundsätzlich nichtig sein.[1] Allerdings dürfte bei einer falschen Adressatennennung der Fehler regelmäßig nicht so evident sein, dass er offenkundig i. S. d. § 125 Abs. 1 AO ist. Keine Nichtigkeit liegt vor, wenn der Adressat durch Auslegung anhand der den betroffenen Personen bekannten Ums...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / I. Der "Stiftungsbegriff"

Rz. 4 § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist die Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Das ist neu, denn eine solche gesetzliche Definition gab es bisher im Stiftungsrecht nicht. In der Gesetzesbegründung wird ...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / B. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 80 BGB-neu (Ausgestaltung und Entstehung der rechtsfähigen Stiftung) In § 80 BGB-neu werden die Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts näher umschrieben und die Voraussetzungen für die Entstehung der Stiftung geregelt. Die Vorschrift gilt nicht für andere Stiftungsformen wie die rechtsfähige Stiftung des öffen...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Grundnormen

§ 379 AO beinhaltet ein buntes Spektrum als Ordnungswidrigkeit zu ahndender Sachverhalte im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Die Vorschrift hat in jüngster Zeit (zur Entstehungsgeschichte Dürr, BB 2016, 2140). durch die Aufnahme weiterer Tatbestände eine beachtliche Ausdehnung im Gleichlauf mit den Regelungen in §§ 138d...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen

Leitsatz § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 34 Abs. 1 und 2 GmbHG Sachverhalt Der Kläg...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Bußgeldentscheidung

Rz. 7 Abs. 1 setzt voraus, dass gegen den Bewerber um einen öffentlichen Auftrag eine Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR festgesetzt worden ist. Adressat der Bußgeldentscheidung muss nach Abs. 1 der Bewerber, also das Unternehmen, selbst sein, je nach Rechtsform der Einzelkaufmann, eine juristische Person, Personengesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft. Für einen ...mehr

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Die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften (Teil 2) (GmbHStB 2021, Heft 11, S. 356)

Praxishinweise zum neuen § 1a KStG i.d.F. des KöMoG v. 25.6.2021 Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Im ersten Teil dieses Beitrages (Herkens, Gmb...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / V. Besteuerungsalternativen für Personengesellschaften

Bei der "regulären" Besteuerung von Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) werden Gewinne den Mitunternehmern "direkt" zugerechnet (Transparenzprinzip) und von diesen individuell versteuert. Dazu sind folgende Besteuerungsalternativen denkbar: Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Nicht entnommene Gewinne werden von den Mitunternehmern zunächst mit 28,25 % besteuer...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / I. Besteuerung der optierenden Gesellschaft

"Reguläre" Besteuerung der Personengesellschaft = Transparenzprinzip: Eine Personengesellschaft unterliegt bei einer "regulären" Besteuerung als Mitunternehmerschaft weder der Einkommensteuer (ESt) noch der Körperschaftsteuer (KSt). Das von der Personengesellschaft erzielte Einkommen (Gewinnanteile) und die Vergütungen für bestimmte Leistungen (Tätigkeit, Miete, Darlehen) we...mehr

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Treuhand an einem Kommandit... / 5. Abspaltungsverbot

Bei der Personengesellschaft besteht eine einheitliche Mitgliedschaft, so dass ein Gesellschafter nicht einen Teil der Kommanditbeteiligung treuhänderisch halten kann; auch die Stimmabgabe kann grundsätzlich nur einheitlich erfolgen (Eberl in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 11 Rz. 418 f., dort auch zur Ausnahme bei Publikumsgesellschaft...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Entnahmen als Gewinnausschüttungen

Bei "echten" Kapitalgesellschaften werden Gewinne durch Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner transferiert und führen bei diesen zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich eine Personengesellschaft. Gewinnanteile werden daher nicht ausgeschüttet, sondern entnommen (auf gesetzlicher oder gesellschaftsvertra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / III. Rückoption

Eine optierende Gesellschaft kann nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie Anteilseigner behandelt werden (Rückoption). Form und Frist der Rückoption entsprechen den Vorgaben der "Hinoption" (§ 1a Abs. 4 S. 3 KStG). Die Rückoption ist spätestens einen Monat vor dem Beginn des ersten WJ zu b...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 5. Anteilsveräußerungen

Wenn ein Mitunternehmer seinen Anteil an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) veräußert, erzielt er einen Gewinn nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[20] Aufgrund der Option gilt die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft jedoch als Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 1a Abs. 3 S. 1 KStG).[21] Die AK der Gesellschaftsanteile entsprechen dem Wertansat...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Die wichtigsten Aussagen des zweiten Teils des Beitrags werden wie folgt zusammengefasst: 1.) Gewinne der optierenden Gesellschaft gelten als Gewinnausschüttung, wenn diese entnommen werden oder als entnommen gelten. 2.) Die Entnahmerechte aus dem Gesellschaftsvertrag sollten geprüft und ggf. vorab angepasst werden, um eine "automatische" Gewinnzurechnung an die Gesellschafter...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Nachversteuerung durch Option (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG)

Die Option zur KSt gilt nach § 1a Abs. 2 S. 1, 2 KStG als Formwechsel i.S.d. § 25 UmwStG, was zu einer Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG führt.[29] Das bedeutet gerade für diejenigen Personengesellschaften ein "Optionshindernis", die bisher die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG genutzt haben und nunmehr auf die Option zur KSt nach § 1a KStG "umsteig...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / a) Feststellung bei Option

Das zum Ende des letzten WJ vor der Optionsbesteuerung vorhandene Eigenkapital der Personengesellschaft ist als Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos zum fiktiven Einbringungsstichtag festzustellen (§§ 1a Abs. 2 S. 4 i.V.m. 27 Abs. 1 KStG).[9] Beispiel 3 Die A-GmbH & Co. KG (optierende Gesellschaft; WJ = KJ) optiert ab dem 1.1.2022 nach § 1a Abs. 1 KStG zur KSt. Nach ...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Vergleich der Option (§ 1a KStG) mit der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)

Ohne die Optionsbesteuerung i.S.d. § 1a KStG können die Mitunternehmer der Personengesellschaft die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) nutzen. Dabei können die nicht entnommenen Gewinne ganz oder teilweise mit einem "Thesaurierungssteuersatz" von 28,25 % besteuert werden. Spätere "Überentnahmen" unterliegen einem "Nachversteuerungssatz" von 25 %. Bei § 34a EStG kann (fas...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 144 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) ist eine selbständige nachhaltige gewinnorientierte Betätigung, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Zudem muss die Tätigkeit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UStG

Rz. 115 S. zu u. U. unter § 1 Abs. 1a UStG fallenden Geschäftsveräußerungen und zur Einbringung landwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften Rz. 271ff. Rz. 116 S. zu u. a. nach § 4 UStG steuerfreien Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz. 254ff. S. Rz. 260f. zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) nach § 9 UStG bei Leistungen an ...mehr