Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Rückwirkung in sozialgerichtlichen Verfahren (Abs. 4)

Der neue § 48 Abs. 4 RVG ordnet an, dass sich die Prozesskostenhilfe in sozialgerichtlichen Verfahren auch auf die Tätigkeiten im vorgelagerten PKH-Prüfungsverfahren erstreckt sowie auf die Vorbereitung der Klage, sodass die entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse zu berücksichtigen sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Abzugsfähigkeit ... / Leitsatz

Aufwendungen für einen Pkw sind auch dann vom einzusetzenden Einkommen abzugsfähig, wenn die Antragstellerin zwar keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, aufgrund einer nachgewiesenen Gehbehinderung aber auf die Nutzung eines Pkw angewiesen ist. OLG Bremen, Beschl. v. 29.1.2013 – 4 WF 155/12 (AG Bremerhaven)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Staatskasse ist unbegründet. Auch die Beschwerdekammer folgt der Auffassung des ArbG und macht sich dessen Erwägungen zu eigen. Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 1 RVG). Nach § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 1 Sachverhalt

Mit Beschluss des ArbG wurde der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt beigeordnet. Der Bewilligungsbeschluss enthält keine Einschränkungen. Mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wurde die dem Rechtsanwalt der Klägerin aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung auf 896,43 EUR festgesetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 6/2013, Behandlung eine... / Leitsatz

Eine Berufung, die unter der Bedingung eingelegt wird, dass die zugleich beantragte Prozesskostenhilfe bewilligt wird, darf nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden worden ist. BGH, Beschl. v. 5.2.2013 – VIII ZB 38/12mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / Leitsatz

Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet ist (im Anschluss an BAG v. 18.7.2005 – 3 AZB 65/03 – AP Nr. 3 zu § 121 ZPO). Im Rahmen der Kostenfestsetzung besteht eine Bindung an den Beiordnungsbeschluss. In dem Stellen eines Beiordnungsantrags eines nicht ortsansässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Abzugsfähigkeit ... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht hat der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 16.7.2012 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Der Beschluss ist der Bezirksrevisorin im Wege einer Stichprobe am 16.8.2012 zur Kenntnis gelangt. Mit ihrer am 5.9.2012 beim Amtsgericht eingegangenen Beschwerde wendet sich die Bezirksrevisorin ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Keine Kostenfes... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Beschluss des LG vom 14.11.2011 ist bereits deshalb fehlerhaft, weil nicht zugleich der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.8.2011 aufgehoben wurde und damit zwei insgesamt überschießende Kostentitel gegen die Klägerin geschaffen wurden. Der Kostenfestsetzungsantrag der Bevollmächtigten vom 15.9.2011 ist aber auch unbegründet. Die Bevo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Sachverhalt

Die Rechtsbeschwerdeführer wenden sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten der Beklagten wegen Vertretung widerstreitender Interessen. Die Klägerin macht als Alleinerbin ihrer Mutter eine Nachlassforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Witwe ihres vorverstorbenen Bruders – Beklagte und Rechtsbeschwerdeführerin zu 1 –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. Prozesskostenhilfeverfahren (Vorbem. 3.3.6 VV)

Derzeit bestimmt sich die Terminsgebühr im Verfahren über die Prozesskostenhilfe – wie auch für die in den Nrn. 3333 bis 3336 VV genannten Verfahren – gem. Vorbem. 3.3.6 VV nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach Nr. 3104 VV. Diese Regelung ist systemwidrig und führt zu ungerechten Ergebnissen, da die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV mit 1,2 höher liegen kann als die Terminsgebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Behindertente... / 1. Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen

