Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.1 Allgemeines

Die deutschen DBA gewähren die Freistellung[1] regelmäßig für die folgenden ausländischen Einkünfte: gewerbliche Einkünfte, freiberufliche Einkünfte, Arbeitslohn, Schachteldividenden (überlagert durch § 8b Abs. 1 KStG). Die Freistellung erfolgt regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Dies gilt selbst dann, wenn der Verzicht auf die deutsche Besteuerung nicht im Me...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.4 Folgen der Ansässigkeitsregelungen im DBA

Durch die Zuordnung der Ansässigkeit im DBA ergeben sich unmittelbare Folgen nur hinsichtlich der Zuweisung des Besteuerungsrechts, d. h. ob bspw. die Bundesrepublik Deutschland Quellen oder Wohnsitzstaat ist.[1] Hierbei ist zu entscheiden, ob nur ein Wohnsitz vorliegt oder ob Doppelansässigkeit gegeben ist: Ansässigkeit bei natürlichen Personen: Rechtsfolgen der Doppelansässig...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.7 Wohnsitzwechsel

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 4 Abs. 5 DBA/Schweiz regen explizit die zeitliche Aufteilung des Besteuerungsanspruchs bei einem Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat. Bei einem Wechsel der unbeschränkten Steuerpflicht von einem Vertragsstaat in den anderen dürfen beide Staaten ihre Steuern auf der Grundlage der unbeschrä...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.1 Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rz. 25 Die Anrechnung nach § 34c EStG und der Progressionsvorbehalt (nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) bei Eingreifen der Freistellungsmethode entsprechend dem jeweiligen DBA schließen sich gegenseitig aus.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch völkerrechtliche Verträge

Rz. 2 § 2 Abs. 1 AO ordnet den Vorrang der völkerrechtlichen Regelung an[1], sodass die Kollision des jeweiligen Besteuerungsrechts unter Heranziehung des DBA zu lösen ist. Art. 23 OECD-MA sieht dabei zwei Möglichkeiten der Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor: Freistellungsmethode (mit Progressionsvorbehalt, § 32b EStG; Art. 23A OECD-MA), Anrechnungsmethode (Art. 23B OECD-MA).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 162 Zweck des Erlasses ist es, durch Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten neben der Vermeidung einer Doppelbesteuerung auch die Förderung der Exportwirtschaft zu erreichen. Rz. 163 Die Freistellung von der LSt erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers (Verzicht auf LSt-Abzug). Der begünstigte Arbeitslohn ist im Lohnkonto getrennt von dem nicht begünst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / aa) Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben

Rz. 13 Bildet der Tod des Vorerben den Nacherbfall, hat der Nacherbe gem. § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Für die Steuerklasse, den persönlichen Freibetrag etc. ist somit das Angehörigkeitsverhältnis des Nacherben zum Vorerben maßgeblich. Die zivilrechtliche Wertung des § 2100 BGB bleibt jedoch insoweit nicht unbeachtet, als nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 105 Höhe / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Das Kug beträgt für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum (zur Nettoentgeltdifferenz vgl. die Komm. zu § 106). Die Voraussetzung für die Gewährung des erhöhten Leistungssatzes erfüllen nach § 149 Nr. 1 Arbeitneh...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.3 Anlage FG-AUS

Diese Anlage wird benötigt, sofern steuerpflichtige ausländische Einkünfte (Zeilen 3–16) bzw. nach DBA steuerfreie Betriebsstätteneinkünfte (Zeilen 17–23) vorliegen. Zur Ermittlung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–12, 14 AStG dienen die Zeilen 24–27. Die Zeilen 31–33 betreffen Familienstiftungen nach § 15 AStG und sich hieraus ergebende Einkünfte sowie anrechenbar...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.6 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte sowie Hinzurechnungsbeträge nach dem A...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Allgemeines

