Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Grundsätzliches

Rz. 137 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist nur auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet; er begründet daher keine Anfechtbarkeit der Schenkung[415] und vermittelt auch keine wertmäßige Beteiligung am Nachlass, zu dem der verschenkte Gegenstand gar nicht gehört.[416] Als Pflichtteilsergänzung kann der Pflichtteilsberechtigte vielmehr den Betrag verlangen, um den s...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / aa) Pflichtteilsberechtigter als Erbe

Rz. 5 Tatbestandsvoraussetzung des § 2306 BGB ist, dass der Betroffene allgemein pflichtteilsberechtigt ist und Erbe wurde. Worauf die Erbenstellung beruht, ist dabei unerheblich. Es kann sich auch um eine solche kraft gesetzlicher Erbfolge handeln, die kraft Verfügung von Todes wegen mit einer Belastung oder Beschränkung beschwert ist.[5] Die Höhe des Erbteils ist nur für d...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (3) Belastung mit einer Testamentsvollstreckung

Rz. 8 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist wegen der damit verbundenen Einschränkung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Erben (§§ 2205, 2211 BGB) eine Beschränkung des Pflichtteilsberechtigten i.S.v. § 2306 BGB.[16]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 6. Pflichtteilmindernde Tatsachen

Rz. 263 Die Beweislast für die den Pflichtteil mindernde Tatsachen trägt grundsätzlich der Erbe.[488] Er ist für die Behauptung beweispflichtig, dass dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirksam entzogen wurde, dass ein Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB vorliegt oder ein Fall der Pflichtteilsunwürdigkeit gegeben ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen mehrere Erben vorhanden und der Nachlass bereits geteilt sein. Bis zur Teilung kann die Haftung gem § 2059 I 1 auf den ungeteilten Nachlass beschränkt werden, nachher haftet der Miterbe als Gesamtschuldner noch nicht befriedigten Pflichtteilsgläubigern idR mit seinem gesamten Eigenvermögen (vgl § 2058; Klingelhöffer Rz 93). Deshalb gewährt § 2319 1 ein nicht d...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / II. Annahme des Erbteils

Rz. 8 Wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erbteil, der geringer als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils ist, annimmt, so bleibt er zu dem hinterlassenen Erbteil Erbe und erhält zudem als "Aufstockung" den (schuldrechtlichen) Pflichtteilsrestanspruch. Der überlebende Ehegatte der Zugewinngemeinschaft kann bei Annahme der Erbschaft dabei Ergänzung zu seinem großen Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung.

Rn 4 Im Fall des I 1 sind alle Eigengeschenke und sonstige ergänzungspflichtigen Geschenke nach den Wertansätzen des § 2325 II zum Nachlass zu addieren, diese Summe (S) durch die halbe gesetzliche Erbquote des Pflichtteilsberechtigten (½Q) zu dividieren und davon das Eigengeschenk des Ergänzungsberechtigten (G) zu subtrahieren. Das Ergebnis ist der Ergänzungspflichtteil (EP)...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 1. Zweck der Pflichtteilsklauseln

Rz. 39 Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge können einen hohen Unsicherheits- und Störfaktor bei der Nachlassplanung von Ehegatten darstellen, wenn sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu alleinigen Erben berufen wollen, insbesondere im Fall der sog. Einheitslösung des Berliner Testaments (§ 2269 BGB). So kann der längerlebende Ehegatte wirtschaftlich mit einer erheblich...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 206 Im Einzelfall wird der Pflichtteilsberechtigte die Erbschaft schon angenommen haben und erst später von der ergänzungspflichtigen Schenkung erfahren. Beispiel Erblasser E hinterlässt 20.000 EUR. Er setzt seinen Sohn S, den einzigen Pflichtteilsberechtigten, zum Alleinerben ein, beruft jedoch nach dessen Tod den N hinsichtlich des halben Nachlasses zum Nacherben. Nach ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / cc) Zuwendungen an Minderjährige