Besondere Beachtung verdient auch eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.1.2012.[11] Die Bedeutung der Entscheidung mag man zunächst unterschätzen, wenn man liest, dass es lediglich um die Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe ging. Allerdings sind die Ausführungen des Senats von allgemeiner Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist insofern, dass es sich bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Behindertente... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen kommt zunächst insofern Bedeutung zu, als das LSG dort ausführt, dass der Sozialhilfeträger das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten könne. Dies entsprach auch schon bisher der ganz herrschenden Meinung in der zivilrechtlichen Literatur und wurde auch vom BGH in der Entscheidung vom 19.1.2011 ausdrücklich bestätigt.[13] De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Sache zutreffend. Insoweit bedarf es keiner weiteren Ausführungen.[1] Das LAG übersieht allerdings, dass im Verfahren der PKH-Vergütungsfestsetzung keine Rechtsbeschwerde vorgesehen und diese folglich unstatthaft ist. Norbert Schneidermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGK 6/2013, Die Änderungen ... / XI. § 49 RVG (Wertgebühren aus der Staatskasse)

PKH-/VKH-Gebühren ermäßigen sich erst ab 4.000,00 EUR Auch die Tabelle des § 49 RVG wird angehoben. Zudem erhält der beigeordnete Anwalt zukünftig dieselben Beträge wie ein Wahlanwalt bis zu einem Wert von 4.000,00 EUR und nicht – wie bisher – lediglich bis 3.000,00 EUR. Zu den jeweiligen Beträgen siehe die Tabelle in Anhang C VII.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 5. Prozesskostenhilfe

Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte vor Klageerhebung Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie ist, wenn dem Grunde nach Erfolgsaussichten bestehen, sogleich für alle Stufen zu bewilligen.[58] Die Bewilligung für die Leistungsstufe ist zunächst auf den Zahlungsanspruch beschränkt, der sich aus der Auskunft ergibt.[59]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / V. Änderungen in der PKH mit BerH-Auswirkung

Der Gesetzesentwurf vom 14.11.2012[34] zur Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sieht – auch in der vom Bundestag beschlossenen Empfehlung des Rechtsausschusses vom 15.5.2013 – auch für die Beratungshilfe Änderungen vor. Der bisherige Verweis auf die Tabelle zu § 115 ZPO wird in der bewährten Form nicht aufrechterhalten. Stattdessen wird § 115 Abs. 2 ZPO n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / I. Eingangsthese

Die Reform der Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellt gleichermaßen Zuckerbrot und Peitsche für die Anwaltschaft dar. Mehr Gebührensicherheit, neue Wege der Vergütungsabrechnung und eine Klärung bestehender Ungewissheiten – so die erste Annahme vieler Rechtsanwälte zum neuen Beratungshilferecht. Doch stellen die neuen Regelungen – im Verbund mit der PKH – wirklich paradies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VII. Fazit und Schlussthese

Die Reform der Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellt de facto einen bislang kaum dagewesenen Eingriff in den Justizgewähranspruch dar. Zwar hilft das Vorhaben bspw. in der Beratungshilfe durchaus, Missbrauch zu vermeiden und besser aufklären zu können. Dies wäre jedoch bereits unter aktueller Lage möglich, was die Entwicklung der Ausgaben zeigt. Zudem zeigt der Entwurf ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / Einführung

Die Prozesskosten- und die Beratungshilfe stehen vor weitreichenden und grundlegenden Reformen. Insbesondere für die Beratungshilfe steht mit dem wohl zum 1.1.2014[1] in Kraft tretenden neuen Gesetz die umfangreichste Veränderung seit dem Bestehen des Gesetzes (1981) an. Im Fokus der Reform steht eine gestärkte Verlässlichkeit auf das Gesetz, indem Zweifelsfragen geklärt und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / III. Eine notwendige Reform?

