Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / III. Anwendung der Regelungen des § 50d Absatz 9 EStG

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei Lohneinkünften, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Absatz 1 Nummer 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür nach § 50d Absatz 8 und Absatz 9 EStG gegeben sind....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6. Zuordnung und Aufteilung von sonstigen Bezügen

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Kann ein sonstiger Bezug entweder dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Teil direkt zugeordnet werden (z. B. Erfolgsprämie für die nach DBA steuerbegünstigte Tätigkeit oder eine Sonderzahlung für die Tätigkeit im Inland), erfolgt eine vollständige Steuerfreistellung (mit Progressionsvorbehalt) oder eine vollständige Besteuerung im Inlan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem osteuropäischen Staat gilt das DBA vom 03.07.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 498 und 2609 = BStBl 1996 I, 675 und 1421). Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1997 Anwendung. Mit Stand vom 01.01.2020 befindet sich ein Revisionsprotokoll in Verhandlung, zu diesem sind aber noch keine näheren Terminierungen getroffen; das Protok...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Übergangsgelder/Überbrückungsbeihilfen

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Übergangsgelder und Überbrückungsbeihilfen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis waren bis zum Veranlagungszeitraum 2005 bis maximal 10 800 EUR steuerfrei (§ 3 Nr. 10 EStG, Anhang 10). Diese Vorschrift wurde mit Wirkung vom 01.01.2006 jedoch aufgehoben. Es existiert weiterhin das Übergangsgeld als Lohnersatzleistung der Sozialversicherungsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen / 2 Steuerfreie Einnahmen

Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Steuerbefreiungsvorschriften finden sich im EStG, z. B. §§ 3, 3b EStG, aber auch in einer Vielzahl anderer Gesetze. Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. Leistungen aus eine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der Arbeitslohnbesteuerung in Indien im Sinne des § 50d Abs. 8 EStG

Leitsatz Wird für einen Steuerpflichtigen in Indien keine Veranlagung durchgeführt, kann er den Nachweis der tatsächlichen Besteuerung der in Indien erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke des § 50d Abs. 8 EStG auch durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers führen. Sachverhalt Der Kläger war für eine GmbH in Indien tätig. Der von der GmbH eingeschaltete i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Pflichtveranlagung und Progressionsvorbehalt

Rz. 25 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die nach § 3 Nr 28 EStG steuerfreien Aufstockungsbeträge und Zuschläge werden in den > Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG). Der ArbG hat sie einzutragen in das > Lohnkonto Rz 40 (§ 41 Abs 1 Satz 4 EStG) und auszuweisen in der > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/15 (§ 41b Abs 1 Nr 5 EStG). Bei Bezug solcher Aufstocku...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag im Rahmen der Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Demokratische Volksrepublik Algerien ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer und grenzt an Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara, an Mauretanien, Mali, Niger, Libyen und Tunesien. Es gilt das Abkommen vom 12.11.2007 (BGBl 2008 II, 1188 = BStBl 2009 I, 382), das am 23.12.2008 in Kraft getreten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Republik Albanien liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an Montenegro, den Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland; von Italien ist sie durch die Adria getrennt. Es gilt das Abkommen vom 06.04.2010 (BGBl 2011 II, 1186 = BStBl 2012 I, 292), das am 23.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 145 = BStBl 2012 I, 305). Das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ägypten

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Arabische Republik Ägypten ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Es liegt am Mittelmeer sowie am Roten Meer und hat Landgrenzen zu Libyen, dem Sudan, Israel und dem Gaza-Streifen. Das DBA vom 08.12.1987 nebst Protokoll (BGBl 1990 II, 278 = BStBl 1990 I, 280) ist am 22.09.1991 in Kraft getreten (BGBl 1991 II, 1042 = BStBl 1992 I, 7) und find...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Sow...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9. Rechtsfolgen

Die deutschen DBA sehen für die Betriebsstättengewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen sowohl im DBA, im AStG als auch im EStG, die die Steuerfreistellung wieder einschränken und insoweit wieder auf die Anrechnungsmethode übergehen. Diese sind im gesonderten Beitrag "Grenzüberschreitende Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns

Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: volle Auswirkung. Allerdings können sich im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts ergibt sich regelmäßig aus dem DBA-Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstätte aus. Übt das Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Progressionsvorbehalt

Ergibt sich nach dem DBA ein ausschließliches Besteuerungsrecht des ausländischen Wohnsitz- oder Quellenstaats, so sind die nach einem DBA steuerbefreiten Einkünfte nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Da in § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG der Begriff "Einkünfte" verwendet wird, können zur Ermittlung des "Schattensteuersatzes" die entsprechenden Wer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die DBA regeln zum einen, welcher Staat das abschließende Besteuerungsrecht hat bzw. in welchem Umfang Quellensteuerrechte bestehen. Dies erfolgt im sog. Zuweisungsartikel (i. d. R. Artikel 6 – 21). Daneben wird im Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24) geregelt, welche Konsequenzen – Steuerfreistellung oder Anrechnung – sich für den Wohnsitzstaat ergeben. Art. 18 DBA (f...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.1 DBA a. F. (bis einschließlich 2015)

Die Besteuerung von Versorgungsbezügen ist in Art. 12 DBA Niederlande geregelt. Für private Ruhegehälter und Versorgungsbezüge hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Wohnsitzstaat" ist im DBA Niederlande gleichbedeutend mit dem Begriff Ansässigkeitsstaat des OECD-MA.[2] Soweit als Versorgungsbezüge ausdrücklich auch Wartegelder, Witwen- und Waisenpension...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.10 Österreich

