Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.1 Berechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 enthält jeweils Tatbestandsmerkmale, die sämtlich vorliegen müssen, damit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Abschluss einer Versicherung im Standardtarif gegeben sind. Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 darf zunächst keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen bzw. eine Versicherungspflicht in dieser. Ein Anspruch scheidet deswegen...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Norm regelt die Rechtsvorschriften für die Zeit der Umwandlung der MD der Krankenversicherung (MDK) in die MD und des MD des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in einen MD Bund. Bis dahin nehmen die bestehenden MDK und der MDS ihre Aufgaben nach den §§ 275 bis 283a in der alten Fassung (Stand: 31.12.2019) wahr. Es ist nur das vor der Reform geltende Recht anwendbar (mit Au...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2.1 MDK (Abs. 1)

Rz. 7 Für die MDK gelten die §§ 275 bis 283 in der bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung weiter (Satz 1). Die Vorschriften sind bis zum Ende des Monats anzuwenden, in dem die Aufsichtsbehörde die Satzung des neu errichteten MD (§ 278 Abs. 1) genehmigt (§ 412 Abs. 1 Satz 4). § 275 Abs. 1c und 5, § 276 Abs. 2 und 4 und § 281 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sin...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 §§ 155, 171d Abs. 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung sahen bei der Auflösung oder Schließung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse ein gestuftes Haftungssystem (Haftungskaskade) vor. Zunächst hafteten nur die Krankenkassen derselben Kassenart wie die geschlossene Krankenkasse. Nach dem neuen Recht (nach dem GKV-FKG) haften hingegen unmittelbar alle anderen...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.1991 an "§ 20...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Sonstige Rechte und Pflichten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 50 § 51 Abs. 5 BetrVG enthält eine Generalklausel, die bestimmt, dass die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats entsprechend auch für den Gesamtbetriebsrat gelten, soweit das BetrVG keine besonderen Vorschriften für den Gesamtbetriebsrat enthält (wie z. B. in §§ 16 Abs. 3, 17 Abs. 1, 47 ff., 54 Abs. 1 Satz 2, 78 Satz 1, 79 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 107...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 51 BetrVG regelt die Organisation und Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats. Dabei verweisen § 51 Abs. 1 bis 4 BetrVG auf einzelne für den Betriebsrat geltende Normen, die teilweise abgeändert auf den Gesamtbetriebsrat Anwendung finden. In der Generalklausel des § 51 Abs. 5 BetrVG ist eine allgemeine Verweisung auf die Vorschriften über die Recht...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.2 Recht oder Pflicht zur Bilanzberichtigung

Rz. 84 Liegt ein als unrichtig respektive fehlerhaft erkannter Ansatz in der Steuerbilanz vor, so kann der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt den spezifischen Fehler mitteilen und dadurch berichtigen.[1] Strittig ist hierbei, ob dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ("darf") zur Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG zugestanden wird oder ob es sich...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.2 Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf Tatsachenfragen

Rz. 71 Der Große Senat hatte im in Rede stehenden Beschluss nicht darüber zu befinden, ob der subjektive Fehlerbegriff in Fällen, in denen der Steuerpflichtige bei der Bilanzierung von unzutreffenden Tatsachen, wie z. B. bei der Bestimmung von Nutzungsdauern, Bonitätseinschätzungen, Prognosen oder Schätzungen, ausgegangen ist, ohne dabei gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspf...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Begriffe "Bilanzberichtigung" und "Bilanzänderung" entstammen dem Steuerrecht.[1] Der Steuergesetzgeber spricht zwar selbst nur von der Bilanzänderung. Gleichwohl unterscheiden Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur diesen Oberbegriff in Bilanzberichtigung und Bilanzänderung.[2] Rz. 2 Handelsrechtlich wird dagegen typisierend von der Änderung des Jahresabsch...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.1 Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs auf Rechtsfragen

Rz. 62 Nach der früheren Handhabung war ein Bilanzansatz erst dann fehlerhaft, wenn er sowohl objektiv gegen handels- oder steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften verstoßen hat, als auch subjektiv der Steuerpflichtige diesen Verstoß bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung hätte erkennen können.[1] Erforderlich war demnach das kumula...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

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Integration von Nachhaltigk... / 2.2 Nachhaltigkeit: Chance oder Risikoreduzierung?

