Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fälligkeitsregel (Abs 4).

Rn 14 § 650g IV modifiziert für den Bauvertrag die Fälligkeitsregeln des § 641 I 1, wonach die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist. Nun stellt IV 1 fest, dass die Fälligkeit des Werklohnanspruchs zusätzlich von der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung durch den Unternehmer abhängt. Damit greift der Gesetzgeber den Grundgedanken des § 16 Abs 3 VOB/B ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Händigt jemand eine Urkunde, in der er einen anderen anweist, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen an einen Dritten zu leisten, dem Dritten aus, so ist dieser ermächtigt, die Leistung bei dem Angewiesenen im eigenen Namen zu erheben; der Angewiesene ist ermächtigt, für Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksammehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Terminzahlungsaufträge.

Rn 7 Die Vereinbarung von Terminen für die Ausführung von Zahlungsaufträgen ist zwischen den Parteien möglich (§ 675n II). Der Widerruf eines Zahlungsauftrags für die Ausführung eines Zahlungsvorgangs zu einem bestimmten Termin ist bis zum Ende des Geschäftstages vor dem Tag des vereinbarten Termins möglich. Damit wird den Interessen der Parteien sachgerecht Rechnung getragen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Akkreditiv.

Rn 20 Das Akkreditiv dient va der Zahlung eines vorzuleistenden Preises aus einem Rechtsgeschäft. Es gilt als abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, gegen bestimmte Dokumente unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einen festgesetzten Betrag für Rechnung des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist an den Begünstigten zu zahlen (Ddorf ZIP 03, 1785, 1786;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Der Name wurde kollisionsrechtlich ursprünglich als bloße Rechtsfolge des jeweiligen Erwerbstatbestandes verstanden, so dass etwa der Ehename dem Ehewirkungs- und der Kindesname dem Kindschaftsstatut unterfiel. Die nunmehrige eigenständige Regelung stammt von 1986 (Gesetz zur Neuregelung des IPR vom 25.7.86, BGBl I 1142) und geht zurück auf die zuvor herausgebildete Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Partenreederei

Schrifttum: K. Schmidt, Die Partenreederei als Handelsgesellschaft, 1995; Dißars, Die Partenreederei, NWB Fach 18, S. 4285; Westphal, Steuerliche Besonderheiten der Partenreederei, SteuerStud 2001, 247. Rz. 706 [Autor/Stand] Diese Rechtsform ist durch das Seehandelsreformgesetz v. 20.4.2013[2] abgeschafft worden. Partenreedereien, die bis zum 24.4.2013 entstanden sind, bestehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik, Funktion, Begriffsinhalte

Rn. 200 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrektur-/Neutralisationsfunktion: Die Gewinndefinition (§ 4 Abs 1 S 1 EStG) weist den Regelungen über Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs 1 S 2–5 EStG) eine Korrektur- und Neutralisationsfunktion im Rahmen der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zu (s Rn 5). Entnahmen und Einlagen stellen in spiegelbildlicher Verbundenheit notwendige Bestandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) RAP u WG (Vermögensgegenstand)

Rn. 801 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die aktiven RAP dienen dazu, Aufwendungen iSd periodengerechten Gewinnermittlung (s Rn 828) zu aktivieren, um sie dann in einem späteren Gewinnermittlungszeitraum erfolgswirksam werden zu lassen. Deshalb kann es sich gerade nicht um WG (Vermögensgegenstände) im bilanzrechtlichen Sinne handeln. Liegen die Letztgenannten vor, schließt deren Bi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 12 V 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass es dem Behandelnden aufgrund seiner Nähe und seines Wissensvorsprungs eher als dem Patienten zuzumuten ist, das Risiko der Unerweislichkeit zu tragen (BTDrs 17/10488 S 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustandekommen, Formfreiheit, Abgrenzung zu anderen Vertragstypen.

