Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1 Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens

4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV) Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1 Positionen des Betriebsergebnisses

4.1.1 Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV) Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt m...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Erträge innerhalb oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1 Aufbauprinzipien

2.1.1 Konto- oder Staffelform Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2 Besondere Posten beim Umsatzkostenverfahren

Rz. 130 Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens treten einige neue Posten hinzu (Nrn. 2, 3, 4, 5 UKV), einige Positionen des Gesamtkostenverfahrens entfallen (Nrn. 2, 3, 5, 6, 7 GKV), andere Posten bekommen einen anderen Inhalt und einen anderen Umfang (z. B. Nr. 8 GKV/Nr. 7 UKV).[1] Eine Vielzahl von Posten ist bei beiden Verfahren identisch (Nrn. 1, 4, 9–17 GKV/Nrn. 1, 6,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.6 Einstellungen in Gewinnrücklagen (Pos. 23a)–e) GKV, 22a)–e) UKV)

Rz. 211 Es gelten die Ausführungen zu Abschnitt 4.8.3 entsprechend. In den Einstellungen in die anderen Gewinnrücklagen waren zum Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes insbesondere auch die Zuführungen zu den Gewinnrücklagen auszuweisen, welche aufgrund der Übergangsvorschriften nach Art. 67 EGHGB erfolgsneutral ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2 Erträge aus Verlustübernahme (Pos. 16a GKV, 15a UKV)

Rz. 195 Dem Grunde nach handelt es sich um eine tatsächlich durchgeführte Übernahme des ganzen oder teilweisen Verlustes (Fehlbetrag der Untergesellschaft) durch ein anderes Unternehmen (i. d. R. durch die Obergesellschaft). Sie beruht entweder – bei AG und KGaA – auf der gesetzlichen Verpflichtung zur Verlustübernahme aus einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag (§ ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.2 Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Pos. 19 GKV, 18 UKV)

Rz. 207 Dieser Posten weist ergebniswirksame Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach den Vorschriften des § 150 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 AktG aus. Weiterhin sind hierunter Entnahmen auszuweisen, die bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 Abs. 2 AktG zum Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Pos. 17 GKV, 16 UKV)

Rz. 204 Das Jahresergebnis (positiv: Jahresüberschuss, negativ: Jahresfehlbetrag) ergibt sich aus der Differenz aus dem Ergebnis nach Steuern (Position Nr. 15 GKV/Nr. 14 UKV) und den sonstigen Steuern (Position Nr. 16 GKV/Nr. 15 UKV); ggf. sind auch noch "Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags" sowie "Erträge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.3 Ergänzung bei mehreren Geschäftszweigen

Rz. 38 Verlangen verschiedene Unternehmensgegenstände einer Kapitalgesellschaft (bzw. einer Kapitalgesellschaft & Co.) spezifische Formblatt-Gliederungsvorschriften, so muss die für einen (i. d. R. den wichtigsten[1]) Geschäftszweig vorgeschriebene Gliederung gewählt und die Gliederung nach dem/den für den/die anderen Geschäftszweig(e) geltenden Schema(ta) ergänzt werden (§ ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.8 Ertrag aufgrund höherer Bewertung gemäß einer Sonderprüfung oder gerichtlicher Entscheidung (Pos. 25 GKV, 24 UKV)

Rz. 213 Es handelt sich um die Summe der Unterschiedsbeträge, die sich aus einer Erhöhung von Aktivposten und einer Herabsetzung von Passivposten aufgrund des Ergebnisses einer Sonderprüfung nach §§ 258 ff. AktG wegen unzulässiger Unterbewertung oder einer gerichtlichen Entscheidung über die Feststellungen der Sonderprüfer gemäß § 260 AktG ergeben.[1] Für den Posten besteht ...mehr

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Wertpapiere / 3.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Hierzu gehören das Entgelt für den Erwerb der Wertpapiere und die Anschaffungsnebenkosten, z. B.: Bankspesen, Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen. Stückzinsen, die bei festverzinslichen Wertpapieren in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zu den Anschaffungskosten, da es sich hierbei um einen erworbenen Zinsanspru...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.3 Besonderheiten der Kerntaxonomie für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 255 Kleinstkapitalgesellschaften, welche handelsrechtlich die Erleichterung des § 275 Abs. 5 HGB in Anspruch nehmen, dürfen die Kerntaxonomie 6.7 für Micros verwenden (vgl. Rz. 221). Die nachstehende Tabelle zeigt die Umsetzung der handelsrechtlichen GuV-Abschlusspositionen in die für Kleinstkapitalgesellschaften anwendbare spezielle Kerntaxonomie:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.7 Leerpostenverzicht

Rz. 42 Sofern auch im Vorjahr unter einem GuV-Posten kein Betrag ausgewiesen wurde (Nullposten), braucht dieser Null-EUR-Posten zur Entlastung der GuV-Gliederung nicht ausgewiesen zu werden (§ 265 Abs. 8 HGB). Nicht ausdrücklich geregelt sind in § 265 Abs. 8 HGB die "Davon-Vermerke". Da es sich bei diesen stets um einen Teil eines GuV-Postens handelt, besteht das Wahlrecht a...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.3 Für Genossenschaften

Rz. 9 Für Genossenschaften sind die für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. bestimmten Vorschriften im Wesentlichen entsprechend anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB). Kleinstgenossenschaften, welche die Größenmerkmale für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a Abs. 1 HGB erfüllen, dürfen – unter Beachtung der §§ 337 Abs. 4 und 338 Abs. 4 HGB – die Reg...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.3 Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Pos. 20a)–e) GKV, 21a)–e) UKV)

Rz. 208 Hier sind separat die Verminderungen der gesetzlichen Rücklage, der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, der satzungsmäßigen Rücklagen und der anderen Gewinnrücklagen und der Entnahmen aus dem Genussrechtskapital auszuweisen. Eine Minderung des Genussrechtskapitals mit Eigenkapitalcharakter aufgrund einer Verlustbeteil...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.7 Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Pos. 24 GKV, 23 UKV)

Rz. 212 Das Bilanzergebnis ergibt sich als Saldogröße zwischen dem Jahresergebnis und den Posten der Ergebnisverwendung. Dieser Betrag muss mit dem nach § 268 Abs. 1 Sätze 2 f. HGB – im Regelfall – in der Bilanz ausgewiesenen "Bilanzgewinn/-verlust" übereinstimmen.[1] Rz. 212a Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerisc...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr (Pos. 18 GKV, 17 UKV)

Rz. 206 Der Posten erfasst einen vorjährigen Bilanzverlust oder einen Gewinnverteilungsrest des Vorjahres. Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) wird zum Jahresüberschuss hinzuaddiert bzw. beim Jahresfehlbetrag subtrahiert. Bei einem Verlustvortrag verhält es sich umgekehrt. Ein direkter Zusammenhang zum steuerlichen Verlustausgleich (§ 10d EStG) besteht nicht.mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.4 Gliederungserweiterung

Rz. 39 Eine tiefer gehende Untergliederung im Rahmen des vorgeschriebenen Standardschemas ist zulässig (§ 265 Abs. 5 HGB). Dazu zählen zum einen zusätzliche Vorspaltenausweise ("…, davon …"), zum anderen auch eine weitere Unterteilung eines Hauptpostens in mehrere Einzelposten. Sind Aufwendungen oder Erträge nicht von einem vorgeschriebenen Posten inhaltlich abgedeckt, so dü...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.8 Kurzbezeichnungen

Rz. 43 Die Zulässigkeit von sprachlichen Abkürzungen der gesetzlichen Postenbezeichnungen ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und wegen § 265 Abs. 6 HGB nicht unproblematisch. Eine Kurzbezeichnung wird insbesondere für zulässig erachtet, wenn die gesetzliche Bezeichnung auf mehrere Ertrags- oder Aufwandsposten hinweist, aber im Geschäftsjahr (und Vorjahr) nur ein best...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3 Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 16b GKV, 15b UKV)