Es bleibt die Frage zu klären, warum Unternehmen die Beiordnung der ökologischen und sozialen Ziele zu den finanziellen Zielen vornehmen sollten. Wenn man diese Frage nicht mit unternehmerischem Altruismus, sondern mit betriebswirtschaftlichen Argumenten beantworten möchte, so bieten sich zwei Erklärungsansätze an: Weil das Verfolgen von Nachhaltigkeit dem Unternehmen Chancen...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 6 Risiken, Klimastresstests und mehr

In den Global Risk Reports des World Economic Forums nehmen Umweltrisiken schon seit einiger Zeit eine zentrale Rolle ein. Nicht nur, dass der Eintritt von Umweltrisiken zunehmend wahrscheinlich ist. Auch die damit einhergehenden Auswirkungen werden als erheblich eingeschätzt. Beispielhaft wird der Umgang mit Umwelt- und Klimarisiken aufgezeigt. Vorgehen und Methodik lassen ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.3 Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Fehlerbegriff

Rz. 72 Im Handelsrecht – wo sich die Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs traditionell auf Rechts- und Tatsachenfragen erstreckt –[1] ist ein Abschluss bislang nur dann fehlerhaft, "wenn der Kaufmann den Gesetzesverstoß spätestens im Zeitpunkt der Feststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung hätte erkennen können; spätere wertaufhellende Erkenntnisse machen...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

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Besicherung eines Darlehens: Von der Verpfändung zum Kauf von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Gesellschaftsanteile können zur Absicherung von (Darlehens-)Ansprüchen eingesetzt werden. Werden Sicherungsvereinbarungen nachträglich geändert, ist auf eine sorgfältige Gestaltung und Dokumentation zu achten. Hintergrund: Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Sicherheit Im Jahr 2013 gewährte eine GmbH (die "Darlehensgeberin") einem Darlehensnehmer ein Darlehen...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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Handelsregisteranmeldung nur bei Nachweis vorab erfolgter Einlageleistung

Zusammenfassung Die wirksame Erbringung einer Bareinlage setzt eine objektiv erkennbare Überführung des Geldes in das Sondervermögen der GmbH voraus. Es reicht nicht aus, wenn der geschäftsführende Alleingesellschafter Bargeld in der Hand hält. Hintergrund Die Eintragung einer GmbH oder UG in das Handelsregister setzt voraus, dass die Gesellschafter ihre Einlagen auf das Stamm...mehr

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Brexit: Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited in das Handelsregister

Zusammenfassung Ob und unter welchen Voraussetzungen eine britische Limited in Deutschland eine Niederlassung im Handelsregister eintragen lassen kann, ist nach dem Brexit derzeit jedenfalls dann ungeklärt, wenn sie faktisch von Deutschland aus geführt wird und damit ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat. Hintergrund: Ablehnung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer...mehr

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Keine Löschung von Gesellschafterlisten aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Gesellschafterliste einer GmbH kann nicht nachträglich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dies gilt sogar dann, wenn mit ihr versehentlich vertrauliche Unterlagen (z.B. ein Erbschein) eingereicht werden. Zum Sachverhalt Hintergrund des vom OLG Brandenburg entschiedenen Falls war ein Gesellschafterwechsel bei einer GmbH. Nach dem Versterben eines Gesel...mehr

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Eilrechtsschutz gegen Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste bei StartUps

Zusammenfassung GmbH-Gesellschafter können sich nach Einziehung ihrer Geschäftsanteile im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Wehr setzen. Sie müssen glaubhaft machen, dass die Einziehung unwirksam ist und durch die Hinterlegung der neuen Gesellschafterliste wesentliche Nachteile entstehen. Zum Sachverhalt In dem vom OLG München...mehr

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Keine Einschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch Stiftungszweck

Zusammenfassung Anders als bei Kapital- und Personengesellschaften kann die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands nach außen durch die Satzung beschränkt werden. Zum Sachverhalt Eine gemeinnützige Stiftung entwickelte u.a. Produkte zur Bekämpfung von Schlaganfällen. Die Produkte sollten von einer neu zu gründenden Management-Gesellschaft (deren Gesellschafter verschiedene Be...mehr

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Firmierung einer GmbH mit dem Bestandteil "partners"

Zusammenfassung Die Verwendung des Begriffs "partners" als Bestandteil der Firma einer GmbH ist zulässig. Zum Sachverhalt Eine GmbH von Rechtsanwälten firmierte unter dem Namen "n. partners GmbH" . Die Rechts-anwaltskammer sah in der Firma einen Verstoß gegen das PartGG, da hiernach nur Partner-schaften (und nicht, wie vorliegend, Kapitalgesellschaften) den Zusatz "Partnerschaf...mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / III. Kein Recht zur Anfechtung