Rz. 92 Beispiel 7 Auch die Tochter Michaela soll etwas erhalten, und zwar 30.000 EUR ebenfalls unter Anrechnung auf ihren Pflichtteil. Sie ist jedoch erst 17 Jahre alt. Gibt es Probleme? Rz. 93 Umstritten ist, ob die Anrechnungsverpflichtung bei Zuwendungen an einen Minderjährigen zu einem rechtlichen Nachteil i.S.d. § 107 BGB führt. Wirtschaftlich gesehen kann die Annahme de...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Ausgleichungsvoraussetzungen

Rz. 101 Die Berechnung des Ausgleichspflichtteils (§ 2316 BGB) basiert auf einer "hypothetischen Erbausgleichung", setzt also gerade nicht voraus, dass es tatsächlich zu einer Erbauseinandersetzung zwischen den Abkömmlingen kommt. aa) Ausgleichungsfähigkeit Rz. 102 Gegenstand der Ausgleichung[190] können nur Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden sein. Eine Zuwendung erford...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Ausgleichungsberechtigter und ausgleichungsverpflichteter Personenkreis

Rz. 104 Hierzu gehören nur die Abkömmlinge des Erblassers, und zwar auch nur hinsichtlich der Zuwendungen, die vom Erblasser an einen Abkömmling gemacht wurden. Anders als bei der Anrechnung (§ 2315 BGB) findet also eine Ausgleichung mit dem Ehegatten nicht statt; im Gegenteil, es wird sogar der ihm gebührende gesetzliche Erbteil vorneweg vor der Bildung des Ausgleichsnachla...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Auswirkung des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 244 Als Rechtsfolge gewährt § 2328 BGB dem pflichtteilsberechtigten Erben eine peremptorische Einrede, d.h. ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Pflichtteilsergänzungsanspruch eines anderen Pflichtteilsberechtigten. Der Erbe muss nach Erhebung der Einrede den Ergänzungsanspruch nur noch mit denjenigen Beträgen erfüllen, welche ihm vom Nachlass und etwa selbst er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 6 1. Pflichtteilsberechtigter des Erblassers (E) ist nur sein Sohn A, der einen Vorausempfang von 100 empfangen hat. Erbe (Nachlasswert: 500) ist der familienfremde Y. Der fiktive Nachlass beträgt (ohne Indexierung, Rn 8) 100 + 500 = 600. Unter Berücksichtigung der Pflichtteilsquote (½) ergibt sich ein Pflichtteil von 300, von dem der Vorausempfang (100) abzuziehen ist. A...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wird dem Pflichtteilsberechtigten durch Erbteil oder Vermächtnis eine Zuwendung hinterlassen, die hinter seinem Pflichtteil zurückbleibt, steht ihm ein Pflichtteilsrestanspruch zu. Dieser bezweckt den Schutz des Pflichtteilsberechtigten[1] und besteht in der Differenz zwischen dem hinterlassenen und der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ansonsten könnte der Erblasser m...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 270 Im bis 2002 geltenden Erbrecht nach dem "alten" Burgerlijk Wetboek war der Pflichtteil echtes Noterbrecht. Besonderheit war, dass keine Herabsetzungsklage erhoben werden musste, sondern bereits die formlose Geltendmachung die Herabsetzung der pflichtteilsverletzenden Verfügungen herbeiführte. Der Pflichtteil nach neuem Erbrecht[326] hingegen ist – wie im deutschen Re...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 4 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist zu beachten, dass durch das Gesetzbuch über das Internationale Privatrecht (CODIP)[6] vom 16.7.2004 in Belgien das internationale Erbrecht – welches bis dahin weitgehend auf der Rezeption der französischen Rechtsprechung beruhte – erstmalig kodifiziert worden ist. Wie schon vor Erlass des Gesetzes galt eine ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Einrede des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2319 BGB

Rz. 343 Nach der Vorschrift des § 2319 BGB hat der pflichtteilsberechtigte Miterbe ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe seines eigenen Pflichtteilsanspruchs. Er kann auch nach Teilung des Nachlasses die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs verweigern. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich dann an die übrigen Miterben halten. § 2319 BGB greift daher auch nur im Rahmen einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. 2Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. (2) 1Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschl...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Ausschlagungsentscheidung