Rn 3 Ein Kreditauftrag liegt vor, wenn der Beauftragte (zB eine Bank) ein Vertragsverhältnis eingeht (RGZ 56, 130, 135; BGH WM 56, 463, 465; 1211, 1212; Köln DB 83, 104), aufgrund dessen er sich zur Gewährung eines Darlehens oder einer Finanzierungshilfe an einen Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verpflichtet. Das Angebot des Auftraggebers muss einen auf die Ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 8 Die in Umsetzung der Rspr normierte Vermutung, nicht ordnungsgemäß dokumentierte Maßnahmen seien nicht getroffen worden (BGHZ 129, 6, 10; BGH NJW 15, 42), soll zu Gunsten des Patienten den Wissensvorsprung des Behandelnden ausgleichen. Die Vermutung trägt überdies der Tatsache Rechnung, dass der Patient andernfalls in Beweisschwierigkeiten geriete, ohne dass die nicht o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Schutzwirkung (Abs 1).

Rn 3 Dem Schutzbedürfnis der Versorgungsträger trägt die – in Anlehnung an § 407 BGB geschaffene – Vorschrift des § 30 I 1 Rechnung. Danach ist der Versorgungsträger erst nach Ablauf einer Schutzfrist verpflichtet, an die aufgrund einer rechtskräftigen VA-Entscheidung berechtigte Person eine Versorgung (oder – wenn diese auch bei ihm versichert ist – eine höhere Versorgung) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Zahlungsbelege (LG Berlin ZMR 19, 492; Agatsy ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen

Rn 1 Statt der Verweisungen in § 86 aF enthält die Vorschrift eigenständige Regelungen für die Stiftung und trägt der Tatsache Rechnung, dass Stiftungen neben dem Vorstand oft weitere Organe haben, die Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen (RegE BTDrs 19/28173, 58).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf der Einwilligung.

Rn 8 Die jederzeitige, formfreie Möglichkeit des Widerrufs soll dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Rechnung tragen (BTDrs 17/10488 S 24).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Norm regelt vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, die auch einen Haftungshöchstbetrag vorsehen kann, der akzessorischen Natur Rechnung tragend den Umfang der Pfandhaftung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Es soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Fruchtziehung sich nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslösung über den Zahlungsempfänger.

Rn 3 Den Besonderheiten der einzelnen Zahlungsvorgänge, die vom oder über den Zahlungsempfänger bzw Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst werden (›Pull‹-Zahlungen), trägt II Rechnung. Dabei wird die Lastschrift anders als die anderen Zahlungsvorgänge behandelt (2). Die Anwendbarkeit der Regelung setzt die Auslösung des Zahlungsvorgangs vom oder über den Zahlungsempfänger bz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Unterhalt anderer Berechtigter.

Rn 54 Beim Unterhalt minderjähriger Kinder werden sonstige Unterhaltslasten beim Pflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt, weil die Bedarfsberechnung nach der DT dem durch eine entspr Herabstufung in den Einkommensgruppen Rechnung trägt. Bei der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind für den Ehegattenunterhalt grds die Umstände zu berück...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Strafzumessung bei Kompensationsverbot

Rz. 1033 [Autor/Stand] Bleiben im Hinblick auf das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (s. Rz. 506 ff.) Ermäßigungsgründe außer Betracht, so sind die Steuerbeträge, die auf nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe oder Steuervorteile entfallen, strafmildernd zu berücksichtigen, denn das Kompensationsverbot gilt nicht auf Ebene der Strafzumessung[2]. Unter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren, haftet dem Beauftragten für die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entstehende Verbindlichkeit des Dritten als Bürge.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermögenszuwachsrechnung

Rn. 2238 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vermögenszuwachsrechnung (Gesamtvermögensvergleich) löst sich von der Ermittlung des Gewinns im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart und schätzt das steuerliche Einkommen eines oder mehrerer Jahre (insbesondere Bp-Zeiträume). Sie basiert auf dem Gedanken, dass der StPfl nicht mehr ausgeben und an Vermögenswerten angesammelt haben kann,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1045 BGB – Versicherungspflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) 1Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen, wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. 2Die Versicherung ist so zu nehmen, dass die Forderung gegen den Versicherer dem Eigentümer zusteht. (2) Ist die Sache bereits versichert, so f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das BGB billigt demjenigen, der Verwendungen auf die herauszugebende Sache gemacht hat, neben oder anstatt des Aufwendungsersatzes in bestimmten Fällen ein Wegnahmerecht zu. Damit soll den Interessen des Herausgabepflichtigen Rechnung getragen werden, der mit der herauszugebenden Sache eine ›Einrichtung‹ verbunden hat, die für ihn auch nach der Trennung einen eigenständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Befriedigung des Gläubigers kann freiwillig (nach § 1142) oder durch Zwangsvollstreckung (nach § 1147) erfolgt sein; auch eine Zahlung für Rechnung des Eigentümers (KGJ 41, 249, 251) oder eine einvernehmliche Befreiung des Eigentümers von der Forderung durch den Gläubiger genügt (BGH WM 69, 1102). Sie muss durch den wahren Eigentümer erfolgen; Befriedigung durch den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Übersicht.

