Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.3 Zurechnung von Verlusten bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 82 Nach dem Grundsatzurteil des BFH vom 19.11.1964[1] kann zwar Kommanditisten ein nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf sie entfallender Verlust dann und in dem Umfang nicht mehr steuerlich zugerechnet werden, in dem diese Verlustzurechnung zu einem negativen Kapitalkonto der Kommanditisten führen würde, und feststeht, dass diese Verluste nicht mehr durch Gewinne, eve...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.7 Konzern-Abschlusspflicht

Rz. 24a Durch das KapCoRiLiG greifen die Konsolidierungspflichten der §§ 290 ff. HGB, wenn eine GmbH & Co. KG an der Konzernspitze steht. Allerdings ist die Konsolidierungspflicht von bestimmten Grenzen (Schwellenwerten) abhängig; dabei unterscheidet § 293 HGB eine addierte Berechnung und eine konsolidierte Berechnung der Größenmerkmale. Das KapCoRiLiG führte zu einer Absenku...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1.2 Dividendenansprüche aus GmbH-Anteilen

Rz. 45 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnans...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.3 Keine Einheitsbilanz

Rz. 13a Die getrennte Erstellung von Handels-und Steuerbilanz ist notwendig, da wesentliche Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach Abschaffung des Maßgeblichkeitsprinzips[1] und der Umkehrmaßgeblichkeit bei Bewertungsfragen auftreten. Da bei vielen Unternehmen die Ausübung steuerlicher Wahlrechte i. S. e. Steuerbilanzpolitik im Vordergrund steht, wird es z...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.4 Sonstiges Vermögen (Privatvermögen) der Gesellschafter

Rz. 34 Nach § 264c Abs. 3 HGB darf das "sonstige Vermögen" der Gesellschafter (Privatvermögen) "nicht in der Bilanz und die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung darf jedoch nach dem Posten 'Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag' ein dem Steuersatz der Ko...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.3 Negative Kapitalkonten

Rz. 53 Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Falle von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber dem Kommanditisten besteht. Negative Ka...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass es den Gesellscha...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.7 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten (Miet- und Pachtverträge)

Rz. 68 Grundstücke, die als Eigentum einer GmbH & Co. KG im Grundbuch eingetragen sind, gehören unzweifelhaft zum Betriebsvermögen der KG. Dies gilt u. a. auch dann, wenn das Grundstück einem Gesellschafter zur privaten Nutzung überlassen wird.[1] Grundstücke, die nicht in der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG aussc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.1 Kapitalkontenentwicklung

Rz. 71a Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.4 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 83 Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß §§ 16 und 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von eine...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.3 Gutschrift auf Kapitalkonto II – Einbringung oder Einlage

Rz. 52b Überträgt der Kommanditist einer KG ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapita...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.6 Meldepflichten zum Transparenzregister

Rz. 24 Mit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Linie wurde durch Erweiterung des Geldwäschegesetzes (GwG) ein Transparenzregister zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.[1] Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des § 3 Abs. 1 GwG ist u. a. die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft l...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.2 Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 71b Nach § 5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie GuV-Rechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2013, also in 2014, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Hierzu zählen Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.[1] Praktische Hinweise zur elektronischen Übermittlung des...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.1 Geltungsbereich der Bewertungsstetigkeit

Rz. 77 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit[1] stellt – sofern er als Mussvorschrift verstanden wird – aufgrund der damit gegebenen Bindungswirkungen das größte Hindernis für eine flexible Bilanzpolitik dar. Denn Bilanzpolitik "lebt" von der Möglichkeit, die ihr prinzipiell zur Verfügung stehenden Mittel unterschiedlich einsetzen zu können. Dabei sind ggf. von Jahr zu Jahr...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.2 Begrenzung des Bereichs der methodengebundenen Bewertung

Rz. 81 Der Stetigkeitsgrundsatz betrifft nur die Anwendung von Bewertungsmethoden (einschl. Verfahrensspielräumen), nicht jedoch die Inanspruchnahme von Individualspielräumen.[1] Will man also die bilanzpolitische Flexibilität erhöhen, so muss man den Bereich, in dem Bewertungsmethoden zum Zuge kommen, zugunsten der Ausnutzung von Individualspielräumen einschränken. Somit is...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.3 Formen der Bilanzpolitik

Rz. 19 Nachdem im ersten Schritt die Ziele der Bilanzpolitik abgegrenzt wurden, stellt sich die Frage, welche Formen der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können. In Anlehnung an Heinhold können 3 größere Gruppen von bilanzpolitischen Instrumenten unterschieden werden:[1] Zeitliche Bilanzpolitik, die sich insbesondere auf die Wahl des Bilanzstichtags, d...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 9 Folgen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 121 Werden die Pflichten zur Rechnungslegung verletzt, sieht das Gesetz in § 331 HGB ein abgestuftes System von Sanktionen vor: Werden wesentliche Wahrheitspflichten verletzt, sieht das Gesetz in §§ 331 ff. HGB für Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrats strafrechtliche Konsequenzen vor; Entsprechendes gilt nach § 332 HGB für den Abschlussprüfe...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3 Rechnungslegung der Kapitalgesellschaft

3.1 Grundlagen 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach §...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung

1 Begriff und Struktur der Kapitalgesellschaften 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommandit...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1 Grundlagen

3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB volls...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.4 Insolvenzverfahren

Rz. 19 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Kapitalgesellschaft.[1] Hieran schließt sich jedoch nicht die Abwicklung der Kapitalgesellschaft an; vielmehr wird die Abwicklung durch die insolvenzrechtliche Verwertung und Verteilung des Vermögens ersetzt. Mit Beendigung der Verteilung des Vermögens der Kapitalgesellschaft ist diese im Handelsregister zu...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.7 Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 69 Das HGB enthält keine Vorschriften über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Die Gültigkeit bzw. Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist rechtsformspezifisch in § 256 AktG für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt. Für die GmbH enthält das GmbHG keine ausdrücklichen Bestimmungen. Für Unternehmen, die unter das PublG fallen, enthält §...mehr