Die Klägerin kann sich hier nicht erfolgreich auf eine Anfechtung berufen. Dass sie zur Kostenerstattung verpflichtet ist, entspricht der Rechtslage. Die Bewilligung von PKH schützt nämlich nicht vor der Kostenerstattung (§ 123 ZPO). Soweit der Gegner der bedürftigen Partei Gerichtskosten vorgelegt hat und ihm ein Erstattungsanspruch zusteht, kann er diese Gerichtskosten dahe...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 3. Rechte und Pflichten der Organmitglieder

Neu ist auch die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung der Rechte und Pflichten der Organmitglieder, die grundsätzlich unentgeltlich tätig sind, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist (§ 84a BGB n.F.). Entsprechend anwendbar sind die §§ 664 bis 670 BGB. Auch hiervon kann durch die Satzung allerdings abgewichen, insbesondere auch durch Satzungsregelungen zur Haftu...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / IV. Übergangsrecht

Abzustellen ist auf § 60 Abs. 1 RVG. Für die Anrechnung gelten sodann folgende Grundsätze: Dies kann also dazu führen, dass in der nachfolgenden Angelegenheit bereits nach neuem G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis von Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 2 S 3 EStG können Verluste nur vorgetragen werden, wenn kein Verlustrücktrag erfolgt ist, so dass ein Verlustvortrag grds nachrangig gegenüber dem Verlustrücktrag ist. Folglich kann es zu einem Verlustvortrag nur kommen, wenn der nicht ausgeglichene Verlust den Höchstbetrag für den Verlustrücktrag überschreitet oder ein Verlus...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / IV. Nachlass als Inbegriff von Gegenständen

Das Merkmal "Inbegriff von Gegenständen" in § 260 Abs. 1 BGB meint die Zusammenfassung von einer Gesamtheit mehrerer Gegenstände[10] unter einem einheitlichen Rechtsverhältnis,[11] wobei dem Auskunftsberechtigten die Möglichkeit fehlen muss, die einzelnen Gegenstände selbst bezeichnen zu können.[12] In § 2314 Abs. 1 BGB wird der für das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 4. Insbesondere Haftung

Ebenfalls völlig neu ist die Nachbildung der sog. Business-Judgement-Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG im Stiftungsrecht durch § 84a Abs. 2 BGB n.F., die erfolgt, ohne dass das Vereinsrecht eine entsprechende Regelung erhält. Die Folge ist mithin eine Art Entkopplung des Rechts der Organhaftung bei Stiftungen vom Recht der Vereine, was von vielen Seiten zu Recht kritisiert,[31]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 217 Abs. 2 zu sehen, der es erstmals ermöglicht, dass ein Insolvenzplan auch in Gläubigerrechte aus einer sog. gruppeninternen Drittsicherheit eingreifen kann. Rn 2 § 223a Satz 1 regelt zunächst, dass, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit i.S.d. § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialrecht (BKGG) in den steuerlichen Familienleistungsausgleich des X. Abschnitts des EStG (§§ 62ff EStG) einerseits eine reibungslose Fortzahlung des Kindergeldes ab 01.01.1996 durch die Familienkassen und die privaten ArbG sicherstellen (§ 78 ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / Leitsatz

Im Rahmen der Kostenfestsetzung ist die bloße anwaltliche Versicherung nicht – jedenfalls nicht zwangsläufig – zur Glaubhaftmachung ausreichend. Zum alten Recht: Ohne Erstreckungsentscheidung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG besteht in allen Fällen der Verbindung kein rückwirkender Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse für der Beiordnung vorausgehende Tätigkeiten als Wahlverteidi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines/Normzweck

Rn 1 Die Normierung des § 56b ist eine Konsequenz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des "Konzerninsolvenzrechts" und soll zur Lösung eines auch danach fortbestehenden Kernproblems beitragen. Rn 2 Dieses wird allgemein darin gesehen, dass das Insolvenzrecht nach der InsO wie auch nach vielen ausländischen Insolvenzgesetzen und insbesondere nach der EUInsV...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

1Ist im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt, so wird das Recht eines Insolvenzgläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit (§ 217 Absatz 2) durch den Insolvenzplan nicht berührt. 2Wird eine Regelung getroffen, ist der Eingriff angemessen zu entschädigen. 3 § 223 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gilt entsprechend.mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 12

