Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 4 Korrekturen bei der KapESt (§ 20 Abs. 3a EStG)

Rz. 288 § 20 Abs. 3a EStG regelt die materiell-rechtliche Behandlung von Fehlern, die den Kreditinstituten beim KapESt-Abzug unterlaufen und erst nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgedeckt werden. Die Regelung wurde durch das JStG 2010 nachträglich eingefügt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sie den mit der Abgeltungsteuer angestrebten Vereinfachungseffekt gewährleiste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.2 Steuerstundungsmodell und Abgeltungsteuer (S. 2)

Rz. 381 Nach § 20 Abs. 7 S. 2 EStG liegt ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. S. 2 EStG auch dann vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen ESt unterliegen. Die Vorschrift wurde als § 20 Abs. 2b S. 2 EStG a. F. mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[1] eingeführt und umfasst nach dem 10.11.2005 getätigte Investitionen.[2] Im Rahmen des Unternehmensteuerrefor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG unterwirft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt, die der Stpfl. während seiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), seiner erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG) oder als inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG während seiner fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG), seiner bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.7 Anwendungsregelungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.2.1 Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

Rz. 361 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG a. F. bestimmte, dass verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG nach der Verrechnung i. S. d. § 43a Abs. 3 EStG zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 9 und 10 EStG a. F. zu verrechnen waren. Nach § 23 Abs. 3 S. 9 EStG a. F. konnten Verluste aus privaten Veräußerungsgesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.2 Besonderer proportionaler Steuertarif

Rz. 41 Die deutlichste Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der proportionale Sondertarif für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG i. H. v. lediglich 25 % (§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG), während die Einkünfte der anderen Einkunftsarten wie bisher dem allgemeinen Progressivtarif nach § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.1 Steuerabzugsverfahren

Rz. 91 Nach der Konzeption der Abgeltungsteuer sollen die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG grundsätzlich einer abschließenden Besteuerung im Steuerabzugsverfahren unterworfen werden. Zu diesem Zweck sind die Kreditinstitute verpflichtet, KapESt einzubehalten und an das FA abzuführen, falls die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht ausnahmsweise keinem KapESt-Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.5 Gewährung von Anteilen ohne gesonderte Gegenleistung (S. 5)

Rz. 339 § 20 Abs. 4a S. 5 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen einem Stpfl. Anteile i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zugeteilt werden, ohne dass dieser hierfür eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat. Zu denken ist etwa an die Zuteilung von Bonusaktien, die von einer AG ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und die nicht aus ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.2 Veranlagungsverfahren

Rz. 92 In Ausnahmefällen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG aber auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungsverfahren. Sofern die Kreditinstitute in diesen Fällen KapESt einbehalten und an das FA abgeführt haben, stellt die KapESt wie bisher eine Vorauszahlung auf die ESt dar, die im Veranlagungsverfahren auf die ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.4 Auslandssteuern

Rz. 90 Anders als bei den Einkünften der anderen Einkunftsarten, bei denen sich die Anrechnung ausl. Quellensteuern nach der allgemeinen Anrechnungsregel des § 34c EStG richtet, erfolgt die Anrechnung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auf der Grundlage der besonderen Anrechnungsregel des § 32d Abs. 5 EStG . Die allgemeine Anrechnungsregel des § 34c E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.1 Allgemeine Zuordnungsgrundsätze

Rz. 384 Bei § 20 Abs. 8 S. 1 EStG handelt es sich um eine Konkurrenznorm, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand enthält, sondern lediglich das Verhältnis der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG und aus Vermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.4.1 Allgemeines Verlustverrechnungsverbot

Rz. 46 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Gesetzgeber einen Verlustausgleich mit den Einkünften der anderen Einkunftsarten künftig ausschließt (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG), während Verluste, die bei den Einkünften der anderen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.8 Erfordernis einer Verlustbescheinigung durch die Bank (S. 7)

Rz. 375 Nach § 20 Abs. 6 S. 7 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen, die der KapESt unterliegen, nur verrechnet werden oder die Einkünfte, die der Stpfl. in den folgenden Vz aus Kapitalvermögen erzielt, nur mindern, wenn eine Bescheinigung i. S. d. § 43a Abs. 3 S. 4 EStG vorliegt. Die Vorschrift ist keine gesetzgeberische Glanzleistung, da bei Verlusten aus Kapitalvermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder anzudienen. Die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.2 Veräußerung von Termingeschäften (Buchst. b)