Rz. 247 Für den überlebenden Ehegatten kann sich durchaus die Frage stellen, ob er in der Zugewinngemeinschaftsehe die Ausschlagung erklärt und den kleinen Pflichtteil und den rechnerischen Zugewinnausgleich verlangt (sog. "taktische Ausschlagung" mit güterrechtlicher Lösung) oder den um das Zusatzviertel des § 1371 Abs. 1 BGB erhöhten Ehegattenerbteil behält. Die Entscheidu...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 382 Volljährige gesetzliche Erben können gem. Kap. 17 § 2 ErbG schriftlich auf ihr Erbrecht verzichten. Der Verzicht kann auch durch Anerkennung des Testaments erfolgen.[415] Der Verzicht erfasst auch den Pflichtteil, sofern der Leibeserbe eine angemessene Abfindung erhalten hat oder wenn der seinem Pflichtteil entsprechende Anteil am Nachlass seinem Ehegatten oder seine...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 335 Der Pflichtteil gewährt Anspruch auf einen Geldbetrag in Höhe des dem Pflichtteil entsprechenden Anteils am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 991 ZGB die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers, soweit sie zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären. Die Großeltern haben kein Pflichtteilsrecht. Jedoch haftet der testamentarische Erbe subsidi...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Voraus und Zugewinnausgleich

Rz. 34 Bei der Behandlung des Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB) ist danach zu unterscheiden, um wessen Pflichtteilsanspruch es geht: Der Voraus des überlebenden Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge geht den Pflichtteilsansprüchen von Abkömmlingen und Eltern vor (§ 2311 Abs. 1 S. 2 BGB).[155] Dadurch soll der überlebende Ehegatte geschützt werden. Der Pflichtteil wird aus dem Wert d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Baskenland

Rz. 499 Das Erbrecht des Baskenlandes ist durch Gesetz vom 25.6.2015 neu gefasst worden. Nach dem baskischen Foralrecht umfasst der Pflichtteil der Abkömmlinge nach vormals vier Fünfteln jetzt nur noch ein Drittel des Nachlasses. Der überlebende Ehegatte erhält einen unentziehbaren Nießbrauch, der neben Abkömmlingen die Hälfte des Nachlasses und dann, wenn keine Abkömmlinge ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erbe kann die Erfüllung eines ihm auferlegten Vermächtnisses soweit verweigern, dass die Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnismäßig getragen wird. 2Das Gleiche gilt von einer Auflage. (2) Einem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber ist die Kürzung nur soweit zulässig, dass ihm der Pflichtteil verbleibt. (3) Ist der Erbe selbst p...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / II. Pflichtteilslast des Ersatzmannes (§ 2320 BGB)

Rz. 54 Eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass die Miterben die Pflichtteilslast im Innenverhältnis untereinander auch nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen haben (§§ 2038 Abs. 2, 748, 2047 Abs. 1, 2148 BGB), enthält § 2320 Abs. 1 BGB, der jedoch zur Disposition des Erblassers steht (§ 2324 BGB). Wer an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, soll ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 430 Nach dem neuen serbischen ErbG ist – offenbar anders als nach der bis dahin geltenden Rechtslage und auch anders als in anderen vormals jugoslawischen Einzelstaaten – der Pflichtteil ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch. Anderes kann sich allein dann ergeben, wenn der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten testamentarisch bestimmt hat, dass dieser seine...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 246 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EuErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EuErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / f) Eingetragener Lebenspartner

Rz. 30 Auch hier gelten die gleichen Regelungen (siehe eingehend § 2 Rdn 18 ff.).mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Arten der beschränkten Pflichtteilsverzichte im Überblick

Rz. 25 Nach ganz überwiegender Meinung kann Gegenstand eines beschränkten Pflichtteilsverzichts sein:[32]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 140 Beispiel Die Eheleute haben 1964 einen Gütertrennungsvertrag abgeschlossen. Da der Ehemann aus seiner ersten wie aus seiner jetzigen Ehe Kinder besitzt, fragt er, ob die Vereinbarung einer Zugewinngemeinschaft zur Reduzierung des Pflichtteils geeignet ist und ob dabei auch eine rückwirkende Vereinbarung Vorteile bringt. Er ist 14 Jahre älter als seine Ehefrau und sch...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Ausschluss der kraft Gesetzes eintretenden Ausgleichungsverpflichtung