Betrachtet man die Ausgaben der Beratungs- und Prozesskostenhilfe[9] in den letzten Jahren, erkennt man, dass die Ausgaben nicht weiter angestiegen sind, sondern in den letzten fünf Jahren in etwa stagnieren. Ein größerer Anstieg war nur in den Jahren zuvor zu verzeichnen.[10] Dieser starke Anstieg kann aber seine Ursachen auch in anderen Begleiterscheinungen haben. Etwa der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VI. Synopse

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Sparen, koste es, was es wolle

Die Bundesländer haben zur Zeit zwei Gesetzesvorhaben zur Begrenzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe eingebracht. Getragen sind diese Gesetzesinitiativen von dem Gedanken, möglichst viel Geld zu sparen und die Ausgaben im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu begrenzen. Über die Konsequenzen haben sich die Länder offenbar gar keine Gedanken gemacht. Hauptsac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des SG, mit dem es die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des SG über die vom Beschwerdegegner zu erstattenden notwendigen außergerichtlichen Kosten zurückgewiesen hat. Die Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses lautet: "Dieser Beschluss ist endgültig (§ 11 Abs. 3 RVG i.V.m. § 197 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / I. Eigenvertretung

Auch bei einer Eigenvertretung erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten kommt auch eine 1,5-Geschäftsgebühr in Betracht. Im Rahmen der Prozesskostenhilfe wird jedoch eine Eigen-Beiordnung überwiegend abgelehnt.[18] Bei einer Eigenvertretung kann der Anwalt jedoch nicht die Unkostenpauschale[19] zusätzlich zu den RVG-Gebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 3

Auf einen Blick Dieser erste Teil bietet zunächst eine Checkliste, was der Pflichtteilsberechtige vor Klageerhebung zu beachten hat. Sodann widmet er sich der gerichtlichen Zuständigkeit, der Auswahl des zutreffenden Beklagten, dem Streitwert und der Prozesskostenhilfe. Jede mögliche Stufe einschließlich einer Zwischenfeststellungsklage wird erläutert und spezielle Antragsmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 8. Verbesserte Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Zukünftig werden die sich bis dato nur aus der Vordruckverordnung ergebenden Erklärungen über die persönliche und wirtschaftliche Situation sowie die Versicherungen, wonach bislang in derselben Angelegenheit noch keine Beratungshilfe bewilligt oder versagt wurde und kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war, zum gesetzlichen Standard erhoben, §§ 4, 4 Abs. 6 BerHG. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / 2 Aus den Gründen

1. Als Beschwerdeführer ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht die Nebenklägerin X, vertreten durch Rechtsanwalt T, sondern dieser selbst anzusehen. Er ist auch beschwerdebefugt. Nach § 53 Abs. 2 S. 1 RVG steht dem gem. § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellten Rechtsanwalt nur gegen den Verurteilten, nicht aber gegen den Nebenkläger, ein Anspruch auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft, nachdem das SG im angefochtenen Beschluss das Rechtsmittel zugelassen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG); § 178 S. 1 SGG steht nicht entgegen (vgl. dazu eingehend Senatsbeschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil sie in vollem Umfang unbegründet ist. Der Beschwerdeführerin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr hinsichtlich des Versorgungsausgleiches ist zutreffend durch das AG versagt worden. 1. In einem nach altem (d.h. vor dem 1.9.2009 geltenden) Recht ausgesetzten Versorgungsausgleich, der nachfolgend wiederaufgenommen wurde und vor dem 1.9.2009 nicht erstinstanzlich entschieden worden ist, gilt gem. § 48 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 111 Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Entscheidungen über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren sind in Verfahren vor den Sozialgerichten unanfechtbar. Anders verhält es sich nur bei Entscheidungen über die Erinnerung im Verfahren auf Festsetzung der PKH-Vergütung. Hier enthält das RVG in § 56 eine vorrangige Regelung, die den Vorschriften des SGG vorgeht, wie der durch da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn § 172 Abs. 1 SGG eröffnet die Beschwerde gegen Beschlüsse des SG nur, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. Eine solche spezialgesetzliche Regelung trifft § 197 Abs. 2 SGG. Die Vorschrift lautet: "Gegen die Entscheidung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an Silvester