Rz. 240 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments. Rz. 241 Der Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG ist identisch mit dem Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG.[1] Zu beachten ist ledig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.4 Zuteilung, Veräußerung und Ausübung von Bezugsrechten (S. 4)

Rz. 336 § 20 Abs. 4a S. 4 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es zur Veräußerung oder Ausübung eines Bezugsrechts kommt, das nach § 186 AktG, § 55 GmbHG oder eines vergleichbaren ausl. Rechts einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags begründet. Ein Bezugsrecht vermittelt einem Gesellschafter das Recht, bei einer Neuemission von Kapitalanteilen entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.1.1 Vorrang der Verlustverrechnung im Steuerabzugsverfahren

Rz. 355 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes geregelt. Im Regelfall sollen Gewinne und Verluste bereits bei Einbehalt der KapESt durch die Kreditinstitute ausgeglichen werden. Regelungen hierfür finden sich in § 43a Abs. 3 S. 2 bis 6 EStG. Auf die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 318 § 20 Abs. 4a S. 1 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es zum Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung kommt. Hintergrund eines Anteilstauschs können die unterschiedlichsten gesellschafts- und wertpapierrechtlichen Vorgänge sein....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12.2 Tatbestand der Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften

Rz. 208 Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, Edelmetalle) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorher bestimmten Basispreis an denjenigen, mit dem das Geschäft abge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.2 Genereller Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs (S. 1)

Rz. 369 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG bestimmt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot des vertikalen Verlustausgleichs für Verluste aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 6 S. 1 EStG damit, dass für die Einkünfte aus Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.5 Künstliche Dividenden (S. 4)

Rz. 123 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch Einnahmen gehören, die anstelle von Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG von einem anderen als dem Anteilseigner i. S. d. § 20 Abs. 5 EStG bezogen werden, wenn Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft

Rz. 296 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, stellt eine Ausnahme vom Abzugsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.3 Abzugsverbot für Werbungskosten

Rz. 43 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; stattdessen gewährt der Gesetzgeber den Stpfl. einen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG)., während bei den Einkünften der anderen Einkunftsarten Betriebsausgaben und Werb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.2 Kapitalrückzahlung oder Nutzungsentgelt (Halbs. 2)

Rz. 190 Nach der bis 31.12.2008 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG lagen steuerpflichtige Erträge nur dann vor, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden war. Unter einer Zusage war dabei die im Emissionszeitpunkt einer Kapitalforderung getroffene, ausdrückliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.4.2 Verrechnungsverbot für Aktienverluste

Rz. 50 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus der Veräußerung von Aktien i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, bei denen der Gesetzgeber einen Verlustausgleich mit den Einkünften der anderen Kapitalanlagen künftig ausschließt (§ 20 Abs. 6 S. 5 Halbs. 1 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.1.2 Erhebliche Einschränkungen bei der Verlustverrechnung

Rz. 357 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG unterliegt seit der Einführung der Abgeltungsteuer erheblichen Einschränkungen.[1] Diese gelten sowohl für das Steuerabzugs- als auch für das Veranlagungsverfahren. Betroffen hiervon ist zunächst der innerperiodische Verlustausgleich, also der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.1 Genereller Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 411 § 20 Abs. 9 S. 1 EStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Zu den von § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfassten Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entgegen dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG erfordert das Vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 323 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, wird der Anteilstausch zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG würde der einem Anteilstausch zugrunde liegende gesellschafts- oder wertpapierrechtliche Vorgang regelmäßig eine Steuerpflicht nach § 20 EStG auslösen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine Sonderr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.2 Durchführung eines Anteilstauschs

Rz. 319 Eine steuerneutrale Behandlung eines Anteilstauschs nach § 20 Abs. 4a S. 1 EStG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.[1] Insofern ist zunächst erforderlich, dass der Stpfl. Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse taus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.1 Überblick über verfassungsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 40 Die Regelung der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte durch die Einführung der Abgeltungsteuer wirft eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Zweifelsfragen auf. Problematisch ist vor allem die Vereinbarkeit der prägenden Systemmerkmale der Neuregelung (besonderer proportionaler Steuertarif, Abzugsverbot für Werbungskosten, Beschränkung der Verlustverrechnung, Doppelbela...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.3 Verlustvortrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (S. 2)

