Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.3 Allgemeine Grundsätze für den Ansatz der Vermögensgegenstände

Rz. 73 Alle Kapitalgesellschaften, also sowohl mittelgroße wie große als auch kleine Kapitalgesellschaften, haben die für alle Kaufleute geltenden Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. HGB anzuwenden. Rz. 74 Oberster Grundsatz für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten ist das Vollständigkeitsgebot nach § 246 Abs. 1 HGB. Danach hat der Jahresabschluss sämtlich...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 76 Allgemeine, für alle Kaufleute geltende Bewertungsgrundsätze sind in § 252 HGB enthalten. Diese Vorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für große als auch für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2 Strukturmerkmale

1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in beso...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1 Begriff und Struktur der Kapitalgesellschaften

1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6 Anhang

6.1 Zweck des Anhangs Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2 Gründung und Auflösung der Kapitalgesellschaft

2.1 Gründung Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 10 Weiterführende Literatur

IDW RS HFA 39: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, WPg Supplement 1/2012. Wulf/Pollmann, Bilanztraining, 16. Aufl. 2023.mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.2 Pflichtangaben

Rz. 110 Die Pflichtangaben, die im Anhang gemacht werden müssen, sind primär in den §§ 284 und 285 HGB aufgezählt. Daneben enthält eine Vielzahl von Einzelvorschriften des HGB Verpflichtungen, bestimmte Angaben in den Anhang aufzunehmen. Zu den Einzelheiten des Inhalts eines Anhangs s. "Anhang nach HGB".mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.2 Der "true and fair view"-Grundsatz

Rz. 70 Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss den für alle Unternehmen geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB entsprechen. Der Jahresabschluss ist insbesondere nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).[1] Über diese Regelungen hinaus enthält § 264 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften den Grundsatz des "true and fair view". ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 4 Bilanz

Rz. 90 Neben diesen allgemeinen Gliederungsgrundsätzen enthält § 266 HGB besondere für die Bilanz geltende Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist danach für alle Kapitalgesellschaften in Kontoform aufzustellen; eine Aufstellung in Staffelform ist nicht zulässig. Diese Regelungen gelten auch für die in § 264a HGB bezeichneten offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesell...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.4 Organe der Kapitalgesellschaft

Rz. 9 Aus dem Prinzip der Trennung der Sphäre der Kapitalgesellschaft von der der Gesellschafter folgt, dass die Kapitalgesellschaft selbst handlungsfähig ist und zu diesem Zweck über eigene Organe verfügt. Lediglich für die Gesellschafterversammlung als Organ der Kapitalgesellschaft besteht eine Verbindung zu den Gesellschaftern, da die Gesellschafterversammlung Organ der K...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.4 Erleichterungen bei Aufstellung des Anhangs

Rz. 116 Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie die entsprechenden Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestehen nach § 288 HGB Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB, § 265 Abs. 4 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB nicht zu machen. Zudem brauchen sie die sich au...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 8 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 120 Eine inländische (Mutter-)Kapitalgesellschaft hat zusätzlich zu ihrem Abschluss und ihrem Lagebericht in den ersten 5 Monaten des folgenden Konzerngeschäftsjahrs einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes (Tochter-)Unternehmen unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1 HGB). Nach ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.2 Beschränkte Haftung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft

Rz. 4 Ein weiteres Strukturmerkmal der Kapitalgesellschaft ist, dass ihre Gesellschafter grundsätzlich beschränkt haften. Beschränkte Haftung bedeutet, dass die Gläubiger der Kapitalgesellschaft ihre Forderungen nur gegen das Gesellschaftsvermögen geltend machen können. Die Gesellschafter haften diesen Gläubigern nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Kapitaleinlage, die in...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.3 Abwicklung

Rz. 18 An die Auflösung der Gesellschaft schließt sich das Abwicklungsverfahren an. Im Abwicklungsverfahren werden die vorhandenen Vermögensgegenstände versilbert, die Verbindlichkeiten beglichen und der verbleibende Überschuss an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter darf allerdings frühestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt erfolgen, ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person

Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in besonderem Maße die gegenüber den Gesellschaftern ve...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.3 Prinzip der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Rz. 6 Da die Haftung der Gläubiger der Kapitalgesellschaft auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. In der Satzung der Kapitalgesellschaft muss dieses Haftungskapital bezeichnet sein. Dieser Haftungsbetrag ist das gezeichnete Kapital und ist in der Bilanz auf der Passivseite als erste Position unter Eige...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.1 Zweck des Anhangs

Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen....mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 7 Lagebericht

Rz. 117 Pflichtmäßig ist der Lagebericht nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen.[1] Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss. Angaben, die im Jahresabschluss zu machen sind, können daher nicht durch Angabe...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 31 Nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf der Passivseite auszuweisen. Der Zusatz "auf Bestellungen" soll verdeutlichen, dass sich die erhaltenen Anzahlungen nur auf solche zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beziehen, die aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit resultieren und in de...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.3 Weitere anteilsmäßige Konsolidierungsnotwendigkeiten

Rz. 126 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen sind im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist es, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am Gemeinschaftsunternehmen entspre...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung d...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 4.2 Erhaltene Anzahlungen

Rz. 48 Erhaltene Anzahlungen stellen Verbindlichkeiten dar und sind daher nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Dies ist in der Regel der Nennbetrag der zugeflossenen Anzahlung. Rz. 49 Bei Verzinslichkeit der Anzahlungen sind die aufgelaufenen Zinsen in die erhaltenen Anzahlungen einzubeziehen, wenn die Zinsen dem Auftraggeber im Rahmen der A...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 4.1 Geleistete Anzahlungen

Rz. 40 Geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten (d. h. dem Nennbetrag) bewertet. Wenn die in den Anzahlungen enthaltene Vorsteuer abzugsfähig ist, entspricht der beizulegende Wert dem Nettobetrag der Anzahlung.[1] Werden die Anzahlungen durch Eingehung einer Verbindlichkeit geleistet, z. B. Wechselakzept, richtet sich der Wertansatz nach den V...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 2 Nach allgemeiner Definition stellen geleistete Anzahlungen Vorleistungen auf eine von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung, d. h. Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts dar.[1] Um das zugrunde liegende schwebende Geschäft erfolgsneutral zu halten, sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren und erhaltene Anzahlungen z...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.5.4 Vorräte

Rz. 30 Dient die Anzahlung der Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder von Waren, so erfolgt ein gesonderter Ausweis im Vorratsvermögen (§ 266 B. I. 4. HGB). Ausgewiesen werden Anzahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, danach erfolgt ein Ausweis – ggf. als unterwegs befindliche Ware – unter den Vorräten.[1] Die Bewer...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt...mehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 2 Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen muss

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG brauchen für ihre Umsätze keine Umsatzsteuer zu zahlen und damit keine Umsatzsteuer in Ihren Ausgangsrechnungen ausweisen. Die Umsätze des Kleinunternehmers sind zwar grundsätzlich umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflichtig, die Umsatzsteuer wird jedoch nicht erhoben. Kleinunternehmer ist derjenige, dessen Umsatz im Vorjahr n...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 2 Synopse: WEG alte Fassung / WEG neue Fassung

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.2 Zeitliche Abgrenzung

Rz. 24 Bei der Abgrenzung nach der Zeit werden Einnahmen und Ausgaben periodengerecht zugeordnet, die ihrer Natur nach zeitraumbezogen anfallen. So werden abgegrenzt Ausgaben des abgelaufenen Geschäftsjahrs, soweit sie als Aufwand in die Zeit nach dem Bilanzstichtag gehören, und Einnahmen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, soweit sie als Ertrag in die Zeit nach dem Bilanzstichta...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.3 Willkürfreiheit

Rz. 11 Die Willkürfreiheit besagt, dass der Bilanzierende bei Schätzungen keine Werte ansetzen darf, die er selbst nicht für zutreffend hält, und dass er durch Ausnutzung der gesetzlichen Wahlrechte den Geschäftserfolg nicht willkürlich schönen oder verschlechtern darf.[1] Verstöße gegen die Bilanzwahrheit sind als Bilanzfälschungen zu klassifizieren und werden gesetzlich sa...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr