Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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zfs 08/2021, Hinreichende B... / Sachverhalt

Die Klägerinnen fordern als Trocknungs-/Reparaturunternehmen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers von der Beklagten insbesondere Vorschusszahlung auf Wiederherstellungskosten für einen Leitungswasserschaden aus Juli 2018, der am 27.7.2018 angezeigt wurde. Die Abtretungserklärung des Versicherungsnehmers bezüglich "Schadentag: 27.7.2018, Vers-Nr. […], Schaden-Nr. […...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1

In der Nacht vom 24. auf den 25.6.2021 hat der Deutsche Bundestag die umfassendste Reform des Stiftungsrechts seit Einführung des BGB beschlossen,[1] die zuvor in Stiftungspraxis und Stiftungswissenschaft zum Teil sehr kontrovers diskutiert wurde.[2] An die Stelle der bisherigen 9 Paragrafen der §§ 80 bis 88 BGB treten zum 1.7.2021 insgesamt 36 weitgehend neugefasste Regelun...mehr

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AGS 08/2021, Keine gesonder... / II. Gebühr für Vollstreckungsandrohung entsteht nur einmal

Grds. bilden die gesamten zu einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden, miteinander in einem inneren Zusammenhang stehenden Einzelmaßnahmen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers oder bis zum sonstigen Abschluss der Vollstreckung dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit. Dabei stehen diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zu...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Bereits im Stiftungsgeschäft vorzusehende Satzungsänderungen

Der Regierungsentwurf hatte noch vorgesehen, dass bestimmte Festlegungen, bspw. Haftungsbefreiungen für Stiftungsvorstände, nur in der ersten Satzung der Stiftung getroffen werden durften, in der sog. "Errichtungssatzung" (§§ 81, 83b BGB RegE). Dieser Begriff wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses wieder gestrichen. Der nunmehr verabschiedete Gesetzestext sieht in den §§ ...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass auf den Streitfall § 12 StVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16.8.1977 (BGBl I S. 1577, im Folgenden § 12 StVG aF) anwendbar ist (vgl. Art. 12 des 2. Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl I S. 2674). Danach haft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2. § 223a Satz 1 (Grundsatz): gruppeninterne Drittsicherheiten bleiben unberührt.

Rn 12 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass – sofern im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist – das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit durch den Insolvenzplan nicht berührt wird. Die Norm weist damit Parallelen zu § 254 Abs. 2 Satz 1 auf, der allgemein für Drittsicherheiten (z.B. aufgrund von einer Mitschuldnerschaft, einer Bürgschaft, einer ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist m.E. schon bemerkenswert, dass der VerfGH Berlin nun das KG zum zweiten Mal zur Ordnung rufen musste und die Bewilligung einer Pauschgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren mehr als deutlich anmahnt. Im ersten Durchgang hatte das KG die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG insgesamt abgelehnt, was der VerfGH als verfassungswidrig gerügt hatte (RVGreport 2020, ...mehr

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AGS 08/2021, Gerichtskosten... / II. Gebührenanfall

Das OVG hat darauf hingewiesen, dass die Kostenbeamtin zu Recht gegen den Kläger die Festbetragsgebühr nach Nr. 5502 GKG KV i.H.v. 60 EUR angesetzt hat. Dieser Gebührentatbestand gelte für Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen worden ist. Diese Vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Prüfungskompetenz der FinBeh wird durch § 50b EStG über den Anwendungsbereich der §§ 193ff AO hinaus ausgedehnt. § 50b EStG räumt den für die Besteuerung zuständigen FinBeh das Recht ein, bei sämtlichen am Verfahren Beteiligten die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu prüfen, die für die Anrechnung oder Vergütung von KSt, Anrechnun...mehr

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zfs 08/2021, Ermittlung des... / 3 Anmerkung:

Dem Beschluss des BGH lässt sich entnehmen, dass sich für den Rechtsanwalt die Kenntnis von den Wertvorschriften auszahlt. Dem Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten war hier offensichtlich bekannt, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH an Gerichtskosten eine Festbetragsgebühr angefallen war, sodass es an einem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert fehlte...mehr