Rz. 111 Beispiel 10 Otto Normalerblasser hat von seinem Neffen, der Jura studiert, gehört, dass eine Ausstattung geeignet sei, einen Sozialhilferegress nach § 528 BGB und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu vermeiden, weil eine solche Zuwendung, wenn sie nicht das den Umständen entsprechende Maß übersteige, keine Schenkung darstelle. Ist damit die Ausstattung "pflichttei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Annahme des Vermächtnisses.

Rn 4 Bei (ggf konkludenter; vgl BGH ZEV 98, 24) Annahme des Vermächtnisses, die nicht bedingt sein kann, erfolgt Anrechnung des Wertes des Vermächtnisses zur Zeit des Erbfalls auf den Pflichtteil. Der Erblasser kann für die Annahme (nicht: bei Ausschlagung) die Anrechnung zu einem bestimmten Wert anordnen. Ggf verbleibt ein Pflichtteilsrestanspruch (I 2 Hs 1; s § 2305). Besc...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Gläubiger

Rz. 6 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht entsprechend seiner Schutzfunktion den Pflichtteilsberechtigten zu, also den nach § 2303 BGB abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlingen, Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern), sofern deren Recht nicht durch § 2309 BGB [13] oder in anderer Weise (Pflichtteilsentziehung) ausgeschlossen ist.[14] In diesem Zusammenhang ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / IV. Pflichtteilsergänzung bei Nachlassspaltung

Rz. 315 Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen kollisionsrechtlich besondere Probleme, da neben die horizontale Zuordnung zu den einzelnen Nachlassteilen die zeitliche Dimension tritt. Diese wirft nicht nur die Frage auf, wie ein temporaler Statutenwechsel für die einschlägige Nachlassmasse zu bewerten ist. Die Zuordnung wird auch hypothetisch, da der Gegenstand allenfalls ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / Literaturtipps

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 2. Voraussetzungen des Pflichtteilsrechts der entfernter Berechtigten

Rz. 27 Da § 2309 BGB nur eine nach § 2303 BGB an sich gegebene Pflichtteilsberechtigung einschränkt, müssen für die konkrete Pflichtteilsberechtigung der entfernteren Abkömmlinge und der Eltern des Erblassers zwei Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein:mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (4) Teilungsanordnung

Rz. 9 Umstritten ist, wann in einer Teilungsanordnung eine Beschränkung i.S.v. § 2306 BGB zu sehen ist: Überwiegend wird dies nur für eine solche angenommen, die den Pflichtteilsberechtigten belastet, nicht aber für jene, die ihn begünstigen oder gar nicht berühren.[17] Jedoch gibt es nach modernem Verständnis keine begünstigende Teilungsanordnung, diese ist vielmehr ein Vor...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 473 Der Pflichtteilsberechtigte kann eine unmittelbare Beteiligung an dem Nachlass in Höhe seiner Pflichtteilsrechtsquote, gemessen am Netto-Nachlass, beanspruchen (legitima). Damit ist allerdings keine Stellung als Erbe verbunden (also keine pars hereditatis, sondern eine pars bonorum).[487] Die Beteiligung am Netto-Nachlass bedeutet z.B., dass der Pflichtteilsberechtig...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 14 Die durch eine einfache Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag vererblich gestellte Mitgliedschaft – bzw. bei der KG der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten kraft der gesetzlichen Regelung des § 177 HGB – wird im Erbfall nicht Bestandteil des gesamthänderisch gebundenen Vermögens der Erbengemeinschaft, sondern geht unmittelbar und entsprechend den Erbquoten aufge...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (d) Qualifizierte Nachfolgeklausel mit Besonderheiten