Rz. 371 Nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG mindern die in einem Vz nicht ausgeglichenen Verluste aus Kapitalvermögen die Einkünfte, die der Stpfl. in den folgenden Vz aus Kapitalvermögen erzielt. § 20 Abs. 6 S. 2 EStG steht in systematischen Zusammenhang mit § 20 Abs. 6 S. 1 EStG, der es dem Stpfl. verwehrt, negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.2 Einnahmen aus der Veräußerung

Rz. 295 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Einnahmen aus der Veräußerung. Der Begriff der Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG ist identisch mit dem Einnahmebegriff des § 8 Abs. 1 EStG und umfasst alle Güter in Geld oder Geldeswert, deren Zufluss ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 150 Zu den Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Kapitalüberlassungsverhältnis veranlasst sind und keine Kapitalrückzahlung darstellen. Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Darlehensgeber zugewiesenen Anteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.2 Steuerneutrale Behandlung von Kapitalmaßnahmen (S. 2)

Rz. 407 § 20 Abs. 8 S. 2 EStG sieht vor, dass § 20 Abs. 4a EStG nicht anwendbar ist, wenn die Einkünfte nach § 20 Abs. 8 S. 1 EStG nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, sondern den Einkünften einer anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] eingefügt und soll gewährleisten, dass § 20 Abs. 4a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschäfts

Rz. 233 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG enthält keine Definition des Begriffs "Termingeschäft". Auch andere Vorschriften des EStG, die den Begriff verwenden, erläutern ihn nicht. Bereits im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. war umstritten, wie der Begriff zu verstehen ist. Zur Auslegung des Begriffs existieren im Wesentlichen drei Meinungen. Nach einer erste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.5 Doppelbelastung von Beteiligungserträgen

Rz. 53 Eine weitere Besonderheit der Abgeltungsteuer ist die Gleichbehandlung von Dividenden und Zinserträgen. Diese unterwirft der Gesetzgeber gleichermaßen dem besonderen Proportionaltarif i. H. v. 25 % nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG, obwohl Dividenden bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft im Regelfall mit KSt vorbelastet sind, während Zinserträge beim Schuldner der Zins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1 Abzugsverbot und Sparer-Pauschbetrag (S. 1)

Rz. 409 Nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Stattdessen wurde den Stpfl. im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 EUR (1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) gewährt, der bei der Ermittlung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus der Veräußerung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.1 Einkünfteermittlung

Rz. 81 Im Hinblick auf die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte ist zwischen der Ermittlung der laufenden Erträge des Kapitalvermögens i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG (z. B. Zinserträge) und der Ermittlung der Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG (z. B. Aktiengewinne) zu differenzieren. Für beide Arten der Einkünfteermittlung gelten im Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.2.2 Altverluste aus Stillhaltergeschäften

Rz. 367 § 22 Nr. 3 S. 5 EStG a. F. sah vor, dass Verluste aus sonstigen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung abweichend von § 22 Nr. 3 S. 3 EStG auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ausgeglichen werden können. Nach § 22 Nr. 3 S. 6 EStG a. F. minderten diese Verluste abweichend von § 22 Nr. 3 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.5 Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen (S. 4)

Rz. 373 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß. Der Gesetzgeber rechtferti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.1.3 Einkünfteerzielungsabsicht (subjektiver Tatbestand)

Rz. 62 Das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ist nach st. BFH-Rspr. für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Der BFH geht bei Einkünften i. S. v. § 20 EStG von einer widerlegbaren Vermutung für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht aus. Begründet wird dies mit den strukturellen Besonderheiten der Besteuerung von Kapitalvermögen. So sollen seit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.4 Anschaffungskosten

Rz. 298 Zur Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind von den Einnahmen aus der Veräußerung nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Anschaffungskosten abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Anschaffungskosten stellt eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG dar und dient der Verwirklichung des objektiven Nettop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft

Rz. 308 Von dem Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil sind nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen, stellt eine Ausnahm...mehr