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AGS 08/2021, Fischer, Maklerrecht

Von Detlev Fischer. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH. XIX, 422 S., 124,00 EUR Die Neuauflage des Werkes berücksichtigt neben der aktuellen Lit. und Rspr. vor allem die Änderungen, die sich aus dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Melderegister als führendes Register (§ 39 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39 Abs 1 S 3 EStG sind grds die von den Meldebehörden nach § 39e Abs 2 S 2 EStG mitgeteilten Daten (s § 39e Rn 25 (Mues)) für die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale bindend. Aufgrund dieser grds Bindung des FA an die melderechtlichen Daten für das LSt-Abzugsverfahren, hat das FA im Regelfall nicht zu prüfen, ob zB eine im Ausland geschlo...mehr

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zfs 08/2021, Verwertbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[…] Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Antragsschrift vom 6.5.2021 Bezug. Ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: a) Der Senat hält – soweit ersichtlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte – an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Verwertbarkeit de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Normzweck

Rn 6 Die Einfügung von § 217 Abs. 2 beruht auf der Erkenntnis, dass die Regelung von § 254 Abs. 2 Satz 1, wonach es ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass durch einen Insolvenzplan die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen gestaltet werden, die diesen aus Drittsicherheiten zustehen, gerade bei Sanierungen in Konzernkonstellationen Probleme bereitet. Häufig sind in dies...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5. Gläubiger mit gruppeninternen Drittsicherheiten

Rn 22 Sind am Insolvenzverfahren Inhaber von Rechten aus gruppeninternen Drittsicherheiten beteiligt, ist für diese ebenfalls eine eigene Gruppe im Insolvenzplan zu bilden (§ 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5). Auch wenn es – anders als z.B. im Fall der Absonderungsgläubiger in § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder im Fall der Inhaber von gruppeninternen Drittsicherheiten für das Restrukturi...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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zfs 08/2021, Leivtec-Messun... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 80a Abs. 3 OWiG zur Fortbildung des Rechts auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen, weil – soweit erkennbar – bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob es sich bei mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen unter Berücksichtigung der abschließenden Stellungnahme der Physikalisch...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / I. Der "Stiftungsbegriff"

§ 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist eine Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Ähnliche Definitionen des "Stiftungsbegriffs[5] fand man bereits bisher in der stiftungsrechtlichen Fachliteratur. Eine gesetzli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten im Insolvenzplan sind Gruppen zu bilden, soweit Beteiligte mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. 2Es ist zu unterscheiden zwischenmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Weitere bevorrechtigte Gläubiger

Rn 24 Unklar ist die Rolle der übrigen Gläubiger, die eine Sonderstellung innehaben, also der Aussonderungsberechtigten (§ 47), der Vormerkungsberechtigten (§ 106) und der Massegläubiger (§ 53). Für sie sieht das Gesetz keine Beteiligung am Plan vor, aber ebenso wie schon bei den Absonderungsberechtigten kann es auch bei diesen Beteiligten aufgrund eines besonderen wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzungsfiktion (§ 78 Abs 1 S 1 EStG aF)

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach der Fiktion des § 78 Abs 1 S 1 EStG aF gilt Kindergeld, das bis zum 31.12.1995 nach den Vorschriften des BKGG aF gewährt wurde, als nach des Vorschriften des EStG, also nach den §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG durch die danach zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes bzw des öffentlichen Dienstes festgesetzt. Im Interesse aller Beteiligten –...mehr

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zfs 08/2021, Definition des... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 3 Buchst. A Nr. 1 AVB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag gewährt neben dem Todesfallschutz auch Schutz gegen den Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten beim Versicherungsnehmer oder mitversich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Konkurrierende Verwaltervorschläge vorl. Gläubigerausschüsse (Abs. 2)