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 4 DBA Österreich 2000 definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Kapitalgesellschaften

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Sonderregel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus der Türkei

Soweit eine Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und daneben auch ansässig i. S. des Art. 4 DBA-Türkei ist, darf Deutschland als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-Türkei alle Renteneinnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR besteuern. Zu beachten ist hier allerdings, dass die aus den Renteneinnahmen resultierenden Renteneinkünfte nach dem E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.5 Italien

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip (Art. 19 Abs. 2 und 3 DBA Italien). Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer italienischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland von der Besteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.4 Betroffene Personen

Unter den betroffenen Personenkreis fällt nicht nur der den Anspruch erarbeitete Arbeitnehmer (Ruhegehaltsempfänger) selbst, sondern auch andere Begünstigte wie z. B. Witwen, Lebenspartner und Waisen. Mit dieser Frage beschäftigt sich z. B. die Konsultationsvereinbarung mit Österreich.[1] Ausgangspunkt: Nach Artikel 19 Abs. 2 DBA Österreich dürfen "Ruhegehälter, die von einem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 10 Besonderheiten bei der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Mit dem Sonderfall der Besteuerung von Kapitaleinkünften im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG beschäftigt sich das FG Münster im Urteil vom 7.12.2016[1]. In diesem Fall hatte ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger wegen überwiegender inländischer Einkünfte den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG auf Besteuerung als unbeschränkt Steuerpflichtiger ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Anwendung in Verlustfällen?

Die Frage, ob § 50d EStG auch dann gilt, wenn sich aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausländischen Gesellschaft ein Verlust ergibt [1], ist grundsätzlich zu bejahen. Damit wird u. U. das ansonsten für gewerbliche Verluste geltende Abzugsverbot über die Grenze gelten. Der BFH [3] hat zu einem Fall des Besteuerungsrückfalls bei unterschiedlicher Abkommensanwendung (keine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Die Grundsätze der Aktivitätsvorbehalte

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h. die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Regelfall: Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne und damit auch für Gewinne aus gewerblich tätigen Personengesellschaften regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für vermögensverwaltende Personengesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.15.2.1 DBA USA

Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.[1] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer US-amerikanischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland grundsätzlich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen.[2] Ausnahme: besitzt der Ruhegehaltsempfänger die deutsche Staatsangehö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Einordnung ausländischer Renten in die deutsche Besteuerungssystematik

Sowohl im Fall der Steuerpflicht als auch der Steuerfreiheit mit Progressionsvorbehalt ist zu entscheiden, wie eine ausländische Rente oder Ruhegehalt nach deutschen Recht einzuordnen ist. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil auch Renten aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG lediglich mit dem Besteu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall

Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch nach einer Besitzdauer von über 10 Jahren die Steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3.4 Ruhegehalt i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG

Wenn der unbeschränkt Steuerpflichtige aus früheren Dienstleistungen Gelder von einem ausländischen Arbeitgeber erhält, handelt es sich um ein Ruhegehalt i. S. des § 19 Abs. 2 EStG. Hauptanwendungsfall ist die Zahlung einer ausländischen Betriebspension (Regelfall: steuerpflichtig nach DBA) oder Zahlung einer Beamtenpension aus dem ausländischen öffentlichen Dienst (Regelfal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.1 Belgien

Leistungen aufgrund des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts können nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Belgien sowohl im Quellenstaat Belgien als auch im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Da der Begriff "aufgrund des Sozialversicherungsrechts" neben der eigentlichen Rentenversicherung auch weitere Leistungen der Sozialversicherung umfassen kann, ist im Einzelfall zu untersu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein DBA

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann jedoch aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der BFH entsprechend der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden hat, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begrün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.4.1 Rechtslage nach dem DBA a. F. (bis VZ 2010 in Optionsfällen uneingeschränkt)

Private Ruhegehälter und Renten, die aus Quellen innerhalb Großbritanniens stammen und von einer in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Person bezogen werden, sind nur in Deutschland zu besteuern.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. X Abs. 3 DBA-Großbritannien definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Im Abkommensrecht gilt grundsätzlich die These der Vermeidung virtueller Doppelbesteuerung. D.h. wenn Deutschland, was für Gewinne an einer ausländischen Personengesellschaft der Regelfall ist, auf die Besteuerung in Art. 7 OECD-MA verzichtet und dem Staat der Personengesellschaft die ausschließliche Besteuerung zuweist, so ist dies definitiv – unabhängig von der Frage, ob d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.12.4 Rechtsfolgen

Das Besteuerungsrecht steht gemäß den Regelungen im Musterabkommen ausschließlich dem Kassenstaat zu. Der Ansässigkeitsstaat hat in der Regel kein Besteuerungsrecht. Die Einkünfte werden dann im Ansässigkeitsstaat von der Steuer freigestellt, jedoch regelmäßig im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten

Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. die Rente wirkt sich nur im Rahmen des Progres...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), Spekulationsgewinne von weniger als EUR 600 im Kj (§ 23...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 11.3 Progressionsvorbehalt für ausländische, steuerfreie Einkünfte

Die deutschen DBA ermöglichen grundsätzlich für steuerfreie ausländische Einkünfte die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Die "Rechenschritte" ergeben sich hierbau aus § 32 b EStG. Hierbei werden die Einkünfte in einer Nebenrechnung nur für Ermittlung des "Welteinkommenssteuersatzes" einbezogen.mehr