Rz. 30a § 15b Abs. 3a EStG ist durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[1] (Rz. 1a) in das Gesetz eingefügt worden. § 15b Abs. 3a EStG bezweckt Modelle zu bekämpfen, die unter dem Namen "Goldfälle" oder "Goldfinger-Modelle" bekannt geworden sind. Dabei handelt es sich um Modelle, die aus dem Handel mit verschiedenen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eine Steuerersparnis durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2 Nicht betroffene Modelle

Rz. 22 Nicht betroffen sind Modelle, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen, sondern die mit der Steuerfreiheit ihrer Renditen werben, wie vermögensverwaltende Venture Capital und Private Equity Fonds.[1] Nicht betroffen sind auch Personengesellschaften, die selbst die Investition durchführen, ohne sich eines Anbieters zu bedienen. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Ein ArbN kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn der ArbG zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis schuldet (> Rz 3)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Island

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit der als Inselstaat im äußersten Nordwesten Europas gelegenen Republik Island gilt das DBA vom 18.03.1971 (BGBl 1973 II, 357 = BStBl 1973 I, 504) nebst Protokoll; zum Inkrafttreten vgl BGBl 1973 II, 1567 = BStBl 1973 I, 730. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1968 Anwendung. Ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Einkünfte

Rz. Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben und...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuungsgeld

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Betreuungsgeld, das Eltern erhalten, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa > Kindergarten betreuen (vgl §§ 4a–4d, § 27 Abs 3 BEEG – unvereinbar mit Art 72 Abs 2 GG und nichtig; BVerfG 140, 65 vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13, BGBl 2015 I, 1565) führt als Sozialleistung nicht zu besteuerbare...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationale Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Zur Steuerfreiheit der Bezüge vgl die Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von der deutschen ESt gewähren, im BMF-Schreiben vom 18.03.2013 (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Israel

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem in Vorderasien bzw im "Nahen Osten" an der östlichen Flanke des Mittelmeers gelegenen Staat gilt das hier kommentierte DBA vom 21.08.2014 (BGBl 2015 II, 1301 = BStBl 2016 I, 1116; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 1160 = BStBl 2016 I, 1129) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; Art 28). Das DBA findet grundsätzlich seit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Iran

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die in Vorderasien gelegene islamische Republik Iran gilt das noch mit dem Kaiserreich Iran (früher exonym auch Persien) abgeschlossene DBA vom 20.12.1968 mit Zustimmungsgesetz vom 21.11.1969 (BGBl 1969 II, 2134 = BStBl 1970 I, 769; zum Inkrafttreten BGBl 1969 II, 2288, 1970 II, 282 = BStBl 1970 I, 777) zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 533 Deutschland hat nur mit wenigen Staaten bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Soweit diese Anwendung finden, gehen sie den Regelungen des § 21 ErbStG vor. Derzeit bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und folgenden Staaten DBA, die sich (auch) auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer beziehen:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz

Leitsatz 1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohngeld

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 58 EStG) und unterliegt nicht dem > Progressionsvorbehalt Rz 8/1. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Steuerfrei sind gemäß § 3 Nr 2 EStG die als Teil des Arbeitslosengelds II getragenen Kosten der Unterkunft (vgl § 19 Abs 1 SGB II) – ebenso ohne > Progressionsvorbehalt Rz 8/1; außer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europäische Schulen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Europäischen Schulen sind von den Mitgliedstaaten der > Europäische Union gegründete zwischenstaatliche öffentliche Lehranstalten für die Kinder der Bediensteten der EU. Sie sollen den sie besuchenden Schülern einen Unterricht in der eigenen Muttersprache gewährleisten; vom Schulabschluss her führen sie zum Europäischen Abitur. Drei der de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Auswirkungen des Diskriminierungsverbots auf die Besteuerung von ArbN

Rz. 6 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der AEUV verbietet eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Daraus folgt für ArbN einerseits das Recht, in allen Mitgliedstaaten arbeiten zu dürfen und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ArbN aus anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschäftigung, Entlohnung und son...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Höherversicherungsbeiträge