Rn 27 § 56b Abs. 2 beschränkt als lex specialis zu § 56a das Recht des vorläufigen Gläubigerausschusses, einen für das Gericht verbindlichen, weil einstimmig beschlossenen Vorschlag zur Person des (vorläufigen) Verwalters oder anderweitige Vorgaben (d.h. ein Anforderungsprofil kraft Mehrheitsbeschlusses)[56] zu unterbreiten, weil andernfalls das Regelungsziel des § 56b konte...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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AGS 08/2021, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG des Saarlandes ist zuzustimmen. 1. Anfall der Festbetragsgebühr Die für Beschwerden in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltende und hier einschlägige Gebührenvorschrift der Nr. 5502 GKG KV entspricht der für das zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten anwendbaren Regelung in Nr. 1812 GKG KV. In beiden Fällen ...mehr

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zfs 08/2021, Hinreichende B... / 2 Aus den Gründen:

… Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die ergänzend verwiesen wird, hat das LG die Klage abgewiesen, da die Abtretungserklärung unwirksam ist. Die Berufungsangriffe der Klägerinnen greifen nicht durch. In der Abtretungserklärung ist zwar die abgetretene Forderung hinreichend bestimmbar, nämlich die Forderungen des Versicherungsnehmers aus § 1 Satz 1 VVG in Verbindung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Lindberg in Frotscher, § 111 EStG Rz 4 (07...mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / II. Aufnahme der Ratenzahlung ist keine Erklärung zur Übernahme der Kosten

Zu Recht hat der Gerichtsvollzieher die Forderungsaufstellung um die Einigungsgebühr reduziert, weil keine Erklärung des Schuldners über die Übernahme der Kosten der Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt. Gemäß der Rspr. des BGH können die Kosten eines Vollstreckungsvergleichs nach § 788 Abs. 1 ZPO nur dann beigetrieben werden, wenn der Schuldner in dem Vergleich die Kosten über...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Gesetzlich geregelte Fälle der Satzungsänderung

§ 85 BGB n.F. regelt in den Absätzen 1 bis 3 drei Arten von Satzungsänderungen. a) Der schwerste Eingriff in eine bestehende Satzung ist die in Abs. 1 geregelte vollständige Änderung oder erhebliche Beschränkung des bisherigen Stiftungszweckes. Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn entweder der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann (Abs. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustabzug bei Ehegatten

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei getrennt veranlagten Ehegatten erfolgt gemäß § 26a EStG eine getrennte Ermittlung und Zurechnung der Verluste. Es ergeben sich insoweit keine Unterschiede zur Einzelveranlagung. Folglich können Verluste des einen Ehegatten nicht beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden; zum Wechsel der Veranlagung s Rn 17. Ein Ehegatte kann bei getre...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / b) Teilauskünfte

Zur Beantwortung der Frage, ob die formellen Anforderungen an den Inhalt und Umfang eines Nachlassverzeichnisses durch die Erstellung mehrerer Teilverzeichnisse und Teilauskünfte gewahrt werden, sind zwei Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1961 und 1962 zu beachten.[90] Im Jahr 1961 entschied der BGH, dass die Auskunft in mehreren Teilakten über jeweils einen anderen Ausku...mehr

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zfs 08/2021, Prüfung des Le... / 2 Aus den Gründen:

… II 1. Zutreffend hat das BG allerdings entschieden, dass die Beklagte den Rechtsschutz nicht nach Ziffer 23.1.1 ARB verweigern kann. Es hat festgestellt, dass die Rechtsverteidigung des Versicherten in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Demnach kann offenbleiben, ob sich die Beklagte nicht rechtzeitig auf den Einwand fehlender Erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berechtigte mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet (§ 78 Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne zwingende sachliche Rechtfertigung führt § 78 Abs 5 EStG die Regelung des § 44d Abs 2 BKGG aF über den 31.12.1995 hinaus fort, BT-Drucks 13/1558, 162. Danach behalten Berechtigte auch ohne Prüfung der Vorrangregelung des § 64 Abs 2 u 3 EStG ihren Kindergeldanspruch, wenn sie für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld im Beitrittsgebie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Regelung des § 31 GKG Vielen Anwälten sind nach wie vor die Regelungen des § 31 Abs. 3 u. 4 GKG nicht bekannt (in Familiensachen die des wortgleichen § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG). Soweit eine bedürftige Partei Entscheidungsschuldner ist, ist sie von den Gerichtskosten (dazu gehören auch Sachverständigenkosten) freigestellt (§ 31 Abs. 3 S. 1, 1. Hs. GKG). Soweit der Gegner solc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung der Zulage erfolgt zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellt sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Bearbeitung der Zulageanträge, aber auch zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens wird ein Ordnung...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / II. Verletzung der Bindungswirkung