Rz. 198 Dem Grunde nach wird vorausgesetzt, dass die Aufwendungen aus einem oder mehreren der 3 genannten Rechtsverhältnisse resultieren. Zur Abgrenzung der Vertragstypen siehe Rz. 193. Rz. 199 Der Höhe nach gelten die obigen Ausführungen (siehe Rz. 194) entsprechend. Rz. 200 In persönlicher Hinsicht kommt hier das aus dem Vertrag gewinnabführungsverpflichtete Unternehmen in B...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt. Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[1] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zinsen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Speicherung identifizierender Daten (Abs. 3 bis 5a)

Rz. 9 § 139c Abs. 3–5 AO enthalten jeweils eine Aufzählung von Daten, die zur Identifikation des wirtschaftlich Tätigen notwendig sind und deshalb beim BZSt gespeichert werden müssen. Der Gesetzgeber wollte zunächst die Aufzählung der bei wirtschaftlich Tätigen zu speichernden Daten exemplarisch ausgestalten[1], wandelte sie dann aber in eine abschließende um. Abhängig davon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 191 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unternehmensverträgen sind im gesetzlichen Gliederungsschema keine Positionen vorgesehen; bei Kapitalgesellschaften und entsprechend bei Genossenschaften verlangt jedoch § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB für deren Darstellung jeweils einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung. Bei Kleinstkapitalgesellschaften (einschl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.4 Kündigung eines sich rassistisch verhaltenden Mitarbeiters

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Oktober 2022 entschied[1], bedrängte eine Vorgesetzte ihre Untergebene mehrfach mit ungehörigen Nachfragen nach ihrer Herkunft und ihres Sexualverhaltens. Die Vorgesetzte war fortgeschritteneren Alters und schwerbehindert, letzteres bedeutet einen erhöhten Kündigungsschutz gemäß § 168 SGB IX. Auch das fortgeschrittene Alter s...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brennpunkt Vorabpauschale (... / 1. Allgemeines

Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen mit Ausnahme der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG. Das gilt zumindest für Fälle mit inländischer Depotverwahrung. Beraterhinweis Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Umrechnungskoeffizient für die Grundstücksgröße

Die Regelung zu dem Umrechnungskoeffizienten für die Grundstücksgröße in § 257 Abs. 1 Satz 1 BewG i.V.m. Anlage 36 beruhe auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Anpassungsmodalitäten dem Umstand Rechnung tragen, dass der Bodenwert bei kleiner werdenden Grundstücken ab einer Grundstücksgröße von ca. 500 qm regelmäßig überproportional ansteige. Mit der pauschalierenden Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.1.1 Pflichtangaben einer Rechnung

Für eine ordnungsgemäße Rechnung müssen gewisse Pflichtangaben aufgeführt werden.[1] Wobei in § 14 Abs. 4 UStG die grundlegenden Pflichtangaben geregelt sind und in § 14a UStG weitere Pflichtangaben in besonderen Fällen.[2] Fehlen Pflichtangaben oder sind sie unrichtig, stellt sich für den Rechnungsempfänger die Frage, ob dies zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs führt bzw...mehr

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Berichtigung von Rechnungen: Rückwirkung oder nicht?

Zusammenfassung Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung stellt in Deutschland eine (materiell-rechtliche) Voraussetzung für den Vorsteuerabzug dar. Folglich stehen Unternehmen bei Erhalt einer Rechnung mit Steuerausweis stets vor der Frage, ob sie die Steuer auch abziehen können. Dabei kommt der Prüfung der materiellen und formellen Richtigkeit eine erhebliche Bedeutung ...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.3 Durchführung der Rechnungsberichtigung

Die Rechtsgrundlage für die Rechnungsberichtigung ist § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV. Fehlen bereits die Mindestangaben, lag bereits initial keine Rechnung vor und die "Berichtigung" ist als Ausstellung einer ganz neuen Rechnung anzusehen. Formell gesehen muss die Berichtigung einer Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV durch ein Dokument erfolgen, das spezifisch...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / Zusammenfassung

Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung stellt in Deutschland eine (materiell-rechtliche) Voraussetzung für den Vorsteuerabzug dar. Folglich stehen Unternehmen bei Erhalt einer Rechnung mit Steuerausweis stets vor der Frage, ob sie die Steuer auch abziehen können. Dabei kommt der Prüfung der materiellen und formellen Richtigkeit eine erhebliche Bedeutung zu. Zwar ist mi...mehr