Auf einen Blick Die Stiftungsrechtsreform wurde insbesondere von Seiten der Verbände vorangetrieben, die die Umsetzung nun jubilierend als Erfolg für Stiftungen verbuchen, auch wenn sie noch teilweise Verbesserungsbedarf sehen.[39] Demgegenüber stehen Einschätzungen aus der Wissenschaft im Vorfeld der gesetzgeberischen Entscheidung, die von vorsichtig zweifelnd bis hin zu "v...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Darstellung des Nachlasses

Das heißt, dass in einem Nachlassverzeichnis jedes geerbte Recht und das dazugehörige Rechtsobjekt des realen und – bei entsprechendem Verlangen – fiktiven Nachlasses sowie alle geerbten Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt[27] des Erblassers einzeln mitzuteilen sind.[28] Dies erfordert eine übersichtliche und zusammenhängende Struktur der Auskunft.[29] Durchgesetzt hat sich...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / II. Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers

1. Gesetzliche Grundlagen Nach Auffassung des OLG Bremen finden auf den Vergütungsanspruch des im Nachlassverfahren bestellten Verfahrenspflegers die Regelungen der § 277 FamFG, § 1835 BGB entsprechende Anwendung (so auch OLG Köln Rpfleger 2018, 328; OLG Düsseldorf Rpfleger 2015, 705). Nach dem somit entsprechend anwendbaren § 1835 Abs. 1 BGB kann der Verfahrenspfleger für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 39 Abs 6 S 3–5 EStG)

Rn. 73 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ehegatten/Lebenspartner haben nach § 38b EStG die Möglichkeit, die Steuerklassenkombinationen "IV/IV", "III/V", "V/III" oder "IV/IV" in Verbindung mit einem Faktor (§ 39f EStG) zu wählen. Heiraten ArbN (bzw sind sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen (seit dem 01.10.2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich, s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In welchem Umfang § 32a EStG auf StPfl anzuwenden ist, hängt von der StPfl der betreffenden Person ab. Diese hat insb Auswirkungen auf die Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs 1 EStG) bzw Splittingtarifs (§ 32a Abs 5 EStG). Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Den Ausführungen des LG zur fehlenden Glaubhaftmachung wird man sich im Ergebnis anschließen können, wobei dahinstehen soll, ob überhaupt und wenn ja, inwieweit die anwaltliche Schweigepflicht näheren Angaben im Rahmen der Glaubhaftmachung entgegensteht. Denn verlangt wird von dem Verteidiger im Rahmen der Glaubhaftmachung nicht die Mitteilung inhaltlicher Informationen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift wurde durch das KSt-ReformG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) in das EStG eingefügt. Das HBeglG 1989 v 20.12.1988 (BGBl I 1989, 22 620) erweiterte das Prüfungsrecht auf die Fälle der Nichtvornahme des Steuerabzugs. Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) wurde die Norm ergänzt um das Recht auf die Prüfung der Verhäl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2 Abstimmung der Insolvenzgerichte

Rn 10 Normadressat des § 56b sind die Insolvenzgerichte. Deren Richter sind nach dem Wortlaut der Vorschrift ("haben … sich abzustimmen") dazu im Sinne einer Amtspflicht verpflichtet, sich wegen der möglichen Bestellung einer Person zum Insolvenzverwalter für mehrere Insolvenzverfahren über die Vermögen gruppenangehöriger Schuldner untereinander ins Benehmen zu setzen. Den G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aufgrund der Änderungen durch das Korb-II-G entfällt das Erfordernis der Verlustfeststellung getrennt nach Einkunftsarten und ist demzufolge ab VZ 2004 in § 10d Abs 4 EStG aufgehoben. Die Feststellung erfolgt ab VZ 2004 daher grds nicht mehr getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besond...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Sonstige Dritte

Rn 26 Im Gesetz nicht erwähnt sind des Weiteren bisher unbeteiligte Dritte, die für die Abwicklung des Verfahrens nach einem Insolvenzplan einen Beitrag liefern (z.B. eine Sicherheit für ein Sanierungsdarlehen stellen). Vereinbarungen mit solchen Dritten sind unabhängig vom Planverfahren und damit auch ohne Anwendung der für das Planverfahren vorgesehenen Regelungen (z.B. Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Technische Störung beim ELStAM-Abruf (§ 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 1)

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 1 hat der ArbG für den LSt-Abzug in Abweichung von dem Grundsatz des § 39c Abs 1 S 1 EStG die voraussichtlichen LSt-Abzugsmerkmale iSd § 38b EStG vorläufig für eine Dauer von höchstens drei Monaten zugrunde zu legen, wenn er die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abrufen kann. Als technische Störungen idS ...mehr