Leitsatz Ein Verwaltungsakt kann an Silvester wie an jedem Werktag zugehen. Sachverhalt Das Finanzamt wies einen Einspruch des Antragstellers mit Bescheid v. 28.12.2012 zurück. Dieser Bescheid wurde am gleichen Tag zur Post gegeben. Am 31.12.2012 war das Büro des steuerlichen Vertreters geschlossen, der Bescheid erhielt dort den Eingangsstempel 2.1.2013. Die Klage gegen die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Kostenhaftung der Entscheidungsschuldner bei nur einseitiger PKH-Gewährung

GKG §§ 31 Abs. 3 S. 1 analog KostO §§ 5, 94 Abs. 3 JVEG § 9 BGB § 426 Abs. 1 Leitsatz Haften zwei Entscheidungsschuldner nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. gem. § 5 KostO als Gesamtschuldner und ist einem von ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden, darf, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch der andere nicht in Anspruch genommen werden (§ 31 Abs. 3 S. 1 GKG analog). O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Anforderungen an die Aufforderung zur Einreichung der PKH/VKH-Vergütung nach § 55 Abs. 6 RVG und die Rechtsfolgen

I. Geltendmachung der Vergütungsansprüche Unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 RVG kann der beigeordnete Anwalt die Differenz zwischen PKH/VKH-Vergütung und der Regelvergütung aus der Staatskasse fordern. Abgesehen von den Verjährungsregelungen ist die Geltendmachung der Vergütung nicht fristgebunden. Zu beachten ist jedoch § 55 Abs. 6 S. 1 RVG, denn hat der Anwalt die w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist teilweise begründet. 1. Gem. § 3 Abs. 1 RVG entstehen in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des SGG genannten Personen gehört. Da der Kläger des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / 2 Aus den Gründen

Es ist das bis zum 31.8.2009 geltende Kostenrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde (Art. 111 Abs. 1 FGG-RG, Hartmann, KostG, 42. Aufl., Grundzüge vor § 1 FamGKG Rn 2). Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. 1. Zu Unrecht hat das AG die von der Sachverständigen geltend gemachten und ihr erstatteten Beträge in voller Höhe (6.773,93 EUR) in die Kost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 2 II. Die Entscheidung

Umfang der Beiordnung richtet sich nach gerichtlichem Beschluss Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe richtet sich nach den Beschlüssen des Gerichts (§ 48 Abs. 1 RVG). Dabei erstreckt sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe – soweit nichts anderes vom Gericht angeordnet worden ist – auf sämtliche zum Zeitpunkt des Prozesskostenhilfeantrags anhängigen Gegenstände, aber au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Rückwirkung der... / Leitsatz

Im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind Tätigkeiten, die nach PKH-Antragstellung und während des PKH-Bewilligungsverfahrens erbracht werden, bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 14 Abs. 1 RVG von Verfassungs wegen grundsätzlich zu berücksichtigen (im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner zu 2) wendet sich gegen die Höhe der ihm auferlegten Gerichtskosten in einem Umgangsverfahren. In diesem Verfahren wurde er, als Vater des betroffenen Kindes, als Antragsgegner zu 2) geführt. Die Antragsgegnerin zu 1) war die Mutter des betroffenen Kindes. Der Antragsteller war der getrennt lebende Ehemann der Antragsgegnerin zu 1), der mit ihr und dem betro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 4/2013, Prozessko... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs auch über nicht anhängige Gegenstände erfordert grundsätzlich eine ausdrückliche Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf die mitverglichenen Gegenstände. OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.1.2013 – 1 D 332/12mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 3 Anmerkung

I. Zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe Die Streitfrage, welche Tätigkeiten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen sind, wird sich zum 1.7.2013 mit dem 2. KostRMoG erledigen. Im neuen § 48 Abs. 4 RVG wird der Gesetzgeber klarstellen, dass sich die Beiordnung in sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen nach Betragsrahmen abzurechnen ist, nicht nur auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / Leitsatz