Rn 60 Die Mietvertragsparteien können ein Betretungs- und Besichtigungsrecht vereinbaren (BGH ZMR 23, 776 Rz 16; Agatsy IMR 18, 443, 445) oder es jedenfalls vertraglich näher ausgestalten. Liegt eine solche an § 307, § 138 I (s BVerfG ZMR 93, 405, 409; LG München II NJW-RR 09, 376) zu messende Vereinbarung vor, ist diese für Umfang und Ausgestaltung des Betretungs- und Besic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung und Auslegung.

Rn 1 Bei Art 12 handelt es sich um eine Ausn zu Art 7 , die kollisionsrechtlichem Verkehrsschutz Rechnung tragen soll. Der Schutz nicht (voll) geschäftsfähiger Personen wird dem Geschäftsinteresse gutgläubiger Vertragspartner untergeordnet, wenn die Kontrahierenden sich in demselben Staat aufhalten. Mit dem Recht des Abschlussortes wird nicht – wie etwa in ex Art 31 II bzw 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung.

Rn 2 Das FamG kann von den Eltern die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses verlangen und dessen Umfang bestimmen. Die Anordnung kann auch dann ergehen, wenn nur ein Elternteil seine Vermögenssorgepflicht verletzt hat. Über das eigene Vermögen müssen die Eltern keine Auskunft geben. Rn 3 Ebenso kann das FamG verlangen, dass die Eltern über die Verwaltung des Kindesvermögens –...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 50. Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG vom 25.07.1984, BGBl I 84, 1006

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das sog "Geldbußengesetz" wird durch § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, § 9 Abs 5 und § 12 Nr 4 EStG rückwirkend (§ 52 Abs 3a, Abs 12b und Abs 19) der Abzug von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern, Geldstrafen, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen ausgeschlossen. Damit hat der Gesetzgeber den Beschlüssen des GrS des BFH v 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 265 regelt den Fall, dass eine der geschuldeten Leistungen aus der Wahlschuld unmöglich ist. Umfasst werden die anfängliche und die nachträgliche Unmöglichkeit, die zufällige und die zu vertretende Unmöglichkeit. Der Grundgedanke ist, dem Gläubiger bei Unmöglichkeit einer Leistung die noch mögliche Leistung zu sichern (Soergel/Forster § 265 Rz 1). Die Unmöglichkeit de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung.

Rn 2 Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach § 702 I ist von der Art der Sache und dem Beherbergungspreis (reiner Brutto-Übernachtungspreis, ohne Verpflegung: MüKo/Henssler § 702 Rz 3) abhängig. Ausgangsgröße ist eine Mindesthaftsumme von 600 EUR. Liegt der Tagespreis höher als 6 EUR, kann Ersatz für einen darüber hinausgehenden Schaden bis zum Hundertfachen des Tagesprei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Angemessene Erklärungsfrist (Nr 5a).

Rn 40 Die Fristlänge muss in der Klausel konkret bezeichnet werden. Angemessen ist eine Erklärungsfrist nur dann, wenn die Verwendergegenseite für ihre Entscheidungsfindung nach den Umständen des Einzelfalls ausreichend Zeit hat, das Für und Wider abzuwägen (HP/Becker § 308 Nr 5 Rz 15). Je nach Bedeutung der Erklärung kann eine Mindestfrist von 5 bis 6 Wochen angemessen sein...mehr