Rz. 16 Im 3. Fall gelangt § 2306 BGB hingegen zur Anwendung. Eine erbrechtliche Beschränkung i.S.d. § 2306 BGB liegt vor, wenn der Erblasser durch eine testamentarische Anordnung einen nachfolgeberechtigten Miterben in einem von seiner Erbquote abweichenden Anteilsverhältnis zur Nachfolge zulässt, da dann eine erbrechtliche Teilungsanordnung vorliegt. Die Tatsache, dass sich...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Keine Anrechnung des Hinterlassenen, wenn es zu keiner Verdoppelung der Pflichtteilslast kommt – der beschränkte Erbverzicht des näher Berechtigten

Rz. 42 Um Bedeutung und Reichweite des § 2309 BGB geht es auch in dem Urteil des BGH vom 27.6.2012.[61] Die Entscheidung macht abermals deutlich, wie gefährlich die Abgabe eines Erbverzichts ist.[62] Beispielsfall In dem entschiedenen Fall macht die Klägerin gegen ihre Mutter Pflichtteilsansprüche nach deren am 20.2.2005 verstorbenem Vater (Erblasser) in Höhe der Hälfte des N...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsquoten

Rz. 209 Die Summe der Pflichtteilsquoten ist nicht, wie im deutschen Recht, auf einen bestimmten Teil des Nachlasses begrenzt. Vielmehr variiert sie je nach Anzahl und verwandtschaftlicher Nähe der Pflichtteilsberechtigten. Auch die Quote des Ehegatten richtet sich danach, mit welchem Grad und welcher Anzahl von Verwandten er zusammentrifft. Rz. 210 Der überlebende Ehegatte u...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / V. Ausschlagungsentscheidung

Rz. 30 Auch hier steht der Pflichtteilsberechtigte vor einer schwierigen Entscheidung, allerdings nicht unter dem Zeitdruck wie bei einer Erbeinsetzung. Bezüglich des Pflichtteilsanspruchs steht ihm zur Abschätzung ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB zu. Schwierig wird aber vor allem die Entscheidungsfindung, wenn das Vermächtnis beschwert i.S.v. § 230...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 16 Liegen die Voraussetzungen des § 1933 vor, hat der überlebende Ehegatte sein aus § 1931 resultierendes gesetzliches Erbrecht ebenso verloren wie sein Recht auf den Voraus. Entspr gilt nach § 6 II Nr 2 HöfeO für die gesetzliche Hoferbfolge (Erman/Lieder § 1933 Rz 5). IÜ entfällt sein Pflichtteilsrecht, weil er infolge der fiktiven rechtskräftigen Scheidung nicht mehr vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dritter.

Rn 3 Dritter ist, wer durch die Ehegatten bzw Lebenspartner durch deren vertragsmäßige Verfügungen als Erbe des Überlebenden eingesetzt ist. Unschädlich ist, dass er als zusätzlicher Vertragschließender an dem Vertrag mitwirkt, zB als Abkömmling der Ehegatten auf seinen Pflichtteil nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten verzichtet (MüKo/Musielak Rz 7). Die Einsetzung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1509 BGB – Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung.

Gesetzestext 1Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen, wenn er berechtigt ist, dem anderen Ehegatten den Pflichtteil zu entziehen oder auf Aufhebung der Gütergemeinschaft zu klagen. 2Das Gleiche gilt, wenn der Ehegatte berechtigt ist, die Aufhebung der Ehe ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 2. Alte Rechtslage (Erbfälle bis zum 31.12.2009)

Rz. 40 Die für Erbfälle bis zum 31.12.2009 geltende Rechtslage differenzierte danach, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben ein beschwerter oder beschränkter Erbteil hinterlassen wurde, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils nicht übersteigt (§ 2306 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.). In diesem Fall galten die getroffenen Beschränkungen und Beschwerungen als nicht angeordnet. Wurde ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 5. Lebenspartnerschaft

Rz. 58 Bestand im Erbfall eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (§ 1 LPartG), so steht auch dem überlebenden Lebenspartner ein Erb- und damit Pflichtteilsrecht zu (§ 10 Abs. 6 S. 1 LPartG), das sich zugleich auch auf das Pflichtteilsrecht der anderen Pflichtteilsberechtigten reduzierend auswirkt und auch hier wiederum abhängig davon, welcher Güterstand für die einge...mehr