Haften zwei Entscheidungsschuldner nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. gem. § 5 KostO als Gesamtschuldner und ist einem von ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden, darf, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch der andere nicht in Anspruch genommen werden (§ 31 Abs. 3 S. 1 GKG analog). OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2012 – 23 WF 124/12mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, KostRMoG: Zukünftig auch Kostenvergleiche bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten möglich

I. Derzeitige Regelgung Nach den derzeitigen Regelungen in den §§ 31 Abs. 3 GKG, 26 Abs. 3 FamGKG [1] wird nur der Entscheidungsschuldner, nicht aber auch der Übernahmeschuldner hinsichtlich der Erstattung von Gerichtskosten an den Gegner geschützt. Dies führt nach ganz überwiegender Auffassung dazu, dass vom Gegner gezahlte Kosten im Falle eines Vergleichs auch über die Koste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) nimmt weiter Fahrt auf. Entgegen anders lautenden Gerüchten ist eine Verschiebung nicht zu erwarten. Es sprechen alle Zeichen dafür, dass das Gesetz pünktlich zum 1.7.2013 in Kraft treten wird. Nachdem auf einem "Geheimtreffen" die noch bestehenden Differenzen offenbar bereinigt worden sind, ist das weitere Verfahren w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Anforderungen a... / V. Umfang der Rechtsfolgen

Ist die Aufforderung ordnungsgemäß ergangen, erlöschen die Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts gegenüber der Staatskasse (§ 55 Abs. 6 S. 2 RVG). Es erlöschen dabei sowohl die Ansprüche auf Zahlung der weiteren Vergütung nach § 50 RVG, als auch solche nach § 49 RVG, da die Regelung des § 55 Abs. 6 S. 2 RVG nicht zwischen den einzelnen Ansprüchen differenziert.[12] Is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 4/2013, Vergütung... / 1 I. Der Fall

Nach erfolgreichem Abschluss des Rechtsstreits hatte der Kläger die Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten begehrt und diese festsetzen lassen. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen und die angemeldeten Kosten zum Teil abgesetzt. Hiergegen hat der Kläger Erinnerung eingelegt und beantragt, ihm für das Erinnerungsverfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung. Dem Erinnerungsverfahren liegt das vorbezeichnete Verfahren zugrunde. In diesem Verfahren hatte die Erinnerungsführerin namens und im Auftrag des Klägers mit Schriftsatz vom 27.3.2010, der am selben Tag bei dem SG eingegangen war, Klage erhob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 1 I. Der Fall

Die Klägerin hatte vor dem VG Klage erhoben. Für dieses Verfahren war ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Parteien haben schriftlichen Vergleich mit Mehrwert geschlossen Das VG hat sodann einen schriftlichen Vergleich vorgeschlagen, den beide Parteien schriftsätzlich angenommen haben. Dieser Vergleich beinhaltete neben den anhängigen Gegenständen auch weitere nicht anhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Anforderungen a... / I. Geltendmachung der Vergütungsansprüche

Unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 RVG kann der beigeordnete Anwalt die Differenz zwischen PKH/VKH-Vergütung und der Regelvergütung aus der Staatskasse fordern. Abgesehen von den Verjährungsregelungen ist die Geltendmachung der Vergütung nicht fristgebunden. Zu beachten ist jedoch § 55 Abs. 6 S. 1 RVG, denn hat der Anwalt die weitere Vergütung nicht bereits mit der PK...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 1 Sachverhalt

Die im Gerichtsbezirk ansässige Klägerin hatte vor dem ArbG Bonn Klage erhoben. Ihr wurde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer in Remscheid niedergelassenen Anwältin bewilligt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Prozessbevollmächtigte nur zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet werde. Die Sache wurde sodann vom ArbG Bonn auf s...mehr