Nach Auffassung des VerfGH hat das KG die Bindungswirkung des Beschlusses des VerfGH v. 22.4.2020 nicht hinreichend berücksichtigt und daher gegen Art. 1 Abs. 2 VvB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Dies stelle eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 7 VvB dar. Nach § 30 VerfGHG binden die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Verfassungsorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkunftsartenbezogene Feststellungen ab 31.12.1999–31.12.2003

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Einführung der Mindestbesteuerung durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde es erforderlich, den Verlustabzug getrennt für jede Einkunftsart und für jeden StPfl (auch bei Ehegatten) festzustellen (§ 10d Abs 4 S 1 EStG aF); zum unbeschränkten vertikalen Verlustausgleich von Verlusten bis zu EUR 51 500 (bis 31.12.2001 DM 100 000) und den dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Politische und verfassungsrechtliche Anforderungen

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 32a EStG bestimmt den auf die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE iSd § 2 Abs 5 EStG) anzuwendenden ESt-Tarif, dh den Steuersatz, nach dem die tarifliche ESt zu berechnen ist. Soweit nicht Sonderregelungen Anwendung finden (§§ 31, 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c u 34d, 34e, 34 f, 34g, 35 EStG), ist die nach der Tarifvorschrift berechnete ESt die...mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in ihrer Begründung jedoch falsch. Das Gericht hat nicht zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr differenziert. 1. Entstehen der Einigungsgebühr Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht, wenn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande kommt, bei dem der Rechtsanwalt mitgewirkt hat. Ein solcher Vertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Obere Proportionalzone

Rn. 16 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Vom VZ 1996 bis VZ 2006 gab es nur noch eine Proportionalzone, in der der Grenzsteuersatz gleichbleibt. Sie schloss sich an die Progressionszone an. In den Tarifen 2001–2003 betrug der Grenzsteuersatz 48,5 %, im Tarif 2004 betrug er 45,0 % und im Tarif 2005 und 2006 42 %. Verfassungsrechtlich ist die einkommensteuerliche Belastung in der ober...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfreibetrag

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Dieses steuerliche Ex...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die in § 222 geregelte Gruppenbildung geht zurück auf die Erfahrungen aus dem US-amerikanischen Reorganisationsrecht, das diese Form der Verwertungsentscheidung bereits seit Langem kennt. Für die Beteiligten kommt der Gruppenbildung deshalb ganz wesentliche Bedeutung zu, weil damit die Grundlage für die den Gläubigern durch den Plan im gestaltenden Teil angebotenen Quot...mehr

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zfs 08/2021, Leivtec-Messun... / Leitsatz

1. Bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 liegt derzeit kein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren mehr vor, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. 2. Die Richtigkeit des ermittelten Geschwindigkeitswertes ist bei Messungen mit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Absonderungsberechtigte

Rn 10 Die erste Gruppe bilden die absonderungsberechtigten Insolvenzgläubiger (§§ 49–51). Die ihnen zur Befriedigung ihrer Forderungen zugewiesenen Gegenstände führen zur besonderen Rechtsstellung dieser Gläubiger, sodass diese eine zusammengehörige Einheit bilden. Bestehen verschiedene Absonderungsrechte, ist es möglich und, wenn die Absonderungsgläubiger divergierende wirt...mehr