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Beiträge zur Höherversicherung bei Altersteilzeit nach § 4 Abs 2 AltTZG bleiben steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Sie unterliegen uE nicht dem > Progressionsvorbehalt (vgl § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG). Ergänzend > Altersteilzeit Rz 15.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die EUMETSAT ist eine internationale Organisation mit Sitz in Darmstadt (vgl BMF vom 18.03.2013, Teil C Nr 15, BStBl 2013 I, 404). Ihre Beschäftigten sind von jeder nationalen ESt für die ihnen von der Organisation gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge befreit, sofern die Gehälter einer von der EUMETSAT erhobenen Steuer unterworfen werden. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Osteuropabank) mit Sitz in London wurde mit Übereinkommen vom 29.05.1990 von 40 Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (> Europäische Gemeinschaften) und der Europäischen Investitionsbank gegründet, um den wirtschaftlichen Fortschritt und Wiederaufbau in den mittel- und osteurop...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erziehungsgeld

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BErzGG wurde ab 2009 aufgehoben und vom BEGG abgelöst (> Elterngeld). § 3 Nr 67 Buchst a EStG stellt aber auch vergleichbare Leistungen der Länder steuerfrei. Das sind solche, die mit derselben Zielrichtung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang gewährt werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für Personen, denen es bewilligt worden ist, a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesagentur für Arbeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Ihr sind die Landesagenturen für Arbeit und die örtlichen Agenturen für Arbeit nachgeordnet. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit und ihre nachgeordneten Dienststellen sind ua zuständig für die > Arbeitsförderu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bulgarien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das DBA mit Protokoll vom 02.06.1987 ist mit Ablauf des 20.12.2010 außer Kraft getreten und durch das Abkommen vom 25.01.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien (Zustimmungsgesetz vom 15.11.2010, BGBl 2010 II, 1286, 1287; BStBl 2011 I, 543) ersetzt worden (Inkrafttreten BGBl 2011 II, 584; BStBl 2011 I, 558). Ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die von der ESO mit Sitz in Garching gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge unterliegen einer besonderen Steuer, die zu Gunsten dieser Organisation erhoben wird. Von der deutschen ESt sind diese Bezüge befreit (Protokoll vom 12.07.1974, BGBl 1975 II, 395; 1982 II, 947). Sie sind aber bei unbeschränkt Stpfl für die Berechnung des Steuersatzes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europäische Verteidigungsagentur

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Europäische Verteidigungsagentur ist durch die Gemeinsame Aktion 2004/551/GASP des Rates vom 12.07.2004 (ABl EG 2004 L 245/17) gegründet worden. Ihr gehören alle EU-Staaten außer Dänemark an. Der Sitz der Agentur ist Brüssel (Belgien). Nach Art 26 der Gemeinsamen Aktion werden die Vorrechte und Immunitäten in einem besonderen Übereinkommen gere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wintergeld

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wintergeld wird ArbN auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen in Betrieben des > Baugewerbe als Mehraufwands-Wintergeld oder Zuschuss-Wintergeld, die beide Sonderformen des > Kurzarbeitergeld sind, gewährt (§ 102 SGB III; vor dem 01.04.2012 § 175a SGB III). Sie ergänzen das > Saison-Kurzarbeitergeld. Das Wintergeld ist steuerfrei (§ 3 Nr 2 ESt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Leistungen an Wehrpflichtige (> Rz 2/1) bleiben unbesteuert. Das gilt sowohl für Geldbezüge wie Wehrsold, Dienstgeld und Entlassungsgeld (> H 3.5 LStH) als auch für > Sachbezüge wie freie Unterkunft und freie Verpflegung einschließlich der Heilfürsorge (vgl § 3 Nr 5 EStG). Steuerfrei sind ggf auch die > Versorgungsbezüge (vgl § 3 Nr 6 ESt...mehr